Gebäudeversicherung Leistungsumfang – Pflicht und Kür bei Wohngebäudeversicherungen

Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Versicherungsnehmer von Gebäudeversicherungen in Schadensfällen bei der Schadensregulierung. Ein Experten-Netzwerk aus:

  • Sachverständigen / Gutachtern,
  • Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie
  • Sanierungsfirmen und Handwerkern

sorgt dafür, dass Ihr Schadensfall über die genau richtigen Dienstleister schnellstmöglich geregelt wird. Dies umfasst die Beseitigung der Schäden wie auch die Abrechnung respektive Anspruchsdurchsetzung gegenüber den zuständigen Versicherungen.

Im vorliegenden Text erläutern wir wichtige Grundlagen zum Leistungsumfang von Gebäudeversicherungen.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Leistungsumfang von Wohn­gebäude­versicherungen

Ein Gebäude ist stets verschiedenen Umweltrisiken ausgesetzt – seien es Unwetter wie Stürme oder Hagel, Starkregen, Blitzschlag oder Überschwemmungen. Für jeden Hausbesitzer ist es aus diesem Grund besonders wichtig, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, welche viele der genannten Risiken bereits abdeckt. So kommt sie unter anderem für Schäden auf, die durch Hagel und Sturm, Feuer / Brand, Leitungswasser Explosion oder Blitzschlag verursacht worden sind. Allerdings trägt sie keine Schäden, die am Inventar entstehen – diese sind ein Fall für die Hausratversicherung (siehe: Was sind Hausratschäden?).

Was ist versichert in der Gebäudeversicherung, was ist wichtig bei den angebotenen Leistungen? Was ist abgedeckt in Premium-Tarifen, was davon notwendig, was sinnvoll? – Alles Wichtige zum Leistungsumfang, Versicherungssumme und den Pflichten des Versicherers bei der Wohngebäudeversicherung stellen wir Ihnen im nachfolgenden Ratgeber genauer vor.

Die Gebäudeversicherung – was ist versichert?

Wer als Hausbesitzer eine Gebäudeversicherung (“Wohngebäudeversicherung”) abschließt, stellt sich natürlich zunächst die Frage: Was ist versichert – und was ist wichtig? Grundsätzlich sichert eine Wohngebäudeversicherung alle Bestandteile des Hauses ab, die untrennbar mit ihm verbunden sind. Das sind unter anderem Fenster, Türen, Treppen und das Dach sowie auch Bodenbeläge und Einbauschränke. Vereinfacht gesagt: Alle Objekte, die der Bewohner bei einem Umzug nicht transportieren kann, da sie zum Gebäude gehören, können über die Gebäudeversicherung abgesichert werden. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind die Bedingungen und Leistungen ähnlich, was z.B. Feuer, Hagel, Erdbeben oder auch Bruchschäden angeht, allerdings gibt es mitunter Abweichungen bei den Zusatzvereinbarungen.

Schäden an Immobilien oder ihren Bestandteilen, die durch eine Überspannung bzw. durch Blitzschlag entstehen (siehe Blitzschlag Versicherung), lassen sich auf Wunsch zusätzlich in eine Wohngebäudeversicherung integrieren – denn häufig sind Überspannungsschäden nicht in die Basispolice mit eingeschlossen. Zusätzliche Elementarschäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Rückstau sowie Lawinen oder entstehen können, lassen sich ebenfalls gegen einen kleinen Zusatzbeitrag absichern.

Welche Schäden werden von der Wohngebäude­versicherung nicht übernommen?

