Haben Sie einen Wasserschaden?

Lassen Sie sich jetzt bei der erfolgreichen Schadensabwicklung unterstützen.

Feststellung Schadensursache

Bundesweit sind unsere Leckage Profis umgehend vor Ort, um die Schadensursache zu lokalisieren.

Feststellung Schadenshöhe

Lassen Sie Ihren Schadensfall von einem unabhängigen Gutachter bewerten.

Durchsetzung Ihres Anspruchs

Wir übernehmen die Kommunikation und verhandeln das beste Ergebnis.

Sanierung

Wir setzen Ihren Schadensfall wieder instand.
Alles aus einer Hand.

In drei Schritten zur erfolgreichen Abwicklung Ihres Wasserschadens.

Mit über 8.000 erfolgreich abgewickelten Wasserschäden ist die DSH der Nr. 1 Ansprechpartner bei der Abwicklung Ihres Wasserschadens.

Kontakt

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihren Schadensfall.

Beratung

Wir verbinden Sie mit einem Berater, Fachanwalt, Sachverständigen und Sanierer.

Abwicklung

Ihr Wasserschaden wird erfolgreich abgewickelt und Sie erhalten die Entschädigung, die Ihnen zusteht.

Wir vertreten Ihre Interessen.

Erzielen auch Sie höhere Zahlung durch den Einsatz von unabhängigen Sachverständigen, erfahrenen Fachanwälten und qualifizierten Sanierungsunternehmen.

4,8
5/5

Die Deutsche Schadenshilfe erhält von Versicherungsnehmern und Geschädigten die höchstmögliche positive Bewertung für ihre Hilfe im Schadensfall.

98%

aller Geschädigten würden im Schadensfall wieder auf die Hilfe der DSH setzen und die DSH an Freunde und Familien­­mitglieder weiterempfehlen.

Ausgezeichnet.

Nach über 10.000 erfolgreich abgewickelten Schadensfällen wird der Service der DSH von Geschädigten als “Ausgezeichnet” bewertet.

5/5
Höhere Schadenszahlung
von Nicole Bleischmidt am 09.11.2021
Nachdem uns die Versicherung mit 5.000 € abspeisen wollte, hat die DSH einen Sachverständigen geschickt, wodurch wir über 30.000 € erhalten haben. Ich empfehle die DSH weiter! Danke.
5/5
Sehr zu empfehlen!
von Anna Klug am 18.12.2021
Wir konnten nicht herausfinden, wo das Wasser herkam. Die DSH hat einen Sachverständigen und Messtechniker geschickt, welcher umgehend die Schadensursache lokalisiert hat. Sind sehr zufrieden!
5/5
Top Sanierungsunternehmen
von Dirk Rosenberg am 03.01.2022
Wir hatten einen massiven Wasserschaden. Die DSH hat einen Kostenvoranschlag zur Sanierung erstellt und alles mit der Versicherung geregelt. 3 Wochen später konnten wir wieder zuhause schlafen. Danke!
Weitere Bewertungen:

Wir wickeln Ihren Schadensfall erfolgreich ab.

Viele Geschädigte erhalten nicht, was ihnen zusteht. Wir beraten, übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung, führen eine unabhängige Schadensbewertung durch und setzen den Schaden wieder instand – schnell und aus einer Hand.

Beratung & Kommunikation

durch Fachanwälte für Versicherungsrecht

Wir stellen Ihnen einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Sachschäden zur Seite, welcher Sie berät und bei der Kommunikation und Verhandlung mit Ihrer Versicherung unterstützt.

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Begutachtung

durch unabhängige Sachverständige

Bundesweit sind mehr als 100 DSH Sachverständige im Einsatz. Alle Sachverständigen verfügen über langjährige Berufserfahrung, sind zertifiziert, öffentlich bestellt und vereidigt.

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Sanierung

durch qualifizierte Fachunternehmen

Mit 41 voll ausgestatteten und zertifizierten Sanierungsstandorten und 166 Fachkräften gehört die Deutsche Schadenshilfe zu den führenden Fachunternehmen in der Wasser- und Brandschadensanierung.

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Ratgeber

Kontakt aufnehmen

Sparen Sie sich Zeit und lassen Sie sich von einem unserer unabhängigen Schadensexperten beraten.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Meistgestellte Fragen

Jeder Schadensfall ist individuell.

Nehmen Sie Kontakt auf und wir beraten Sie zu Ihrem Schadensfall.

Mit der Deutschen Schadenshilfe Mitgliedschaft erhalten Sie für 24,99 € mtl. zahlreiche Vergünstigungen, wie z.B. die kostenfreie Vermittlung von Sachverständigen, Fachanwälten und Sanierungsunternehmen.

Wir verbinden Sie mit einem Fachunternehmen in Ihrer Region. Mit über 61 Sanierungsstandorten und 1.166 Fachkräften ist die Deutsche Schadenshilfe eines der führenden Netzwerke zur Sanierung von Wasser- und Brandschäden.

Bundesweit hat die Deutsche Schadenshilfe über 100 Sachverständige aus allen Fachgebieten rund um das Thema Sachschäden im Einsatz.

