Flutopferhilfe: Hilfe und Unterstützung für Flutopfer in Deutschland

Wenn es zu einem Hochwasser kommt, ist die Verzweiflung bei Betroffenen natürlich erst einmal groß. Es gibt viele Dinge, die man tun kann, um den Schaden bei und nach einer Flut zu begrenzen, gleichzeitig ist es aber natürlich das Wichtigste, sein eigenes Leben und das deiner Lieben in Sicherheit zu bringen. Ist die Flutkatastrophe dann erst einmal vorüber, bleiben häufig zahllose Schäden und die Frage, wer denn eigentlich für einen Hochwasserschaden aufkommt.

Einige diese Fragestellungen wollen wir im nachfolgenden Ratgeber beleuchten. Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Flutopfer durch ein umfangreiches Experten-Netzwerk. Wir vermitteln Ihnen Sachverständige / Gutachter, Fachanwälte für Versicherungsrecht und Sanierungsunternehmen, die sich kompetent mit der Schadensbewertung, Schadensregulierung (mit Versicherungen) sowie der Schadensbeseitigung auskennen. – Nehmen Sie gleich hier Kontakt mit uns auf!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Hilfe für Flutopfer | Die Opfer von Flut / Hochwasser Katastrophen brauchen nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch technische, organisatorische, rechtliche und handwerkliche Unterstützung. Das Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe besteht aus Sachverständigen / Gutachtern, Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie kompetenten Sanierungsbetrieben für die Wasserschadensanierung! (© senadesign / stock.adobe.com)
Hilfe für Flutopfer | Die Opfer von Flut / Hochwasser Katastrophen brauchen nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch technische, organisatorische, rechtliche und handwerkliche Unterstützung. Das Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe besteht aus Sachverständigen / Gutachtern, Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie kompetenten Sanierungsbetrieben für die Wasserschadensanierung! (© senadesign / stock.adobe.com)

Lassen sich Schäden durch Hochwasser überhaupt versichern?

Überflutete Straßen, vollgelaufene Keller und akute Lebensgefahr – Keine Frage, eine Flutkatastrophe ist ein Ereignis, das viele Spuren hinterlässt. In den letzten Jahren haben die Wetterbedingungen sich auch in Deutschland gravierend verändert und sind deutlich extremer geworden. Extreme Hitzeperioden, starke Regenfälle und schwere Sturmböen sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Dementsprechend ist es auch wichtig, sich (auch) finanzielle vor solchen Naturkatastrophen zu schützen. Aus statistischer Sicht sind vor allem Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bayern betroffen. Es versteht sich von selbst, dass sich viele Menschen irgendwie davor schützen möchten. Doch hier stellt sich die Frage, ob und wie man sich überhaupt gegen Hochwasserschäden absichern kann.

Eine wichtige Rolle spielt hier vor allem die Elementarschaden-Versicherung. Sie schützt vor Schäden, die durch Naturereignisse verursacht werden. Dazu zählen unter anderem Hochwasser, Sturmflut, Erdbeben, Hagel, Schneedruck, Vulkanausbrüche, Erdsenkung und ähnliche Ereignisse.

Je nach Art des Schadens können unterschiedliche Versicherungsarten und Versicherungsgesellschaften dafür verantwortlich sein (siehe auch unseren Artikel zum Thema Hochwasser Versicherung). Während Schäden durch Blitzeinschlag, Sturm oder Hagel vor allem durch die Hausratversicherung oder auch durch die Gebäudeversicherung abgedeckt werden, ist für andere Fälle eine Elementarschadeversicherung nötig. Diese kann allerdings nicht als einzelne Versicherung abgeschlossen werden, sondern geht nur als Zusatzversicherung zu einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Ist sie eine Zusatzpolice zur Gebäudeversicherung, so schützt sie vor allen Schäden, die direkt am Gebäude sowie an den damit untrennbar verbundenen Teilen entstehen – verursacht durch beispielsweise Starkregen oder Überschwemmungen. Bei einer Elementarschadenversicherung bezahlt die Versicherung zerstörte Gegenstände zum Neuwert, so dass ein gleichwertiger Ersatz gewährleistet werden kann.

