Wer zahlt bei Blitzeinschlag – und was passiert da genau?
Kommt es zu einem Blitzschlag in ein Gebäude, kann dieses dadurch schwer verwüstet oder sogar im schlimmsten Fall komplett zerstört werden. Dabei ist es noch nicht einmal nötig, dass das Haus selbst vom Blitzeinschlag getroffen wird: Auch, wenn der Blitz in einem Umkreis von zwei Kilometern einschlägt, können Überspannungsschäden an Elektrogeräten entstehen. Denn: Ein Blitz kann über Wasser- und Stromleitungen im Boden auch in sich in der Nähe befindende Gebäude gelangen.
Weiterhin kommt es vor, dass Wohnhäuser direkt von einem Blitzschlag betroffen sind. Zwar sind die meisten modernen Gebäude mit einem Blitzableiter ausgestattet – vorgeschrieben ist dieser für Hausbesitzer allerdings nicht. Anders sieht dies bei öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Behörden aus: Hier ist ein Blitzableiter am Haus Pflicht. Trotzdem stellt auch dieser keinen sicheren Schutz vor einem Blitzeinschlag dar, denn zu Schäden kann es immer kommen. Ein Blitzableiter sorgt lediglich dafür, dass der Strom nach außen abgeleitet wird. Sollte dieser jedoch defekt sein, kann der Strom durch die Wände des Gebäudes fließen und sowohl Strom- und Wasserleitungen durchqueren – das Ganze dauert nur wenige Sekunden und kann zur Folge haben, dass die Leitungen in den Wänden platzen oder es sogar zu einem Brand kommt. Insbesondere bei Gebäuden aus Holz oder auch bei Scheunen ist dies sehr problematisch. Bei einem Gewitter entladen sich Spannungen mit enormer Stärke, die über eine Netzleitung oder eine Antenne schnell ins Haus gelangen können und dort häufig Elektrogeräte wie Fernseher oder Computer schädigen. Hier fragen sich viele Verbraucher:
Wer zahlt bei Blitzschlag / welche Versicherung übernimmt die Kosten?
Welche Schäden sind abgedeckt?
Welche Versicherung zahlt bei einem Blitzschlag?
Verursacht ein Blitzeinschlag Schäden an einem Gebäude, trägt die Kosten für diese normalerweise die Wohngebäudeversicherung. Entstehen Schäden am Mauerwerk oder dem Dach oder sind aufwändige Aufräumarbeiten nach einem Unwetter erforderlich, kommt die Versicherung auch hierfür auf. Grundsätzlich sind äußere Schäden am Gebäude auch bei Mietwohnungen immer Sache der Eigentümer. Entstehen jedoch innere Schäden, wie an Elektrogeräten bzw. weiterem beweglichem Inventar, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung (des Mieters). Siehe auch: Brand durch Elektrogeräte – Versicherung.
Dennoch gilt: Ein Überspannungsschaden, der also nicht direkt durch einen Blitz zustande gekommen ist, muss nicht zwingend von einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein. Für diese Gefahr gibt es in der Regel weitere Zusatzversicherungen, die empfehlenswert sind.
Wie kann ein Überspannungsschaden der Versicherung nachgewiesen werden?
Sollte es zu einem Überspannungsschaden kommen, ist es wie bei jedem anderen Schaden zunächst wichtig, das Ausmaß erst einmal zu überblicken und genau zu dokumentieren. Für die Versicherungen sind Belege und Rechnungen der beschädigten Elektrogeräte wichtige Beweisstücke, die über die Leistung entscheiden können. Weiterhin muss die zuständige Versicherung möglichst zeitnah, spätestens jedoch nach drei Tagen kontaktiert werden. Die Versicherungen schreiben individuelle Fristen vor, die Versicherte unbedingt einhalten sollten, um ihren Leistungsanspruch nicht zu gefährden. Welche Versicherung kontaktiert werden muss, erkennt auch der Laie in der Regel relativ schnell bei einem Blick auf den Schaden.
