You need to enable JavaScript to run this app.
Einbruch, und Versicherung zahlt nicht? - Wir helfen! Zum Inhalt wechseln
DSH Logo
  • Schadensarten
    • Wasserschaden
    • Brandschaden
    • Einbruchdiebstahl
    • Bauschaden / Baumangel
    • Berufsunfähigkeit
    • Gewerbeschäden
  • Beratung & Services
    • Sachverständige & Gutachter
    • Sanierungsunternehmen & Handwerker
    • Fachanwälte für Versicherungsrecht
Menü
  • Schadensarten
    • Wasserschaden
    • Brandschaden
    • Einbruchdiebstahl
    • Bauschaden / Baumangel
    • Berufsunfähigkeit
    • Gewerbeschäden
  • Beratung & Services
    • Sachverständige & Gutachter
    • Sanierungsunternehmen & Handwerker
    • Fachanwälte für Versicherungsrecht
Suchen
Mitgliedschaft
Startseite · Hilfe nach Einbrüchen / Einbruchdiebstahl · Einbruch, und Versicherung zahlt nicht
Wie kann ich helfen?
Ich berate Sie fair und unabhängig.

Einbruch, und Versicherung zahlt nicht? – Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie!

  • An welchen Stellen gibt es häufig Ärger mit Versicherungen nach einem Einbruch?
  • Wie kann man dann vorgehen, was sollte man nicht tun?
  • Wie unterstützt mich die Deutsche Schadenshilfe, wenn die Versicherung nach einem Einbruch nicht zahlt?

Die meisten Menschen glauben, dass sie über ihre Hausratversicherung umfassend für den Fall eines Einbruchs versichert sind. Doch leider gibt es bei der Schadensregulierung oft Ärger. Die Versicherung verweigert Teile der Leistung oder will gar nicht zahlen. – Hier helfen die Experten der Deutschen Schadenshilfe:

  • Sachverständige / Gutachter,
  • Fachanwälte für Versicherungsrecht und nicht zuletzt
  • Sanierungsfirmen

sorgen dafür, dass Schäden schnell beseitigt und Ansprüche auf Versicherungsleistungen durchgesetzt werden. Der folgende Artikel beschreibt, was Sie wissen und beachten müssen.

211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Probleme mit der Versicherung nach Einbruch?

Bei Ihnen wurde eingebrochen? Schlimm genug. Doch jetzt auch noch Ärger mit der Versicherungsgesellschaft? Die Versicherung will nicht zahlen, oder nur anteilig? – Da sind Sie nicht der einzige Versicherte, dem es so ergeht.

Mit ständig steigendem Konkurrenzdruck bei den Versicherungsgesellschaften, und ständig sinkenden Margen im Versicherungsgeschäft, ist es für viele Assekuranzen unabdingbar, ihre Kosten im Griff zu behalten. Und einen hohen Teil der Kosten bei Hausratversicherungen und Gebäudeversicherungen machen eben die Entschädigungsleistungen für Versicherungsschäden aus. Da liegt es auf der Hand, dass die Versicherer gemeldete Schadenfälle immer genauer prüfen. Die Prüfung bezieht sich darauf,

  • ob der gemeldete Fall überhaupt ein Schadenfall im Sinne des Versicherungsvertrags ist, und
  • ob die gemeldeter bzw. behauptete Schadenswert tatsächlich in dieser Höhe korrekt ist, und
  • ob es vielleicht Gründe gibt, wegen derer die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen könnte.

Hinzu kommt natürlich – und das ist ja auch fair – dass die Versicherung auf verschiedenen Wegen prüfen und sicherstellen muss, dass kein Versicherungsbetrug vorliegt. Alle diese Prüfungen und Bemühungen verzögern natürlich die Leistungserbringung, sprich Schadenersatz-Zahlung / Entschädigung sowie ggf. zu übernehmende Reparaturen und Sanierungsarbeiten, die man als Versicherter erwartet. Oder zumindest glaubt erwarten zu können. Und schnell steht man nach einem Einbruch (bzw. im Versicherungsjargon “Einbruchdiebstahlschaden”) ratlos bis verärgert da, und hat das Gefühl: “Die Versicherung zahlt nicht!”.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe kennen solche Fälle zur Genüge. Und wir kennen uns auch aus mit vielen typischen Fällen, Gründen und Taktiken, warum es zu Ärger und Zahlungsproblemen kommt bei der Erstattung von Versicherungsschäden nach einem Einbruch.

