Hochwasserschaden – wer zahlt?

Hochwasser haben eine verheerende Wirkung und hinterlassen gewaltige Schäden. Betroffene leiden unter dem immensen materiellen Verlust durch die Zerstörung ihrer Häuser. Die Situation einer Naturkatastrophe bringt erhebliche psychische Belastungen mit sich. Die Rettung privater Güter sowie der Wiederaufbau sind eine große finanzielle und organisatorische Herausforderung. Niemand möchte diese Situation erleben. Doch bei Naturgefahren sind unsere Mittel zur direkten Prävention begrenzt. Kommt es zu einer Überschwemmung, stellt sich schnell die Frage: Zahlt die Versicherung bei Hochwasser?

Um mit den riesigen Kosten eines Hochwasserschadens nicht allein zu stehen, bietet es sich an, eine Versicherung mit entsprechender Deckung abzuschließen. Im Folgenden möchten wir Ihnen zeigen, welche Versicherungen für diese Situation von Bedeutung sind. Erfahren Sie, was in ihnen enthalten sein muss, um optimal auf ein solches Schadenereignis vorbereitet zu sein. Und gut zu wissen: Im Schadenfall und bei Ärger mit der Schadensregulierung ist die Deutsche Schadenshilfe für Sie da! – Wir haben vermitteln Ihnen aus unserem Experten-Netzwerk die genau richtigen Ansprechpartner und Helfer für Ihre Situation: Sachverständige / Gutachter, Rechtsanwälte und Sanierungsdienstleister wie etwa Wasserschadensanierer, Trocknungsfirmen und Schimmelexperten. – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, und lassen Sie sich unterstützen.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Unwetter und Starkregen nehmen zu, die Hochwassergefahr steigt

Als ein Hochwasser wird das zeitlich beschränkte Überfluten von Landgebieten durch oberirdische Gewässer bezeichnet. Am häufigsten entsteht Hochwasser an fließenden Gewässern. Die Ursachen sind saisonal bedingt. Die Schneeschmelze im Frühjahr lässt die Flüsse ansteigen. Im Sommer bringen heftige Gewitter Hagel und Starkregen in die Gewässer ein (siehe Hagelschaden, Starkregen Definition). Diese überfluten dann angrenzende Landflächen.

Das Auftreten von Hochwasser kann von Meteorologen nur ungenau prognostiziert werden. Die Geschwindigkeit der Schneeschmelze oder den genauen Punkt des Regens kann man nicht vorhersagen. Gelegentlich begünstigen bauliche Eingriffe in die Landschaft oder eine hohe Windstärke das schnellere Ansteigen der Wasserpegel. Das überflutende Wasser bildet allmählich eine geschlossene Oberfläche und dringt durch Öffnungen in die Häuser ein. Häufig ist auch ein Rückstau im Abwassersystem (siehe Überschwemmung und Rückstau, Rückstauschäden) die Ursache für das Eindringen von Wasser in den Keller.

Hochwasserschaden: Wer zahlt, wenn alle Schutzmaßnahmen nicht gereicht haben?! Welche Versicherung zahlt wofür bei Hochwasser? (© mhp / stock.adobe.com)
Hochwasserschaden: Wer zahlt, wenn alle Schutzmaßnahmen nicht gereicht haben?! Welche Versicherung zahlt wofür bei Hochwasser? (© mhp / stock.adobe.com)

Die Feuchtigkeit beschädigt nicht nur die im Haus befindlichen Gegenstände. Durch die stetige Durchnässung und den Druck des Wassers entstehen erhebliche Schäden am Gebäude selbst. Kellerfenster bersten unter dem Druck der Flut. Dadurch dringt Unrat von den Straßen in Räume unterhalb der Erdgleiche ein. Weiterhin sind elektrische und elektronische Geräte der Hausversorgung von irreparablen Schäden betroffen (vgl. Elektrosanierung nach Wasserschäden). Heizungsanlagen und Öltanks sind besonders gefährdet.

