Schaden bei der Hausratversicherung geltend machen ohne Nachweise / Belege – Wie?

Kein Beleg vorhanden für gestohlene Gegenstände nach Einbruch? Oftmals wird es schwierig, von der Hausratversicherung Geld zu bekommen, wenn Sie im Versicherungsfall keine Rechnung mehr für die entwendeten Gegenstände haben. – Wie Sie ohne Nachweis und ohne Beleg richtig vorgehen, stellen wir im nachfolgenden Artikel genauer vor.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Schaden bei der Hausratversicherung geltend machen ohne Nachweise / Belege – Wie?

Im Grunde kann es jedem passieren: Einbruch! – Man kommt von der Arbeit abends nach Hause und stellt fest, dass die Wohnung aufgebrochen worden ist und wertvolle Gegenstände fehlen. Oder die Waschmaschine ist aufgrund eines defekten Rohrs ausgelaufen und hat die gesamte Wohnung unter Wasser gesetzt. Diese und weitere Szenarien passieren leider tagtäglich in vielen Haushalten – und fast immer wird die Hausratversicherung, sofern man eine abgeschlossen hat, konsultiert. Eine Hausratversicherung ist enorm wichtig für solche Fälle, da Reparaturen, Wiederbeschaffungen und Sanieren schnell sehr hohe Beträge mit sich bringen können. Viele Versicherte verlassen sich aus diesem Grund auf eine Kostenübernahme durch die Hausratversicherung – doch was tun, wenn keine Belege vorhanden sind und der Versicherer die Zahlung verweigert?

Wie Sie ohne Nachweis und ohne Beleg richtig vorgehen, stellen wir im nachfolgenden Artikel genauer vor.

Einbruchdiebstahl, Einbruch und geplatzte Leitungen – was ist ein Fall für die Hausratversicherung?

Grundsätzlich werden zum Hausrat sämtliche bewegliche Objekte innerhalb der Wohnung gezählt. Das sind zum Beispiel Kleidungsstücke, Möbel, elektrische Geräte oder Wertsachen. Werden diese Objekte durch Sturm, Feuer, Leitungswasser, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl zerstört bzw. entwendet, handelt es sich um einen Hausratschaden. Das bedeutet, dass die Hausratpolice in diesem Fall für die entstandenen Kosten aufkommen sollte.

Allerdings werden nur Kosten für Objekte übernommen, welche keinen festen Bestandteil des Gebäudes ausmachen. Das sind zum Beispiel Gegenstände wie ein zerstörtes Sofa, ein von Wasser beschädigter Laptop, heruntergefallene Kunst oder auch ein durchgeweichter Mantel an der Garderobe. Jegliche festen, unbeweglichen Bestandteile an der Wohnung – wie ein Einbauschrank oder Fensterscheiben – zählen nicht zum Hausrat und werden daher von der Gebäudeversicherung ersetzt. Nicht umsonst entscheiden sich viele Haus- und Wohnungseigentümer für eine Kombination aus beiden Versicherungen, die einen umfassenderen Schutz bieten.

Sind Belege wie hier für Diamanten-Schmuck vorhanden, dann ist das perfekt im Versicherungsfall - doch was wenn z.B. bei geerbten Stücken solche Nachweise fehlen? Ohne Kauf-Beleg oder sonstigen Nachweis ist die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Hausrat oft schwierig. (© Björn Wylezich / stock.adobe.com)
Sind Belege wie hier für Diamanten-Schmuck vorhanden, dann ist das perfekt im Versicherungsfall – doch was wenn z.B. bei geerbten Stücken solche Nachweise fehlen? Ohne Kauf-Beleg oder sonstigen Nachweis ist die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Hausrat oft schwierig. (© Björn Wylezich / stock.adobe.com)

