Bargeld gestohlen bei Einbruch – Wie läuft das mit Versicherung?

Wenn bei einem Einbruch größere Mengen Bargeld entwendet wurden, stellt sich ganz besonders die Frage, inwieweit das über die Hausratversicherung versichert ist. Vielen Versicherten ist nicht bewusst, dass es bei diesem Thema feine Unterschiede in den Versicherungsverträgen gibt, mit großen praktischen Auswirkungen. – Was Sie vor und nach einem solchen Schadensfall wissen und beachten sollten, erfahren Sie hier.

Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Opfer von Einbruchdiebstählen mit einem Experten-Netzwerk aus:

  • Sachverständigen / Gutachtern,
  • Fachanwälten für Sachversicherungsrecht,
  • Sanierungsunternehmen und Handwerkern.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, und lassen Sie sich von der Deutschen Schadenshilfe nach einem Einbruch mit Bargeld-Diebstahl unterstützen!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wenn beim Einbruch Bargeld gestohlen wurde…

Leider passiert es noch immer Tag für Tag vielen Menschen in Deutschland: Man kommt nach Hause und bemerkt, dass die Haustür, Terrassentür oder ein Fenster aufgebrochen ist. In der Wohnung stellt man dann fest, dass Wertsachen oder sogar Bargeld gestohlen worden sind. Die Verzweiflung ist im ersten Moment verständlicherweise groß, allerdings ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und schnell zu handeln. Wir stellen vor, wie man richtig vorgeht.

Fakt ist: Wenn es tatsächlich zu einem Diebstahl kommt, ist das Geld bis zu einer bestimmten Summe über die Hausratversicherung abgesichert. Und auf diese sollte man in eigenem Interesse nicht verzichten.

Wenn beim Einbruch Bargeld gestohlen wurde, greift die Hausratversicherung. Doch auch wenn Diebstahl von Bargeld versichert ist, gibt es Höchstgrenzen. (© Rainer Fuhrmann / stock.adobe.com)
Wenn beim Einbruch Bargeld gestohlen wurde, greift die Hausratversicherung. Doch auch wenn Diebstahl von Bargeld versichert ist, gibt es Höchstgrenzen. (© Rainer Fuhrmann / stock.adobe.com)

Bargeld bei Einbruch gestohlen – wie läuft das mit der Versicherung?

Nicht wenige Menschen nehmen fälschlicherweise an, dass Bargeld bei einem Einbruchdiebstahl vollständig versichert ist und man dieselbe Summe von der Versicherungsgesellschaft ersetzt bekommt. Das ist jedoch nicht der Fall, da Geldbeträge häufig nur bis zu einer bestimmten Obergrenze abgesichert sind. Doch wieviel Bargeld ist versichert? Wie hoch das Limit ist, wenn Bargeld gestohlen wurde, hängt immer von der jeweiligen Versicherung ab. In der Regel sollte man aber mit einem maximalen Betrag von 1.500 bis 2.000 Euro rechnen.

Da höhere Mengen an Bargeld demnach nicht ersetzt werden und man auf dem Schaden sitzen bleibt, ist es ratsam, einen sicheren und hochwertigen Tresor zu kaufen. Dies sollte auch unbedingt der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden, da die Versicherungssumme dann auch höher ausfallen kann. Hier gibt es jedoch einige Voraussetzungen an den Wertschutzschrank, die erfüllt sein müssen – wie zum Beispiel ein Mindestgewicht oder auch eine spezielle Befestigung in der Wand bzw. im Boden.

Bargeld beim Einbruch geklaut: Der Schaden muss zeitnah der Versicherung gemeldet werden

In jedem Fall sollte bei einem Diebstahl von Bargeld die Versicherung umgehend informiert werden. Auch vor einem solchen Ereignis ist es ratsam, seiner Versicherung mitzuteilen, wie viel Bargeld in der Wohnung aufbewahrt wird. Dann kann man von einer leichteren und schnelleren Kooperation mit der Versicherung im Falle eines Schadens ausgehen. Hierzu gehört natürlich auch die richtige Vorbereitung.

Wenn man Bargeld von seinem Konto abhebt, sollte der aktuelle Kontoauszug mit der entsprechenden Summe, die in der Wohnung aufbewahrt werden soll, unbedingt aufgehoben werden. Auch sollte die Versicherung darüber in Kenntnis gesetzt werden, wo Bargeld in der Wohnung gelagert wird, wie beispielsweise in einem Tresor oder einem Wertschutzschrank.

Wer durch einen Kontoauszug nachweisen kann, dass er eine bestimmte Bargeld-Summe kurz vor dem Einbruch abgehoben hat, hat etwas bessere Karten, das geklaute Geld bei der Hausratversicherung (im Rahmen der Höchstgrenzen) zur Erstattung geltend machen zu können (© FM2 / Fotolia)
Wer durch einen Kontoauszug nachweisen kann, dass er eine bestimmte Bargeld-Summe kurz vor dem Einbruch abgehoben hat, hat etwas bessere Karten, das geklaute Geld bei der Hausratversicherung (im Rahmen der Höchstgrenzen) zur Erstattung geltend machen zu können (© FM2 / Fotolia)

Diebstahl von Bargeld – welche Unterschiede jeder kennen sollte

Beim Diebstahl von Bargeld gibt es große Unterschiede, die versicherungsrelevant sind und daher jedem bewusst sein müssen. Denn viele Versicherungsgesellschaften unterteilen einen Einbruch bzw. den Diebstahl von Bargeld in zwei verschiedene Kategorien.

