KontaktAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Claims Management and Consulting FZCO, Marke „Deutsche Schadenshilfe“ (DSH)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Claims Management and Consulting FZCO, handelnd unter der Marke „Deutsche Schadenshilfe“ (nachfolgend „DSH“ genannt), und ihren Mitgliedern.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, DSH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten für sämtliche von der DSH angebotenen Leistungen, insbesondere Mitgliedschaftsleistungen und Vermittlungsleistungen. Durch Zahlung der jeweils ausgewiesenen Kosten bzw. Gebühren (Mitgliedschaftsgebühr, Vermittlungspauschalen) erkennt der Kunde diese AGB an; hierdurch kommt ein Vertrag gemäß diesen AGB zustande, auch wenn kein gesonderter schriftlicher Mitgliedschafts- oder Vermittlungsvertrag vorgelegt und gezeichnet wurde. Eine Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder der Abschluss des elektronischen Bestell- bzw. Zahlungsvorgangs genügt.
Für neu abgeschlossene Mitgliedschaften gilt das nachfolgende Mitgliedschaftsmodell. Bereits bestehende Verträge werden durch diese Fassung nicht geändert.
(1) Die DSH bietet eine Mitgliedschaft für 298,00 € pro Monat an. Nach Beantragung der Mitgliedsnummer und bestätigter Zahlung des Mitgliedsbeitrags findet noch am gleichen Tag ein telefonischer Erstaustausch mit dem zuständigen, langjährig erfahrenen Schadensberater statt. Dieser Erstaustausch ist in der Mitgliedschaft enthalten. Anschließend begleitet der zuständige Schadensberater das Mitglied Schritt für Schritt bei allen Angelegenheiten rund um die Abwicklung des Schadenfalls, mit dem Ziel einer erfolgreichen Schadenabwicklung.
(2) Mit Abschluss der Mitgliedschaft erhält das Mitglied Zugang zum Expertennetzwerk aus Sachverständigen, Fachanwälten und Sanierungsunternehmen.
(3) Die Vermittlung eines Sachverständigen, Fachanwalts oder Sanierungsunternehmens ist optional und wird gesondert beauftragt. Für die Vermittlung fallen zusätzlich 3,58 % der Gesamtschadensumme an. Die konkrete Vermittlungsgebühr muss vorab ausdrücklich durch den Kunden freigegeben werden.
(4) Die Geschäftsbeziehung mit den vermittelten Sachverständigen, Fachanwälten und Sanierungsunternehmen kommt unmittelbar zwischen dem Mitglied (Kunde) und dem jeweiligen Dienstleister zustande. DSH ist nicht Vertragspartei dieser Leistung. Honorare und Leistungen dieser Dienstleister werden separat vereinbart und vergütet; sie sind weder im Mitgliedsbeitrag noch in der Vermittlungsgebühr enthalten.
(1) Mitgliedschaftsleistungen: Der Vertrag kommt zustande durch (a) den Abschluss des elektronischen Bestell- bzw. Zahlungsvorgangs oder (b) die Zahlung der ausgewiesenen Mitgliedschaftsgebühr; eines gesonderten schriftlichen Vertrages bedarf es nicht. Eine Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) ist ausreichend.
(2) Vermittlungsleistungen (Einzelleistungen): Der Vertrag kommt zustande durch (a) den Abschluss des elektronischen Zahlungsvorgangs oder (b) die Zahlung der ausgewiesenen Vermittlungspauschale(n); eines gesonderten schriftlichen Vermittlungsvertrages bedarf es nicht. Hinweis: Für Vermittlungsverträge wird der Vertrag erst mit vollständiger Zahlung der Vermittlungspauschale(n) (Fachanwalt, Sachverständiger und/oder Sanierungsunternehmen) rechtswirksam.
(3) Der Schriftformvorbehalt für Änderungen oder Ergänzungen bleibt unberührt (vgl. Schlussbestimmungen und Abschnitt 4 § 6 (1) für Vermittlungsleistungen). Er betrifft nicht den erstmaligen Vertragsschluss nach Abs. (1) und (2).
Die DSH behält sich vor, bei jedem Mitgliedsantrag aufgrund der Komplexität und/oder des Schadenumfangs eine individuelle Vereinbarung mit dem Antragsteller zu treffen. Kommt keine Einigung zustande, wird der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag innerhalb von 5–8 Werktagen zurückerstattet.
