Versicherung verzögert Schadensregulierung – Wir helfen nach!

Grundsätzlich soll eine Versicherung ihre Kunden im Notfall schützen. Doch gerade bei höheren Geldsummen fühlen sich viele Versicherte oft mit ihrem Schaden allein gelassen. Insbesondere bei der Auszahlung höherer Beträge – wie beispielsweise bei der Wohngebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung – warten viele Kunden mitunter viele Wochen bis Monate, bis der Versicherer die Schadensregulierung vornimmt. Oft sind es nur kleine Details, die dafür sorgen, dass ein Leistungsantrag von der Versicherung abgelehnt wird – und das hat so manches Mal nicht einmal einen triftigen Grund. Was Versicherte im Falle eines Falles tun können und wie sie bei einer langen Verzögerung vorgehen, stellen wir Ihnen nachfolgend genauer vor.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Die Schadensregulierung erfolgt verzögert – warum zahlt meine Versicherung nicht?

Wird ein Antrag auf Schadensregulierung von einer Versicherung abgelehnt, heißt dies nicht unbedingt, dass man sich an einen Anwalt wenden muss. Die Gründe dafür können vielfältiger Natur sein. Mögliche Beispiele sind unter anderem, dass Schäden nicht vom gewählten Tarif abgedeckt sind oder man beim Versicherungsabschluss relevante Vorschäden nicht mit angegeben hat. Auch kann es vorkommen, dass

  • man selbst nicht genügend Belege für den Schaden vorgelegt hat (vgl.: keine Belege) und sich die Schadensregulierung und Auszahlung so verzögert,
  • der Schaden vor dem Vertragsabschluss zustande gekommen ist – oder aber,
  • man hat schlichtweg die Frist für die Schadensmeldung versäumt.

Obgleich die Punkte grundsätzlich auf die meisten Versicherungen zutreffen können, spielt es trotzdem eine wichtige Rolle, sich den Sachverhalt immer individuell anzusehen. Nur so lässt sich ausfindig machen, ob der Versicherer wirklich nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Häufig passiert es jedoch auch, dass Versicherer die Zahlung zwar nicht komplett ablehnen, aber die Schadensregulierung verzögert ausführen. Es kann aber genauso vorkommen, dass Zahlungen aus Gründen gekürzt werden, die der Versicherte gar nicht erst nachvollziehen kann (vgl. auch: Gebäudeversicherung zahlt Schaden nicht komplett). Dass dies für jeden Versicherten einen erhebliche Probleme bedeutet, versteht sich von selbst.

Ihre Versicherung will keine Schadensregulierung leisten oder die Versicherung verzögert die Auszahlung? Holen Sie sich Hilfe von unseren Experten für Schadensregulierung und Versicherungsrecht!

Wenn der Versicherer Zahlungen herauszögert

Bei manchen Versicherungsverträgen sind Wartezeiten vorgesehen. Sofern ein Schaden in die Wartezeit fällt, ist der Versicherungsschutz automatisch hinfällig. Dann kann man lange auf eine Zahlung warten – es wird keine geben. Doch oft ist es der Fall, dass lediglich die Überprüfung des Sachverhalts sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Gerade dann, wenn es sich um höhere Summen handelt, führen die Assekuranzen umfassende Prüfungen durch, um Versicherungsbetrug auszuschließen.

Doch hier müssen Versicherte achtsam sein: Sofern die Versicherungsgesellschaften nicht nachweisen können, dass sie die Zahlung aufgrund der Prüfung herausgezögert haben, ist der Versicherte selbst keinesfalls machtlos. Dann verpflichtet sich die Versicherung automatisch dazu, seinen Kunden einen Verzugsschaden zu bezahlen. Hat man sich einen Anwalt genommen, kann es sogar sein, dass der Versicherer auch die Kosten für diesen übernehmen muss. Denn es ist nur allzu verständlich, dass Versicherte gerade bei einer hohen Schadenssumme auf eine möglichst schnelle Regulierung angewiesen sind.

Versicherung verzögert Auszahlung? – Wer finanziell auf die Zahlung des Versicherers angewiesen ist, sollte sich nicht scheuen, den Druck zu erhöhen und sich rechtliche Unterstützung zu holen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich genauer. Gemeinsam können wir dann entscheiden, ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen oder weiter abzuwarten.

Wenn die Assekuranz verzögert reagiert oder nicht zahlt

Eine Unfallversicherung trägt normalerweise dann die Kosten, wenn ein Geschädigter durch einen Unfall mit körperlichen Einschränkungen zu kämpfen hat. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Beeinträchtigung maximal 12 Monate nach dem Unfall eintritt und die Invalidität über einen Zeitraum von mindestens drei Jahre bestehen bleiben wird. Dennoch übernimmt die Versicherung keine Kosten, welche nicht durch äußere Einflüsse entstanden sind. Stolpert man also selbst und verletzt sich selbst schwer, trägt die Unfallversicherung die Kosten hierfür nicht.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, welche durch Leichtsinn, Unachtsamkeit oder einfach durch ein dummes Missgeschick zustande kommen. Auch Fahrlässigkeit ist normalerweise in der Versicherung enthalten. Abgedeckt sind sowohl Personen- als auch Vermögens- und Sachschäden in der Police. Personenschäden können beispielsweise Behandlungskosten nach sich ziehen, während Sachschäden sich auf Gegenstände beziehen. Beschädigt der Versicherte zum Beispiel eine wertvolle Vase des Nachbarn, ist dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung.

