Ist der Einbruch bei mir versichert? Welche Versicherung zahlt bei Einbruch: Gebäudeversicherung, Hausratversicherung?
Pro Jahr werden deutschen Versicherungen im Durchschnitt 120.000 Wohnungseinbrüche gemeldet, wobei nicht jeder Einbruch versichert ist. Eigentlich sind das alarmierende Zahlen, die Grund genug sein sollten, um sich selbst gegen Diebstahl und Einbruch zu versichern. Vor allem in der dunkleren Jahreszeit, wenn es draußen neblig ist und kaum Leute auf den Straßen anzutreffen sind, herrscht Hochsaison. Schnell ist ein Einbruch passiert und die Verzweiflung ist groß, wenn man nach Hause kommt – und die Wertsachen sind weg. Hier sorgt eine Hausratversicherung dafür, das Inventar der Wohnung gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung abzusichern. Sie leistet mit jenem Betrag, den der Versicherte für die Wiederbeschaffung der einzelnen Gegenstände aufwenden müsste.
Einbruch Definition: Deshalb ist ein guter Schutz gegen Einbrüche so wichtig
Dass Einbrüche nur nachts passieren, ist ein weit verbreiteter Irrglaube – die Gefahr wartet auch am helllichten Tag auf jeden Wohnungsbesitzer. Man stelle sich nur einmal vor, man kommt nach einem langen Arbeitstag nach Hause und findet die Tür aufgebrochen vor. Manche Einbrecher verschaffen sich natürlich auch durchs Fenster, den Keller oder die Balkontür Zutritt zum Haus.
Fehlen dann noch wertvolle Objekte wie
- Schmuck,
- teure Kameras,
- Laptops und
- andere wertvolle und/oder geliebte Objekte,
dann ist man sicherlich der Verzweiflung nahe.
Der Sachschaden kann sich dann schnell auf 10.000 Euro oder mehr belaufen. Es ist nicht selten, dass ein Sachverständiger für Hausrat in seinem Gutachten auf einen Gesamtschaden von 50.000 EUR und mehr kommt. Denn zusätzlich zu entwendeten Gegenständen kommen unter Umständen z.B. noch Ersatz für die Wohnungs- oder Balkontür, sollte diese irreparabel beschädigt worden sein.
Statistiken zeigen, dass Einbrüche mehr und mehr tagsüber passieren – und das hat auch seinen Grund. Denn tatsächlich achtet in der heutigen Zeit kaum jemand darauf, wenn jemand anders sich an der Haustür zu schaffen macht. Gerade in der Anonymität von Großstädten ist es unauffällig, sich in ein Haus zu schleichen und dort Fenster oder Türen aufzubrechen. Um sich also effektiv vor Haus- und Wohnungseinbrüchen zu schützen, sollte man auf zwei Arten vorgehen:
- Einerseits kommt es auf einen soliden Versicherungsschutz an, den vor allem die Hausratversicherung bietet. Sie ersetzt sämtliche Schäden, die am Hausrat entstehen – dazu gehören auch Vandalismus und Einbruchdiebstahl (vgl. Wohnungseinbruchdiebstahl).
- Der zweite wichtige Aspekt – der in der heutigen Zeit jedoch noch immer oft vernachlässigt wird – ist der effektive Schutz des Gebäudes. Türen und Fenster sollten so gesichert werden, dass der Einbrecher viel Zeit mitbringen müsste, um diese zu öffnen – und die hat er bekanntlich nicht. Rund 50 % aller Einbrüche können allein durch einen guten Gebäudeschutz verhindert werden – denn je mehr Zeit ein Einbrecher aufwenden muss, desto eher läuft er Gefahr, entdeckt zu werden.
Gegen Einbruch versichert: Welche Versicherung zahlt bei Einbruch?
Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, welche die meisten Gegenstände in einer Wohnung – den sogenannten Hausrat – mit einschließt und bei zahlreichen Schadensursachen greift. Versichert ist der Hausrat hierbei im Normalfall zum Wiederbeschaffungswert. Hierbei handelt es sich um jene Summe, die man für den erneuten Kauf der gestohlenen Objekte aufbringen müsste.
