Sturmschaden: Wie Sie Sturmschäden erfolgreich mit der Gebäude- und ggf. Hausrat-Versicherung regulieren!

Was müssen Sie wissen und beachten, wenn Sie Sturmschäden am Gebäude bei der Versicherung geltend machen wollen? – Die Deutsche Schadenshilfe informiert.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Ist ein Sturmschaden versichert?

Ganz egal, ob Bäume im Garten umgekippt und auf das Haus gefallen, Dachziegel zerbrochen oder andere Schäden am Haus entstanden sind – viele Gebäude sind nach einem Sturm oft von schweren Schäden betroffen. Damit sich Sturmschäden jedoch finanziell in Grenzen halten, ist es wichtig, jeden Sturmschaden umgehend der zuständigen Versicherung zu melden. Wir stellen vor, wer zahlt, was Sie bei einem Sturmschaden beachten müssen und was außerdem zum Thema Elementarschäden wichtig ist.

Einen Sturmschaden der Versicherung melden – wie man bei einem Elementarschaden an Gebäude und Hausrat richtig vorgeht und wer zahlt

Elementarschäden, die durch Starkregen, Erdbeben, Lawinen oder andere Naturgewalten entstehen, sind in der Regel nur durch eine Wohngebäudeversicherung mit integrierter Elementarschadenversicherung abgedeckt. Sturmschäden an sich sind auch in “normalen” Gebäudeversicherung in den meisten Fällen gedeckt. Hier gilt jedoch, dass die Windstärke mindestens 8 betragen muss, damit die Versicherung den Schaden anerkennt.

Sehr wichtig ist, Sturmschäden möglichst detailliert zu dokumentieren – und dies so zeitnah wie möglich. Die meisten Versicherer geben eine Frist vor, in der man den Schaden der Versicherung melden muss. Hierfür empfiehlt es sich, Fotos von beschädigten Gegenständen und Bereichen zu machen und den Schaden so genau wie möglich zu beschreiben. Idealerweise besitzt man noch Rechnungen von beschädigtem Hausrat, die man der Versicherung ebenfalls zusenden könnte. Wichtig: Senden Sie keine Originale, sondern immer nur Kopien ein!

Eine Schadenmeldung an die Versicherung kann entweder auf telefonischem oder schriftlichem Wege erfolgen. Wichtig: Wenn man sich für ein Telefonat mit der Versicherung entscheidet, sollte dies von einem Zeugen begleitet werden. Bei mündlichen Aussagen ist es anzuraten, immer den Namen und die Durchwahl des jeweiligen Sachbearbeiters zu notieren (vgl: Wohngebäudeversicherung Schadensmeldung).

Auf eigene Faust sollten keinerlei Aufräumarbeiten durchgeführt werden (vgl. Aufräumarbeiten nach Sturm, Versicherung). Auch Handwerker oder Sanierungsfirmen sollte man nicht beauftragen, ehe die Kostenübernahme von der Versicherung nicht bestätigt worden ist. Zwar kann es passieren, dass die Versicherung einen Sachverständigen vorbeischickt, der sich den Schaden ansieht, jedoch ist dies nicht immer der Fall. In jedem Fall hat man als Versicherter immer die Möglichkeit, nach einem Sturmschaden selbst einen Gutachter (siehe: Gutachter für Gebäudeschäden, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden) zu beauftragen – die Kosten für diesen müssen dann allerdings selbst getragen werden.

Versicherte unterliegen der sogenannten Schadensminderungspflicht: Darf bzw. kann man nicht umgehend Reparatur- und Aufräumarbeiten ergreifen, ist es wichtig, die beschädigten Bereiche vor einer möglichen Ausbreitung des Schadens zu schützen. Offene Fenster sollten zum Beispiel mit einer schützenden Folie zugeklebt werden. Die oberste Regel lautet jedoch, sich unter keinen Umständen selbst in Gefahr zu begeben, nur um diese Auflagen zu erfüllen. In keinem Fall sollte man also auf das Dach steigen, um dort Sicherungsarbeiten durchzuführen.