Ergießt sich das Wasser aus höheren Lagen, kommt es zu einer Sturzflut. Diese führen häufig auch Schlamm und Geröll von Hängen mit sich. Hierdurch wird die zerstörerische Kraft des Wassers zusätzlich verstärkt. Wird die Statik des Hauses beeinträchtigt, besteht Einsturzgefahr. Ein Totalschaden und der Abriss des Gebäudes sind die Folgen. Durch den Klimawandel steigt die Wahrscheinlichkeit von extremem Wetter. Hochwasser bedrohen die materielle Existenz von immer mehr Menschen. Die Versicherungen haben darauf reagiert und ihre Produkte angepasst (siehe Hochwasser Versicherung).

Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser?

Das eigene Haus ist für viele Menschen der größte Vermögensgegenstand. Deshalb schließen viele Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung ab. In der Wohnung und im Keller befindliches persönliches Eigentum wird durch eine Hausratversicherung geschützt (vgl. Hausratversicherung – was ist das?). In diesen zwei Versicherungen sind die Schadenereignisse, die zu einem Ersatz des Eigentums führen, konkret benannt.

  1. Beschädigungen durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser sind obligatorisch mitversichert.
  2. Schäden durch Hochwasser und regenreiche Unwetter sind es häufig nicht (vgl. Hochwasser – Versicherung zahlt nicht und Schäden durch Regen).

Hierzu (für Punkt 2) ist der Einschluss einer Zusatzversicherung notwendig, die bei Schäden durch Naturgefahren leistet. Bei den meisten Versicherern wird sie Elementarschadenversicherung genannt (vgl. Elementarschäden – was gehört dazu?). Neben Überschwemmungen durch Hochwasser greift diese Police auch bei Lawinen und Erdrutschen (vgl. Erdrutsch Versicherung), die unter anderem ihre Ursache in einer Sturzflut haben können.

Wichtig ist hierbei, dass die Elementarversicherung nur bei Schäden durch Überschwemmung leistet. Bei Hochwasser steigt in der Folge auch oft der Grundwasserspiegel an. Drückt Grundwasser im Keller hoch, ohne dass es zuvor das Grundstück überschwemmt hat, besteht kein Versicherungsschutz. Vgl. Wasser drückt durch Kellerboden / Bodenplatte – Versicherung?

Alles eine Frage der Definition?

Entscheidend ist, was in den Versicherungsbedingungen geregelt ist. Ein Sturm lässt sich durch die Angabe einer Windstärke klar abgrenzen. Der Begriff der Überschwemmung wird in den Versicherungsbedingungen häufig offener beschrieben. Hierbei muss sich immer eine geschlossene Wasseroberfläche bilden. Diese dringt anschließend durch die Gebäudeöffnungen in das Haus ein.

Eine weitere Besonderheit ist der Rückstau. Hierbei verhindern die Wassermassen außerhalb des Gebäudes das Ablaufen des Abwassers. Schäden durch Rückstau sind ebenso versichert. Um eine Versicherung gegen Hochwasserschäden zu haben, muss man die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung um den Elementarschutz erweitern. Diese Zusatzverträge werden regelmäßig durch die Verbraucherzentrale untersucht und bewertet. Da hier immer wieder große Unterschiede zwischen den Anbietern festgestellt werden, lohnt es sich, vorliegende Angebote zum Schutz vor Elementarschäden genau zu prüfen.

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Streit mit der Versicherung wegen der Regulierung von Hochwasser-Schäden?

Sollten Sie im Schadenfall Streit mit der Versicherung haben, können wir Ihnen bei Bedarf gern einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht vermitteln, der sich für Sie einsetzt.