  • Die erste Variante bezeichnet einen einfachen Diebstahl,
  • bei der zweiten Art handelt es sich um einen gewaltsamen Einbruch oder Diebstahl.

Wenn ein Einbrecher ohne die Anwendung von Gewalt in eine Wohnung gelangt, und dann Bargeld gestohlen wird, so stellt dies einen einfachen Diebstahl dar. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich eine fremde Person Zutritt über eine Terrassentür oder nicht abgeschlossene Eingangstür verschafft. Für den Fall, dass ein Trickbetrüger ins Haus gelangt, so wird dies ebenfalls als einfacher Diebstahl bezeichnet. Hierbei ist es für Verbraucher wichtig zu wissen, dass bei einfachem Diebstahl Bargeld normalerweise nicht versichert ist!

Anders verhält es sich bei einem gewaltsamen Diebstahl, der vorliegt, wenn sich ein Einbrecher unter der Anwendung von Gewalt Zugang zum Haus verschafft. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn verschlossene Türen aufgebrochen werden oder der Einbrecher eine Fensterscheibe einschlägt. In solchen Fällen wird gestohlenes Bargeld von der Hausratversicherung bis zu einer bestimmten Obergrenze ersetzt.

Wichtig: Die Wohnung richtig vor einem Einbruch schützen

Möchte man bei sich zu Hause Bargeld verstecken, ist die Sicherheit ein enorm wichtiges Thema – vor allem dann, wenn es sich um größere Summen handelt. Dann ist es zu empfehlen, sich von einem Experten für Sicherheitstechnik beraten zu lassen und die Wohnung unter Umständen sogar mit einer Alarmanlage oder einem besonders hochwertigem Sicherheitsschloss auszustatten.

Und: Man sollte niemandem etwas davon erzählen, dass Bargeld in der Wohnung aufbewahrt wird. Ganz egal, wie groß das Vertrauen in Verwandte oder Freunde auch sein mag – je mehr Leute davon wissen, desto größer ist die Gefahr, dass Fremde davon erfahren und sich dieses Wissen zunutze machen. Wer Geld bei sich zu Hause verstecken möchte, sollte die Summe darüber hinaus stets der Hausratversicherung melden. Dann kann man sich, sollte etwas geklaut werden, auf eine Erstattung bis zur Maximalsumme verlassen. Trotzdem ist es deutlich sicherer, sein Geld auf dem Konto aufzubewahren und Verstecke zu Hause nur für Notreserven zu nutzen.

Das sprichwörtliche Geld unter dem Kopfkissen (oder hier der Matratze) ist sicher keine gute Aufbewahrung... (© Martinan / stock.adobe.com)
Das sprichwörtliche Geld unter dem Kopfkissen (oder hier der Matratze) ist sicher keine gute Aufbewahrung… (© Martinan / stock.adobe.com)

Bargeld gestohlen: Wieviel Bargeld ist versichert – und welche Kosten werden von der Hausratversicherung erstattet?

Wird man Opfer eines Einbruchs und es wird bei einem zu Hause Geld geklaut, so muss die Hausratversicherung unverzüglich darüber unterrichtet werden. Als Obergrenze für das Erstatten von Wertgegenständen gilt in der Regel ein gewisser Prozentsatz der Versicherungssumme – das sind normalerweise rund 20 %. Bei einigen neuen Verträgen sind es teilweise sogar 30 oder 50 %, wenn ein Nachweis vorliegt.

Diebstahl von Bargeld versichert? Wenn bei einem Einbruch Bargeld gestohlen wird, ist die Hausratversicherung zuständig. Aber zahlt die alles? (© fotoduets / stock.adobe.com)
Diebstahl von Bargeld versichert? Wenn bei einem Einbruch Bargeld gestohlen wird, ist die Hausratversicherung zuständig. Aber zahlt die alles? (© fotoduets / stock.adobe.com)

Doch hier stellen sich viele Verbraucher die Frage:

Wieviel Bargeld ist versichert?

  • Werden Wertsachen geklaut, welche keinem besonderen Schutz unterliegen, wie Bargeld, gelten normalerweise Höchstgrenzen von bis zu 2.000 Euro.
  • Für Wertpapiere oder Sparbücher sind es mit Nachweis dagegen bis zu 5.000 Euro,
  • für Gold, Schmuck oder teure Briefmarken können mit einem Nachweis sogar bis zu 20.000 Euro erstattet werden.

Versicherte können mit einer höheren Entschädigung rechnen, sofern sie ihre Wertsachen in einem Tresor aufbewahren, der mindestens 200 kg wiegt und zudem korrekt verankert worden ist. Hierfür benötigt die Versicherung einen Nachweis.

Übrigens: Werden Sammlermünzen geklaut, zählen diese nicht zu Bargeld und daher auch nicht genauso erstattet. Ansonsten würden sie auch ihren ursprünglichen Sammlerwert verlieren, welcher sich häufig über dem Nennwert der Münzen befindet.

Wird Bargeld gestohlen, ist es in Deutschland üblich, dass die Entschädigung nur bis zu einer bestimmten Obergrenze möglich ist – sofern der Versicherung ein Nachweis vorliegt. Versicherer müssen ihre Kunden darauf nicht hinweisen, es obliegt also der Verantwortung des Versicherten, seinen Vertrag genau zu prüfen. Wer sich also fragt, wieviel Bargeld ist versichert, wirft am besten einen Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist vermerkt, wie hoch die Erstattungsgrenzen sind, wenn Bargeld gestohlen wird. Ansonsten kann es bei einer falschen Annahme passieren, dass man auf dem Schaden sitzen bleibt, wenn durch Einbrecher Bargeld gestohlen wird.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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