Wie sind Sturmschäden versichert? In der Regel ist bei einem Sturmschaden in erster Linie die Gebäudeversicherung zuständig. Unter Umständen kommen aber auch die Hausrat sowie eine Haftpflicht-Versicherung ins Spiel. (© AnimaFlora PicsStock / stock.adobe.com)
Wie sind Sturmschäden versichert? In der Regel ist bei einem Sturmschaden in erster Linie die Gebäudeversicherung zuständig. Unter Umständen kommen aber auch die Hausrat sowie eine Haftpflicht-Versicherung ins Spiel. (© AnimaFlora PicsStock / stock.adobe.com)

Welche Versicherung wann für die Schadensregulierung zuständig ist

Entstehen am Gebäude selbst Sturmschäden, dann ist hierfür die Wohngebäudeversicherung erforderlich. Eine Wohngebäudeversicherung deckt sämtliche unbewegliche Objekte am Haus ab, ganz egal, ob im Garten, an der Heizungsanlage, am Bodenbelag oder dem Dach. Die Kosten für eine Überschwemmung im Keller durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau von Wasser aus der Kanalisation werden von der Gebäudeversicherung dann getragen, wenn man sich zusätzlich um eine Versicherung gegen Elementarschäden gekümmert hat. “Einfacher Rohrbruch” ist hingegen in der Regel auch ohne diesen Elementarschaden-Zusatzschutz gedeckt (siehe auch Wasserschäden Keller). Wenn darüber hinaus auch eine Glasversicherung für zerbrochene Türen und Fensterscheiben abgeschlossen worden ist, muss diese im Schadensfall natürlich ebenso informiert werden.

Sofern bei einem Elementarschaden auch Inventar beschädigt worden ist, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Zur Regulierung des Schadens ist es aber wichtig, dass eine Klausel für einen solchen Elementarschaden im Vertrag enthalten ist (siehe auch: Hausratversicherung – was wird bezahlt).

Windstärke Nachweis: Wann Sturmschäden als Sturmschaden gelten

Die Windstärke spielt bei Sturmschäden eine enorm wichtige Rolle. Für Versicherungen ist grundsätzlich eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h relevant – hierbei handelt es sich um Windstärke 8. Im Falle eines Schadens, wie durch einen Baum (vgl. Gebäudeschäden durch Bäume und Sturmschaden im Garten: Wer zahlt), ist es, wie bereits erwähnt, wichtig, die Versicherung umgehend zu informieren, maximal jedoch eine Woche nach dem Unwetter. Nur so kann eine Versicherung klar den Zusammenhang zwischen Schäden am Gebäude und einem schweren Unwetter erkennen.

Wer zum Thema Sturmschaden, Versicherung, Windstärke googelt, der wird schnell herausfinden, dass Gebäudeversicherung und Hausratversicherung Sturmschäden erst ab einer Windstärke von 8 Bft anerkennen (© Arrows / stock.adobe.com)
Wer zum Thema Sturmschaden, Versicherung, Windstärke googelt, der wird schnell herausfinden, dass Gebäudeversicherung und Hausratversicherung Sturmschäden erst ab einer Windstärke von 8 Bft anerkennen (© Arrows / stock.adobe.com)

Gebäudeversicherung, Haftpflicht, … – wer zahlt wann?

Eine Gebäudeversicherung deckt im Standardumfang prinzipiell nur Schäden durch Blitzschlag (siehe Blitzschlag Versicherung), Sturm oder Hagel ab (vgl. auch: Hagelschaden Gebäudeversicherung) – und im Fall von Sturmschäden eben nur, wenn ein Windstärke Nachweis für >= Windstärke 8 vorliegt. Sollte es aber nach einem Sturm durch Überschwemmungen oder Starkregen angrenzender Flüsse zu einem Wasserschaden im Keller kommen, zahlt die Gebäudeversicherung (ohne Elementar-/Naturgefahrenschutz) eben nicht. Vgl. den Artikel: Sturmschäden – Versicherung zahlt nicht.

