Problem und Ärger mit Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in der Hausratversicherung?

Kommt es zu einem Wasserschaden, Brandschaden oder Einbruchdiebstahl, dann erstatten Hausratversicherungen dabei beschädigte oder entwendete Wertsachen nur im Rahmen bestimmter Entschädigungsgrenzen. Oftmals kommt es über die Höhe des tatsächlichen Schadens auch zum Gutachter-Streit. – Die Deutsche Schadenshilfe informiert im folgenden Beitrag und unterstützt Sie im Schadensfall mit einem Experten-Netzwerk. Wir vermitteln Ihnen:

  • Sachverständige für die Schadensbewertung
  • Fachanwälte für Versicherungsrecht zur die Durchsetzung von Versicherungsansprüchen
  • Sanierungsfirmen für die Beseitigung entstandener Schäden
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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wertgegenstände im Hausrat sind oft nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze versichert

Sind Wertsachen von der Hausratversicherung bei Brand, Einbruch und anderen Schäden mit abgedeckt? Ja und Nein. Wertsachen sind zwar durchaus inbegriffen (siehe: Welche Versicherung zahlt bei Einbruch). Sie werden aber von der Hausratversicherung nur zu 20 bis 40 Prozent ersetzt, außerdem gibt es absolute Entschädigungsgrenzen. Und dann können Versicherte auch noch einiges falsch machen und sich so im Ernstfall um die Entschädigung bringen. – Damit Ihnen das nicht passiert und die Versicherung im Schadenfall plötzlich nicht zahlt, sollten Sie sich hier schlau machen. Und selbst wenn es schon Ärger gibt – die Deutsche Schadenshilfe kann oft noch helfen!

Was zählt überhaupt als „Wertsache“?

  • Bargeld und Beträge, die auf Geldkarten gespeichert sind
  • Sparbücher, Wertpapiere, Urkunden
  • Münzen und Medaillen
  • Schmuck, Edelsteine und alles aus Gold oder Platin
  • Briefmarken
  • Kunstgegenstände
  • handgeknüpfte Teppiche, Pelze, Gobelins
  • Antiquitäten, also Gegenstände, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbeln

Teure elektronische Geräte gehören nicht dazu!

Wertsachenbegrenzung: Typischerweise enthält die Hausrat-Versicherung eine Entschädigungsgrenze, was den Schadenersatz für Schmuck, Juwelen, Bargeld - kurz: Wertsachen - angeht (© Dan Race / Fotolia)
Wertsachenbegrenzung: Typischerweise enthält die Hausrat-Versicherung eine Entschädigungsgrenze, was den Schadenersatz für Schmuck, Juwelen, Bargeld – kurz: Wertsachen – angeht (© Dan Race / Fotolia)

Nur Teilersatz und Entschädigungsgrenzen für Wertsachen

Wertsachen werden in der Hausratversicherung pauschal mitversichert (siehe: Hausratversicherung – was wird bezahlt) Doch hier sollten Sie vor der Unterschrift besonders genau das Kleingedruckte lesen:

  • Welche Erstattung bietet Ihnen der Versicherer an, und
  • wie hoch sind die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in der Hausratversicherung?

Berater müssen auf diese Grenzen nicht hinweisen, da dies „üblich“ sei – so hat jedenfalls das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Urteil vom 13. Januar 2017, Az.: 5 U162/16).

Normalerweise sieht das Angebot ungefähr so aus: Bei älteren Verträgen werden Wertsachen oft nur zu 20 Prozent erstattet, bei neueren 30-50 Prozent. Möglicherweise werden Ihnen auch verschiedene Tarifvarianten angeboten, und das Premium-Modell bietet besseren Schutz (vgl.: Welche Versicherung zahlt bei Einbruch). Achten Sie auch darauf, dass die Versicherungssumme dem realen Wert entspricht!

Dazu gibt es üblicherweise Entschädigungsgrenzen (“Wertsachenbegrenzung”):

  • für Bargeld und Geldkarten werden maximal 1200-1500 Euro erstattet
  • für Sparbücher, Wertpapiere oder Urkunden gibt es höchstens 3500-5000 Euro
  • für Schmuck, wertvolle Uhren oder Briefmarkensammlungen: maximal 20.000 Euro

Bewahren Sie die Sachen in einem Safe auf, können die Entschädigungsgrenzen auch höher liegen. Um im Ernstfall eine Ersatz zu bekommen, müssen Sie aber auch nachweisen können, dass Sie diese Gegenstände wirklich besessen haben und dass sie so viel wert sind, wie Sie behaupten. Dabei helfen Quittungen, Fotos oder Zeugenaussagen. Es soll Versicherer geben, die sich auch dann zieren, weil das ja noch kein Beweis dafür sei, dass man die Gegenstände zu dem Zeitpunkt immer noch besaß. So wie in einem Fall aus Bochum, dem Einbrecher die Wohnung leergeräumt hatten. Doch es gibt dazu ein Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Kaufquittungen und Zeugenaussagen gelten (Aktenzeichen IV ZR 130/05). Auch die Bochumer bekamen letztlich die ihnen zustehende Entschädigung – aber erst nach einem Gerichtsverfahren. – Schwierig wird es, wenn keine Belege als Nachweis vorhanden sind.

