Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Claims Management and Consulting FZCO, Marke „Deutsche Schadenshilfe“ (DSH)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Claims Management and Consulting FZCO, handelnd unter der Marke „Deutsche Schadenshilfe“ (nachfolgend „DSH“ genannt), und ihren Mitgliedern.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, DSH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten für sämtliche von der DSH angebotenen Leistungen, insbesondere Mitgliedschaftsleistungen und Vermittlungsleistungen. Durch Zahlung der jeweils ausgewiesenen Kosten bzw. Gebühren (Mitgliedschaftsgebühr, Vermittlungspauschalen) erkennt der Kunde diese AGB an; hierdurch kommt ein Vertrag gemäß diesen AGB zustande, auch wenn kein gesonderter schriftlicher Mitgliedschafts- oder Vermittlungsvertrag vorgelegt und gezeichnet wurde. Eine Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder der Abschluss des elektronischen Bestell- bzw. Zahlungsvorgangs genügt.

2. Kosten und Leistungen

(1) Die DSH bietet eine telefonische Erstberatung durch einen Schadensexperten an.
(2) Die DSH bietet ein Mitgliedschaftsmodell an. Mit Abschluss der Mitgliedschaft erhält das Mitglied Zugang zum Expertennetzwerk aus Sachverständigen, Fachanwälten und Sanierungsunternehmen.
(3) Für die Vermittlung von Experten aus diesem Netzwerk können – abhängig von Fallkomplexität und Schadenshöhe – zusätzliche Vermittlungspauschalen anfallen. Die Höhe wird durch den zuständigen Schadensberater festgelegt und muss vorab ausdrücklich durch den Kunden freigegeben werden. Dies gilt auch für den Mitgliedsbeitrag.
(4) Die Geschäftsbeziehung mit den vermittelten Sachverständigen, Fachanwälten und Sanierungsunternehmen kommt unmittelbar zwischen dem Mitglied (Kunde) und dem jeweiligen Dienstleister zustande. DSH ist nicht Vertragspartei dieser Leistung.

2a. Vertragsschluss ohne gesonderte Schriftform

(1) Mitgliedschaftsleistungen: Der Vertrag kommt zustande durch (a) den Abschluss des elektronischen Bestell- bzw. Zahlungsvorgangs oder (b) die Zahlung der ausgewiesenen Mitgliedschaftsgebühr; eines gesonderten schriftlichen Vertrages bedarf es nicht. Eine Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) ist ausreichend.
(2) Vermittlungsleistungen (Einzelleistungen): Der Vertrag kommt zustande durch (a) den Abschluss des elektronischen Zahlungsvorgangs oder (b) die Zahlung der ausgewiesenen Vermittlungspauschale(n); eines gesonderten schriftlichen Vermittlungsvertrages bedarf es nicht. Hinweis: Für Vermittlungsverträge wird der Vertrag erst mit vollständiger Zahlung der Vermittlungspauschale(n) (Fachanwalt, Sachverständiger und/oder Sanierungsunternehmen) rechtswirksam.
(3) Der Schriftformvorbehalt für Änderungen oder Ergänzungen bleibt unberührt (vgl. Schlussbestimmungen und Abschnitt 4 § 6 (1) für Vermittlungsleistungen). Er betrifft nicht den erstmaligen Vertragsschluss nach Abs. (1) und (2).

3. Widerrufsrecht und sofortiger Leistungsbeginn

(1) Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

(2) Auf ausdrückliches Verlangen des Kunden beginnt die DSH bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung und Durchführung einer Beratung, die Anforderung, Erfassung, Ordnung und Sichtung von Schadenunterlagen, die Erstbewertung des Schadenfalls, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen sowie die Suche und Auswahl geeigneter Experten.

(3) Widerruft der Kunde den Vertrag, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass die DSH bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet, für die bis zum Eingang des Widerrufs tatsächlich erbrachten Leistungen angemessenen Wertersatz zu leisten. Der Wertersatz bemisst sich nach dem Umfang der erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen erst dann, wenn die DSH die vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht hat. Dies setzt voraus, dass der Kunde vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass die DSH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die DSH erlischt.

