Ich habe einen (Hausrat-/Gebäude-)Schaden. Die Versicherung spricht von „Unterversicherung“. Was tun?

Mitunter gibt es im Schadensfall unterwartet Ärger mit der Versicherung, wenn es darum geht, dass der Schaden bezahlt werden soll. Plötzlich spricht die Versicherung von “Unterversicherung”. Was Sie wissen sollten, was Sie tun können und wie wir Ihnen helfen können.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Ich habe einen Schadenfall in der Hausrat-/Gebäude­versicherung. Die Versicherungs­gesellschaft spricht von „Unter­versicherung“. Was tun?

Sie haben einen Schaden an Ihrem Haus? Bei Ihnen wurde eingebrochen und Wertgegenstände gestohlen? Ein Sturm oder ein Hochwasser hat Schäden an Ihrem Haus und Ihrem Inventar hinterlassen? – Selbstverständlich reichen Sie diese Schäden bei Ihrer Versicherung ein und vertrauen darauf, dass diese Versicherung die Schäden reguliert. Doch statt der erhofften Schadenssumme erhalten Sie von der Versicherung nur die Hälfte des Schadens ersetzt mit dem Hinweis, dass eine Unterversicherung besteht.

Doch was ist eine Unterversicherung? Und wie vermeide ich diese? Was, wenn es scheinbar schon zu spät ist ist? – Alle diese Fragen sollen in dem nachfolgenden Ratgeber erläutert werden.

Das Problem mit der zu geringen Versicherungs­summe…

Was oben als kleines theoretisches Beispiel dient, kommt in der Praxis immer wieder vor. Von einer Unterversicherung wird in der Regel dann gesprochen, wenn der Wert der versicherten Gegenstände höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme im Versicherungsvertrag.

Solch eine Wertdifferenz kann dann vorkommen, wenn von vornherein die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde oder im Laufe der Zeit hochwertige Gegenstände, die versichert sind, hinzugekauft wurden, ohne dass dieses der Versicherung gemeldet wurde. Das eine Unterversicherung besteht, finden Sie meistens nur durch Überprüfung der Verträge heraus oder im Falle einer Leistungspflicht der Versicherung.

Eines der oben genannten Beispiele ist bei Ihnen eingetreten, Sie melden den Schaden und Ihr Versicherer stellt eine Unterversicherung fest. Die Folge einer Unterversicherung ist, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens übernimmt. Hierbei orientiert er sich am Prozentsatz der Unterversicherung.

Wieso Unterversicherung!? - Manch Versicherungsnehmer ist überrascht und verärgert, wenn die Versicherung mit Hinweis auf eine angeblich zu geringe Versicherungssumme die Entschädigung nur anteilig leisten will (© fizkes / stock.adobe.com)
Wieso Unterversicherung!? – Manch Versicherungsnehmer ist überrascht und verärgert, wenn die Versicherung mit Hinweis auf eine angeblich zu geringe Versicherungssumme die Entschädigung nur anteilig leisten will (© fizkes / stock.adobe.com)

Beispiel für die Konsequenz einer Unterversicherung

Ein Beispiel:

  • Durch einen Einbruch wurden bei Ihnen Wertgegenstände im Wert von 20.000 Euro entwendet. Dieser Schaden wird durch Sie bei Ihrer Hausratversicherung angemeldet.
  • Ein hinzugezogener Gutachter stellt fest, dass Ihre gesamte Einrichtung einen Wert von 100.000 Euro hat.
  • Laut Versicherungsvertrag ist Ihre Einrichtung bis zu einem Wert von 80.000 Euro versichert.
  • Es besteht damit eine 20-prozentige Unterversicherung.
  • In diesem Fall würde der Versicherer somit auch nur 80 Prozent des Schadens in Höhe von 20.000 Euro ersetzen.
  • Auf den restlichen 4.000 Euro wie in diesem Beispiel bleiben Sie sitzen.

Um eine solche Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie regelmäßig Ihre Versicherungssumme überprüfen, speziell nach großen Anschaffungen oder Baumaßnahmen am Haus. Es empfiehlt sich, bereits beim Abschluss einer solchen Versicherung zehn Prozent an Wert als Puffer auf Ihre Versicherungssumme hinzuzurechnen. So können Sie auch in den Folgejahren neue Geräte anschaffen, ohne gleich die Versicherungssumme anpassen zu müssen.