Die DSH stellt Ihnen einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung im Sachschaden zur Seite.

Wasserschäden im Wohnumfeld werden je nach Situation und Teilbereich von der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung reguliert. Im Fall von Starkregen benötigen Sie jedoch regelmäßig eine Zusatzversicherung / Zusatzoption zur Abdeckung sogenannter Elementarschäden. Hier mehr zum Thema Starkregen.

Am besten so schnell wie möglich, und “unverzüglich”, soweit man es Ihnen zumuten kann. Siehe Wasserschaden melden sowie Versicherungsschaden melden: Frist.

Als Mieter müssen Sie jeden Wasserschaden Ihrem Vermieter / der Hausverwaltung melden, und sofern vorhanden: Ihrer Hausratversicherung.

Als Eigentümer der Wohnung oder eines Hauses geben Sie zusätzlich die Schadensmeldung gegenüber der Gebäudeversicherung (Wohngebäudeversicherung) ab.

Sind Dritte geschädigt (Nachbarn, Untermieter) kommt ggf. zusätzlich noch eine vorhandene Haftpflichtversicherung ins Spiel (Privathaftpflicht).

Wenn Sie unsicher sind, Fragen haben, oder ein besonders schwieriger Fall vorliegt, dann kontaktieren Sie uns ggf. noch vor der Abgabe einer Schadensmeldung gegenüber Versicherungen. In vielen Situationen können wir (besser) sicherstellen, dass der Schaden bestmöglich für Sie reguliert wird!

Die Ursachen für einen Wasserschaden sind vielfältig. Häufige Ursachen für Wasserschäden sind Materialverschleiß, Rohrbrüche, Fehler bei der Installation, Schäden an Geräten, menschliche Unachtsamkeit oder Starkregen.

Der erste Schritt bei einem Leitungswasserschaden ist in der Regel eine Leckageortung durch einen Messtechniker. Wenn der Ursprung des austretenden Wassers nicht klar ist oder es sich nicht um Leitungswasser handelt, sollten Betroffene einen Sachverständigen hinzuziehen.

Mithilfe eines solchen Gutachters für Wasserschäden können Sie der tatsächlichen Ursache auf den Grund gehen. Nur so ist eine fundierte und fachgerechte Schadensregulierung möglich. Die Deutsche Schadenshilfe kann Ihnen sowohl einen Messtechniker als auch einen Sachverständigen vermitteln.

Wenn Ihre Wohnung oder Ihr Haus aufgrund eines Wasserschadens vorübergehend nicht bewohnbar ist, kommt die Versicherung in der Regel für Ihre Unterbringung in einer Wohnung oder einem Hotel auf. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie die Kosten erstattet bekommen, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag, dem Ausmaß und der Ursache des Schadens ab. Fragen Sie vorab bei Ihrem Versicherer nach, welche Bedingungen und Beschränkungen es gibt oder lassen Sie Ihren Vertrag direkt durch die Deutsche Schadenshilfe prüfen.

Ein von Wasser gefluteter Raum muss längst nicht das einzige, schon gar nicht das erste Signal für einen Wasserschaden sein. Häufig bemerken Betroffene Wasserschäden erst, nachdem sie schon Unheil angerichtet haben. Sofort reagieren sollten Sie, wenn:

  • ein Raum unter Wasser steht,
  • Ihnen nasse Flecken an den Wänden, Böden oder der Decke auffallen,
  • Sie eine erhöhte Luftfeuchtigkeit im Raum wahrnehmen,
  • es von der Decke tropft,
  • Sie Schimmelpilz entdecken,
  • oder die Wasseruhr Unregelmäßigkeiten anzeigt.

Wenn Sie als Mieter von einem Wasserschaden betroffen sind, können Sie bei Ihrem Vermieter Rechte auf Schadensersatz, Mietminderung und Aufwendungsersatz geltend machen. Grundsätzlich sind Ihre Ansprüche verschuldungsabhängig.

Wenn Sie einen Wasserschaden feststellen, sollten Sie diese Maßnahmen zuerst ergreifen:

  1. Wasserzufuhr abstellen
  2. Stromzufuhr unterbrechen
  3. Ausgetretenes Wasser so weit wie möglich beseitigen; bei großen Wassermengen die Feuerwehr rufen
  4. Noch nicht beschädigten Hausrat in Sicherheit bringen
  5. Wichtig: Schaden dokumentieren; beschädigte Gegenstände als Beweismittel sichern
  6. Schaden der Versicherung melden

Die Wohngebäudeversicherung erstattet Schäden am Gebäude. Das ist bspw. der Fall, wenn Wände und Dächer erneuert oder Dämmungen neu verlegt werden müssen.

Die Hausratversicherung könnte von der Haftung befreit sein, wenn:

  • Grundwasser ins Haus aufsteigt und Schäden verursacht,
    beim Reinigen des Hauses/der Wohnung durch Reinigungswasser Gegenstände beschädigt werden,
  • ein Aquarium oder Wasserbett ausläuft,
  • sich ein Rückstau in der Kanalisation bildet

Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen und Hausrat. Dazu gehören zum Beispiel Mobiliar und technische Geräte.