(5) Bei laufenden Mitgliedschafts- und Begleitungsleistungen führt die Erbringung einzelner Teilleistungen, insbesondere einer Beratung, Unterlagenanforderung, Unterlagensichtung, Erstbewertung oder Handlungsempfehlung, nicht automatisch zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Der gesetzliche Anspruch der DSH auf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.

4. Erlöschen des Widerrufsrechts bei Vermittlungsleistungen

(1) Die Vermittlungsleistung ist vollständig erbracht, sobald die DSH den vereinbarten geeigneten Sachverständigen, Fachanwalt, Sanierungsbetrieb oder sonstigen Experten ermittelt und dem Kunden unter Übermittlung der zur Kontaktaufnahme erforderlichen Angaben konkret benannt hat.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Vermittlungsleistung nur, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass die DSH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vermittlung beginnt, und bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die DSH verliert.

(3) Widerruft der Kunde den Vertrag vor vollständiger Erbringung der Vermittlungsleistung, ist er unter den gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet, angemessenen Wertersatz für die bis zum Eingang des Widerrufs tatsächlich erbrachten Leistungen zu leisten.

5. Haftung (Vermittlungsvertrag)

(1) Die DSH übernimmt keine Haftung für die inhaltliche oder fachliche Arbeit des vermittelten Fachanwalts oder Sachverständigen.
(2) Etwaige Ansprüche sind ausschließlich gegenüber dem jeweils beauftragten Fachanwalt oder Sachverständigen geltend zu machen.

6. Schlussbestimmungen (Vermittlungsvertrag)

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vermittlungsvertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Abschnitts unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung (Mitgliedschaft)

(1) Die Mitgliedschaft wird als fortlaufendes Abonnement abgeschlossen.
(2) Sie verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn sie nicht vor Ablauf des jeweiligen Mitgliedschaftszeitraums schriftlich gekündigt wird.
(3) Kündigungen sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Mitgliedsnummer an info@deutsche-schadenshilfe.de zu richten.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Mitgliedschaftsgebühr: Die Höhe der Mitgliedschaftsgebühr wird im Zuge der Erstberatung durch den zuständigen Berater angemessen unter Bezugnahme auf Schadensart, -komplexität und -umfang individuell bemessen. Der Kunde erhält hierzu eine Bestätigung in Textform (E-Mail). Mit Annahme dieser Bestätigung wird die Gebühr als wiederkehrende Zahlung (Abonnement) im Voraus fällig.
(2) Vermittlungspauschalen: Vermittlungspauschalen für Sachverständige, Fachanwälte und Sanierungsunternehmen werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Zahlung erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden. Der Vertrag über die Vermittlungsleistung gilt mit Zahlung als nach diesen AGB geschlossen; für die Wirksamkeitsvoraussetzung der Vermittlungsverträge (vollständige Zahlung beider Vermittlungspauschalen für Fachanwalt und Sachverständigen) gilt Abschnitt 4 § 2 (2) entsprechend.
(3) Abrechnung und Zahlweise: Die Abrechnung erfolgt über die im Bestell- bzw. Abschlussprozess angebotenen Zahlwege; die Belastung erfolgt jeweils zu Beginn des Abrechnungszyklus. Bei Vermittlungsverträgen erhält der Kunde einen Zahlungslink per E-Mail.
(4) Zahlungsverzug: Gerät der Kunde in Verzug, ist DSH berechtigt, nach Mahnung angemessene Mahngebühren zu erheben und Leistungen bis zum Ausgleich vorläufig auszusetzen.

9. Haftung (allgemein)

(1) DSH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet DSH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für Leistungen der vermittelten Sachverständigen, Fachanwälte und Sanierungsunternehmen ist ausgeschlossen, da das Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen Kunde und Dienstleister besteht; im Übrigen gilt Abschnitt 4 § 5.

10. Schlussbestimmungen

(1) Rechtswahl: Für Mitgliedschaftsverträge gilt das Recht der VAE, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Vermittlungsverträge (Einzelleistungen) – Fachanwalt & Sachverständiger gilt abweichend das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (vgl. Abschnitt 4 § 6 (3)).
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von Claims Management and Consulting FZCO ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Mitgliedschaft.
(3) Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen des Vermittlungsvertrags richten sich nach Abschnitt 4 § 6 (1).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; gleiches gilt für die Bestimmungen in Abschnitt 4.de