Es gibt auch Fälle, bei denen die Gebäudeversicherung die Kosten nicht trägt – auch wenn sie direkt am Gebäude entstanden sind (vgl. auch: Wohngebäudeversicherung zahlt nicht). Hierzu nennen wir die folgenden Beispiele:

  • Kommt es durch einen Kurzschluss zu einem Feuer / Brand im Haus (respektive Wohnungsbrand), dann ist zwar der Brandschaden versichert, nicht jedoch der Kurzschlussschaden am jeweiligen Gerät.
  • Steigt das Grundwasser und kommen dadurch die Kellerwände zu Schaden, deckt die Gebäudeversicherung dies nicht ab – denn hierbei handelt es sich um eine Gefahr, deren Absicherung eine Zusatzversicherung erfordert. Vgl. Grundwasser im Keller – wer zahlt?
  • Wenn die Badewanne versehentlich überläuft und das Wasser durch den Boden in die darunter liegende Wohnung sickert, ist dies eigenes Verschulden. Auch hier besteht u.U. kein Schutz durch die Gebäudeversicherung und man bleibt selbst auf den Kosten sitzen.
Gebäudeversicherung Leistungen - Was ist versichert in Wohngebäudeversicherungen (© Pixelot / stock.adobe.com)
Gebäudeversicherung Leistungen – Was ist versichert in Wohngebäudeversicherungen (© Pixelot / stock.adobe.com)

Damit die Wohngebäudeversicherung als Sachversicherung im Schadensfall auch für die Kosten der Schadensregulierung einsteht, ist es wichtig, dass der Versicherte die im Vertrag vereinbarten Pflichten laut Versicherungsbedingungen wahrnimmt. Sie sind stets in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vermerkt und können zum Beispiel besagen, dass das Gebäude stets in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden muss – dies erfordert eine regelmäßige Wartung und das Durchführen notwendiger Reparaturen. In den Wintermonaten muss die Immobilie so beheizt werden, dass es nicht zu Frostschäden bzw. Wasserschäden durch geplatzte Rohre kommen kann. Auch bei leerstehenden Gebäuden ist eine regelmäßige Kontrolle notwendig und vom Versicherten durchzuführen.

Unbenannte Gefahren: Welche Schäden die Gebäudeversicherung nicht übernimmt

Es gibt durchaus einige Schäden, welche von der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht übernommen werden – obgleich viele Versicherte eine entsprechende Absicherung fälschlicherweise annehmen. Das können zum Beispiel die Schadensursachen, aber auch unversicherte Gebäudeteile und Grundstückselemente sein. Befinden sich außer dem eigenen Wohnhaus noch weitere Häuser (Nebengebäude) auf dem Grundstück, müssen diese unbedingt mit in den Versicherungsvertrag integriert werden, damit sie ebenfalls geschützt sind. Hier spricht man von der sogenannten Deckungserweiterung, die unter anderem für folgende Bereiche sinnvoll sein können:

  • Anbauten wie Markisen oder Vordächer sowie Terrassenüberdachungen
  • Carports, Schuppen, Gartenhäuser und Garagen
  • Photovoltaik- und Solaranlagen
  • Müllbehälterboxen oder Beleuchtungsanlagen im Garten
  • sonstige Nebengebäude

Welche Kosten trägt die Wohngebäude­versicherung bei einem Wasserschaden?

Wenn Wasserschäden in die Wohngebäudeversicherung integriert sind, trägt diese normalerweise die Kosten für folgende Punkte:

  • Erforderliche Reparaturen
  • Beseitigung der Schadensursache
  • Aufräumarbeiten
  • Abbrucharbeiten
  • Grundstück- und Gebäudesicherung
  • Trocknung

Insbesondere als Eigentümer einer älteren Immobilie sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auch Reparaturen an feucht gewordenem Mauerwerk mit in der Versicherung enthalten sind. So kann ein Leck in einer porösen Wasserleitung, das über einen langen Zeitraum unentdeckt bleibt, dazu führen, dass Feuchtigkeit ins Mauerwerk gelangt und dort schwere Folgeprobleme wie etwa Schimmelpilzbefall verursacht.