Mieter müssen allerdings keine Gebäudeversicherung abschließen, denn hierfür ist stets der Vermieter oder Eigentümer zuständig. Vielmehr müssen sie sich um ihre Einrichtung kümmern – hierfür ist die Hausratversicherung zuständig (vgl. Was ist Hausrat?). Und auch, wenn der Vermieter keine Versicherung abgeschlossen hat, ist er dazu verpflichtet, die Sachen zum vertragsgemäßen Gebrauch bereitzustellen – dazu gehört im Zweifelsfall, dass er die Schäden selbst bezahlen muss, damit der Mieter in seiner Wohnung leben kann. Wer aber als Besitzer seines selbstbewohnten Hauses sowohl das Gebäude selbst als auch seine Einrichtung schützen muss, kommt nicht drumherum, beide Versicherungen abzuschließen. Nur dann hat er finanziell bestmöglich vorgesorgt für den Fall, einmal Flut-Opfer zu werden.

Wer kann eine Elementarschadenversicherung zum Schutz vor Hochwasser abschließen?

Tatsächlich kann nicht jeder eine Elementarschadenversicherung abschließen, der dies wünscht – dies entscheidet immer der Versicherer. Und diese Entscheidung wird auf Grundlage der letzten Jahre gefällt. Die Versicherungsgesellschaft beurteilt die Sinnhaftigkeit der Elementarschadenversicherung mit Hilfe spezieller Gefährdungsklassen. Dabei verwenden die Versicherer ein spezielles System, welches spezielle Risikoregionen für Hochwasser und Flutkatastrophen sowie für Starkregen festlegt.

Dieses teilt sich in insgesamt vier Klassen ein:

  • Klasse 1: Geringe Gefährdung – Statistisch gesehen 1 Hochwasser pro 200 Jahre
  • Klasse 2: Geringe Gefährdung – Statistisch gesehen 1 Hochwasser pro 100-200 Jahre
  • Klasse 3: Mittlere Gefährdung – Statistisch gesehen 1 Hochwasser in 10-100 Jahren
  • Klasse 4: Hohe Gefährdung – Statistisch gesehen 1 Hochwasser in 10 Jahren

Berücksichtigt wird in diesem Zusammenhang auch, ob sich in der unmittelbaren Nähe ein Gewässer befindet. Etwa 1 bis 2 % aller Gebäude in Deutschland fallen in die Klasse 1 oder 2. Und selbst wenn das eigene Haus sich nicht in einem Hochwassergebiet (Hochwasserrisikogebiet) befindet, kann der Versicherer dennoch entscheiden, dass der Antragsteller keine Elementarschadenversicherung bekommt, wenn schon zahlreiche Hochwasserfälle in der entsprechenden Region bekannt geworden sind. Dann ist diese Form der Flutopferhilfe für den Betroffenen erst mal außer Sicht. Allerdings bestehen je nach Bundesland dann staatliche Programme der Flutopferhilfe; deren Gelder eben teilweise nur für die Betroffenen reserviert sind, die nachweislich keinen Versicherungsschutz bekommen konnten.

