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Leitungswasserschaden – Was ist versichert? Durch welche Versicherung?

  • Leitungswasserschaden: Welche Versicherung ist wofür zuständig?
  • An welchen Ecken gibt es häufig Ärger und Probleme, und wie können Sie dann vorgehen?
  • Wie unterstützt mich die Deutsche Schadenshilfe bei der Beseitigung und Regulierung von Leitungswasserschäden?

Ein Leitungswasserschaden ist typischerweise versichert über die Hausrat- und Gebäudeversicherung. Dennoch gibt es oft unerwartet Ärger bei der Schadensregulierung. Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie im Schadensfall: Mit Sachverständigen, Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie kompetenten Sanierungsunternehmen.  – Erfahren Sie hier, was Sie zum Thema Leitungswasserschäden und deren Versicherung wissen sollten.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Welche Versicherung zahlt einen Leitungs­wasserschaden, in welchem Umfang?

Ein Leitungswasserschaden gehört zu den Schadensereignissen, deren Kosten typischerweise von der Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung übernommen werden. Welcher Versicherer für die Regulierung des Schadens verantwortlich ist und was genau versichert ist, hängt insbesondere von der genauen Lokalisation und Ursache des Schadens ab. Insgesamt ist es für Versicherungsnehmer gut zu wissen, welche Schadensereignisse und Folgeschäden sicher unter den Versicherungsschutz der Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung fallen.

Definition: Wann genau liegt ein Leitungs­wasser­schaden vor?

Etwa 3.000 Wasserschäden werden täglich bei den Versicherungsgesellschaften gemeldet. Diese sind auf ganz unterschiedliche Ursachen wie beispielsweise ein geplatztes Heizungsrohr oder auch Starkregen zurückzuführen. Versicherer sprechen von einem Leitungswasserschaden, wenn diesem ein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser zugrundeliegt. Konkret heißt dies: Leitungswasser tritt an einem nicht dafür vorgesehen Ort aus einer Wasserinstallation aus und verursacht korrespondierende Schäden. Dieser Definition entsprechend umfasst die Leitungswasserversicherung keine Wasserschäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen, Löschwasser oder Rückstau von Regenwasser entstanden sind.

Leitungswasserschaden - Was ist versichert? Welche Versicherung zahlt was? Hausrat? Gebäudeversicherung? (© Milje Ivan / stock.adobe.com)
Leitungswasserschaden – Was ist versichert? Welche Versicherung zahlt was? Hausrat? Gebäudeversicherung? (© Milje Ivan / stock.adobe.com)

Welche Versicherung ist für die Regulierung des Leitungs­wasserschadens verantwortlich?

Welche Versicherung für den jeweiligen Schadensfall aufkommen muss, ist davon abhängig, wo und aus welchem Grund der Schaden entstanden ist. Generell leisten in folgenden Fällen folgende Versicherungen:

  • Wohngebäudeversicherung / Gebäudeversicherung: Schadensfall betrifft feste Installationen am oder im Bauwerk der Immobilie (siehe Gebäudeversicherung Leistungsumfang)
  • Hausratversicherung: Schadensfall betrifft das Mobiliar und andere bewegliche Dinge in Haus bzw. Wohnung (u. a. Teppiche, Tische, Stühle, Schränke sowie andere Einrichtungsgegenstände)
  • Privathaftpflichtversicherung: Schadensfall wird durch Schaden beim Nachbarn verursacht

Wann reguliert die Wohngebäude­versicherung bzw. Gebäudeversicherung?

Bei Wasserschäden, die das Haus oder die Wohnung selbst betreffen, greift entsprechend die Wohngebäudeversicherung. Diese deckt die Kosten für die Reparatur und Instandsetzung durch Schadensereignisse (siehe auch Wasserschadensanierung / Wasserschadenbeseitigung), die das Gebäude selbst sowie alle fest verbundenen Komponenten betreffen. Dies bezieht sich vor allem auf Schäden, die auf einem Wasseraustritt aus dem Sanitär- oder Heizungssystem beruhen. Klassische Leitungswasserversicherungen umfassen eine Entschädigung für:

  • Durchnässungsschäden (u. a. feuchte Wände) infolge eines bestimmungswidrigen Wasseraustritts aus den Zu- und Ableitungsrohren der hauseigenen Wasserversorgung (Frischwasserzuleitungen und Abwasserleitungen)
  • Schäden an den mit dem Leitungswasser zusammenhängenden Installationen infolge eines bestimmungswidrigen Wasseraustritts durch Frost (Frischwasserzuleitungen und Abwasserleitungen der Wasserversorgung sowie Heizung)
  • Schäden an den Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudes sowie außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem dazugehörigen Grundstück (Trinkwasserzuleitungen und Abwasserleitungen der Wasserversorgung sowie Heizung)

Die Versicherer übernehmen in diesen Fällen die Kosten der Leckageortung, Trocknung sowie Reparatur und Sanierung am Bauwerk und den festen Installationen der Immobilie (vgl. auch: Rohrbruch im Bad – was zahlt die Versicherung).

Leck in Wasserrohr in Wand | Was ist versichert bei Leitungswasserschäden, durch welche Versicherung? Was zahlt die Gebäudeversicherung, was die Hausratversicherung? (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Leck in Wasserrohr in Wand | Was ist versichert bei Leitungswasserschäden, durch welche Versicherung? Was zahlt die Gebäudeversicherung, was die Hausratversicherung? (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)

Wann reguliert die Hausratversicherung, und was ist versichert?

Während die Gebäudeversicherung entsprechend lediglich für Schäden am versicherten Gebäude selbst aufkommt, übernimmt die Hausratversicherung bei einem Leitungswasserschaden alle durch den Wasseraustritt entstandenen Folgeschäden am Mobiliar der betroffenen Wohnung bzw. des betroffenen Hauses sowie sonstiger betroffener Einrichtungsgegenstände. Für die Hausratversicherung spielt daher nicht der bestimmungswidrige Wasseraustritt von Leitungswasser selbst eine Rolle, sondern die Auswirkungen des ausgetretenen Wassers auf das mobile Inventar der betroffenen Wohnung bzw. des betroffenen Gebäudes. Das gilt sowohl von im Haus oder in der Wohnung austretenden Leistungswasser als auch für Leitungswasser, das von außen ins Haus bzw. in die Wohnung eindringt.

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Zusatzschutz gegen Elementarschäden

Auch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck, sowie Lawinen sowie Rückstaue von Kanalisations- oder Regenwasser können mit enormen Wasserschäden einhergehen. So kann beispielsweise eine Überschwemmung zu einem vollgelaufenen Keller führen. Diese Schadensereignisse werden in aller Regel weder von der Gebäude- noch von der Hausratversicherung reguliert. Gegen diese ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich. Die Elementarversicherung kommt für die Kosten für die Reparatur und Sanierung an und in der Immobilie sowie die Wiederbeschaffungskosten für zerstörten Hausrat auf. In aller Regel wird eine Elementarversicherung als Zusatz im Rahmen der Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.

In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt?

Die Leitungswasserschadenversicherung ist bei den meisten Wohngebäudeversicherungen bzw. Gebäudeversicherungen bereits im Rahmen von Basistarifen als Standardleistung abgedeckt. Allerdings definieren viele Versicherer in ihren Verträgen sehr genau, welche Wasserleitungen unter den Versicherungsschutz fallen. So sind in aller Regel Heizungsrohre sowie Wasserzuleitungen und Wasserableitungen, die das Haus direkt versorgen im Versicherungsschutz enthalten.

Leitungen außerhalb des Grundstücks müssen zumeist durch Zusatzklauseln versichert werden. Dies gilt teilweise auch für Leitungsrohre, die sich direkt auf dem Grundstück befinden. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen, um festzustellen, welche Wasserleitungen auch wirklich vom Versicherer gedeckt werden. Auch in einigen anderen Fällen kann der Versicherungsschutz durch die Leitungswasserschaden Versicherung eingeschränkt sein:

  • leerstehende, unbewohnte oder nicht regelmäßig genützte Immobilien
  • grob fahrlässige Vernachlässigung der Pflichten durch den Versicherungsnehmer (Schadenverhütung)
  • ausbleibende Maßnahmen zur Reduzierung der Folgeschäden