Einbruch: Versicherung zahlt nicht (© fizkes / stock.adobe.com)
Einbruch: Versicherung zahlt nicht (© fizkes / stock.adobe.com)

Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

  • Objektive und faire Beratung
  • Bundesweite Schadensabwicklung
  • Unabhängige und qualifizierte Experten
Beratung vereinbaren

Einbruchdiebstahlschaden, und Hausratversicherung zahlt nicht?

Wenn die Hausratversicherung nach einem Einbruch nicht zahlt, liegt das oft daran, dass bestimmte Kriterien nicht erfüllt sind, die für einen Leistungsanspruch gegeben sein müssen. Problematisch sind zum Beispiel Fälle, bei denen eingebrochen wurde, jedoch keine Einbruchspuren feststellbar bzw. nachweisbar sind (“Einbruch ohne Spuren”). Denn in der Einbruch und Einbruchdiebstahl Definition der Tarifwerke ist ein Einbruch in der Regel nur versichert, wenn ein gewaltsames Eindringen (“Einbrechen”) vorliegt und anhand von Einbruchsspuren nachgewiesen werden kann. Siehe aber auch: Versicherung zahlt nicht wegen Zahlungsverzug.


Einbruch: Versicherung zahlt nicht? – Wie die Deutsche Schadenshilfe Ihnen zu Ihrem Anspruch und Geld verhelfen kann:

Im o.g. Fall, wo bei der polizeilichen Meldung des Einbruchs keine Einbruchspuren festgestellt werden konnten, kann die Deutsche Schadenshilfe z.B. aus Ihrem angeblich nicht versicherten Einbruch doch noch einen versicherten Schadenfall machen, indem der Zylinder des Schlosses an der Wohnungs-/Haustür in ein Labor geschickt und dort von Experten und Sachverständigen im Detail untersucht wird: Wir haben Fälle gehabt, wo genau dort im Labor und durch unabhängige Gutachter doch nachgewiesen wurde, dass Einbruchsspuren am/im Schloss vorliegen. Und nun ist die Hausratversicherung plötzlich doch in der Leistungspflicht!


Einbruch durch offenes Fenster oder offene Tür? Einfachen Diebstahl und Einbruch ohne Spuren ist von den meisten Hausratversicherungen nicht gedeckt - die Versicherung zahlt nicht in solchen Fällen (© Photographee.eu / stock.adobe.com)

Einbruch durch offenes Fenster oder offene Tür? Einfachen Diebstahl und Einbruch ohne Spuren ist von den meisten Hausratversicherungen nicht gedeckt – die Versicherung zahlt nicht in solchen Fällen (© Photographee.eu / stock.adobe.com)

Gängiges Problem: “Einfacher Diebstahl” ist nicht versichert…

Die Versicherung verweigert die Zahlung, wenn Sie den gemeldeten Schaden anhand der Schadenmeldung und polizeilichen Anzeige als “einfachen Diebstahl” klassifiziert (vgl. Einbruch melden). Beispiele dafür sind z.B. Entwendungen aus Haus- oder Wohnung, wenn Fenster oder Türen offenstanden. Klassisches Beispiel: Man geht “mal eben nur schnell” in die benachbarte Garage, Schuppen oder den Keller, und lässt die Wohnungstür offen stehen. Macht man es den Dieben so leicht, und kann die Versicherung das nachweisen, wird sie den Einbruch bzw. Diebstahl nicht zahlen.

Das Problem: Die Versicherer verschweigen den Fakt auch gar nicht, dass bestimmte Fälle von Einbruch nicht versichert sind und nicht entschädigt werden – nur den meisten Verbrauchern ist das trotzdem nicht bewusst. Zwei Beispiele:

Auf der Webseite des Versicherers cosmosdirekt.de heißt es:

“Nicht alle Schäden sind versi­chert

Die Hausratversicherung deckt nicht alle Schäden ab. Wird ein Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit herbeigeführt, springt die Versicherung nicht ein. Von Bedeutung ist das besonders bei dem Tatbestand des Diebstahls. Schäden, die durch einen sogenannten einfachen Diebstahl entstehen, sind in der Regel nicht mitversichert. Dazu zählen:

  • Trickdiebstahl (Wegnahme durch eine Täuschung)
  • Diebstahl von Gegenständen durch geöffnete Fenster oder Türen
  • Einfacher Diebstahl aus Krankenzimmern”

Und auch die Nürnberger Versicherung weist darauf hin, dass die Hausratversicherung bei Einbruch in manchen Fällen nicht zahlt:

“Nicht alle Diebstahlschäden sind automatisch versichert.

