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Berufsunfähigkeit | Was Sie wissen und wie Sie vorgehen müssen, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen will!

BU will nicht zahlen – Ärger & Streit mit der Berufsunfähigkeits­versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz genannt BU – ist für Arbeitnehmer, aber auch für Freiberufler eine der wichtigsten Versicherungen. Dennoch passiert es trotz eines umfassenden Schutzes leider immer wieder, dass Versicherer sich weigern, zu zahlen – und schon landet man vor Gericht. Denn gerade psychische Erkrankungen, wie zum Beispiel Burn-Out, lassen sich nur schwer nachweisen.

Wie geht man also vor, wenn die BU nicht zahlen will?

Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungspolice | Ärger mit der BU-Versicherung nach Berufsunfähigkeit?! (© Pixelot / Fotolia)
Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungspolice | Ärger mit der BU-Versicherung nach Berufsunfähigkeit?! (© Pixelot / Fotolia)

Worauf beim Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geachtet werden sollte

Insbesondere bei der BU-Versicherung kommt es, so zeigen Statistiken, häufig zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft.

Wenn sich die Versicherung weigert, die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen, hängt dies nicht selten mit den Gesundheitsfragen zusammen, welche Versicherte bereits beim Abschluss eines neuen Vertrags beantworten müssen. Hier kann es passieren, dass die Versicherung unter Umständen nicht zahlt, weil der Verbraucher (angeblich) unvollständige oder auch fehlerhafte Angaben gemacht hat.

Einige Versicherte nehmen es beim Beantworten der Fragen oft nicht sehr genau, da sie davon ausgehen, dass diese ohnehin keine große Relevanz besäßen. – Oft werden die Antragsfragen aber auch von einem Versicherungsagenten oder Versicherungsmakler verharmlost und damit der Versicherungsnehmer dazu verleitet, die aus seiner Sicht nicht relevanten Erkrankungen zu verschweigen. Doch das ist ein Trugschluss und kann durchaus später Probleme machen.

Allerdings gibt es auch andere Ursachen für Fehler – so muss es nicht zwingend am Verbraucher liegen, der falsche Angaben macht oder wichtige Punkte auslässt. Manchmal tragen Ärzte Diagnosen oder auch Verdachtsdiagnosen in die Patientenakte ein, von denen der Patient nichts mitbekommt – und somit können diese auch nicht angegeben werden (vgl. auch: Krankentagegeld abgelehnt). Nicht wenige Versicherungen legen dies im Ernstfall dann später als arglistige Täuschung aus – und der Versicherte ist natürlich erst einmal vollkommen überrumpelt.

Möchte die Versicherungsgesellschaft den Vertrag dann auflösen, bedeutet das für den Versicherten einen doppelten Verlust: Nicht nur sind seine bereits bezahlten Beiträge weg, auch Leistungen kann er dann meistens nicht mehr vom Versicherer erwarten.

Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung: Verjährung tritt erst nach zehn Jahren ein

Dem Versicherer ist es oft erst nach 10 Jahren verwährt, sich auf die Falschangaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss des Vertrages zu berufen und den Vertrag (rückwirkend) zu beenden. Darüber sind sich die Versicherer auch im Klaren – und wenn der Versicherte dies übersieht, ist er natürlich im Nachteil. Deshalb ist es für Berufstätige, die eine BU-Versicherung abschließen, sehr wichtig, sämtliche Gesundheitsfragen korrekt und ehrlich zu beantworten. Auch scheinbar irrelevante, kurze Erkrankungen sollten keinesfalls unter den Tisch fallen, sondern angegeben werden. Auch ist es zu empfehlen, von der Krankenversicherung eine Liste aller Ärzte anzufordern, die man besucht hat.

Diese Liste wird dann an die Versicherungsgesellschaft übermittelt, bei der man die Versicherung abschließen möchte – und man bietet die Schweigepflichtentbindung an, um zu zeigen, dass man nichts zu verbergen hat. So ist das Thema Arglistige Täuschung bereits von vorneherein ausgeschlossen. Weiterhin steht es Verbrauchern zu, die Krankenakte anzufordern und an den Versicherer zu übermitteln. In dieser sind sämtliche Informationen enthalten, welche von Ärzten über ihre Patienten gesammelt werden.