Welchen Schutz eine zusätzliche Elementarversicherung bieten kann

Starke Regenfälle seit vielen Tagen, eine komplett überlastete Kanalisation, die überzulaufen droht und vollgelaufene Keller – ein Wasserschaden kann durchaus verheerend sein. Wer sein Eigentum gegen einen solchen Schaden absichern will, sollte nicht auf eine Elementarschadenversicherung verzichten. Anders als die reine Wohngebäudeversicherung kann die Elementarschadenversicherung auch Starkregen- und Hochwasserschäden abdecken. Dies beinhaltet auch Beschädigungen durch Schneedruck (Lawinen), Erdrutsch, Erdsenkung oder Rückstau (Rückstau versichert?). Insbesondere für Eigentümer, die in einem Risikogebiet wie in den Bergen oder nahe Flüssen wohnen, ist eine solche Versicherung sehr sinnvoll. Bei einigen neueren Gebäudeversicherungen ist die Elementarschadenversicherung oft schon mit enthalten – es lohnt sich in jedem Fall, im Vorfeld genau zu kontrollieren, welche Gefahren abgesichert sind.

Die Wohngebäude­versicherung: Unterschiede bei den Leistungen zur Hausratversicherung

Allgemein wird zwischen drei Versicherungen unterschieden, welche für einen Wasserschaden aufkommen: Die Gebäudeversicherung mitsamt der Elementarschadenversicherung, die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Abhängig von der Ursache des Schadens und der beschädigten Objekte kommt eine dieser Versicherungen für die Kosten auf. Dies gilt weitestgehend analog für die Feuerversicherung. Auch Feuer kann vielfältige Ursachen haben und erfordert entsprechend weitreichenden Versicherungsschutz.

Wohngebäudeversicherung Leistungsumfang - Was ist wichtig, was ist versichert bei guten Gebäudeversicherungen? (© Yvonne Bogdanski / Fotolia)
Wohngebäudeversicherung Leistungsumfang – Was ist wichtig, was ist versichert bei guten Gebäudeversicherungen? (© Yvonne Bogdanski / Fotolia)

Was ist wichtig?

Versicherte müssen bei einem Wasserschaden bei sich zu Hause nach der Ursache suchen und sich mit der zuständigen Versicherung in Verbindung setzen – und dies so schnell wie möglich. Dabei ist es natürlich von Vorteil, wenn die einzelnen Versicherungen bei derselben Versicherungsgesellschaft abgeschlossen sind, dies ist aber natürlich kein Muss.

Anders als die Gebäudeversicherung beinhaltet die Hausratversicherung gewisse Leistungen, die nicht direkt mit dem Gebäude in Verbindung stehen. Dies sind unter anderem Schäden,

  • die durch eigenes Leitungswasser entstehen
  • die durch undichte Spül- oder Waschmaschinen verursacht werden
  • die durch frostbedingte Schäden an Leitungen zustande kommen
  • Wasserschäden, die den Hausrat wie Möbelstücke, Wertgegenstände oder Elektrogeräte beschädigt haben
  • Schäden, die durch Dampf- oder Warmwasserheizungen sowie Klima- bzw. Solarheizungsanlagen entstehen

Welche Pflichten haben Versicherte im Rahmen der Gebäude­versicherung?

Ehe man einen Vertrag zur Gebäudeversicherung abschließt, aber auch während der eigentlichen Vertragslaufzeit, ist es wichtig, auf die folgenden Pflichten zu achten:

Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht handelt es sich darum, dass der Antrag an die Versicherung vollständig und ehrlich ausgefüllt wird. Wenn es während der Vertragslaufzeit zu einem veränderten Risiko durch Um- oder Anbauten am Haus oder auch durch einen längeren Leerstand kommt, muss der Versicherer darüber zeitnah in Kenntnis gesetzt werden. Ansonsten sind etwaige Nachrüstungen nicht im Versicherungsschutz enthalten. Dasselbe gilt auch, wenn die Nutzung des Gebäudes nicht mehr dieselbe ist und man es plötzlich nicht mehr nur privat, sondern auch gewerblich nutzt.