Leitungswasserschäden von unbewohnten oder wenig genutzten Immobilien werden von den Versicherungen lediglich unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Prinzipiell leisten Versicherer nicht bei leerstehenden Gebäuden. Zu diesen gehören insbesondere noch nicht bezugsfertige Neubauten sowie Immobilien, die gerade aufgrund größerer Umbauten unbewohnt sind. Hier greifen Bauversicherungen. Auch Nebengebäude, freistehende Garagen, Gartenlauben usw. werden in vielen Fällen nicht in den Basistarifen abgedeckt und müssen durch Zusatzklauseln in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Auch bei längerer Abwesenheit müssen die Eigentümer bestimmten Pflichten nachkommen. Dies gilt insbesondere für Ferienimmobilien oder Gartenlauben, die lediglich selten genutzt werden. Hierzu gehört vor allem die regelmäßige Kontrolle der zur Immobilie gehörenden wasserführenden Anlagen.

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Pflichten der Versicherungsnehmer (Schadenverhütung)

Darüber hinaus bestehen auch eine Reihe von Pflichten für die Versicherungsnehmer müssen. Die Versicherer prüfen bei einem Schadensereignis häufig genau, ob diesen nachgekommen wurde, denn bei unzureichender Pflichterfüllung kann der Versicherer die Regulierung der Kosten durch einen Leitungswasserschaden verweigern oder den Vertrag kündigen. Generell gehören zu diesen Pflichten:

  • Einhaltung der behördlichen Pflichten
  • Schutz der Wasserleitungen gegen Frostschäden durch ausreichende Beheizung des Gebäudes und regelmäßige Entleerung der Wasseranlagen
  • zeitnahe Beseitigung festgestellter Mängel am Gebäude
  • regelmäßige Überprüfung wenig genutzter bzw. nicht genutzter Gebäudeteile auf Mängel
  • Einhaltung der Informationspflicht (u. a. Meldung von Um- und Anbauten sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme an den Versicherer)

Verletzungen dieser Pflichten können je nach Schwere zu Kündigungen oder Konditionsanpassungen im Vertrag führen. Insbesondere Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Schadenverhütung führen häufig zu Leistungskürzungen, wenn im Vertrag nicht explizit der „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart wurde.

Unter die Schadenverhütung fallen alle Maßnahmen zur Reduzierung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenereignisses. So können Leitungswasserschäden zwar nicht vollends verhindert werden, aber beispielsweise durch Leckageschutz gering gehalten werden. Auch die Beheizung des Gebäudes bei Frost gehört zur Schadenverhütung. Entsprechend kann ein Versicherer bei Leitungswasserschäden durch Frost bei Feststellung einer fahrlässigen Gebäudebeheizung unter Umständen eine Entschädigung verweigern (siehe Heizung eingefroren). Versicherungsnehmer müssen daher bei Leitungswasserschäden durch Frost in aller Regel nachweisen, dass sämtliche Schritte zur Vermeidung eines Schadens vorgenommen wurden (vgl. Frostschäden Versicherung). Ein schuldhaft verursachter Leitungswasserschaden kann allerdings in der Folge auch durch die Haftpflichtversicherung (Mieter) oder Gebäudehaftpflichtversicherung (Vermieter) abgedeckt sein.

Reduzierung der Folgeschäden

Darüber hinaus achten die Versicherer darauf, dass der Versicherungsnehmer nach Entdeckung des Leitungswasserschadens alle erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung von Folgeschäden vorgenommen hat. Hierzu gehört insbesondere die sofortige Unterbrechung der Wasserversorgung. Eine Dokumentation durch Fotos, Video- sowie Zeugenaufnahmen kann hier zum Nachweis der Sorgfaltspflicht hilfreich sein.

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Fazit

In vielen Fällen werden die Kosten durch einen Leitungswasserschaden durch verschiedene Versicherungen gleichzeitig reguliert. Zudem neigen bzw. versuchen die Versicherungen immer wieder gern dazu, eine Kostenübernahme abzulehnen. Wir unterstützen und vertreten Versicherungsnehmer bei Schadendokumentation, der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie bei der professionellen Schadenabwicklung und -behebung.

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Jens Hoffmann
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