Wer zahlt Hochwasserschaden? – Bei einer Elementarversicherung gibt es viel zu beachten

Niemand möchte im Schadensfall mit dem Versicherer diskutieren, ob der Hochwasserschaden einer Definition in den Versicherungsbedingungen entsprochen hat. Daher sind möglichst konkrete Formulierungen in der Elementarschadenversicherung wichtig. Diese sparen im Schadensfall Zeit.

Viele Zusatzversicherungen für Naturgefahren beinhalten Selbstbeteiligungen. Der Versicherte muss dann einen Teil der Kosten im Schadensfall selbst tragen. Diese Selbstbehalte werden von den Anbietern unterschiedlich festgesetzt. Es gibt absolute Beträge, aber auch prozentuale Anteile an der Schadensumme. Auch wenn die Höhe der Selbstbeteiligung am Tag des Vertragsabschlusses nicht hoch erscheint, ist es ratsam, diese so gering wie möglich zu halten. Denn Kosten, die nicht vom Versicherer getragen werden, entstehen im Schadensfall immer. Diese können das Auto oder die Haustiere betreffen. Das persönliche Krisenmanagement im Katastrophenfall muss sich auch mit Planungsänderungen für die Zukunft, z. B. beim Urlaub befassen.

Hochwasserschaden - wer zahlt das alles? (© Vladimir Melnikov / stock.adobe.com)
Hochwasserschaden – wer zahlt das alles? (© Vladimir Melnikov / stock.adobe.com)

Die Elementarschaden­versicherung teilt verschiedene Regionen in unterschiedliche Risikozonen ein. Hausbesitzer an großen fließenden Gewässern tragen ein höheres Hochwasserrisiko als Bewohner des höher gelegenen Hinterlandes. Dies wird im Versicherungsbeitrag berücksichtigt. Wichtig ist aber, dass das eigene Haus der richtigen Risikozone zugeordnet wurde. Versichert ist je nach Vertrag, das Gebäude oder der Hausrat. Der Hausrat wird zum Wiederbeschaffungswert ersetzt und das Gebäude in gleicher Art und Güte wieder aufgebaut.

Mit Überschwemmungsschäden sind aber auch enorme Zusatzkosten verbunden. Eine Ersatzunterkunft muss gefunden werden (vgl. Unterbringungskosten, Hotelkosten). Sicherungsmaßnahmen für das Haus, Räumungskosten und Lagermöglichkeiten verursachen weitere finanzielle Belastungen (siehe Hausrat einlagern Kosten). Informieren Sie sich genau über die im Vertrag mitversicherten Zusatzkosten. Im Schadensfall ist Zeit ein knappes Gut. Nehmen Sie sich daher etwas mehr Zeit bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes. Wichtig ist, dass der Zusatz für Elementarschäden sowohl in der Gebäude- als auch in der Hausratversicherung vorhanden ist (vgl. Hausrat, Hochwasser und Hausratversicherung Überschwemmungsschaden). Dann zahlt die Versicherung bei Hochwasser. Vgl. auch: Wer zahlt bei Naturkatastrophen?

Was bei einem Hochwasserschaden zu tun ist

Wenn es zu einem Schaden durch Hochwasser gekommen ist, muss man schnell handeln (siehe: Wasserschaden was tun). Zügige Maßnahmen zur Schadenminderung, z. B. das Schließen von Hauptschaltern und Haupthähnen können hilfreich sein. Greifen Sie im Katastrophenfall aber nur ein, wenn Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen. Die eigene Sicherheit und Gesundheit sowie die der Familie gehen immer vor.

Es ist von Vorteil, den Versicherer zeitnah über das Geschehen zu informieren. Er wird eine eingehende Schadenmeldung immer dokumentieren (siehe Versicherungsschaden melden, Hochwasserschaden melden), ganz gleich, ob er unmittelbar tätig werden kann oder nicht.

Die Schäden, die ein Hochwasser hinterlässt, werden durch einen Gutachter (Schadenregulierer) aufgenommen und in ihrer Höhe beziffert. Hat ein Sachverständiger für Versicherungsschäden (Hochwasser Sachverständiger) das Ausmaß erfasst, kann der Wasserschaden durch eine Firma schrittweise beseitigt werden.