(1) Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(2) Auf ausdrückliches Verlangen des Kunden beginnt die DSH bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung und Durchführung einer Beratung, die Anforderung, Erfassung, Ordnung und Sichtung von Schadenunterlagen, die Erstbewertung des Schadenfalls, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen sowie die Suche und Auswahl geeigneter Experten.
(3) Widerruft der Kunde den Vertrag, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass die DSH bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet, für die bis zum Eingang des Widerrufs tatsächlich erbrachten Leistungen angemessenen Wertersatz zu leisten. Der Wertersatz bemisst sich nach dem Umfang der erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen erst dann, wenn die DSH die vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht hat. Dies setzt voraus, dass der Kunde vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass die DSH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die DSH erlischt.
(5) Bei laufenden Mitgliedschafts- und Begleitungsleistungen führt die Erbringung einzelner Teilleistungen, insbesondere einer Beratung, Unterlagenanforderung, Unterlagensichtung, Erstbewertung oder Handlungsempfehlung, nicht automatisch zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Der gesetzliche Anspruch der DSH auf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.
(1) Die Vermittlungsleistung ist vollständig erbracht, sobald die DSH den vereinbarten geeigneten Sachverständigen, Fachanwalt, Sanierungsbetrieb oder sonstigen Experten ermittelt und dem Kunden unter Übermittlung der zur Kontaktaufnahme erforderlichen Angaben konkret benannt hat.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Vermittlungsleistung nur, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass die DSH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vermittlung beginnt, und bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die DSH verliert.
(3) Widerruft der Kunde den Vertrag vor vollständiger Erbringung der Vermittlungsleistung, ist er unter den gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet, angemessenen Wertersatz für die bis zum Eingang des Widerrufs tatsächlich erbrachten Leistungen zu leisten.
(1) Die DSH übernimmt keine Haftung für die inhaltliche oder fachliche Arbeit des vermittelten Fachanwalts oder Sachverständigen.
(2) Etwaige Ansprüche sind ausschließlich gegenüber dem jeweils beauftragten Fachanwalt oder Sachverständigen geltend zu machen.
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vermittlungsvertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Abschnitts unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(1) Die Mitgliedschaft wird als fortlaufendes Abonnement ohne Mindestlaufzeit abgeschlossen. Die Zahlung erfolgt monatlich.
(2) Die Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar.
(3) Kündigungen können in Textform, beispielsweise per E-Mail an [email protected], erklärt werden. Bitte geben Sie zur Zuordnung nach Möglichkeit Ihre Mitgliedsnummer an.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht, das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(1) Mitgliedschaftsgebühr: Der Mitgliedsbeitrag beträgt 298,00 € pro Monat und ist im Voraus als wiederkehrende Zahlung fällig. Die individuelle Vereinbarung bei komplexen oder umfangreichen Schäden nach Abschnitt 2b bleibt unberührt.
(2) Vermittlungsgebühr: Für die gesondert beauftragte Vermittlung eines Sachverständigen, Fachanwalts oder Sanierungsunternehmens fallen 3,58 % der Gesamtschadensumme an. Die konkrete Vermittlungsgebühr wird gesondert ausgewiesen. Eine Zahlung erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden. Für den Vertragsschluss gilt Abschnitt 2a Absatz 2. Honorare und Leistungen der vermittelten Dienstleister werden separat vereinbart und vergütet.
(3) Abrechnung und Zahlweise: Die Abrechnung erfolgt über die im Bestell- bzw. Abschlussprozess angebotenen Zahlwege; die Belastung erfolgt jeweils zu Beginn des Abrechnungszyklus. Bei Vermittlungsverträgen erhält der Kunde einen Zahlungslink per E-Mail.
(4) Zahlungsverzug: Gerät der Kunde in Verzug, ist DSH berechtigt, nach Mahnung angemessene Mahngebühren zu erheben und Leistungen bis zum Ausgleich vorläufig auszusetzen.
(1) DSH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet DSH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für Leistungen der vermittelten Sachverständigen, Fachanwälte und Sanierungsunternehmen ist ausgeschlossen, da das Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen Kunde und Dienstleister besteht; im Übrigen gilt Abschnitt 4 § 5.
(1) Rechtswahl: Für Mitgliedschaftsverträge gilt das Recht der VAE, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Vermittlungsverträge (Einzelleistungen) – Fachanwalt & Sachverständiger gilt abweichend das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (vgl. Abschnitt 4 § 6 (3)).
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von Claims Management and Consulting FZCO ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Mitgliedschaft.
(3) Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen des Vermittlungsvertrags richten sich nach Abschnitt 4 § 6 (1).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; gleiches gilt für die Bestimmungen in Abschnitt 4.de
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