Natürlich untersteht der Versicherte auch der Zahlpflicht seiner Versicherung. Denn keine Gesellschaft bietet ihre Leistungen kostenlos an – eine regelmäßige Zahlung des Versicherungsbeitrags ist die wichtigste Voraussetzung, um Schadensfall abgesichert zu sein.

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Versicherten muss dieser schädliches Handeln – dabei spielen Fahrlässigkeit und Vorsatz keine Rolle – in jedem Fall vermeiden. So muss er dafür sorgen, dass Wasserleitungen im Haus nicht einfrieren können und das Gebäude auch in den Wintermonaten ausreichend beheizt wird. Auch zählt es zu den Pflichten des Eigentümers, für eine angemessene Instandhaltung zu sorgen. Falls es zu Mängeln kommt oder werden diese erst im Nachhinein deutlich, muss er zeitnah für entsprechende Reparaturmaßnahmen sorgen, damit es nicht zu Folgeschäden kommt (siehe Folgeschäden nach Wasserschaden). Versäumt er dies, riskiert er damit seinen Versicherungsschutz. Insbesondere wenig oder auch gar nicht genutzte Teile des Gebäudes müssen immer wieder auf Mängel kontrolliert werden. Des Weiteren muss der Hausbesitzer die gängigen Brandschutzbestimmungen einhalten.

Wichtige Tipps für Hausbesitzer: Diese Pflichten hat man im Schadensfall

Sollte das eigene Haus oder auch die Wohnung durch eine Gefahr zu Schaden kommen, die durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, muss der Versicherte verschiedene Pflichten einhalten, um keine Leistungskürzung zu riskieren. Dies sind vor allem die Schadensanzeigepflicht sowie auch die Mitwirkungspflicht.

  • Schadensanzeigepflicht: Wenn es zu einem Schaden kommt, muss dieser dem Versicherer umgehend mitgeteilt werden. Prinzipiell ist er in der Pflicht, den Schaden – soweit es ihm möglich ist – abzuwenden bzw. Maßnahmen zu unterlassen, welche ihn noch verschlimmern können. Dazu gehört auch, den Schadensort möglichst abzusichern und das Vorkommnis möglichst detailliert der Versicherung zu übermitteln. Handelt es sich um eine Straftat, muss zusätzlich die Polizei darüber in Kenntnis gesetzt werden (Stichwort Brandstiftung; siehe auch Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte)
  • Mitwirkungspflicht: Darüber hinaus unterliegt der Hauseigentümer der Mitwirkungspflicht – das heißt, er muss zur Klärung des Schadensfalls beitragen, indem er der Versicherung alle bekannten Informationen zur Verfügung stellt. Ebenfalls beinhaltet dies das Vermeiden von Folgeschäden, sofern der Hausbesitzer entsprechende Maßnahmen selbst durchführen kann. Dafür in Gefahr begeben muss er sich dafür aber in keinem Fall. Zudem darf das Schadensbild so lange nicht verändert werden, bis ein Sachverständiger den Schaden aufgenommen hat (Sachverständiger Gebäudegutachter) bzw. die Versicherung mit der Aufnahme fertig ist. Reparaturen auf eigene Faust sollten also unbedingt warten, bis die Versicherung diese freigibt.

Weitere Pflichten für Versicherte bei Sturm- und Leitungswasser­schäden

Für die versicherten Risiken Sturm und Leitungswasser gibt es weitere im Vertrag festgehaltene Vorschriften. So muss der Versicherte versicherte Objekte und vor allem wasserführende Geräte in einem funktionsfähigen Zustand erhalten. Das bedeutet, dass Mängel z.B. am Dach (siehe Dach undicht) oder ähnlich kritischen Gebäudebestandteilen umgehend beseitigt werden müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die Pflicht zur Instandhaltung hat explizit der Versicherte – wenn er einen Schaden feststellt, muss er ihn selbst beseitigen und auch die Kosten dafür tragen.