Wenn man denn einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bekommen hat: Dann ist es wichtig zu wissen, dass mit dem Abschluss einer solchen Versicherung verschiedene Pflichten zum Tragen kommen, die auch der Versicherte einzuhalten hat. So gilt zum Beispiel, dass Versicherte in gefährdeten Bereichen des Hauses spezielle Rückschlagklappen integriert. Diese gewährleisten, dass das Wasser zwar abfließen, aber nicht in den Raum strömen kann. Wird die Elementarschadenversicherung mit einer Gebäudeversicherung kombiniert, so ist es darüber hinaus nötig, sämtliche Abflussleitungen des Grundstücks regelmäßig zu warten – so dass sie stets frei sind. In Verbindung mit einer Hausratversicherung verpflichten sich Versicherte dazu, alle Objekte, die sich zum Beispiel im Keller befinden, ein Stück über dem Boden zu lagern. Alles, was direkt auf dem Boden steht, wäre in diesem Fall nicht abgesichert – oder schlimmer noch: Erfüllt der Versicherte diese Vorgabe nicht, so kann der Versicherer die Leistungspflicht durchaus ablehnen. Überhaupt berichten Flut Opfer in Deutschland relativ oft von Ärger bei der Schadensregulierung mit ihrer Versicherung. In solchen Fällen lohnt es sich oft, einen erfahrenen Fachanwalt in den Prozess mit einzubeziehen, um gegenüber der Versicherung Druck zu machen.

Flutopfer? – Was Betroffene vor, bei und nach einem Hochwasser beachten müssen

Im Schadensfall dürfen Versicherte in keinem Fall einfach die Flucht ergreifen, sofern keine akute Gefahr für Leib und Leben besteht. So verpflichtet er sich beispielsweise dazu, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, die den Schaden eingrenzen. Dazu gehört unter anderem, Gegenstände nach oben zu stellen, so dass sie nicht vom Wasser beschädigt werden. In Gefahr begeben darf man sich dafür natürlich nicht! Und: Versicherte kommen bei einer abgeschlossenen Gebäudeversicherung nicht für Beschädigungen auf, welche durch Regenwasser entstehen, das durch geöffnete Fenster ins Haus gelangt ist.

Flutopferhilfe | Opfer von Flut und Hochwasser brauchen technische, organisatorische sowie finanzielle Hilfe (© asafaric / stock.adobe.com)
Flutopferhilfe | Opfer von Flut und Hochwasser brauchen technische, organisatorische sowie finanzielle Hilfe (© asafaric / stock.adobe.com)

Wie kann man sich selbst vor schweren Hochwasserschäden und zusätzlichen Schäden durch Rückstau aus der Kanalisation schützen?

Zum effektiven Hochwasserschutz kann im Grunde jeder beitragen, schon und vor allem, bevor man Opfer einer Flut wird. Wer direkt an einem Gewässer lebt, sollte beispielsweise darauf achten, dass Gartenabfälle nicht in der Nähe des Gewässers landen – denn kommt es hier tatsächlich einmal zu einem Hochwasser, könnte die Flut die Abfälle mitreißen und das Wasser so verunreinigen. Oft gibt es nicht viel Zeit, um eine gefährdete Region vor einer Flutkatastrophe zu evakuieren, denn im Grunde könnte rein theoretisch jedes Unwetter zu einem Hochwasser führen. Aus diesem Grund kann auch eine Unwetterwarnung vom Deutschen Wetterdienst oft zu spät kommen, um noch rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen zu können.

Aus diesem Grund ist es auch besonders wichtig, dass privat entsprechend vorgesorgt wird und man sein Haus und Grundstück sowie seine Einrichtung entsprechend vor den Wassermassen schützt. Hierbei gilt es zu beachten: Halten Sie sich in keinem Fall während eines Unwetters im Freien auf – Schutzmaßnahmen sollten immer vor Beginn eines Unwetters ergriffen werden. Insbesondere in den Sommermonaten kommt es öfter zu starken Niederschlägen. Deshalb kann es auch dabei helfen, während der Sommermonate aufmerksam die Wetterveränderungen zu beobachten und bereits bei mäßiger Unwettergefahr erste Maßnahmen zu ergreifen.