Eine einfache Hausratversicherung deckt oft nicht alles ab. Wird ein Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit (z. B. Schlüssel verloren) herbeigeführt, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Auch Schäden, die durch Trickbetrug oder Kreditkarten­missbrauch entstehen, sind meist nicht mitversichert.”

In unserem Netzwerk finden Sie den passenden Sachverständigen.​

  • Unabhängige Beratung
  • Geprüfte und zertifizierte Experten
  • Bundesweite Gutachten-Erstellung
Sachverständigen finden

Verlorener Schlüssel, gestohlener Schlüssel, offenes Fenster, offene Tür?

Die Beschreibung der Versicherungen, was versichert ist, und was nicht – ist für den Laien oft trotzdem nicht vollständig durchschaubar bzw. verständlich. Was ist zum Beispiel, wenn der Einbrecher Verfügungsgewalt über einen Haustür- bzw. Wohnungstürschlüssel bekommen hat? In diesem Fall wird es vermutlich keine Spuren von gewaltsamem Eindringen geben, was den “Einbruch” nach obigen Ausführungen erst einmal mit dem Etikett “nicht versichert” versehen würde. Nun gilt es jedoch zu unterscheiden, wie der Eindringling an den Schlüssel gekommen ist. Hat man ihn sprichwörtlich “unter der Fußmatte” oder im Blumentopf auf dem Eingangspodest versteckt, dürfte man ob solch grob fahrlässigen Verhaltens (Fahrlässigkeit Definition) schlechte Chancen auf eine Erstattung / Entschädigung durch die Hausratversicherung nach dem Einbruchdiebstahl haben. Hat man den Schlüssel statt dessen verloren? Oder wurde einem der Schlüssel entwendet? Und wenn letzteres, wie und auf welche Art wurde der Schlüssel geklaut. Auch hier gibt es feine Unterschiede. Schließlich kann auch der Schlüssel durch einfachen Diebstahl oder Trickdiebstahl entwendet worden sein. Oder aber nach Gewaltandrohung ausgehändigt… – jede Variante kann zu einer unterschiedlichen Einschätzung durch die Versicherung führen. Und über die jeweilige Einschätzung lässt sich mitunter streiten. Und im besten Fall wird aus “Versicherung zahlt für den Einbruch nicht” ein “Versicherung zahlt nach Einbruch” oder “wenigstens hat die Hausratversicherung einen Teil des Schadens ersetzt…”. – Voraussetzung ist allerdings oft, dass man auf Augenhöhe mit der Versicherungsgesellschaft kommunizieren kann. Und das wiederum setzt viel Erfahrung voraus. – All das sind Gründe, warum es in kritischen Fällen mehr als sinnvoll sein kann, wenn Sie sich für die Regulierung des Einbruchschadens durch die Deutsche Schadenshilfe vertreten lassen. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen.

Einbruch, und Versicherung zahlt nicht? (© Antonioguillem - stock.adobe.com)
Einbruch, und Versicherung zahlt nicht? (© Antonioguillem – stock.adobe.com)

Ist Einbruch ohne Diebstahl versichert? Der Aspekt des “Vandalismus” – und wann die Versicherung nicht zahlt

Was ist eigentlich, wenn eingebrochen wird, aus irgendeinem Grund aber keinerlei Diebstahl erkennbar ist, sprich “Einbruch ohne Diebstahl”? In diesem Fall leistet die Versicherung zumindest für die Einbruchspuren, d.h. z.B. Schäden an Türen und Fenstern, die repariert werden müssen oder gar ein neues Fenster oder eine neue Tür her muss (vgl. Fensterreparatur nach Einbruch). Beschädigungen innerhalb der eigenen Räume werden unter dem Versicherungsbegriff des “Vandalismus” ersetzt. Wer jetzt aber glaubt bzw. sich merkt “Vandalismus ist in der Hausratversicherung versichert”, der irrt in manchen Fällen (vgl. Vandalismus Hausratversicherung). Denn der genaue Wortlaut der Versicherungsverträge ist entscheidend, und dort heißt es “Vandalismus nach einem Einbruch”. D.h. es müssen erst wieder die Kriterien für einen Einbruch (nach Definition der Versicherungsverträge) erfüllt sein. Ein allgemeiner Vandalismus an z.B. der Wohnungs- oder Haustür wäre demnach erst einmal nicht abgedeckt. Wobei hier dann der Aspekt des “versuchten Einbruchs” als nächster Unterscheidungspunkt auftaucht.

Ihr Partner bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Beratung und Abwicklung

Unsere Experten beraten Sie zu Ihrem Schadensfall.

