Im Versicherungsfall: So hilft ein unabhängiger Gutachter / Sachverständiger für Hausrat
Was macht ein Sachverständiger für Hausratsschäden? – Aufgabe eines Sachverständigen für Hausratsschäden ist es, Werte objektiv und nachvollziehbar zur beurteilen. Solche Gutachten sind in verschiedenen Fällen gefragt:
- Vor dem Abschluss einer Hausratsversicherung. Damit haben die Versicherten einen Anhaltspunkt dafür, wie viel ihr Hausrat tatsächlich wert ist und können eine Versicherung über die passende Summe abschließen. Das ist insbesondere wichtig, wenn Sie teure Wertgegenstände besitzen.
- Vor der Aufteilung des Erbes nach einem Todesfall, wenn es Unklarheiten über den Wert des Nachlasses gibt.
- Nach einem Schadensfall. Der Gutachter stellt den Wert des Schadens fest, gibt bei Bedarf auch Hinweise zur Schadensursache und schlägt Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und zur Schadensbeseitigung vor.
Wer beauftragt den Sachverständigen?
Die Versicherungen schicken manchen Fällen eigene Sachverständige / Gutachter für Hausratschäden, um zu überprüfen, ob die Ansprüche des Versicherungsnehmers gerechtfertigt sind und ob sie als Versicherung überhaupt zahlungspflichtig sind. Versicherungsnehmer haben aber auch selbst die Möglichkeit, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Dies lohnt sich insbesondere dann, wenn es um größere Summen geht.
Wann ist es sinnvoll, selbst ein Sachverständigen-Gutachten erstellen zu lassen?
Je größer die Summe ist, um die es geht, umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Ansprüche fundiert geltend machen können. Beispiel: Die Versicherung hat Ihnen nach einem Schadensfall bereits einen Sachverständigen geschickt und Ihnen daraufhin ein Angebot zur Entschädigung gemacht. Sie finden das Angebot aber zu niedrig. Zwar soll der Gutachter objektiv sein, doch er hat sicher die Interessen des Auftraggebers im Hinterkopf. Und die liegen logischerweise darin, die Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten. Ein von Ihnen bestellter Sachverständiger (Sachverständigen finden) wird die vorliegenden Fakten möglicherweise anders werten.
Kann mir ein Sachverständiger helfen, wenn ich nach einem Diebstahl / Brand / Wasserschaden keine Belege für die gestohlenen/beschädigten Sachen nachweisen kann?
Dieses Problem kommt immer wieder vor: Nach einem Diebstahl fehlen Sachen, sie wurden durch Brand vernichtet oder bei einem Wasserschaden unbenutzbar. Können Sie anhand von Quittungen nachweisen, dass Sie diese Gegenstände besessen haben und wie viel Sie dafür bezahlt haben, sind Sie im Vorteil. Doch die Quittungen sind möglicherweise auch verbrannt, oder Sie haben sie weggeworfen, weil Sie dachten, Sie würden sie niemals brauchen. Oder ein Gegenstand war ein Geschenk, beispielsweise vererbter Schmuck. Nun ist es an Ihnen, nachvollziehbar zu beweisen, dass Sie diese Gegenstände besessen haben und was diese tatsächlich für einen Wert hatten.
Ein Sachverständiger kann Ihnen dabei helfen, weil er weiß, was als Nachweis zählt und wie dies korrekt dokumentiert wird. Außerdem kann er anhand der Nachweise den Wert schätzen. Anhand dieser Schätzung können Sie die Entschädigung einfordern.
Sie müssen ihm aber schon etwas helfen. Als Nachweis zählen Fotos und Videos, die Sie mit dem Gegenstand zeigen, sowie Aussagen von Zeugen. Beispiel: Bei einem Einbruchdiebstahl wurde Ihnen eine Kette gestohlen, die Sie von Ihrer verstorbenen Großmutter geerbt haben. Sie erinnern sich, dass Sie diese bei einer Familienfeier vor drei Monaten getragen haben. Videos und Fotos von der Feier zeigen Sie mit der Kette. Damit haben Sie einen Nachweis. Je nachdem, wie gut die Bilder sind, kann der Sachverständige auch den Wert schätzen. Aussagen Ihrer Eltern über die Herkunft des Schmuckstückes können dazu beitragen.
Was kann ich tun, um Konflikten mit der Versicherung vorzubeugen und meine Ansprüche zu sichern?
- Prüfen Sie, ob die Versicherung, die Sie abgeschlossen haben oder abschließen wollen, wirklich Ihren Bedürfnissen entspricht und Sie damit so abgesichert sind, wie Sie es wünschen. Eine Hausratsversicherung bietet einen anderen Schutz als eine Haftpflicht – beides ist wichtig. Und in beiden Fällen sollten Sie gelegentlich überprüfen, ob die vereinbarten Bedingungen und Summen noch Ihrer Lebensrealität entsprechen.
- Sollte ein Schaden eintreten, müssen Sie diesen sofort der Versicherung melden. Dabei erfahren Sie auch, wie Sie weiter vorgehen sollen – ob Sie auf einen Hausrat-Sachverständigen (Gutachter für Hausrat) warten oder schon einen Handwerker beauftragen dürfen, beispielsweise. Dokumentieren Sie selbst die Schäden mit Fotos und Videos, so gut es geht. Bei Einbruchdiebstahl müssen Sie auch die Polizei verständigen und Anzeige bzgl. der vorliegenden Einbruchdiebstahlschäden erstatten (siehe auch den Artikel Einbruchschäden reparieren).
- Von teuren Anschaffungen sollten Sie die Quittungen aufheben und gerne auch Fotos machen. Diese sollten Sie nicht nur im Handy speichern, sondern an einem dauerhafteren Ort (z.B. in der Cloud sichern). Geerbten Schmuck können Sie von einem Juwelier schätzen lassen. Machen Sie gerne auch Fotos davon, besonders, wenn Sie ihn selten oder nie tragen. Diese Maßnahmen mögen in 98 Prozent der Fälle überflüssig sein. Doch im Ernstfall sind sie hilfreich. Den ideellen Wert kann Ihnen allerdings keine Versicherung ersetzen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung durchzusetzen. Dabei kommunizieren wir mit der Versicherung auf Augenhöhe und in Ihrem Interesse. Wir helfen Ihnen aber auch mit Rat und Tat bei der Schadensbeseitigung durch die Vermittlung zertifizierter Sanierungsdienstleister und Handwerker-Firmen. Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen!
Sachverständige Gutachter für Hausrat | Quellen, Tipps und weiterführende Ressourcen:
- Welt.de: Tipps zur Schadensregulierung: welt.de/finanzen/verbraucher/article110604440/Was-tun-damit-der-Versicherer-auch-wirklich-zahlt.html
- Stiftung Warentest: FAQ zur Hausratsversicherung: test.de/FAQ-Hausratversicherung-Wer-sie-braucht-was-versichert-ist-wichtige-Extras-4963790-0/#question-0
- Bund der Versicherten: Merkblatt zum Verhalten im Schadensfall: bundderversicherten.de/files/merkblatt/1109-schaden-sach.pdf