Starke Niederschläge führen schnell dazu, dass der Wasserspiegel in der Kanalisation stark ansteigt – das allein ist jedoch erst einmal nicht ungewöhnlich. Allerdings kann der Abwasserspiegel in der Kanalisation auch so stark ansteigen, dass er die Anschlüsse privater Entwässerungseinrichtungen erreicht und sich im Hausanschluss ein Rückstau bildet. Die Folge dessen ist wiederum, dass Abwasser in ein Wohngebäude fließen kann, wie beispielsweise über sanitäre Einrichtungen oder über Abläufe im Boden. Besonders betroffen davon sind vor allem Kellerräume. Hier bietet sich eine Rückstausicherung innerhalb des Hauses an, um das Problem zu verhindern. Wichtig ist dabei insbesondere, dass sämtliche Entwässerungen einwandfrei in das System integriert werden und die Rückstauklappen immer wieder kontrolliert werden. Oft wird der Einbau einer Rückstausicherung sogar von der Gemeinde vorgeschrieben.

Rückstaus aus den Abwasserkanälen sind mit großem Abstand die am häufigsten vorkommende Schadensursache bei starken Regenfällen – hierfür ist einzig und allein der Eigentümer eines Hauses verantwortlich. Auch kann es passieren, dass durch einen länger anhaltenden Regen der Wasserstand im Grundwasser so stark ansteigt, dass drückendes Grundwasser sich seinen Weg bis ins Wohnhaus sucht.

Hochwasser: Die Deutsche Schadenshilfe leistet Flutopferhilfe mit Gutachtern, Fachanwälten und Wasserschadensanierern (© Thaut Images / stock.adobe.com)
Hochwasser: Die Deutsche Schadenshilfe leistet Flutopferhilfe mit Gutachtern, Fachanwälten und Wasserschadensanierern (© Thaut Images / stock.adobe.com)

Welche baulichen Schutzvorkehrungen können zum Schutz vor Hochwasser getroffen werden?

Allgemein sind insbesondere Gebäude in Gebieten mit wasserreichen Gewässern stark gefährdet und müssen durch entsprechende Schutzmaßnahmen abgesichert werden. Regnet es aber lange genug – über mehrere Wochen hinweg – in einer Region auch ohne großen Fluss oder Stausee in der Nähe, so ist grundsätzlich jedes Gebäude gefährdet. Das betrifft auch jene, welche sich auf einem Hügel befinden.

Mit einigen, oft gar nicht so umfassenden Schutzmaßnahmen lässt sich bereits das Schlimmste vermeiden. So ist es zum Beispiel anzuraten, an Eingängen Schwellen anzubringen oder auch Lichtschächte in Kellern (vgl. Lichtschacht läuft voll Wasser) mit einer Mauer zu umgeben. Eingangstüren und Kellerfenster sollten in jedem Fall wasserdicht sowie mit einem Druckverschluss ausgestattet sein. Auch Einfahrten in Tiefgaragen lassen sich mit einer Schwelle versehen.

Erste Hilfe bei Hochwasser: Wir lassen Sie als Flutopfer im Schadensfall nicht alleine!

Sie sind als Hochwasser Opfer von einer Flutkatastrophe in Ihrer Region betroffen und Ihr Heim hat gravierende Schäden erlitten? Sie stehen aufgrund starker Wasserschäden vielleicht sogar vor dem Nichts und fragen sich, wer nun die Kosten für die Renovierung des Eigenheims trägt? Oder Sie möchten sich vor einer solchen Gefahr ausreichend mit einer passenden Versicherung schützen, damit im Ernstfall die Kosten übernommen werden?

Gerne unterstützen wir Sie zur bestmöglichen Schadensregulierung und Schadensbeseitigung mit unseren Experten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Schadensansprüche gegenüber dem entsprechenden Versicherer durchzusetzen. Haben Sie Fragen zur Schadensregulierung oder weigert sich die zuständige Versicherung, die Kosten zu übernehmen? Dann vermitteln wir Ihnen gerne die richtigen Kontakte: Gutachter, Anwälte oder Sanierungsfachbetriebe aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe können eine große Hilfe sein. Setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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