Wasserschaden im Keller – Wer zahlt, und wie können Sie Ihre Ansprüche maximal erfolgreich bei der Versicherung durchsetzen?

Ob Starkregen, Hochwasser oder Leitungswasserschaden: Ein vollgelaufener Keller ist für die Betroffenen eine Katastrophe! Nun heißt es schnell und richtig handeln. – Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie mit einem Experten-Netzwerk aus:

  • Sachverständigen / Gutachtern
  • Sanierungsunternehmen / Handwerkern
  • Fachanwälten für Versicherungsrecht.

Mit unseren Experten wird der Schaden schnell beseitigt und bestmöglich mit der Versicherung abgewickelt. Lesen Sie hier mehr, oder nehmen Sie gleich Kontakt auf.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Welche Versicherung zahlt Wasserschäden im Keller? Was muss ich wissen und beachten?

Ganz egal, ob durch defekte Leitungen, Regen oder Überschwemmung – wenn es zu einem Wasserschaden im Keller kommt, ist die Verzweiflung bei den meisten Menschen erst einmal groß. Dennoch ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, denn Wasserschäden im Keller lassen sich, sofern man versichert ist, immer über den zuständigen Versicherer regulieren. Doch wer zahlt die Kosten für Beseitigung und Sanierung, in welchem Umfang? – Ob man der Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung den Schaden melden muss, oder ob die private Haftpflicht zu beteiligen ist, und was es außerdem bei Wasser im Keller sonst noch zu beachten gilt, stellen wir nachfolgend vor.

Wasserschaden Keller - Wer zahlt die Kosten für die Beseitigung / Sanierung von Wasserschäden im Keller? (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)
Wasserschaden Keller – Wer zahlt die Kosten für die Beseitigung / Sanierung von Wasserschäden im Keller? (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)

Wasserschaden im Keller – wen anrufen, wer zahlt und wer haftet bei Leitungswasserschäden?

Die Regulierung eines Wasserschadens wird im Normalfall von der Privathaftpflicht, Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung übernommen. Handelt es sich nicht um Leitungswasserschäden durch beispielsweise geplatzte Leitungen, kann auch ein Schaden durch Naturgewalten vor liegen. Hierbei handelt es sich um einen Elementarschaden, der im Normalfall extra als zusätzlicher Versicherungsschutz hinzugebucht werden muss. Das gilt zumindest, wenn man einfache Basistarife bei seiner Versicherung gewählt hat; höherpreisige “Komfort”-, “Premium”- o.ä. Tarife inkludieren Elementarschäden durch Wasser häufig.

Damit Leitungswasserschäden und andere Wasserschäden im Keller (oder sonstwo im Haus) korrekt reguliert werden können, ist es erst einmal wichtig, die Ursacheund auch den Verursacherfestzustellen. Unter Umständen kann hier eine Leckageortung durchgeführt bzw. ein Schadengutachten für Wasserschäden von einem Gebäudesachverständigen erstellt werden, um dies eindeutig zu klären.

Ebenfalls muss geklärt werden, ob der Wasserrohrbruch aufgrund Nachlässigkeit zustande gekommen ist, wie durch eine defekte Spülmaschine. Stellt die Versicherung nach der Leckageortung fest, dass sie durch den Besitzer nicht korrekt installiert worden ist und die Leitungen undicht waren, kann er für den Wasserschaden haftbar gemacht werden.

Wasserschaden im Keller - welche Versicherung zahlt? - Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung? (© Stephanie Eichler / stock.adobe.com)
Wasserschaden im Keller – welche Versicherung zahlt? – Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung? (© Stephanie Eichler / stock.adobe.com)

Welche Pflichten man bei einem Wasserschaden im Keller oder der Wohnung hat

Steht der Keller unter Wasser oder sind Teile der Wohnung überschwemmt, dann ist man grundsätzlich dazu verpflichtet, diesen Schaden umgehend der Versicherung zu melden (siehe auch den Artikel Wasserschaden Versicherung) – erst einmal muss er jedoch so weit eingegrenzt werden, dass er sich nicht weiter ausbreiten kann. Wenn ein Gebäudesachverständiger später feststellt, dass der Schadensverursacher sich nicht um eine Eindämmung der Gefahr gekümmert hat oder Wasserleitungen nicht auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft hat, kann es sein, dass die Versicherung die Leistungen bzgl. der Wasserschäden im Keller verweigert.

Als Erstes muss also geprüft werden, wo das Wasser herkommt und warum der Keller unter Wasser steht. Liegt die Ursache nicht in einer Naturgewalt, müssen sämtliche Leitungen und ggf. auch der Haupthahn geschlossen werden. Ganz wichtig ist auch, den Strom in betroffenen Bereichen abzustellen, da ansonsten akute Lebensgefahr bestehen kann!