Zum Hausrat zählen sämtliche
- Gebrauchs-,
- Einbau-,
- Verbrauchs- und
- Einrichtungsgegenstände, welche für den Haushalt und zum Leben in der Wohnung nötig sind.
Allerdings gibt es optional, je nach Versicherung, noch weitere Dinge, die in der Hausratversicherung bei Einbruch versichert sind. Dazu zählen beispielsweise
- Arbeitsgegenstände, die unter anderem, aber nicht ausschließlich beruflich verwendet werden, sofern man diese nicht als Handelsware vertreibt.
- Weiterhin können auch Objekte anderer Personen versichert sein, so lange es kein Untermietverhältnis gibt.
- Wertgegenstände wie Antiquitäten, Bargeld, Schmuck und Wertpapiere sind bis zu einer gewissen Obergrenze versichert.
Welche Schadensursachen die Hausratversicherung abdeckt
Welche Versicherung zahlt bei Einbruch? Die Hausratversicherung sichert das Inventar eines Hauses finanziell ab gegen
- Beschädigung,
- Diebstahl und
- Zerstörung.
Je nach Tarif gilt dieser Schutz nicht nur für Einbruchdiebstahl, sondern auch bei Feuer, Sturm, Hagel (Hagelschäden), Wasserschäden, Raub und einigen weiteren Ursachen.
Die wichtigsten Punkte, die bei einem Einbruch versichert sind, erklären wir nachfolgend genauer.
► Raub vs. Diebstahl
Anders als beim Diebstahl werden Objekte bei Raub unter Androhung oder sogar Anwendung körperlicher Gewalt gestohlen. Die Hausratversicherung leistet dann für sämtliche Objekte innerhalb der Wohnung des Versicherten und bei der Außenversicherung auch an anderen Orten.
► Vandalismus und mutwillige Beschädigungen
Bei Vandalismus handelt es sich um einen Einbruchschaden, welcher als Folge von Einbrüchen zu werten ist.
Die genaue Einbruch Definition: Wann ist ein Einbruch als Einbruchdiebstahl zu werten?
Von Einbruchdiebstahl ist die Rede, wenn sich eine fremde, dritte Person Zutritt zu einem Gebäude wie einem Reihenhaus oder Einfamilienhaus verschafft – sei es durchs Fenster oder die Tür. Wichtig ist hierfür, dass entsprechende Spuren an Fenstern oder Türen ersichtlich sind und Inventar bzw. Objekte zerstört oder gestohlen worden sind. Bei einem Einbruch ohne Spuren wird es dagegen schwierig. Wenn ein Einbrecher zwar keine Objekte entwendet, aber nur zerstört hat, wird von Vandalismus gesprochen – auch dieser ist in der Regel bei Einbruch versichert (vgl. Vandalismus + Versicherung). Mitversichert ist darüber hinaus eine zerstörte Wohnungstür, bei Eigentumshäusern unter Umständen z.B. auch die Garage.
Bei Mietwohnungen sind in der Regel Dachböden und der Keller mit in die Versicherung eingeschlossen, sofern es sich dabei nicht um öffentlich zugängliche, sondern abschließbare Parzellen handelt.
Typische Beispiele für Einbruchdiebstahl:
- Der Einbrecher hat sich unbemerkt Zutritt zu einer Mietwohnung oder einem Reihenhaus verschafft und dort versteckt oder er nutzt einen gestohlenen Schlüssel, um hinein zu gelangen.
- Der Einbrecher hat ein Werkzeug benutzt, um sich Zutritt zum Haus zu verschaffen
Wichtig: Die Hausratversicherung muss nicht zahlen, wenn der Schlüssel an einem für den Einbrecher zugänglichen Ort aufbewahrt worden ist, wie beispielsweise unter der Fußmatte. Dann handelt man als Versicherter fahrlässig und bleibt auf den entstandenen Kosten sitzen.