Diese Hinweise gelten sowohl für Ihre Hausratversicherung als auch für Ihre Gebäudeversicherung. Denn auch durch Anbauten oder Sanierung kann schnell eine Unterversicherung Ihrer Gebäudeversicherung entstehen, die im Schadensfall schnell hohe Ausmaße annehmen kann.

Die Unterversicherungs­verzichtklausel: Was bedeutet ein Unterversicherungs­verzicht im Tarif konkret?

Eine weitere Möglichkeit, eine Unterversicherung im Schadenfall zu umgehen und damit Ihre volle Entschädigung von Ihrer Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung zu erhalten, ist eine kleine Klausel in Ihren Versicherungsverträgen – der sogenannte Unterversicherungsverzicht. Diese Unterversicherungsverzichtklausel sorgt dafür, dass Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine pauschale Versicherungssumme vereinbart haben. Im Bereich einer Hausratversicherung wird diese Deckungssumme beispielsweise anhand der Quadratmeter Wohnfläche ausgerechnet. Übersteigt der Schaden dann doch die Deckungssumme, kann Ihre Hausratversicherung oder auch die Gebäudeversicherung keine Unterversicherung unterstellen.

Dieser sogenannte Unterversicherungsverzicht muss gesondert im Versicherungsvertrag enthalten sein, im Allgemeinen wird hier von der Unterversicherungsverzichtklausel gesprochen. Diese Klausel sorgt dafür, dass Ihr Versicherungswert pauschal festgelegt wird. Wie oben bereits beschrieben, greift bei einer Inventarversicherung das Quadratmeter-Modell. Einige Versicherer setzen hier einen Wert von 600 Euro bis 750 Euro je Quadratmeter an. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung ergibt sich somit ein Versicherungswert zwischen 48.000 Euro und 60.000 Euro. Es ist daher besonders wichtig, die korrekte Wohnungsgröße anzugeben.

Bei einer Gebäudeversicherung gilt das sogenannte „Häuschen-Modell“, hier wird die Wohnfläche mit dem Haustyp multipliziert, sodass darauf der Versicherungswert errechnet werden kann. Ist in Ihrem Versicherungsvertrag diese Klausel enthalten, kann Ihre Versicherung keine Unterversicherung geltend machen und Ihre Entschädigung im Schadensfall nicht kürzen.

Da es keine einheitlichen Regelungen zur Ausgestaltung einer Unterversicherungsverzichtklausel gibt, gestaltet jeder Versicherer diese Klausel etwas anders. Ein Blick in Ihren Versicherungsvertrag gibt Ihnen Aufschluss darüber, wie Ihr Versicherer die Unterversicherung genau regelt. Im Allgemeinem gilt, dass kein Versicherer in der Pflicht ist, einen Unterversicherungsschutz zu gewähren, wenn Sie nicht nach Ihren Voraussetzungen versichern.

Unterversicherungsverzicht Hausrat: Ist im Versicherungsvertrag eine Unterversicherungsverzichtklausel enthalten, so kann sich die Hausratversicherung nicht auf eine (angeblich) zu geringe Versicherungssumme berufen, wenn der Schadenwert ungewöhnlich hoch ausfällt (© negrobike / Fotolia)
Unterversicherungsverzicht Hausrat: Ist im Versicherungsvertrag eine Unterversicherungsverzichtklausel enthalten, so kann sich die Hausratversicherung nicht auf eine (angeblich) zu geringe Versicherungssumme berufen, wenn der Schadenwert ungewöhnlich hoch ausfällt (© negrobike / Fotolia)

Brauchen Sie Hilfe im Umgang mit der Versicherung und dem Schadenfall?

Wir hoffen, in diesem Ratgeber Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Sollte Ihre Versicherung im Schadensfall eine Unterversicherung geltend machen und Ihre Entschädigung kürzen, wenden Sie sich gerne an uns: Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen und beraten! – Wir helfen Ihnen bei der Regulierung Ihres Schadens. Auch unterstützen wir Sie dabei, einen Unterversicherungsverzicht durchzusetzen, auch wenn sich Ihr Versicherer weigert. Als DSH Mitglied unterstützen wir Sie professionell, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung geltend zu machen. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei, Ihren Schaden schnellst möglichst zu regulieren.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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