Wie lange kann man einen Schaden bei der Versicherung melden?

Wenn das eigene Haus durch einen Sturm oder Wasserschaden beschädigt wird oder es auch anderweitig zu Beschädigungen am oder im Gebäude kommt, ist es wichtig, richtig und schnell zu handeln. Wir stellen Ihnen im nachfolgenden Ratgeber vor, wie Sie einen Schaden richtig bei der zuständigen Versicherung melden, wie lange das möglich ist und welche typischen Fallstricke Sie vermeiden können und sollten.

Und wenn es Probleme und Ärger mit der Schadenregulierung und der Versicherung gibt: Lassen Sie sich von den Experten der Deutsche Schadenshilfe unterstützen! – Wir haben ein Netzwerk aus zertifizierten Sachverständigen / Gutachtern, erfahrenen Rechtsanwälten für Versicherungsrecht und kompetenten Sanierungsdienstleistern zur Schadenbehebung. – Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, und lassen Sie uns Ihren Fall prüfen!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Schaden im oder am Haus – welche Versicherung trägt die Kosten?

Der erste Schritt vor der Schadensmeldung ist stets, sich darüber klar zu werden, welche Versicherung überhaupt zuständig ist.

Die Wohngebäudeversicherung trägt Schäden an versicherten Gebäuden sowie am damit fest verbundenen Inventar. Zusätzlich zum Gebäude werden also unter anderem auch Heizungsanlagen, Bodenbeläge oder auch Nebengebäude wie Garagen und Carports versichert. Schäden an losem Inventar gehören allerdings nicht zum Versicherungsumfang einer Wohngebäudeversicherung (vgl. Leistungen der Gebäudeversicherung – was ist wichtig?).

Hierfür ist die Hausratversicherung verantwortlich. Sie ist für Privatpersonen eine wichtige Versicherung, da mit ihr der gesamte Hausrat versichert und somit vor Schäden oder Verlusten geschützt wird. Gegenstände wie Möbel, Lampen, Waschmaschinen oder auch Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen werden ebenfalls versichert, teilweise ist für einzelne Objekte allerdings öfter eine Zusatzversicherung nötig. Hausratversicherung greifen unter anderem bei Explosion, Blitzschlag, Feuer, Sturm, Diebstahl (siehe Wohnungseinbruch), Vandalismus, Hagel oder Leitungswasserschäden.

Der erste Schritt: Schadensbegrenzung!

Noch ehe die Versicherung über den entstandenen Schaden in Kenntnis gesetzt wird, ist es das Wichtigste, den Schaden erst einmal so weit wie möglich zu begrenzen – man ist sogar rechtlich dazu verpflichtet (Schadensminderungspflicht). Dazu gehört unter anderem, den Schadensort so gut wie möglich abzusichern, so lange dabei nicht die eigene Gesundheit gefährdet wird.

Brennt es in den vier Wänden (Wohnungsbrand, Hausbrand), muss umgehend die Feuerwehr herbeigerufen werden. Bei einem Wasserschaden, der durch eine undichte Leitung (Wasserrohr undicht, Heizung undicht, Waschmaschinenschlauch undicht) entstanden ist, sollte sofort der Hauptbahn zugedreht werden, damit kein weiteres Wasser nachfließen kann.

Für die Versicherungsmeldung ist eine detaillierte Dokumentation wichtig

Wenn es zu einem Sachschaden gekommen ist, dann sollte dieser so detailliert wie nur möglich dokumentiert werden. Am besten verändert man nichts an der Situation und bewegt auch keine Objekte, sondern fertigt zunächst zahlreiche Fotos und Videos vom Ort des Geschehens an. Diese Nachweise helfen der Versicherung bei der Schadensmeldung, besser nachvollziehen zu können, was passiert ist. Denn häufig verlangen die zuständigen Versicherer genau diese bildlichen Nachweise, damit sie überhaupt reagieren und den Schaden regulieren.