Eine andere Obliegenheit betrifft ungenutzte Gebäudeteile oder auch ganze Gebäude, die nicht versichert sind. Sie müssen in jeder Jahreszeit ausreichend kontrolliert werden, was vor allem die wasserführenden Anlagen betrifft. Hier sollte das Wasser im Winter komplett entleert werden, um kein Risiko einzugehen. Weiterhin schreiben Versicherungen meist eine Heizungspflicht für die Wintermonate vor: Der Versicherte muss alle Gebäudeteile beheizen und regelmäßig zu überprüfen oder auch die wasserführenden Anlagen leeren bzw. sperren.

Welche Folgen für Versicherte bei Pflichtverletzungen drohen: Die Konsequenzen einer Pflichtverletzung können mitunter schwer sein. Handelt der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherte ihm nicht nur die Leistung kürzen oder verweigern, sondern ihm sogar eine fristlose Kündigung aussprechen. Vgl. auch: Fahrlässigkeit / Vorsatz

Versicherungen für das Gebäude: Welche ist gut und welche braucht man?

Allgemein beinhalten die meisten Wohngebäudeversicherungen die gängigen Risiken – darunter Brand, Wasserschäden, Blitzschlag oder auch Explosion. Allerdings ist es für viele Hausbesitzer auch sinnvoll, weitere Risiken abzudecken. Hier sollte man sich selbst die Frage stellen: Was braucht man? Ein unabhängiger Versicherungsberater kann hier ein genauso guter Ratgeber sein wie die Überlegung auf eigene Faust: Lebt man in einer schneereichen Region oder nahe eines Flussbetts, ist eine Elementarschadenversicherung zusätzlich zur Wohngebäude sinnvoll, um sich auch vor diesen Gefahren zu schützen. Dann greift die Versicherung im Ernstfall und trägt die Kosten für alle Schäden und ggf. auch nötige Schadengutachter. Ansonsten bleibt man als Unversicherter selbst auf den Reparaturen sitzen, was durchaus finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen kann. Gerade von das Haus von hohem Wert und knapp finanziert ist, sollte man sich diesen Zusatzbaustein beim Versicherer nicht sparen. Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Tarife vor Abschluss lohnt, und niemand möchte im Ernstfall durch eine Unterversicherung seinen gewohnten Lebensstandard verlieren. Das gilt analog ja auch für andere Vorsorgeprodukte aus den Bereichen Krankenversicherung, Rente / Altersvorsorge, Unfallversicherung bis hin zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Gebäudeversicherung versichert das Haus z.B. vor Brandschäden, Wasserschäden und Einbruchdiebstahlschäden (© lucid_dream / stock.adobe.com)
Die Gebäudeversicherung versichert das Haus z.B. vor Brandschäden, Wasserschäden und Einbruchdiebstahlschäden (© lucid_dream / stock.adobe.com)

Die Ausschlüsse (Leistungsausschlüsse) im gewünschten oder gewählten Tarif müssen geprüft werden – es ist immer wichtig, als Versicherter Bescheid zu wissen, was unversichert ist bzw. eine andere Police erfordert. Die Versicherungssumme sollte immer so hoch sein, dass im Schadensfall keine Unterversicherung vorliegt und für ausreichend Ersatz gesorgt ist.

Generell gilt: Für jeden Hauseigentümer ist eine Gebäudeversicherung bzw. eine Absicherung gegen Elementarschäden unverzichtbar. Für Mieter ist diese dagegen unnötig, da für gewöhnlich der Vermieter eine solche Police abschließt. Allerdings sollte man sich sowohl als Eigentümer als auch als Mieter um den Abschluss einer Hausratversicherung kümmern, welche das Inventar und somit alle beweglichen Teile innerhalb eines Hauses vor gewissen Schäden absichert.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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