Im Übrigen dürfen Sie nach einem Einbruchdiebstahl auch Schäden am Haus und Aufräumkosten in Rechnung stellen. Die Gesamtsumme der Rechnung an Ihre Versicherung lassen Sie am besten von einem Sachverständigen in einem Gutachten ermitteln (siehe: Gutachter Hausratschäden).

In welchen Fällen ersetzt die Hausratversicherung Wertsachen überhaupt?

Die Hausratversicherung ersetzt Ihre Wertsachen nur in bestimmten Fällen, wie Brand, Einbruchdiebstahl (siehe: Einbruchdiebstahl Definition) oder das, was juristisch als Raub gilt. Wenn jemand trotz aller Sicherungen in Ihre verschlossene Wohnung eingedrungen ist und Sie bestohlen hat, ist die Sache klar und Sie erhalten eine Entschädigung. Wenn Sie eine Tür aber nicht verschlossen hatten, die teure Uhr im Hotel haben liegen lassen oder Ihnen auf offener Straße die Handtasche samt Bargeld entrissen wurde (“einfacher Diebstahl”), gehen Sie leer aus. Vgl. auch: VHV Versicherung zahlt nicht.

Dazu kommt ein weiteres Problem: Unterversicherung. Insbesondere bei älteren Verträgen können die Werte im Haushalt zwar gestiegen sein, die Versicherungssumme wurde aber nie angepasst, weil man einfach nicht dran gedacht hat. Andere haben gegenüber dem Versicherungsberater nicht alles angegeben, was sie besitzen, weil sie keine teure Prämie zahlen wollten oder darüber einfach nicht mit Fremden reden wollten. Damit fiel ihre Versicherungssumme zu niedrig aus. Bei Unterversicherung erhalten Sie grundsätzlich weniger (siehe auch: Versicherung zahlt weniger als Gutachten). Es kann sich auch lohnen, ältere Verträge gelegentlich zu modernisieren, weil Sie heute vielleicht sogar bessere Bedingungen bekommen, was die Prozente und Entschädigungsgrenzen betrifft.

In folgenden Fällen erhalten Sie bei einem Verlust zu wenig oder gar keine Entschädigung:

  • Sie können nicht ausreichend nachweisen, dass Sie diesen Schmuck, das Bargeld oder Antiquitäten besessen haben.
  • Der Verlust geschah unter Umständen, die nicht abgedeckt sind.
  • Sie waren unterversichert.
  • … siehe auch Einbruch: Versicherung zahlt nicht.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in der Hausratversicherung (© Butch / stock.adobe.com)
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in der Hausratversicherung (© Butch / stock.adobe.com)

Welche Alternativen gibt es für die Versicherung der Wertsachen?

Versicherer bieten oft eine spezielle Wertsachenversicherung an. Damit werden auch Schadensfälle abgedeckt, die die Hausratversicherung nicht bezahlen würde, beispielsweise das Liegenlassen von Schmuck im Hotel, der dann nicht mehr auffindbar ist, oder die Beschädigung der Uhr bei einem Sturz. Außerdem gelten dort keine Entschädigungsgrenzen / Wertsachenbegrenzung, sondern der Wiederbeschaffungswert. Schließen Sie eine Wertsachenversicherung ab, können Sie die Prämien für Ihre Hausratsversicherung senken. Um die Versicherungssumme zu bestimmen, sollten Sie ein Gutachten von einem Sachverständigen einholen.

Für Leute, die Kunst sammeln, gibt es sogar spezielle Kunstversicherungen. Dabei gibt es zwei Varianten: Die Versicherung haftet nur in bestimmten definierten Fällen – oder sie haftet in allen Fällen, die nicht als Ausnahme aufgezählt sind.

Die Prämienhöhe für Wertsachen und Kunst hängen oft auch davon ab, wie diese gesichert sind. Viele Kunstversicherer verlangen die Registrierung im Art Loss Register. Es lohnt sich auch hier: das Kleingedruckte lesen!


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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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