Welche Versicherung bei einem Wasserschaden greift, hängt davon ab, was beschädigt wurde. Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners. Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Hat ein Nachbar den Wasserschaden verursacht, kann dessen private Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen.

Ein von den Versicherungen anerkannter Wasserschaden liegt vor, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus Wasserinstallationen austritt und Sachschäden am oder im Gebäude verursacht. Je nach Schadensart, kann die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder auch die Haftpflichtversicherung für einen Leitungswasserschaden aufkommen. Handelt es sich um Wasserschäden, die durch Hochwasser, Starkregen oder Abwasserrückstau verursacht wurden, greift die Gebäudeversicherung in der Regel nicht — es sei denn, Sie haben Ihre Versicherung um eine Elementarschadenversicherung erweitert.

Wasserschaden erkennen und beheben

Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaften e.V. zufolge kommt es in Deutschland alle 30 Sekunden zu einem Wasserschaden in oder an Gebäuden. Die Ursachen für Wasserschäden sind ebenso vielfältig wie ihre teils verheerenden Auswirkungen. Zu den häufigsten Ursachen für einen Wasserschaden zählen:

  • Materialverschleiß an Dichtungen, Verbindungsstücken etc.
  • Schäden an Wasser-, Abwasser oder Heizungsleitungen
  • Rohrbruch
  • Installationsfehler
  • Defekte Geräte (z.B. Waschmaschine, Spülmaschine etc.)
  • Undichte Stellen an Dach, Fassade oder im Kellerbereich
  • Starkregen
  • Menschliche Unachtsamkeit (z.B. überlaufende Badewannen)
 

Bereits minimale, oberflächliche Risse oder Fehler am Grundmaterial der Wasserinstallationen können weitreichende Folgen für Ihre Wohnung oder Ihr Haus haben. Die Gefahr: Häufig bemerken Betroffene austretendes Wasser erst, wenn schon Schaden entstanden ist.

Das A und O für die rechtzeitige Behebung eines Wasserschadens ist eine fundierte Ursachenforschung und eine professionelle, fachgerechte Abwicklung. Denn: Bleibt ein Wasserschaden unentdeckt, kann es zu Pilz- und Schimmelpilzbefall (siehe Schimmel an der Wand) bis hin zum Verlust fundamentaler Funktionen kommen. Durchnässte Wände, Fassadenrisse sowie Schäden an Möbeln und Geräten sind nur einige Folgen.

Im schlimmsten Fall gefährdet ein unentdeckter Wasserschaden sogar die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes. Und damit nicht genug: Feuchtigkeitsschäden haben außerdem ungeahnte Auswirkungen auf unsere Gesundheit. Neben der emotionalen Belastung, die ein Wasserschaden mit sich bringt, entstehen mitunter massive Sanierungsaufwände und hohe Kosten. Jetzt heißt es: Ursache schnell ermitteln, Wasserschaden umfassend beseitigen, Spätfolgen verhindern.

Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie bei diesem Prozess. Wir nehmen Ihren Wasserschaden auf, setzen Sie über alle wichtigen Schritte in Kenntnis und kümmern uns um die fachgerechte und professionelle Abwicklung Ihres Schadensfalls. Dazu gehören neben Ihrer individuellen Beratung auch die Vermittlung von geprüften Sachverständigen, Fachanwälten für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Sachschäden und Dienstleistungsunternehmen sowie die Kommunikation mit Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung und die Durchsetzung Ihres Leistungsanspruchs.

Eine professionelle und fachgerechte Schadenabwicklung ist für alle Vertragspartner, d.h. Versicherung, Versicherungsnehmer sowie die der ausführenden Firma, essenziell. Im Falle eines Wasserschadens bei einer Immobilie, besonders je nach Art der Nutzung, ist ein schnelles Handeln und eine fachgerechte Sanierung ausschlaggebend, um den Schaden zu minimieren und das Gebäude zeitnah nach der Schadenfeststellung nach gleicher Art und Güte wiederherzustellen.

Unsachgemäßes Handeln sowie unzureichende oder falsch eingeleitete Erstmaßnahmen können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bewohner und zu weitreichenden (Folge-)Schäden des Gebäudes führen. Neben der Gesundheitsgefährdung für die Bewohner bringt der Feuchteeintrag in die Baustoffe auch materielle Schäden mit sich, wenn nicht eine professionelle Ursachenanalyse und fachgerechte Maßnahmen bei der Sanierung eingeleitet werden.

Wir legen Ihnen ans Herz: Nehmen Sie die Beratung von einem unserer unabhängigen Schadensexperten in Anspruch, wenn Sie von einem Wasserschaden betroffen sind. Lassen Sie keine Zeit verstreichen und vertrauen Sie auf unser bundesweites Netzwerk an zertifizierten Sachverständigen und kompetenten Dienstleistungsfirmen. Wir kennen Ihre Rechte und wickeln den Wasserschaden effektiv für Sie ab.

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