Einbruchschäden mitteilen: Wie ein Einbruch richtig gemeldet wird
Auch wenn der Schock erst einmal groß und man selbst verzweifelt ist – jeder Einbruch muss unverzüglich der Polizei mitgeteilt und angezeigt werden. Denn die Hausratversicherung setzt die Meldung bei der Polizei unbedingt voraus, damit Einbruchschäden überhaupt erst in Bearbeitung genommen werden.
Weiterhin muss der Versicherte genau auflisten, was zu Schaden bzw. abhanden gekommen ist. Idealerweise kann er das Gestohlene bzw. Zerstörte auch durch originale Rechnungen belegen. Die beste Möglichkeit ist, frühzeitig Fotos von Elektrogeräten und Möbelstücken zu machen, was in der Praxis jedoch natürlich kaum jemand wirklich bedenkt. Trotzdem sollte der Schaden so detailliert wie möglich an die Versicherung mitgeteilt werden und auch polizeilich zur Anzeige gebracht werden.
Anschließend wird sich der Versicherer der Sache annehmen und sich kurz darauf bei dem Versicherten bezüglich der Abwicklung melden (Schadenabwicklung, Schadenregulierung). Grundsätzlich besteht immer eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass Fenster und Türen, die beim Einbruch zerstört worden sind, erst einmal provisorisch so gesichert werden müssen, dass kein Einbrecher mehr ins Haus kommt. Die Kosten hierfür werden von der Versicherung getragen.
Wichtig: Nach einem Einbruch sollte man in keinem Fall auf eigene Faust handeln oder den Schaden ignorieren – es ist wichtig, immer als Erstes mit der Polizei und dann mit der Versicherung sprechen. Ansonsten kann es im schlimmsten Fall passieren, dass man nicht alle Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Was zeichnet einen guten Einbruchschutz aus?
Natürlich lässt sich ein Einbruch nicht vollständig ausschließen – ganz egal, wie gut man seine Wohnung oder sein Haus vor Unbefugten sichert. Es ist jedoch zwingend nötig, sich zusätzlich abzusichern, damit Langfinger erst gar keine Chance haben, ins Haus zu gelangen. Wer dafür sorgt, dass ein Einbrecher mehrere Minuten mit dem Öffnen von Türen und Fenstern beschäftigt wäre, reduziert das Risiko bereits um ein Vielfaches.
Vor allem mechanische Maßnahmen, wie sichere Schlösser, oder Sicherheitsriegel, können einen guten Schutz bieten. Studien der Polizei zeigen außerdem, dass Einfamilienhäuser vor allem über Balkon und Terrasse sowie über offene Fenster begangen werden. Hier ist eine entsprechende Einbruchsicherung wichtig, um Einbrechern einen möglichst hohen mechanischen Widerstand entgegenzusetzen.
Tatsächlich sind es jedoch rund 75 % aller Wohnungseinbrüche, die in Mietshäusern stattfinden (vgl. unseren Artikel zum Thema Wohnungseinbruch). Das liegt vor allem daran, dass viele Menschen ihre Haustür nicht abschließen oder Nachbarn einfach den elektronischen Türöffner im Hausflur bedienen – was es Fremden leicht macht, ins Haus zu gelangen. Betroffen sind vor allem Wohnungen im Erdgeschoss. Auch hier ist ein mechanischer Einbruchsschutz sehr wichtig, wie beispielsweise ein Riegelschloss an der Tür oder sogar eine Alarmanlage.
Die Hausratversicherung zählt zwar nicht zu den Pflichtversicherungen, wird aber dennoch dringend empfohlen – da sie die einzige Police ist, die im Schadensfall einen umfassenden Schutz bei einem Einbruchschaden bieten kann.
Einbruchschutz ist also ein Thema, welches sowohl Besitzer von Häusern als auch Mieter betrifft. Gerne sind wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei der Versicherung behilflich und unterstützen Sie dabei, einen entstandenen Schaden zügig zu begleichen.