Gebäudeschäden durch Bäume und Wurzeln – Wer muss zahlen, und welche Versicherung übernimmt die Schäden?

Wie schön es doch ist, wenn man mit seinem Zuhause stark “verwurzelt” ist. Zumindest umgangssprachlich mag das stimmen. Ganz anders sieht es allerdings in der Realität aus – nämlich immer dann, wenn Gewächse auf Ihrem Grundstück unterirdisch ihr Unwesen treiben. Solange sie dabei die Grenze zum Nachbarn einhalten, ist alles in Ordnung. Richtig brenzlig wird es oft erst, wenn Ihr Gegenüber plötzlich Gebäudeschäden feststellt, deren Ursache in wuchernden Wurzeln liegen.

Wie gehen Sie am besten mit so einem Versicherungsfall um? – Das und viele weitere Fragen rund um das Thema Gebäudeschäden durch Wurzelwerk erklären wir im nachfolgenden Ratgeber.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Gebäudeschäden durch Baumwurzeln und Bäume: Wer muss zahlen und welche Versicherung übernimmt die Schäden?

Wucherndes Wurzelwerk auf dem Nachbargrundstück wird mitunter richtig teuer. Wenn sich das Astwerk erst einmal in das Fundament des Hauses eingegraben hat, sind häufig Risse die Folge. Als Baumbesitzer und damit Verursacher des Schadens hat man ohne fachkundige Hilfe eines Gutachters bei einem solchen Versicherungsfall das Nachsehen. In der Folge sind oft sehr aufwendige Sanierungsarbeiten auf dem eigenen und/oder Nachbargrundstück notwendig, um den ursprünglichen Zustand wieder herstellen zu können.

Daneben können sich Wurzeln auch ganz unbemerkt über einige Jahre hinweg in Richtung wichtiger Rohre oder Leitungen ausbreiten. Das wird sehr schnell teuer. Besonders ärgerlich ist es, wenn spezielle Versorgungsleitungen hinter der eigenen Grundstücksgrenze davon betroffen sind. Rohrbrüche, Rohrverstopfungen, Rückstau und viele weitere Probleme können entstehen.

Daneben können die Baumwurzeln auch sehr leicht ein Leck in einer Gasleitung verursachen. Die Schäden sind immens und oft sogar lebensbedrohlich. Auch für diese Art von Gebäudeschäden wird in der Regel der Verursacher und Baumbesitzer zur Kasse gebeten. Leider ist das für viele Eigentümer dann schnell existenzbedrohend. Denn die Kosten für einen solchen Schadensfall belaufen sich häufig auf einige tausend Euro.

Die Rechtslage ist in diesen Fällen leider immer relativ eindeutig: Der Eigentümer der Bäume und der damit verbundenen Wurzeln kommt für die dadurch verursachten Gebäudeschäden auf, wenn keine geeignete Versicherung vorliegt.

Als Hausbesitzer kann das schnell teuer werden. Aber Sie können sich schützen, indem Sie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die eine sogenannte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbst bewohntes Haus inkludiert. Wenn Sie Vermieter einer Wohnung sind, sollten Sie zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Dann reicht die allgemeine Privathaftpflicht allein nicht mehr aus.

Baum / Baumwurzel - Gefahr für Haus und Rohr-Leitung (© JulieWestlind / stock.adobe.com)
Baum / Baumwurzel – Gefahr für Haus und Rohr-Leitung (© JulieWestlind / stock.adobe.com)

Kann jeder Baum einen Gebäudeschaden verursachen und wer kommt dafür auf?

Generell kann jeder Baum einen immensen Schaden verursachen, der auf das Nachbargrundstück fällt. Im besten Fall entstehen dadurch nicht gleich Gebäudeschäden, sondern es bleibt bei ein paar Bagatellen.

Inwiefern Baumwurzeln zum Ärgernis werden, hängt auch von der Art des Gewächses selbst ab. Denn nicht jeder Baum wurzelt gleich stark. Gerade Kiefern oder Tannen bilden eine starke Pfahlwurzel aus, die vertikale Reichweiten von bis zu drei Metern erreichen kann. Somit können auch diese Bäume zu Wurzelschäden führen.

Aber nicht nur solche Versicherungsfälle werden ohne fachkundige Beratung schnell teuer. Auch wenn Bäume auf das Nebengebäude / Nachbargebäude fallen, entstehen meistens große Schäden.