Keine Belege vorhanden und die Hausrat zahlt nicht – was jetzt zu tun ist

Durchaus gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Hausratversicherung nicht für einen entstandenen Schaden bezahlen möchte. Das ist auffällig oft bei höheren Summen der Fall – oder es kommt zu wochen- bzw. monatelangen Verzögerungen, in denen Versicherte auf ihre Erstattung / Entschädigung warten müssen. Als Betroffener ist es wichtig, sich nicht beunruhigen zu lassen. Denn viele Versicherer hoffen auf unwissende Versicherte, die sich nicht über die rechtlichen Grundlagen im Klaren sind. Unter Umständen ist es dem Betroffenen anzuraten, einen Anwalt (siehe Rechtsanwalt Einbruch) oder einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, welcher ein Wertgutachten für die Versicherung anfertigen kann (siehe Sachverständiger Hausrat). Als Betroffener hat man so deutlich bessere Chancen, seine Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend machen zu können (vgl. auch Wasserschaden: Was kann ich geltend machen?). Ein häufiges Argument ist zum Beispiel der Vorwurf, der Versicherte habe grob fahrlässig gehandelt – und dieser steht schnell im Raum, sofern keine Belege vorhanden sind. Fehlen trotzdem Bargeld, Gold, Juwelen, Schmuck oder Kunst, steht man dann ohne Nachweis bzw. Kaufbelege ganz alleine da und muss die Kosten oft selbst tragen – denkt man. Doch mitunter kann ein Sachverständiger / Gutachter und/oder ein Anwalt weiterhelfen.

Selbst eine einfache Quittung von einem Juwelier ist besser, als gegenüber der Hausratversicherung nach dem Einbruch gar keine Nachweise zu haben, wenn zum Beispiel Schmuck gestohlen wurde (© Saim Sam / stock.adobe.com)
Selbst eine einfache Quittung von einem Juwelier ist besser, als gegenüber der Hausratversicherung nach dem Einbruch gar keine Nachweise zu haben, wenn zum Beispiel Schmuck gestohlen wurde (© Saim Sam / stock.adobe.com)

Nach einem Einbruchdiebstahl fehlen Schmuck & Co. – Ohne Nachweise oder Kaufbelege kann es schwierig werden

Wenn bei einem Einbruch Bargeld, Gold, Kunst, Schmuck oder Juwelen gestohlen werden, ist der Ärger groß – erst recht, wenn keine Nachweise vorhanden sind, die den Besitz belegen könnten. Sind keine Kaufbelege mehr vorhanden, sollte man aber auch ohne einen Einbruch unbedingt im Vorfeld Fotos von seinen Wertsachen machen. Dann hat man im Falle eines Schadens auch ohne Beleg eine Chance, den Verlust von Gold Bargeld, Kunst, Schmuck oder Juwelen gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Sind allerdings überhaupt keine Nachweise vorhanden, gehört viel Glück mit dazu – dann belegen vielleicht leere Aufbewahrungsschatullen oder aufgebrochene Tresore vom Einbruchdiebstahl den Verlust wertvoller Objekte.

Einbruch ohne Beleg und ohne Nachweis: So wichtig sind die Meldefristen im Schadensfall

Meldet man einen Schaden bei seiner Hausratversicherung, weil zum Beispiel Juwelen gestohlen worden sind, sollte dies möglichst innerhalb der ersten zwei bis drei Tage erfolgen – bestenfalls sogar noch am selben Tag der polizeilichen Anzeige (siehe: Wie lange kann man Schaden bei Versicherung melden?). Jede Versicherung möchte sich durch Fotos selbst ein Bild vom Schaden machen (siehe unseren Artikel Einbruchschäden), weswegen Betroffene alles ganz genau dokumentieren sollten. Je detaillierter und zahlreicher Fotos vom Tatort sind, desto leichter können Versicherungen den Schadenshergang nachvollziehen und entsprechend handeln – das geht oft sogar, wenn keine Nachweise wie Kaufbelege vorhanden sind, wenn man ein professionelles Wertgutachten erstellen lässt.


Bei Ihnen wurde eingebrochen, aber es sind keine Nachweise vorhanden? Sie wissen nicht, wie Sie ohne Fotos vorgehen sollen und möchten ein Wertgutachten erstellen lassen? Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen geht. Wir helfen Ihnen nicht nur weiter, wenn keine Nachweise vorhanden sind, sondern unterstützen auch bei der Suche nach einem Sachverständigen zur Erstellung eines Wertgutachtens. Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe beraten und wir unterstützen Sie gerne!


 

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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