Die Höhe der Prämien können von Versicherung zu Versicherung variieren – wer in Risikogebieten lebt, muss allgemein mit höheren Beiträgen rechnen. Manchmal wird der Schutz sogar vollständig abgelehnt, was jedoch eher die Ausnahme darstellt.

Eine private Haftpflichtversicherung bzw. bei Vermietern die Haftpflicht für Gebäude trägt dagegen nur Schäden, welche nach einem Unwetter an Dritten entstehen. Ist beispielsweise der eigene Zaun beschädigt worden und abgebrochene Teile haben zu Schäden auf dem Nachbargrundstück geführt, ist dies ein Fall für die Haftpflicht. Selbiges gilt, wenn ein altes Dach Ziegel verliert und diese auf das Auto des Nachbarn fallen.

Bei der Hausratversicherung sind die Regeln ähnlich der einer Gebäudeversicherung (vgl. Wer zahlt bei bei Sturmschäden am Haus?). Sie leistet für Hausrat, der direkt von Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört worden ist (vgl. ). Bei Wasserschäden, die aufgrund defekter oder geplatzter Leitungen entstanden sind (Rohrbruch ist versichert), bezahlen die Versicherungen die Kosten (siehe auch Leitungswasserschaden). Überflutungsschäden durch Hochwasser oder im Kontext von Starkregen werden dagegen nicht bezahlt.

Bei Schäden an Fahrzeugen: Ab Windstärke 8 kommt die Teilkaskoversicherung für Schäden am Auto auf. Das gilt beispielsweise für Beulen, welche durch Hagel oder umstürzende Bäume entstehen sowie ggf. auch für Überschwemmungen in Tiefgaragen.

Sofern ein Fahrzeug während der Fahrt von herumfliegenden Trümmerteilen beschädigt wird, hängt die Haftung von den individuellen Umständen ab. Sofern Objekte ohne Vorwarnung vor das Fahrzeug auf die Fahrbahn fallen, ist dies ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Befindet sich das Hindernis schon für längere Zeit auf der Straße, schützt nur eine Vollkaskoversicherung vor den Kosten teurer Reparaturen. Nicht bezahlt werden von der Versicherung zudem Schäden durch Überflutungen, sofern der Autofahrer sich fahrlässig von alleine der Gefahr aussetzt – wenn er also beispielsweise eine unter Wasser stehende Straße nutzt und das Auto dadurch beschädigt wird.

Sturmschäden versichert? - Wie Sie Ihren Sturmschaden bei der Versicherung durchsetzen (© AnimaFlora PicsStock / stock.adobe.com)
Sturmschäden versichert? – Wie Sie Ihren Sturmschaden bei der Versicherung durchsetzen (© AnimaFlora PicsStock / stock.adobe.com)

Probleme mit der Wohngebäudeversicherung: Versicherung zahlt nicht, wie geht es weiter?

Viele Versicherer fragen sich bei einem Sturmschaden: Wer zahlt für Sturmschäden? Hat man selbst Probleme, seine Ansprüche bei der zuständigen Versicherung durchzusetzen oder die Versicherung zahlt nicht, ist fachkundige Hilfe umso wichtiger. In diesem Fall sollte man, sofern man versichert ist, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Werden Sie noch heute Mitglied bei der Deutschen Schadenshilfe! – Unsere Experten beraten Sie und helfen gerne zum Thema Schadensregulierung, Gutachten und Sanierungsfirma. Wir unterstützen Sie, zu Ihrem Recht zu kommen – so, dass Sie sich um hohe Reparaturkosten keine Sorgen machen müssen. – Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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