  • Nach der Entsorgung und Auslagerung von durchfeuchtetem Hausrat folgt die Trocknung des Gebäudes. Je nach Menge und Stehzeit des eingedrungenen Wassers kann dieser Vorgang eine lange Zeit in Anspruch nehmen (siehe auch: Wasserschaden: Trocknungsgerät wie lange).
  • Der Estrich im Fußboden ist sehr aufnahmefähig und bindet einen großen Teil des in den Baukörper eingedrungenen Wassers. Die Trocknung dieses Bereiches ist sehr aufwendig (siehe: Estrichtrocknung Kosten) und erfordert langjährige Erfahrung.
  • Steht der Keller unter Wasser, muss er zunächst ausgepumpt werden (vgl. Keller unter Wasser – was tun?). Die Kellertrocknung ist ebenfalls sehr zeitintensiv. Übrigens: Der für den Trocknungsservice benötigte Strom ist Bestandteil der versicherten Kosten (vgl. Wasserschaden Trocknung: Stromkosten).
  • Ist die Trocknung abgeschlossen, kann mit der Sanierung durch Handwerksfirmen begonnen werden.

Für die Behebung eines Hochwasserschadens ist viel Sachverstand nötig. Die Suche nach geeigneten Dienstleistern kostet Zeit. Wir sind Ihnen nach einem Schadensfall behilflich, diese Zeit zu sparen. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um Enttäuschungen zu vermeiden. Wir vermitteln Ihnen erfahrene Dienstleister, die sich bei der Schadensanierung vielfach bewährt haben. Dazu gehören Gutachter, Trocknungsspezialisten und Handwerker für Sanierungsarbeiten (siehe Hochwassersanierung).

Hochwasserschaden, wer zahlt? | Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser wofür? (© Andrey Popov / stock.adobe.com)
Hochwasserschaden, wer zahlt? | Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser wofür? (© Andrey Popov / stock.adobe.com)

Wir helfen, damit der Hochwasserschaden trotz Versicherung kein Albtraum wird

Die Versicherung gegen einen Hochwasserschaden ist sinnvoll, denn das Risiko von Elementarschäden steigt. Doch was kann ich tun, wenn der Versicherer Leistungen nicht bezahlen will? Die Ursachen hierfür können vielfältig sein: z. B. unklare Formulierungen in der Schadenmeldung, widersprüchliche Angaben zum Schadenhergang oder Nachlässigkeiten im Versicherungsantrag. Lassen Sie die Ansprüche aus Ihren Versicherungsverträgen zeitnah zum Schadenereignis von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen. Dieser hilft Ihnen dann bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche (siehe auch: Wasserschaden was kann ich geltend machen).

Aufwendige Prüfverfahren kosten Zeit, weil zu viele Personen in den Regulierungsvorgang eingebunden sind. Liegen Hausrat und Wohngebäude in den Händen unterschiedlicher Versicherer, kommt schnell die Frage auf: „Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser für welchen Schaden?“ – Geben Sie die Durchführung der Schadenregulierung nach Möglichkeit in eine Hand. Wir von der Deutschen Schadenshilfe können Sie – wie auch andere Flutopfer in Deutschland wirkungsvoll unterstützen. Durch unsere Vermittlung erhalten Sie fachkundige Hilfe durch Gutachter, Schadenregulierer und Handwerker. In besonders hartnäckigen Situationen geben wir Ihnen den passenden Anwalt an die Hand. Sie können einen Hochwasserschaden nicht verhindern. Sie können aber optimal auf diese Situation vorbereitet sein und sich im Schadenfall von den erfahrensten Leuten im Bereich helfen lassen. Wir helfen Ihnen gern dabei. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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Copyright Beitragsbild: Andrey Popov / stock.adobe.com
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