Sanierung

Mit 42 Standorten gehört die DSH zu den führenden Sanierungsunternehmen zur Instandsetzung von Wasser- und Brandschäden.

Sachverständige

Die DSH ist Deutschlands führendes Sachverständigenbüro für die Bewertung von Wasser-, Brand- und Einbruchdiebstahlschäden.

Fachanwälte

Mit mehr als 10.000 Beratungen sind die DSH Fachanwälte für Versicherungsrecht die führenden Experten bei der Abwicklung von Versicherungsschäden.

Beratung vereinbaren

Ist versuchter Einbruch versichert?

Wie ist es mit den Schäden durch einen Einbruchsversuch, d.h. wenn ein versuchter Einbruch zu Beschädigungen an Tür, Türschloss oder Fenstern geführt hat, aber kein wirklicher Einbruch per Definition erfolgt ist, und dementsprechend auch kein Diebstahl (“Einbruchdiebstahl”) ausgeführt wurde, und dementsprechend kein definitorischer “Einbruchdiebstahlschaden” vorliegt? Oder wie es mit Diebstahl von Bargeld? Generell mit entwendeten Wertsachen aus dem Hausrat? Und das Ganze im Zusammenspiel, wenn die Versicherungsgesellschaft von einer angeblichen Unterversicherung bzgl. der Versicherungssumme spricht… – Sie sehen, es gibt viele komplexe Einzelfälle…

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

  • Unverbindliche und neutrale Beratung
  • Höhere und schnellere Zahlungen

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Einbruch versichert? Welche Versicherung zahlt was, wann? (© Dan Race / Fotolia)
(Wie) Ist der Einbruch bei mir versichert? Welche Versicherung zahlt bei Einbruch, wann und was?
Die Versicherung spricht von Unterversicherung und will nicht komplett zahlen? (© chuugo / Fotolia)
Ich habe einen (Hausrat-/Gebäude-)Schaden. Die Versicherung spricht von „Unterversicherung“. Was tun?
Versicherung zahlt nicht nach Gutachten (© StockPhotoPro / stock.adobe.com)
Versicherung zahlt nicht nach Gutachten – Was tun? Wer hilft?
Einbruch, Diebstahl, Versicherung | Je nach Kontext des Schadenfalls ist in der Regel vor allem die in der Hausratversicherung enthaltene Einbruchdiebstahlversicherung zuständig (© Stephen / stock.adobe.com)
Einbruch & Diebstahl: Bei mir wurde eingebrochen – Wie läuft die Abwicklung mit der Versicherung?
Diebstahl von Bargeld versichert? Wenn bei einem Einbruch Bargeld gestohlen wird, ist die Hausratversicherung zuständig. Aber zahlt die alles? (© fotoduets / stock.adobe.com)
Bargeld gestohlen bei Einbruch – Wie läuft das mit Versicherung?
Wasserschaden im Keller - welche Versicherung zahlt? - Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung? (© Stephanie Eichler / stock.adobe.com)
Wasserschaden im Keller – Wer zahlt, und wie können Sie Ihre Ansprüche maximal erfolgreich bei der Versicherung durchsetzen?
Kontakt aufnehmen
Sparen Sie sich Zeit und lassen Sie sich von einem unserer unabhängigen Schadensexperten beraten.
Copyright Beitragsbild: Antonioguillem - stock.adobe.com

Ratgeber durchsuchen

DSH Logo
Deutsche Schadenshilfe
  • Friedrichstraße 68
  • 10117 Berlin
Kontakt
  • info@deutsche-schadenshilfe.de
  • 030 921 04 04 0
  • Mo-Fr: 08:00 - 18:00 Uhr
Unterstützung bei
  • Wasserschaden
  • Brandschaden
  • Einbruchdiebstahl
  • Bauschaden / Baumangel
  • Berufsunfähigkeit
  • Gewerbeschäden
Unterstützung durch
  • Sachverständige
  • Messtechniker (Leckage)
  • Spezialisten für Schimmel
  • Sanierungsunternehmen
  • Fachanwälte
  • Experten buchen
  • Mitgliedschaft
Instagram Linkedin Youtube Facebook
  • Impressum
  • AGB
  • Widerrufsrecht
  • Datenschutzerklärung

Häufig gesucht

  • Wasserrohrbruch Versicherung
  • Schadensmeldung
  • Wasserschaden: Was kann ich geltend machen
  • Wasserschaden im Haus
  • Gutachter Wasserschaden
211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben eine E-Mail erhalten.

Bitte folgen Sie den Hinweisen in der E-Mail und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.