Wichtig ist darüber hinaus, bis zur Schadensmeldung möglichst wenig Zeit vergehen zu lassen. Fast alle Versicherer schreiben eine bestimmte Frist vor, bis zu der ein Schaden gemeldet werden muss – ansonsten kann man im schlimmsten Fall selbst auf den Kosten sitzen bleiben.

Schadenmeldung an die Versicherung - wie lange hat man Zeit? (© VRD / stock.adobe.com)
Schadenmeldung an die Versicherung – wie lange hat man Zeit? (© VRD / stock.adobe.com)

Gültige Fristen von Versicherern einhalten: Wie lange kann man einen Schaden bei der Versicherung melden?

Wer einen Versicherungsvertrag über eine Hausratversicherung abschließt, unterliegt danach gewissen Pflichten. Dazu gehört vor allem, dass ein entstandener Schaden stets umgehend der Versicherung gemeldet werden muss (siehe Hausrat Schaden melden; zudem auch interessant: Sie sollten auch schon einen versuchten Einbruch melden). Sofern dies aus unterschiedlichen Gründen nicht machbar ist, sollten sich Betroffene zumindest darum kümmern, den Schaden innerhalb der vorgeschriebenen Frist an den Versicherer zu übermitteln.

Dieser Rahmen fällt je nach Versicherung unterschiedlich aus und wird stets individuell entschieden, aber dabei immer in den Versicherungsbedingungen festgehalten. Oft ist dort auch zu lesen, dass Versicherer umgehend über einen Schaden informiert werden müssen, damit sie haften / zahlen. Rechtlich gesehen heißt dies, dass Versicherte einen Schaden der Gebäude- oder Hausratversicherung melden müssen, sobald dies möglich ist und die Meldung nicht unnötig herausgezögert wird. Manchmal sind sogar nur wenige Tage vorgegeben – es gilt also, möglichst schnell zu reagieren. Ansonsten ist die Leistungsverweigerung vom Versicherer oder auch das Streichen diverser Leistungen nicht ausgeschlossen. Vgl. Versicherung zahlt nicht.

Verzeichnis abhandengekommener Gegenstände – warum es so wichtig ist

Dem Versicherer, aber auch der Polizei sollten bei einem Diebstahl oder Vandalismus unbedingt ein Verzeichnis gestohlener oder beschädigter Gegenstände übermittelt werden. Denn falls Strafanzeige bei der Polizei gestellt wird, muss der Versicherer davon eine Kopie erhalten. Weiterhin ist der Versicherte verpflichtet, sämtliche polizeiliche Anweisungen sowie jene der Versicherung zu befolgen und, falls gewünscht, auch Belege vorzulegen. Gerade ohne Nachweise / Belege ist das Geltendmachen von Schäden mitunter sehr schwierig.

Reparaturen erst nach Freigabe der Versicherung durchführen

Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten erst dann begonnen werden, wenn der Versicherer dazu die Freigabe erteilt. Ansonsten besteht stets das Risiko, dass die Versicherung nicht komplett für die Kosten des entstandenen Schadens aufkommt. Vgl. Versicherung zahlt nicht vollen Schaden, Wasserrohrbruch melden.

Sofern Versicherte gegen die Vorschriften zur Schadensmeldung (vgl. Versicherungsschaden melden) oder ähnliche Obliegenheiten verstoßen, kann der Versicherer aus der Leistungspflicht entbunden werden. Hier kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an. Meldet man sich erst viele Wochen oder gar Monate nach dem entstandenen Schaden, dann kann man natürlich vom Versicherer kaum noch Hilfe erwarten. Doch wie lange kann man einen Schaden bei der Versicherung melden? – Die besten Chancen haben Versicherte stets, wenn z.B. eine Brandschaden Schadensmeldung direkt am Tag des Geschehens oder an den nachfolgenden zwei Tagen eingereicht wird.

Ist im Schadensfall nach der Versicherungsmeldung ein Gutachter notwendig?