Ist der Schaden für die Versicherung nicht nachvollziehbar oder wird diese skeptisch, hat sie die Möglichkeit, einen Sachverständigen beim Geschädigten vorbeizuschicken, der sich den Sachverhalt selbst ansieht (z.B. ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, oder je nach Fall auch ein Sachverständiger für Brandursachenermittlung). Deshalb sollten defekte Geräte in keinem Fall entsorgt werden, bis die Abwicklung abgeschlossen ist.
Weiterhin haben Versicherungsgesellschaften die Option, über einen Blitzinformationsdienst herauszufinden, ob zum Schadenszeitpunkt tatsächlich ein Gewitter am Wohnort des Versicherten stattgefunden hat. Wenn es nicht zu Blitzeinschlag im nahen Umkreis gekommen ist, ist ein Überspannungsschaden eher nicht wahrscheinlich. Sofern trotzdem der Verdacht besteht, dass es sich um einen solchen Schaden handelt, sollte man nicht auf eigene Faust einen Reparaturservice beauftragen, sondern sich zunächst mit der Versicherung besprechen. Denn oft ist der Neukauf eines Geräts preiswerter als eine Reparatur.
Welche Schäden sind durch eine Hausratversicherung abgedeckt?
Grundsätzlich übernimmt die Hausratversicherung Kosten für alle beweglichen Objekte in einer Wohnung oder einem Haus. Das sind Möbelstücke, Lebensmittel, Elektrogeräte, Teppiche oder auch Wertgegenstände (vgl. Was ist Hausrat? und Wertsachen im Hausrat). Im Versicherungsschutz inbegriffen sind auch Garagen und Balkone. Bei Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck übernimmt die Versicherung jedoch die Kosten nur bis zu einem gewissen Maximalbetrag – normalerweise sind es bis zu 25 % der ganzen Versicherungssumme (vgl.: Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in der Hausratversicherung). Getragen werden die Kosten auch nur dann, wenn diese Objekte direkt vom Blitzeinschlag betroffen sind.
Objekte, die sich temporär außerhalb der Wohnung befunden haben, werden ebenfalls über die Hausratversicherung geschützt – das sind beispielsweise Kleingeräte, die man mit in den Urlaub nimmt. Der Zeitraum ist bei den meisten Versicherern allerdings auf maximal drei Monate außer Haus beschränkt. Befinden sich Elektrogeräte dauerhaft in einer Ferienwohnung und es schlägt dort ein Blitz ein, werden die Kosten somit nicht von der Versicherung übernommen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, eine zweite Versicherung für den Standort abzuschließen.
Die richtige Versicherungssumme bei der Hausratversicherung wählen
Das Wichtigste ist bei der Wahl der Versicherungssumme, dass diese den Wert des ganzen Hausrats sicher abdeckt. Da es großen Aufwand bedeutet, sämtliche Gegenstände im Haus aufzulisten, gibt es von Versicherungen einen Pauschalbetrag pro Quadratmeter Wohnfläche, der in der Regel zwischen 600 und 700 Euro beträgt. In jedem Fall bezahlt der Versicherer nicht mehr als die festgelegte Summe aus – auch dann nicht, wenn das Gebäude komplett zerstört ist. Besitzt man viele Objekte mit hohem Wert, sollte daher unbedingt zunächst geprüft werden, ob die Pauschale die Kosten im Ernstfall abdecken würde oder ob die Versicherungssumme lieber erhöht werden sollte. um nicht eine Unterversicherung vorliegen zu haben. Sonst gibt es im Ernstfall Ärger, die Versicherung verzögert die Schadensregulierung, zahlt nicht, oder zahlt nicht alles.