Wenn sich allerdings zeigt, dass der Versicherte den Schaden absichtlich herbeigeführt hat, ist er selbst für dessen Regulierung verantwortlich – dann ist es das gute Recht der Versicherungsgesellschaft, die Zahlung zu verweigern. Dies gilt ebenso, wenn man sich selbst körperliche Schäden zufügt.

Doch wie ist nun vorzugehen, wenn die Privathaftpflicht oder die Unfallversicherung den Schaden nicht übernehmen möchte oder nur verzögert reagiert? Hat man bezüglich der Schadensregulierung keine Ablehnung erhalten (vgl. Versicherung lehnt Schadensregulierung ab), ist es legitim, den Versicherer um eine baldige Bearbeitung zu bitten, wenn diese dringlich ist. Versicherte dürfen hier durchaus hartnäckig agieren und dem Versicherer nach einer langen Verzögerung eine Frist von zwei Wochen zu setzen. Die Anfragen sollten dabei stets per Einschreiben erfolgen, um einen Nachweis dafür zu haben.

Tut sich noch immer nichts, nachdem die Frist abgelaufen ist, empfiehlt es sich, die Hilfe eines Experten in Anspruch zu nehmen. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und helfen Ihnen dabei, Ihre Anliegen gegenüber Ihrer Versicherung durchzusetzen.

Versicherung verzögert Regulierung und Auszahlung | Nun heißt es genau hinschauen, nachhaken und sich ggf. professionelle Unterstützung zu holen... (© Prostock-studio / stock.adobe.com)
Versicherung verzögert Regulierung und Auszahlung | Nun heißt es genau hinschauen, nachhaken und sich ggf. professionelle Unterstützung zu holen… (© Prostock-studio / stock.adobe.com)

Ehrlichkeit währt bei den meisten Versicherern am längsten

Um kein Risiko einzugehen, dass der Versicherer verzögert reagiert oder die Zahlung komplett verweigert, ist es wichtig, dass beim Ausfüllen eines Antrags alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Lässt der Versicherte wichtige Informationen aus, kann dies dazu führen, dass die Regulierung abgelehnt wird. Fälschlicherweise glauben viele Versicherte, dass sie ihre Versicherungsgesellschaft belügen müssen, damit diese die Kosten überhaupt bezahlen (siehe auch: Schadensregulierung nach Einbruch).

Möchte man einen Schaden bei der Versicherung melden (siehe: Brandschaden Versicherung melden, Einbruch melden Versicherung, Hausratschaden melden), sollte man stets ehrlich und möglichst detailliert agieren, aber keine Schuldeingeständnisse machen. Ansonsten kann es passieren, dass der Versicherer die Zahlung komplett ablehnt.

Auch ist es wichtig, den Schaden sofort, spätestens aber nach zwei oder drei Werktagen, zu melden. Meist gewähren die Versicherungsgesellschaften eine gewisse Frist, die zwingend eingehalten werden sollte, um den Schutz nicht zu riskieren. Weiterhin ist es anzuraten, den Antrag noch einmal genau auf seine Richtigkeit zu prüfen, ehe dieser an den Versicherer übermittelt wird. Kleine Details genügen oft schon aus, dass eine wochenlange Verzögerung der Regulierung des Versicherungsschadens folgt, die man sich eigentlich sparen könnte.

Ein Beispiel, das zeigt, wie wichtig Ehrlichkeit und Präzision bei der Schadensmeldung sind: Das eigene Kind zerstört aus Versehen eine teure Skulptur seiner Eltern. Natürlich wird man vor der Versicherung betonen, das Kind die ganze Zeit über im Auge behalten zu haben. Wer allerdings in dieser Zeit in ein Gespräch am Telefon vertieft war und die Situation dadurch nicht mitbekommen hat, sollte dies seiner Versicherung auch genau so mitteilen. So ist man auf der sicheren Seite und geht kein Risiko ein – genau diese Details sind es, die für die Schadensregulierung relevant sind.

Eine Garantie für Erfolg gibt es allerdings trotz Ehrlichkeit leider nicht: In zahlreichen Fällen kann der Versicherer auch dann die Zahlung verweigern, wenn man als Versicherter eigentlich gar keine Schuld trägt. Wie Sie dann richtig vorgehen sollen, erfahren Sie in einem Beratungsgespräch mit unseren Experten, die sich Ihre Situation gerne ansehen und Ihnen hilfreiche Tipps geben.

Wann lohnt sich ein Sachverständiger bei einer verzögerten Schadensregulierung?

Wird ein Antrag auf Schadensregulierung trotz korrekter Meldung abgelehnt, gibt es noch die Option, dass sich ein Sachbearbeiter schlicht und einfach geirrt hat. Hier können Versicherte um eine erneute Prüfung bitten oder sich auch an einen unabhängigen Sachverständigen wenden, der sich den Fall genauer ansieht.

Das Einschalten eines eigenen Sachverständigen ist zwar wiederum mit Kosten verbunden, kann aber im Falle eines Falles auch zum Ziel führen.

Das Wichtigste ist: Warten Sie nicht allzu lange, wenn Ihre Versicherung nicht reagiert – in den meisten Fällen lässt sich eine zufriedenstellende Lösung finden, wenn man hartnäckig bleibt und sich ggf. auch durch uns als Deutsche Schadenshilfe unterstützen lässt. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und nutzen Sie unsere Beratung sowie Vermittlung zertifizierter Sachverständiger, Fachanwälte und Sanierungsdienstleister.

Versicherung verzögert Schadensregulierung (© Jürgen Fälchle / stock.adobe.com)
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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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