Falls es zu einem Schaden kommt, der für die Gebäudeversicherung relevant ist, dann ist nicht immer das Hinzuziehen eines Sachverständigen nötig (vgl. Sachverständige für Versicherungsschäden). Insbesondere bei einem kleinen Schaden sind die Kosten und der Nutzen eines Gutachters nicht immer ausgewogen, so dass viele Versicherer von selbst darauf verzichten, einen Gutachter zu konsultieren (vgl. Versicherungsschaden – ab wann kommt ein Gutachter?). Gerade dann, wenn der Schaden ohnehin nicht sonderlich umfassend sind, zeigen sich die meisten Versicherer großzügiger und regulieren diesen ohne aufwändige Prüfungen Die Voraussetzung hierfür sind neben einer frühzeitigen Schadensmeldung allerdings auch ausreichende Nachweise wie Fotos oder Videos sowie alle weiteren wichtigen Informationen.

Kompliziert wird es allerdings dann, wenn der Versicherer einen Ausgleich des Schadens nicht vornehmen oder den gemeldeten Schaden nur teilweise bezahlen will. Dann kann es für Versicherte sinnvoll sein, sich an einen Anwalt aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe zu wenden. In Fällen, in denen auch ein Nachfragen beim Versicherer oder das Bitten um eine erneute Prüfung nicht zum gewünschten Ergebnis führt, ist das häufig anzuraten.

Grundsätzlich sind die Kosten für einen Sachverständigen stets von dem zu tragen, der ihn auch beauftragt hat. Wer sich also auf eigene Faust dazu entscheidet, einen Gutachter hinzuzuziehen (etwa Bausachverständige, Bauschäden Gutachter oder gar einen Schmuckgutachter nach Einbruchdiebstahl, wenn Wertgutachten aus Fotos erstellt werden sollen), kann natürlich nicht erwarten, dass der Versicherer die Kosten dafür übernimmt. Weiterhin sollten die Versicherungsbedingungen der Gebäude- oder Hausratversicherung unbedingt berücksichtigt werden. Denn hier sind normalerweise feste Regeln hinsichtlich eines Gutachtens im Schadenfall festgehalten, welche unter Umständen berücksichtigt werden sollten, ehe nach der Schadensmeldung ein Gutachter hinzugezogen wird.

Wie lange kann man einen Schaden bei der Versicherung melden? (© LaCatrina / stock.adobe.com)
Wie lange kann man einen Schaden bei der Versicherung melden? (© LaCatrina / stock.adobe.com)

Wie wird ein Schaden am schnellsten der Gebäude- oder Hausratversicherung gemeldet?

Wer einen Schaden bei seiner Hausrat- oder Gebäudeversicherung melden möchte, sollte sich am besten erst einmal telefonisch mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Auch eine E-Mail mit einem Schadensmeldung Formular kann verschickt werden, in der am besten direkt alle Fotos und Videos enthalten sind. Einige Versicherer bieten außerdem eine unkomplizierte und schnelle Schadensmeldung per App an, in der die entsprechenden Nachweise nur noch hochgeladen werden müssen. Auf diesem Wege nimmt die Schadensmeldung nur noch einige Minuten in Anspruch.

Dem Versicherer ist dabei besonders wichtig, klar zu übermitteln, auf welchem Wege es zu einem Schaden kam (vgl. auch: Schadensbericht schreiben für Versicherung). Ein beschädigtes Objekt sollte deshalb ebenso fotografiert werden wie auch die Ursache, wie beispielsweise eine defekte Leitung. Wenn ein Rohr in der Wand nicht von außen sichtbar ist, sollte zumindest beschrieben werden, wie der Schaden zustande kam und dann Fotos gemacht werden von entsprechenden Wasserflecken an Wand und / oder der Decke.

Hilfe bei der Durchsetzung eines Schadensanspruchs beim Versicherer

Sie möchten Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung möglichst einfach durchsetzen? Insbesondere bei einer größeren Schadenssumme kann es schnell passieren, dass Versicherer sich quer stellen oder sehr kleinlich reagieren. Mitunter suchen Versicherer nach Gründen, damit sie die Leistung kürzen können. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Schadensersatz durchzusetzen und kümmern uns um die vollständige Regulierung. – Nehmen Sie noch heute Kontakt mit der Deutschen Schadenshilfe auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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