Steht bereits der ganze Keller unter Wasser, kann man auf eigene Faust ohne Pumpen sicherlich nicht viel machen. In der Wohnung sollte man dagegen versuchen, mit Eimern so viel Wasser wie möglich abzuschöpfen. Ansonsten können ein Wassernotdienst zu Hilfe gerufen werden, der sich um das Abpumpen kümmert. Notfalls auch die Feuerwehr.

Da man ohnehin umgehend der Hausratversicherung den Schaden melden muss, sollten direkt bei der Feststellung des Schadens Fotos und Notizen angefertigt werden. Am besten werden alle beschädigten Gegenstände sowie die eventuelle Schadensursache fotografiert. Die Meldung bei der Versicherung kann entweder per Telefon oder auch online erfolgen. Viele Versicherer bieten inzwischen sogar eine App an, wo man direkt eine Schadensmeldung einreichen kann.

Wohnung oder Keller unter Wasser – wer haftet und wie sieht es mit einer Mietminderung aus?

Als Mieter hat man die Option, die Miete bei einem gravierenden Wasserschaden zu mindern. Das gilt auch dann, wenn nicht die Wohnung, sondern der Keller in einem Mietshaus unter Wasser steht. Ehe jedoch eine Mietminderung verlangt wird, muss erst einmal Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden. Setzt man eine Mietminderung wegen nasser Keller auf eigene Faust durch, riskiert man im schlimmsten Fall eine Kündigung.

Wen anrufen, und wer zahlt bei einem Wasserschaden im Keller oder in der Wohnung?

Wenn es zu einem Wasserschaden im Keller oder in der Wohnung kommt, fragen sich viele Verbraucher:

  • Wer zahlt? bzw. Welche Versicherung zahlt?
  • Wer haftet?
  • Und wen anrufen?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich im Vorfeld genau zu informieren, um in Ernstfall richtig reagieren zu können. Welche Versicherung die Kosten trägt, hängt vom Ort des Schadens, aber auch von der Ursache ab.

Prinzipiell gilt: Wenn Möbel oder andere Teile des Inventars durch einen Wasserschaden beschädigt worden sind, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten (vgl. Was ist Hausrat und Wasserschaden Versicherung Entschädigung). Sofern der Wasserschaden durch eine dritte Person zustande gekommen ist oder man selbst für den Schaden bei einer anderen Person verantwortlich ist, kommt dafür die Privathaftpflicht auf. Wenn allerdings durch Wasser am Gebäude Schäden entstehen, ist dies ein Fall für die Gebäudeversicherung.

► Hausratversicherung

Die Hausratversicherung sichert Möbel und den Hausrat ab und kann aus diesem Grund auch bei einem Keller unter Wasser oder einer überschwemmten Wohnung in Anspruch genommen werden. Jedoch sind hier nicht sämtliche Schäden abgedeckt. Grundsätzlich leistet die Versicherung immer dann, wenn der Wasserschaden durch eigenes Leitungswasser und in Verbindung mit Trink- und Abwasserrohren, Waschmaschinen- oder Spülmaschinenleitungen oder auch Klimaanlagen, Sprinkeranlagen, wasserführenden Wärmepumpen entstanden ist.

Ein Beispiel: Funktioniert die Sprinkleranlage nicht richtig und der Keller bzw. die Wohnung steht unter Wasser, kommt hierfür die Hausratversicherung auf. Es spielt dann auch keine Rolle, ob defekte Installationen sich in der eigenen oder einer benachbarten Wohnung befinden. Entscheidend für die Versicherung ist nur, dass der Schaden am Inventar durch ausgetretenes Leitungswasser entstanden ist.

► Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden, die Dritte erleiden bzw. bei Schäden aufgrund fremdem Leitungswasser. Ein Beispiel: Man verursacht einen Wasserschaden, weil beispielsweise das Zulaufrohr der Waschmaschine undicht ist (vgl. Waschmaschine ausgelaufen – welche Versicherung?). Daraufhin steht die Wohnung des Nachbarn unter einem unter Wasser, weil dieses durch die Decke tropft. Hier ist die Privathaftpflicht des Schadensverursachers für die Regulierung zuständig.

Gebäudeversicherung

Wenn durch Wasser Gebäudeteile oder auch Sanitär- bzw. Heizungsanlagen beschädigt werden (siehe Heizungsrohr undicht), hat die Hausratpolice damit nichts zu tun. Hier muss man der Gebäudeversicherung den Schaden melden. Damit diese auch leistet, muss gewährleistet sein, dass das betroffene Gebäude aktiv als Wohngebäude genutzt wird und nicht etwa dauerhaft leer steht. Rohbauten oder noch nicht bezogene Immobilien sowie Renovierungsgebäude zählen also zum Beispiel nicht dazu. Für solche Gebäude empfiehlt sich dann eine Bauleistungsversicherung, die während der Bauphase einen umfassenden Schutz vor Schäden aller Art bietet. Eine Wohngebäudeversicherung kann sowohl bei Leitungswasser- als auch Abwasserschäden in Anspruch genommen werden. Auch hier gilt: Sobald man ihn feststellt, sollte man umgehend der Gebäudeversicherung den Schaden melden. Sie kann dann auch prüfen, ob ein Sanierungsunternehmen für Brand- und Wasserschadensanierung konsultiert werden muss (siehe auch Wasserschadensanierung).