BU-Versicherung: Wie geht man im Krankenfall richtig vor?

Eine große Frage, die sich viele Versicherte stellen, lautet: Wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung – und was muss man in so einem Fall tun? Stellt man fest, dass man seinem bisherigen Beruf nicht weiter nachgehen kann, weil man beispielsweise körperlich oder seelisch erkrankt ist, so muss die Berufsunfähigkeitsversicherung darüber in Kenntnis gesetzt werden. Hier sollte im Idealfall direkt eine ärztliche Bestätigung mitgeschickt werden, in welcher genau angegeben ist, warum der Versicherte seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen kann. Es muss also nachgewiesen werden, dass er ab sofort berufsunfähig ist – und es muss auch belegt werden, dass die einzelnen Tätigkeiten, welche er in seinem Beruf ausübt, durch die Krankheit beeinträchtigt werden. Das kann durchaus zu Schwierigkeiten führen.

Im Übrigen ist Berufsunfähigkeit keinesfalls dasselbe wie Erwerbsunfähigkeit. Ist man erwerbsunfähig, so ist man auch nicht mehr dazu imstande, überhaupt zu arbeiten – das gilt für alle Berufe. Wer dagegen berufsunfähig ist, kann seiner bisherigen Tätigkeit nicht weiter nachgehen und muss sich etwas anderes suchen.

Allerdings gilt die Feststellung der Erwerbunfähigkeit für eine Erwerbsminderungsrente im Sozialrecht nicht als Nachweis des Eintritts der Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeitsversicherung kontaktieren: Am besten nur mit anwaltlicher Unterstützung

Wer berufsunfähig wird, sollte sich so gut es geht absichern – am besten mit der Hilfe eines Anwalts. So wird von Anfang an vermieden, dass es zu Fehlern beim Kontakt mit der Versicherung kommt, welche unter Umständen dann nicht leistet. 

Der Anwalt kann den Versicherten dabei unterstützen, der Versicherung korrekt die Berufsunfähigkeit mitzuteilen. Diese leistet dann entweder direkt oder erkundigt sich nach weiteren Informationen. Hier sollten Versicherte jedoch sehr vorsichtig sein – im Zweifelsfall kann die Situation sich dadurch sogar noch zuspitzen. Mit der Unterstützung eines Fachanwalts wird Versicherten ermöglicht, mit ihrer Versicherung auf Augenhöhe zu kommunizieren. Wichtig ist dies vor allem deshalb, da es nicht selten um hohe Geldbeträge geht. Auch sollte berücksichtigt werden, dass die Überprüfung von der Versicherung einige Zeit in Anspruch nehmen kann – nicht selten vergehen mehrere Wochen oder sogar Monate, bis alles geklärt ist. Deshalb ist es wichtig, dass Versicherte gleich von Anfang an alle erforderlichen Belege einreichen und der Versicherung offene Fragen beantworten, um die Bearbeitung nicht noch weiter zu verzögern.

Was tun, wenn die BU nicht zahlt? So wehren sich Versicherte bei Leistungsverweigerungen

Es gibt durchaus Fälle, in denen sich die Berufsunfähigkeitsversicherung trotz eingereichter Belege und ausreichender Nachweise quer stellt – und die Kosten trotzdem nicht übernehmen bzw. die BU-Rente nicht zahlen möchte (Generali, ERGO, Nürnberger, Swiss Life). In so einem Fall bleibt Versicherten fast nur noch der Weg der Klage.

Im Zuge des Versicherungsabschlusses empfehlen Experten, sich auch direkt um eine Rechtsschutzversicherung zu kümmern. Diese greift nämlich nicht gleich zu Beginn, sondern in der Regel erst nach drei bis sechs Monaten. Kommt es später zur Problemen mit der Versicherungsgesellschaft, kann man sich über die Rechtsschutzversicherung Hilfe holen, ohne hohe Kosten befürchten zu müssen.