Wie auch bei den Wurzelschäden, haftet hier ebenfalls der Verursacher – also der Besitzer. Die Versicherungen tragen die entstandenen Kosten häufig nur dann, wenn es sich um Sturmschäden handelt (und Sturmschaden versichert ist). Nur wenn ein Baum im öffentlichen Raum umfällt, ist die Gesetzeslage recht eindeutig, denn dann haftet in der Regel die Stadt. Jedes Gewächs, das nicht auf einem privaten Grundstück steht, gehört automatisch ihr. Demnach ist die Stadt auch dafür zuständig, ihre umgestürzten Bäume zu beseitigen.

Das gilt auch, wenn ein Baum von einem privaten Grundstück in den öffentlichen Raum fällt. Andersherum gestaltet es sich etwas komplizierter. Denn Bäume, die eigentlich der Stadt gehören und auf ein privates Grundstück fallen, werden dem Hauseigentümer zur Last gelegt. Dieser muss sich dann um die Beseitigung kümmern und auch die Kosten der entstandenen Schäden tragen. Wir empfehlen Ihnen, einen unserer Gutachter hinzuzuziehen, um die Sachlage eindeutig klären zu können.

Die Begründung für die Haftung bei privaten Bäumen ist, dass jeder Eigentümer der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss. Dazu gehört auch, seine Gewächse so zu beschneiden, dass sie keine Schäden an fremden Gebäuden verursachen können.

Generell müssen Sie als Besitzer also darauf achten, das Umstürzen der Bäume zu verhindern. Es ist also dringend empfehlenswert, die Gewächse Ihres Grundstücks regelmäßig zu überprüfen, ob Fäulnisschäden vorliegen oder sich die Wurzeln bereits sichtbar aus dem Boden drücken. Da das als Laie häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, raten wir Ihnen dazu, einen unserer Sachverständiger zu befragen. Er wird Ihnen dabei behilflich sein, die Gewächse sowohl im belaubten als auch im unbelaubten Zustand zu beurteilen.

Ist der Baum erst auf das Nachbargrundstück gefallen, muss der Verursacher für die Beseitigung sorgen. Das Gleiche gilt für beschädigte Gegenstände wie Autos, Markisen oder Gartenmöbel.

Passiert das durch einen Sturmschaden, kommen Hausrat-, Gebäude-, oder Kaskoversicherung dafür auf. Die Versicherungen deklarieren in der Regel Windstärken ab Klasse 8 so. Dabei orientieren sich die Versicherer in der Regel an den Infos des Deutschen Wetterdienstes sowie an anderen Sturmschäden in der unmittelbaren Nachbarschaft.

Fällt ein Baum auf ein Haus, Carport oder Zaun, dann vergeht so manchem Baumbesitzer das Lachen - häufig gibt es Probleme mit der Regulierung der Schäden, und es kommt zu Streitigkeiten mit Versicherungen und Nachbarn über Wurzeln, Verkehrssicherungspflichten und Ansprüche (© Peter Atkins / stock.adobe.com)
Fällt ein Baum auf ein Haus, Carport oder Zaun, dann vergeht so manchem “Baumbesitzer” das Lachen | Häufig gibt es Probleme mit der Regulierung der Schäden, und es kommt zu Streitigkeiten mit Versicherungen und Nachbarn über Wurzeln, Verkehrssicherungspflichten und Ansprüche (© Peter Atkins / stock.adobe.com)

Zusammenfassung: Welche Versicherung zahlt welche Gebäudeschäden durch Bäume?

Leider lässt sich die Frage nicht ganz pauschal beantworten, da sie von einigen Faktoren abhängig ist:

Sturmschäden: Wenn dem Ereignis ein Sturm vorausgegangen ist (mindestens Windstärke 8), kommt es auf die Beschädigungen an. Wird dadurch ein Auto getroffen, haftet in der Regel die Kaskoversicherung des Halters. Anders verhält es sich, wenn ein Gebäude, Carport oder eine Garage beschädigt wurde. Dann zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers den Ausgleich. Werden dabei auch bewegliche Teile wie Gartenmöbel getroffen, muss die Hausratversicherung eintreten.

Bäume eines Nachbargrundstücks: Wenn kein Einwirken einer dritten Person zur Debatte steht, ändert sich an der Haftung nichts. Anders sieht es aus, wenn der Eigentümer der Bäume seiner regelmäßigen Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. In diesem Fall kann die Grundbesitzer-, Privat- bzw. die Haushaftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Allerdings ist es auch möglich, dass Ihre Versicherung die Zahlung verweigert, wenn der Beweis erbracht wurde, dass Sie der Sicherungspflicht nicht nachgekommen sind.

