Wertsachen in der Hausratversicherung oder separate Wertsachenversicherung?
Was eine Hausratversicherung ist, davon haben die meisten Menschen zumindest rudimentäre Kenntnisse. Wenn es dann ins Detail geht, ist oftmals Spezialwissen gefragt. In diesem Artikel geht es darum, inwieweit Wertsachen durch die Hausratversicherung abgedeckt sind und was es zu beachten gibt, wenn Sie Wertsachen versichern, um im Schadensfall nicht mit leeren Händen dazustehen.
Definition Wertsachen im Hausrat
Was versteht der Versicherer überhaupt unter Wertsachen? Gemäß den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB), die allen Hausratversicherungsverträgen zugrunde liegen, fallen folgende Gegenstände unter den Begriff Wertsachen:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
- Schmucksachen, Briefmarken, Edelsteine, Telefonkartensammlungen, Perlen, Münzen und Medaillen
- alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, Gobelins und handgeknüpfte Teppiche
- Kunstgegenstände (Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken und Plastiken)
- sonstige Gegenstände, die über 100 Jahre alt sind (ausgenommen Möbel)
Die Definition von Wertsachen schließt dagegen teure Sportausrüstungen oder hochwertige elektronische Geräte nicht mit ein.
Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in der Hausratversicherung:
Wertsachen sind nicht unbegrenzt versichert. Die meisten Versicherungsverträge sehen eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme vor. Wenn Sie Ihren Hausrat also mit 100.000 Euro versichert haben, erhalten Sie für Ihre zu Schaden gekommenen Wertsachen maximal 20.000 Euro. Bei neueren Policen können die Entschädigungsgrenzen auch zwischen 30 und 40 % liegen. Es ist daher wichtig, vorab zu prüfen, in welchem Umfang sich Wertsachen in Ihrem Haushalt befinden. Bei der Feststellung des Wertes ist übrigens nicht der Anschaffungspreis maßgeblich, sondern der Wiederbeschaffungswert.
Für Bargeld gelten hingegen andere Entschädigungsgrenzen (siehe auch unseren Artikel Diebstahl von Bargeld). Abhängig vom jeweiligen Vertrag werden maximal 1.000 – 1.500 Euro erstattet, sofern das Bargeld nicht in einem entsprechenden Tresor aufbewahrt wird. Bei Aufbewahrung in einem geeigneten Tresor gelten Entschädigungsgrenzen von 20 % der Schadenssumme. Es ist jedoch möglich, gegen Aufpreis einen deutlich höheren Versicherungsschutz zu beantragen.
Um Wertsachen so versichern zu lassen, dass Sie im Schadensfall die volle Entschädigungssumme erhalten, sollten Sie in jedem Fall immer im Bilde über den aktuellen Wert Ihrer Wertgegenstände sein. Dieser verändert sich im Lauf der Jahre und Jahrzehnte erheblich, und alte Versicherungsbedingungen tragen dieser Veränderung häufig keine Rechnung. Lassen Sie daher die Versicherungssumme regelmäßig anpassen!
Alternative zur Hausrat – Die Wertsachenversicherung:
Es gibt zur Hausrat aber noch eine Alternative, Ihre Wertsachen zu versichern. Sie können bei einigen Versicherern eine sogenannte Wertsachenversicherung abschließen. Aufgrund der Tatsache, dass in der Hausratversicherung Wertgegenstände nur begrenzt versicherbar sind, macht so eine Police unter Umständen Sinn. Zudem schützt die Wertsachenversicherung Ihre Wertgegenstände auch vor Gefahren, die in der handelsüblichen Hausratversicherung nicht abgedeckt werden können. Gerade wenn Sie besonders wertvolle Stücke besitzen, kann diese Art der Versicherung eine stimmige Ergänzung in Ihrem Versicherungspaket sein. Die Wertsachenversicherung reguliert alle Schäden, die auch in Ihrer Hausratversicherung abgedeckt sind. Zusätzlich aber bietet sie Versicherungsschutz bei folgenden Ereignissen:
- Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung
- Veruntreuung, Unterschlagung
- Vertauschen und Liegenlassen
- Wasser und Feuchtigkeit
- Verlust
- Beschädigungen der Wertsachen durch Unfälle
Zur Illustration der Vorteile dieser Versicherung stellen wir Ihnen einige Schadensbeispiele vor, die von der Wertsachenversicherung abgedeckt sind, nicht aber von der Hausratversicherung:
- Bei einem Winterspaziergang rutschen Sie auf einer Eisfläche aus. Die Rolex an Ihrem Handgelenk wird dadurch schwer beschädigt.