Welchen Schutz bietet eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung sichert das Haus bei Brand, Blitzschlag, Sturm, gegen Hagelschäden am Gebäude, Explosion oder Wasserschäden ab. Dies gilt für sämtliche Bestandteile des Gebäudes wie für Bodenbeläge, Decken oder Fassaden. Auch Heizungsanlagen oder Einbaumöbel sind im Versicherungsschutz inbegriffen – weiterhin geschützt ist auch Zubehör, das zu Wohnzwecken dienen soll, wie beispielsweise Antennen.
Kommt es zu einer vollständigen Zerstörung eines Gebäudes, trägt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für dessen Wiederaufbau. Bei einer teilweisen Beschädigung übernimmt der Versicherer die Ausgaben für die Reparatur sowie maximal 12 Monate der Mietkosten, sofern er zwischenzeitlich eine andere Wohnung anmieten muss.
Das Haus richtig vor Blitzschlag schützen: Wie kann man die Gefahr abwenden?
Grundsätzlich besteht natürlich immer das Risiko, dass es zu einem Blitzeinschlag kommt. Für diesen Zweck gibt es heutzutage unterschiedliche Arten von Blitzschutzsystemen, die Fachbetriebe direkt am Gebäude installieren. Dafür ist allerdings stets der Eigentümer verantwortlich, zudem ist der Einbau für ihn nicht verpflichtend. Weder ein Blitzschutz noch ein Blitzableiter müssen in Deutschland zwingend an einem Gebäude installiert werden.
Professionelle Blitzschutzsysteme setzen sich dabei aus je einem inneren und einem äußeren Blitzschutz zusammen. Sie sorgen dafür, dass die Energie des Blitzes in die Erde umgeleitet wird und es so nicht zu einer Überspannung im Haus kommt.
Sofern es keine besonderen Auflagen von der Gemeinde gibt, ist die Installation eines Blitzschutzsystems für jeden Hausbesitzer eine freiwillige Entscheidung. Zwar ist diese natürlich mit gewissen Kosten verbunden, die jedoch im Ernstfall vieles einfacher machen und schwere Schäden abschwächen könnten. Im Ernstfall spart der Eigentümer also eine Menge Geld mit einem solchen Schutzsystem.
Gemäß der Angaben des Verbandes der Elektrotechnik sowie des Ausschusses für Blitzschutz und Blitzforschung ist eine Schutzvorrichtung insbesondere dann von Vorteil, wenn das Haus durch seine Bauweise ein höheres Risiko darstellt: Gebäude aus Holz oder auch umgebaute Scheunen sind in der Regel besonders gefährdet. Die Kosten für die Installation des Systems muss allerdings der Eigentümer selbst bezahlen. Für ein neu errichtetes Einfamilienhaus müssen im Durchschnitt zwischen 2.000 und 3.000 Euro einkalkuliert werden. Weiterhin ist es wichtig dass die Installation in jedem Fall von einem Experten durchgeführt wird, damit die gesetzlichen Auflagen und Normen korrekt eingehalten werden.
Fazit: Welche Versicherung bei Blitzschlag zahlt, hängt vom Schaden ab
Die Frage, wer zahlt bei Blitzschlag, lässt sich natürlich nicht so einfach beantworten. Welche Versicherung bei Blitzschlag die Kosten übernimmt, hängt immer von den beschädigten Objekten ab: Sind das Haus oder unbewegliche Gebäudeteile betroffen, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Für alle beweglichen Objekte gilt dagegen, sich mit der Hausratversicherung auseinanderzusetzen. Wichtig ist, dass ein Schaden möglichst zeitnah der zuständigen Versicherung gemeldet wird. Viele Versicherer bieten hierfür ein vorstrukturiertes Schadensmeldung Formular oder gar praktische Apps an, in denen eine Schadensmeldung besonders komfortabel und einfach erfolgen kann. Weiterhin sollten beschädigte Objekte durch Fotos oder Videos vorgestellt sowie Kaufbelege und Rechnungen sorgfältig bis zum Ende der Schadensabwicklung aufgehoben werden.