Wichtig ist allerdings zu wissen, dass die Rechtsschutzversicherung erst dann leisten kann, wenn die Versicherung einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen abgelehnt hat oder trotz ihrer Fälligkeit nichts ausbezahlt. Die Kosten für anwaltlichen Rat, welcher Versicherte bei der Beantragung unterstützt, werden dann nicht getragen.

Freiberufler und Selbstständige sollten sich sofort Hilfe vom Anwalt holen

Fälle, in denen Angestellte berufsunfähig werden und ihrem bisherigen Job nicht mehr nachgehen können, sind vergleichsweise eher unkompliziert zu lösen. Wenn jemand zum Beispiel aufgrund einer Allergie nicht weiter in seiner Arbeit beschäftigt sein kann, so greift die Versicherung – so viel ist klar.

Anders sieht es allerdings aus, wenn es sich um Selbstständige oder Freiberufler handelt, denn hier sind die Fälle oft deutlich komplizierter. Die Versicherungsgesellschaften führen nicht ohne Grund sehr genaue Überprüfungen durch, weil die Höhe des Schadens für gewöhnlich entsprechend höher ausfällt. Besonders gilt dies für Personen, die bereits in jungen Jahren berufsunfähig werden und somit auch eine entsprechend hohe Rente erhalten würden. Es ist aus diesem Grund unbedingt anzuraten, sich als Selbstständiger oder Freiberufler direkt Unterstützung von einem Fachanwalt einzuholen, anstatt sich zuerst mit der Versicherung in Verbindung zu setzen. So lassen sich unter Umständen gleich zu Beginn schwerwiegende Fehler vermeiden. Vgl. auch: Klage gegen PKV Krankentagegeld.

Berufsunfähigkeit und Versicherungen (© DOC RABE Media / Fotolia)
Berufsunfähigkeit und Versicherungen (© DOC RABE Media / Fotolia)

BU-Versicherung: Eine genaue Überprüfung ist meist Pflicht

Für Versicherte ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass Versicherungsgesellschaften im Falle einer gemeldeten Berufsunfähigkeit teilweise sehr genaue Überprüfungen durchführen, wenn Leistungen aufgrund Berufsunfähigkeit beantragt werden. Sie scannen sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Informationen und scheuen sogar in einigen Fällen nicht vor dem Einsatz eines Detektivs zurück, der die Angaben des Versicherten überprüft – das geschieht allerdings eher selten.

Tatsächlich ist es häufig so, dass Versicherungsgesellschaften mitunter auch von Versicherten betrogen werden und aufgrund dessen mittlerweile sehr genau hinschauen. Weil sich die Berufsunfähigkeitsversicherung als sehr komplex erweist, ist dies unumgänglich. Und deshalb sollten Versicherte auch tunlichst darauf achten, alle Belege und Nachweise einzureichen, so dass die Versicherung keinen Grund hat, misstrauisch zu werden. Dann kann man auch sicher sein, im Falle einer Berufsunfähigkeit eine entsprechende Rente (Berufsunfähigkeitsrechte) zu erhalten, mit der man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

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Julia T. am 12.02.2022
Ich hatte weder die Nerven noch die Kraft, mich mit meiner Berufsunfähigkeits­versicherung auseinanderzusetzen. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, den mir die Deutsche Schadenshilfe vermittelte, hat sich unglaublich gut gekümmert. Nun bekomme ich doch die Berufsunfähigkeitsrente.
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Kompetenter Rechtsanwalt - hat die Sache für mich durchgeboxt!
von Markus Zieseler am 28.05.2022

Die Versicherungsgesellschaft hatte meinen Antrag auf Zahlung der BU-Rente abgelehnt, weil der Grad der Berufsunfähigkeit laut Versicherung <50% lag. Der Rechtsanwalt konnte die Anerkennung am Ende doch durchsetzen. Danke!

5/5
Berufsunfähigkeit wurde rückwirkend anerkannt.
Dr. Wilfried K. am 20.11.2021
Ohne die Fachanwälte hätte ich das Verfahren gegen die Berufs­unfähigkeits­versicherung nie gewinnen können. Letztlich wurde meine Berufsunfähigkeit nachträglich und rückwirkend anerkannt und ich habe meine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommen.
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