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Startseite · Hilfe nach Einbrüchen / Einbruchdiebstahl · Einbruch und versuchten Einbruch melden

Einbruch melden: Wie Sie für die Versicherung alles richtig machen!

  • Muss ich schon einen versuchten Einbruch melden bei Polizei und Versicherung?
  • Was gilt es bei der Schadensmeldung nach Einbrüchen zu beachten?
  • Wie kann mich die Deutsche Schadenshilfe als Opfer eines Einbruchdiebstahls unterstützen?

Nach einem versuchten oder tatsächlich erfolgten Einbruch gilt es einige Schritte abzuarbeiten, was die Meldung bei Polizei und Versicherung(en) angeht. Wir erklären, wie Sie vorgehen müssen. – Und: Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie bei Bedarf, mit einem Experten-Netzwerk aus:

  • Sachverständigen (Gutachtern)
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  • Sanierungsdienstleistern für die Beseitigung von Einbruchspuren.
Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Einbruch melden: Wie Sie für die Versicherung alles richtig machen!

Es ist für wohl jeden Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses ein absoluter Albtraum, wenn man nach Hause kommt und feststellt, dass jemand im Haus war – Einbrüche geschehen in der heutigen Zeit leider tagtäglich in Deutschland. Dass man danach erst einmal unter Schock steht, steht außer Frage: Jemand hat die Privatsphäre verletzt, sich in den eigenen Räumlichkeiten umgesehen und wahrscheinlich sogar Dinge von hohem Wert entwendet. So verzweifelt man nach einem Einbruch in seiner Wohnung auch sein mag – es ist trotzdem wichtig, korrekt zu handeln. Insbesondere sollte man der Versicherung zeitnah den Einbruchsversuch melden, damit man sich um eine Erstattung des Schadens keine Sorgen machen muss.

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Einbrüche melden bei Polizei und Versicherung – so geht man richtig vor

Sobald man bemerkt, dass bei einem zu Hause eingebrochen worden ist, sollte man nichts berühren oder von seinem Standort bewegen, sondern sich unverzüglich an die Polizei wenden, um den Einbruchsversuch zu melden. Diese wird dann zum Tatort des Geschehens kommen und Fotos machen sowie detaillierte Informationen zum Tathergang aufnehmen. Sehr wichtig ist es für jeden Bewohner, Fotos vom Einbruch und seinen Folgen anzufertigen, die das Schadensausmaß gut schildern. Das ist auch wichtig, wenn man lediglich einen Einbruchsversuch melden möchte.

Sind Schubladen durchwühlt, Schränke durcheinander oder sogar Möbelstücke umgeworfen worden? Fehlen Sachgegenstände oder auch Wertpapiere, Schmuck oder Bargeld (siehe Bargeld gestohlen)? In jedem Fall muss das Vorkommnis sofort der Hausratversicherung gemeldet werden. Es sollte nach dem Einbruch melden bis zum Eintreffen der Polizei nichts verändert werden, denn durch das Aufräumen kann es sein, dass wichtige Spuren verwischt werden, anhand denen man die Täter identifizieren könnte.

Betroffene sollten sich außerdem darüber Gedanken machen, wie Türen und Fenster entsprechend vor Einbrechern gesichert werden können. Auch hier hilft die Hausratversicherung weiter. Viele Gesellschaften – wie zum Beispiel AXA, Generali, Provinzial, VHV, VPV, Debeka, die Basler Versicherung, DEVK und andere – haben für ihre Kunden eine Notfallnummer eingerichtet, die rund um die Uhr erreicht werden kann. Betroffene können auf diese Weise sofort erfahren, welcher Handwerksbetrieb in direkter Nähe dafür zuständig ist, um den Schaden schnellstens zu beheben. Ansonsten kann man sich auch an ein auf Einbruchschutz spezialisiertes Unternehmen, an die Polizei, eine Schreinerei oder an einen guten Schlüsselservice wenden. Wurde das Schloss beim Einbruch aufgebrochen und lässt es sich jetzt nicht mehr schließen, muss kurzfristig Ersatz her – genau für diese Zwecke eignet sich ein 24-Stunden-Notdienst.

Versuchten Einbruch melden: Wurde vom Einbrecher das Türschloss beschädigt, muss auch umgehend für Ersatz bzw. Reparatur gesorgt werden. Schlüsselnotdienste können in der Regel rund um die Uhr helfen (© Jens Rother / stock.adobe.com)
Versuchten Einbruch melden: Wurde vom Einbrecher das Türschloss beschädigt, muss auch umgehend für Ersatz bzw. Reparatur gesorgt werden. Schlüsselnotdienste können in der Regel rund um die Uhr helfen (© Jens Rother / stock.adobe.com)

Versuchter Einbruch, Einbruch ohne Diebstahl oder gestohlene Dinge: Versicherungen benötigen ein Gutachten

Versicherte stehen gegenüber ihrer Hausratversicherung – egal, ob HUK24, Zurich, LVM oder Helvetia, in der Pflicht, diverse Obliegenheiten zu erfüllen (siehe auch Obliegenheitsverletzung Hausrat). Das bedeutet, dass man als Versicherter verschiedenen Pflichten nachkommen muss, um sicherzustellen, dass der Versicherer für den Schaden aufkommt. Hierzu gehört unter anderem auch, dass man einen Einbruch unverzüglich melden muss. Einen Einbruch melden sollte man nicht nur dem Versicherer, sondern auch der Polizei, da viele Versicherer ohne eine entsprechende polizeiliche Anzeige gar nicht erst tätig werden. Daher sollte man auch einen bloßen Einbruchsversuch melden.