- Im Restaurant waschen Sie sich im Bad die Hände und nehmen dazu Ihren teuren Ring ab. Zu Hause stellen Sie fest, dass Sie den Ring dort vergessen haben. Auch auf Rückfrage im Restaurant ist das Schmuckstück nicht mehr auffindbar.
- Bei einem Theaterbesuch geben Sie Ihren Pelzmantel in der Garderobe ab. Nach der Vorstellung ist der Mantel nicht mehr auffindbar.
Wertsachen zu versichern, funktioniert also auch anders. Manchmal kann es sich lohnen, die Versicherungssumme der Hausratversicherung dementsprechend zu reduzieren und dafür eine separate Wertsachenversicherung abzuschließen. Lassen Sie sich diesbezüglich ein Angebot erstellen!
Abgesicherte Gefahren in der Hausratversicherung:
In der Hausratversicherung unterscheidet man zwischen vier verschiedenen Gefahrengruppen:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus
Die Gefahr Feuer teilt sich hierbei auf in Brandereignisse, Explosionen, Implosionen, Blitzeinschlag und Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen.
Die Definition von Leitungswasser beschreibt Leitungswasser als Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist. Zudem sind Frostschäden und sonstige Bruchschäden an Leitungen, die zu einem Austreten von Wasser führen und den Hausrat beschädigen, ebenfalls versichert.
Bei einem Sturm ist die Windstärke entscheidend. Ab Windstärke 8 spricht man von einem Sturm. Die Definition von Hagel sieht keine bestimmten Anforderungen an das Ausmaß oder die Größe von Hagelkörnern vor.
Einbruchdiebstahl liegt dann vor (siehe auch Einbruchdiebstahlschäden), wenn der Täter gesetzeswidrig in die Wohnung einbricht oder mit falschen Schlüsseln eindringt. Im Gegensatz dazu ist der einfache Wegnahmediebstahl vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn Ihnen ein Dieb im Restaurant die Handtasche mit Bargeld und Schmuck klaut, werden Sie von Ihrer Hausratversicherung keine Leistung erhalten. Versicherungsschutz besteht demnach nur, wenn sich die Wertsachen am Versicherungsort befinden.
Hausrat und Wertsachen sind damit nur gegen diese Gefahren abgesichert.
Nachweis des entstandenen Schadens:
Ist der Schadensfall eingetreten, muss der entstandene Schaden dem Versicherer gegenüber erklärt und nachgewiesen werden. Dies kann im Einzelfall zu Problemen führen, gerade wenn es für teure Wertgegenstände keine entsprechenden Belege gibt.
In vielen Fällen ist es einfach, einen entsprechenden Wertnachweis zu erbringen. Haben Sie beispielsweise eine teure Uhr beim Juwelier erworben, genügt die Rechnung und im Zweifel ein Foto der Uhr. Auch bei gekauftem Schmuck reichen Rechnungen als Belege aus, um den Wiederbeschaffungswert festzustellen.
Sind Sie im Besitz von Erbstücken, Antiquitäten oder Kunstgegenständen, gibt es oft keinen Kaufbeleg mehr. Wenn die Gegenstände wirklich wertvoll sind, empfiehlt es sich immer, neben Fotos auch ein dementsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben. Juweliere, Antiquitätenhändler oder Kunstexperten fertigen dementsprechende Expertisen an. Liegt kein Gutachten vor, wird es in der Regel sehr schwer fallen, einen brauchbaren Wertnachweis zu liefern. Sie gehen im schlimmsten Fall leer aus.
Wertsachen zu versichern hat gewisse Tücken. Und leider bemerken Verbraucher einen lückenhaften Versicherungsschutz erst zu spät, wenn ein Einbruchdiebstahl bei der Versicherung gemeldet wird. Oft stellen sich die Versicherer im Schadenfall aber auch quer und wenig kooperativ, wenn es um die Anerkennung tatsächlicher Schäden geht.
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