Wenn eine Wasserleitung platzt, steht schnell der ganze Keller unter Wasser - mit teils gravierenden Wasserschäden, die eine teure Wasserschadensanierung durch Fachfirmen nötig machen (© Milje Ivan / stock.adobe.com)
Wenn eine Wasserleitung platzt, steht schnell der ganze Keller unter Wasser – mit teils gravierenden Wasserschäden, die eine teure Wasserschadensanierung durch Fachfirmen nötig machen (© Milje Ivan / stock.adobe.com)

Wann die Hausratversicherung die Kosten für den Wasserschaden nicht übernimmt

Noch immer nehmen viele Verbraucher an, die Hausratpolice übernehme Schäden am Mobiliar immer. Das ist jedoch nicht der Fall, denn es gibt gewisse unter Umständen und je nach Tarif Ausnahmen, die nachfolgend genauer erläutert werden.

  • Wenn beispielsweise Grundwasser im Keller aufsteigt und dort die Einrichtung beschädigt
  • Wenn Wasser beispielsweise zum Boden wischen verwendet wird und hierbei Möbelstücke beschädigt werden
  • Wenn ein Aquarium ausläuft (und das in einem günstigen Standardtarif der Hausrat nicht abgedeckt ist)
  • Wenn Wasserbetten ein Leck aufweisen und auslaufen (auch das ist in günstigen Tarifen häufig exkludiert)
  • Bei Rückstaus in der Kanalisation
  • Wenn Schäden am Gebäude entstehen – hier haftet die Wohngebäudeversicherung
  • Wenn das Fenster offen blieb und es dadurch zu Wasserschäden durch Niederschlag kam
  • Geschieht der Schaden außerhalb der Wohnung, greift die Police ebenfalls nicht.

Ein wichtiger Tipp lautet daher für Verbraucher: Um auch sicher sein zu können, dass die Hausratversicherung im Falle eines Schadens die Kosten übernimmt, sollten sämtliche Leitungen und alle Geräte, die über einen Wasseranschluss verfügen, in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Denn im Falle eines Schadens kann man durchaus selbst für diesen verantwortlich gemacht werden, sofern die betroffenen Elemente nicht regelmäßig kontrolliert wurden. Auch sollte man einen Blick in die Versicherungsunterlagen werfen und prüfen, ob der Schutz für die eigenen Bedürfnisse ausreicht – oder ob unter Umständen nicht eine Zusatzversicherung für bestimmte Wasserschäden sinnvoll sein könnte, z.B. weil man eben inzwischen ein Wasserbett und/oder ein Aquarium besitzt.

Grundsätzlich hängen die Leistungen immer von den jeweiligen Konditionen des Versicherers ab. Es gibt so zum Beispiel Anbieter, welche beispielsweise auch Schäden durch ausgelaufene Aquarien übernehmen oder die entsprechende Wasserschadensanierung bezahlen. Es ist daher wichtig, bei einem Vergleich besonders auf die Leistungen zu achten und zu prüfen, welche Versicherung zahlt.

Wasserschaden im Keller | Die genaue Höhe der Schäden durch Wasser im Keller kann in der Regel nur durch einen Sachverständigen / Gutachter beziffert werden (© Karin & Uwe Annas / stock.adobe.com)
Wasserschaden im Keller | Die genaue Höhe der Schäden durch Wasser im Keller kann in der Regel nur durch einen Sachverständigen / Gutachter beziffert werden (© Karin & Uwe Annas / stock.adobe.com)

Welche Versicherung zahlt beim Wasserschaden? Und wie können Sie die maximal Ihnen zustehende Entschädigung durchsetzen? – Wir stehen Ihnen zur Seite!

Für viele Verbraucher ist es nicht einfach, festzustellen, welche Versicherung zahlt, wenn es zu einem Wasserschaden kommt. Aus diesem Grund stehen Ihnen unsere Experten mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, das richtige Sanierungsunternehmen für Brand- und Wasserschadensanierung zu finden sowie auch ein fundiertes Schadengutachten für Wasserschäden zu erhalten, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der zuständigen Versicherung durchsetzen können. Vergessen Sie nicht: Ein Wasserschaden kann jeden treffen – und genau deshalb ist es so wichtig, sich mit der richtigen Versicherung zu schützen, damit man im Ernstfall nicht vor dem finanziellen Ruin steht. Gerne beraten unsere kompetenten Mitarbeiter Sie zum Thema, damit Sie sich um die Regulierung eines Wasserschadens in der Wohnung oder im Keller keine Sorgen machen müssen. – Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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