Das Problem dabei: „Unverzüglich“ einen Einbruch zu melden ist nicht klar definiert. Natürlich sollte man nicht mehrere Wochen vergehen lassen, bis man den Einbruch gemeldet hat. Idealerweise setzt man sich schon am Tag des Geschehens oder spätestens ein bis zwei Tage danach mit dem Versicherer in Verbindung, um die Einbruchsmeldung abzugeben. Die Versicherungsgesellschaft muss die Chance bekommen, den Schaden zu begutachten – und zwar so, wie er direkt nach dem Einbruch aussieht, oft durch einen Gutachter für Hausrat.

In der Regel gibt es bei den meisten Versicherern auch am Wochenende eine Hotline, die immer erreichbar ist. In jedem Fall sollte die Schadensmeldung so schnell wie möglich erfolgen, notfalls auch per E-Mail. Dies gilt auch dann, wenn es sich lediglich um einen Einbruch ohne Diebstahl bzw. um einen versuchten Einbruch handelt.

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Einbruch und versuchter Einbruch: Warum eine Stehlgutliste so wichtig ist

Gleichzeitig muss der Tatort so umfassend und detailliert wie möglich dokumentiert werden, damit man gegenüber dem Versicherer später auch genügend Beweise in der Hand hat. Das bedeutet, alle Einbruchschäden auf Bildern festzuhalten und eine Stehlgutliste anzufertigen, also eine Liste aller gestohlenen Dinge.

Wurden Schlösser aufgebrochen oder Fenster eingeschlagen, sollten auch diese unbedingt fotografiert werden. Diese Liste muss dem Versicherer dann so frühzeitig wie möglich übermittelt werden – tut der Versicherte dies nicht, wird dies als Obliegenheitsverletzung gewertet und es kann sein, dass die Versicherung die Leistung verweigert, obwohl man den Einbruch an sich zeitnah gemeldet hat. Zudem müssen Versicherte diese Liste selbst ohne Aufforderung hinlegen – die Versicherung und die Polizei sind nicht dazu verpflichtet, den Versicherten darauf hinzuweisen.

Es ist nur allzu verständlich, dass man als Bewohner einer Wohnung oder Hauses umgehend alle Spuren eines Einbruchs so schnell wie möglich beseitigen will. Allerdings sollte man dennoch möglichst keine Spuren verwischen, sondern sich erst einmal beim Versicherer danach erkunden, welches Vorgehen das richtige ist. Es kann gut sein, dass die Versicherung einen Gutachter vorbeischicken möchte, jedoch sind auch Versicherte dazu verpflichtet, das Ausmaß des Schadens so gering wie nur möglich zu halten. Wenn also eine Kreditkarte entwendet worden ist, ist er selbst dafür verantwortlich, sie umgehend zu sperren, damit Dritte keine weiteren Schäden anrichten können.

Einbruch melden bei Polizei und dann Versicherung - oftmals akzeptiert die Hausratversicherung die Schadensmeldung erst, wenn auch ein polizeiliche Anzeige vorliegt (© Gina Sanders / Fotolia)
Einbruch melden bei Polizei und dann Versicherung – oftmals akzeptiert die Hausratversicherung die Schadensmeldung erst, wenn auch ein polizeiliche Anzeige vorliegt (© Gina Sanders / Fotolia)

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Einbruchsversuch melden: Wie man im Ernstfall richtig vorbereitet ist

Aus eigenem Interesse sollte nicht auf eine Hausratversicherung verzichtet werden, um im Falle eines Diebstahls nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn man einen Einbruchsversuch melden möchte. Nicht nur sollte der entwendete Hausrat zum Neuwert erstattet werden (Neuwertversicherung) – auch die Kosten für die Erneuerung eines Schlosses sowie für die Reparatur eventueller Gebäudeschäden werden von vielen Versicherern übernommen. Etwa 80 % aller deutschen Haushalte sind bislang mit einer Hausratversicherung abgesichert. Auch ein Einbruch ohne Diebstahl ist für viele Betroffene schlimm genug – eine Hausratversicherung ist somit ein Muss.

Damit versuchter Einbruch erst gar keine Chance hat, sollte man sich frühzeitig darum kümmern, Türen und Fenster richtig zu sichern. Hierzu geben sowohl Versicherungen als auch die Polizei gerne entsprechende Tipps. Sollte sich das Einbruchrisiko erhöhen – weil man zum Beispiel für eine längere Zeit verreist oder weil sich am Haus ein Gerüst befindet – ist es wichtig, die Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen.

Auch ist anzuraten, sämtliche Rechnungen und Belege wertvoller Gegenstände im Haus oder besser digital in der Cloud abgespeichert aufzubewahren, um im Falle eines Einbruchs abgesichert zu sein. Möchte man nämlich dann bei der Polizei einen Einbruchsversuch melden, kann man den Besitz der gestohlenen Gegenstände tatsächlich nachweisen.

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