Kein Sturm und keine Pflichtverletzung Dritter: Wie bereits weiter oben beschrieben, wurzelt jeder Baum anders tief. Fällt ein Baum um, der einen flachen Wurzel-Teller hat und schon bei geringen Windstärken ins Wanken gerät, bleibt man als Eigentümer selbst auf dem Schaden sitzen. Denn diese Schäden lassen sich in der Regel nicht versichern.

Baumwurzeln | Sturmschaden? - Ein Baum ist entwurzelt und auf ein Grundstück gefallen. Ein Versicherungsfall? (© searagen / stock.adobe.com)
Sturmschaden? – Ein Baum ist entwurzelt und auf ein Grundstück gefallen. Ein Versicherungsfall? (© searagen / stock.adobe.com)

Tipps zum Verhalten im Schadensfall

Sie sollten immer versuchen, mögliche Folgeschäden zu verhindern. Das heißt, wenn ein Baum Ihr Dach beschädigt, sollten Sie Ihr Dach schnell dicht kriegen. Ansonsten drohen Schäden durch eindringende Nässe. Im Schadensfall muss die Versicherung immer sofort informiert werden. Dafür empfehlen wir die schriftliche Variante, um die Meldung im Zweifelsfall beweisen zu können.

Außerdem sollten Sie möglichst viele Fotos von der Unfallstelle machen. Dabei dürfen Sie die Szene auf keinen Fall vorher verändern, da man Ihnen ansonsten im schlimmsten Fall Versicherungsbetrug vorwerfen kann.

Beginnen Sie erst mit der Beseitigung der Schäden, wenn die Versicherung grünes Licht gegeben hat. Wenn die Unterlagen noch nicht vollständig eingereicht wurden, bleiben Sie ansonsten mitunter auf dem Schaden sitzen.

Gebäudeschäden durch Bäume und Wurzeln (© jbrown / stock.adobe.com)
Gebäudeschäden durch Bäume und Wurzeln (© jbrown / stock.adobe.com)

Dürfen Sie die Bäume des Nachbarn einfach selbst beschneiden?

Selbstverständlich möchte niemand, dass sein Gebäude oder andere Wertgegenstände durch die Gewächse im Nachbargarten beschädigt werden. Aber was darf man als Hauseigentümer und was nicht?

Dürfen Sie die Bäume des Nachbarn einfach selbst beschneiden? Die Antwort ist ganz klar: Nein, das dürfen Sie nicht! Grundsätzlich müssen überstehende Bäume und Wurzeln geduldet werden. Das sogenannte Kapprecht greift nur, wenn Sie mit einer unmittelbaren Beschädigung Ihres Eigentums rechnen müssen und dem Nachbarn zunächst eine angemessene Frist gesetzt haben. Erst wenn er die Baumwurzeln oder Äste dann nicht entfernt, können Sie zur Gartenschere greifen. Aber Vorsicht: Sie müssen dabei Rücksicht auf die sogenannte Vegetationszeit nehmen, damit die Pflanzen nicht unnötig beschädigt werden. In der Regel können Sie Bäume und Sträucher im Winter aber ohne Probleme bis an die Grundstücksgrenze hin zurechtschneiden (wenn Sie zu eifrig sind, kann eine empfindliche Schadensersatzklage die Folge sein). Außerdem kann das Kapprecht ausgeschlossen werden, wenn es sich um seltene Pflanzen oder alte Obstbestände handelt.

Auch als Mieter darf man nicht einfach zur Gartenschere greifen, da die Bäume in der Regel zum Eigentum des Vermieters gehören. Im Zweifelsfall kann Ihnen einer unserer Experten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Das gilt auch für die Übernahme der Kosten. Denn der Eigentümer muss nicht zwingend die Entsorgung der zurückgeschnittenen Pflanzen übernehmen. Häufig braucht es dafür erst ein Gerichtsverfahren, das dann bestimmt, wer das Wurzelwerk oder die umgestürzten Bäume entfernt.

Wenn es Probleme und Ärger mit der Regulierung von Schäden durch Bäume und Baumwurzeln gibt, empfehlen wir Ihnen gern einen geeigneten Fachanwalt, der sich der Sache für Sie annimmt.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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