Sie haben einen Einbruchdiebstahl erlitten?

Wir unterstützen Sie bei der Deutschen Schadensabwicklung.

Beratung und Kommunikation

Wir beraten Sie zu Ihrem Schadensfall und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Feststellung der Schadenshöhe

Lassen Sie Ihren Schadensfall von einem unabhängigen Gutachter bewerten.

Durchsetzung Ihres Anspruchs

Wir übernehmen die Kommunikation und verhandeln das beste Ergebnis.

Reparatur von Fenstern und Türen

Wir setzen Ihre beschädigten Türen und Fenster wieder instand. Alles aus einer Hand.

In drei Schritten zur erfolgreichen Abwicklung Ihres Schadensfalls.

Mit über 4.000 erfolgreich abgewickelten Einbruchdiebstahlschäden ist die DSH der Nr. 1 Ansprechpartner bei der Abwicklung Ihres Schadensfalls.

Beratung

Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.

Experten

Abwicklung

Erreichen Sie schnellere und bessere Ergebnisse.

Wir vertreten Ihre Interessen.

Erzielen auch Sie höhere Zahlung durch den Einsatz von unabhängigen Sachverständigen, erfahrenen Fachanwälten und qualifizierten Sanierungsunternehmen.

4,8
5/5

Die Deutsche Schadenshilfe erhält von Versicherungsnehmern und Geschädigten die höchstmögliche positive Bewertung für ihre Hilfe im Schadensfall.

98%

aller Geschädigten würden im Schadensfall wieder auf die Hilfe der DSH setzen und die DSH an Freunde und Familien­­mitglieder weiterempfehlen.

Ausgezeichnet.

Nach über 10.000 erfolgreich abgewickelten Schadensfällen wird der Service der DSH von Geschädigten als “Ausgezeichnet” bewertet.

5/5
Sachverständigen gefunden
von Olav Zweibug am 07.12.2021
Unser ganzer Erbschmuck wurde gestohlen. Die DSH hat einen Sachverständigen für Schmuck hinzugezogen und wir haben von der Versicherung über 18.000 € erhalten.
5/5
Sehr zu empfehlen!
von Peter Schmitz am 01.12.2021
Die Versicherung hat abgelehnt weil keine Einbruchspuren am Fenster waren. Die DSH hat einen Kriminaltechniker eingeschaltet, der nachgewiesen hat, dass es ein Einbruch war.
5/5
Anwalt gefunden
von Alina Traukopp am 07.01.2022
Die Versicherung hat den Schaden abgelehnt. Der Anwalt hat ein Sachverständigen­verfahren eingeleitet und wir haben über 40.000 € von der Versicherung erhalten. Vielen Dank Deutsche Schadenshilfe!
Weitere Bewertungen:

Wir wickeln Ihren Schadensfall erfolgreich ab.

Viele Geschädigte erhalten nicht, was ihnen zusteht. Wir beraten, übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung, führen eine unabhängige Schadensbewertung durch und setzen den Schaden wieder instand – schnell und aus einer Hand.

Beratung & Kommunikation

durch Fachanwälte für Versicherungsrecht

Wir stellen Ihnen einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Sachschäden zur Seite, welcher Sie berät und bei der Kommunikation und Verhandlung mit Ihrer Versicherung unterstützt.

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Begutachtung

durch unabhängige Sachverständige

Bundesweit sind mehr als 100 DSH Sachverständige im Einsatz. Alle Sachverständigen verfügen über langjährige Berufserfahrung, sind zertifiziert, öffentlich bestellt und vereidigt.

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Sanierung

durch qualifizierte Fachunternehmen

Mit 61 voll ausgestatteten und zertifizierten Sanierungsstandorten ist die Deutsche Schadenshilfe das führende Netzwerk in der Schadensanierung.                                 

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Ratgeber

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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Meistgestellte Fragen

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Mit über 61 Sanierungsstandorten ist die Deutsche Schadenshilfe das führende Netzwerk zur Sanierung von Schadensfällen.

Bundesweit hat die Deutsche Schadenshilfe über 100 Sachverständige aus allen Fachgebieten rund um das Thema Sachschäden im Einsatz.

Die DSH stellt Ihnen einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Sachschäden zur Seite.

Sollten Sie feststellen, dass sich Einbrecher Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft haben, informieren Sie am besten noch vor Betreten der Wohnung die Polizei, da sich die Einbrecher noch darin befinden könnten. Nachdem Sie den Vorfall zur Anzeige gebracht haben, erfolgt die Kommunikation mit Ihrer Hausratversicherung und der Start der Vorbereitungen zur Durchsetzung des vollen Leistungsanspruchs. Sammeln Sie alles an Beweisen für die Werte Ihrer Gegenstände, prüfen Sie Ihre Hausratversicherung auf eine mögliche Unterversicherung und besorgen Sie sich einen Kostenvoranschlag bei einem Fachunternehmen zur Reparatur Ihrer Wohnungstür oder der Fenster. Lassen Sie den entstandenen Schaden durch einen Sachverständigen schätzen und die Ergebnisse zur fachgerechten Anspruchsstellung an die Versicherung übermitteln.

Auch der Versuch eines Einbruchs sollte zunächst unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht und anschließend der Hausratversicherung gemeldet werden. Auch in diesem Fall ist es möglich, dass sich ein Gutachter für Hausrat den Schaden ansehen und feststellen, ob und welchen Anspruch Sie gegenüber Ihrer Hausratversicherung haben. Auch im Falle eines versuchten Einbruchs ist es wichtig, dass Sie diesen durch Einbruchsspuren an Türen und Fenstern nachweisen können, da sonst auch hier die Vermutung der Fahrlässigkeit gilt. Sollten die Einbrecher also Ihren für den Notfall deponierten Schlüssel finden und sich damit Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen oder es zumindest versuchen, ist auch hier die Aussicht auf den vollen Leistungsanspruch äußerst gering.

Bei einem Einbruch mit anschließendem Diebstahl greift die Gebäudeversicherung – anders als bei einem Wasserschaden oder Brandschaden – nur in bestimmten Situationen. Sie wird durch den Eigentümer des Hauses abgeschlossen, im Falle eines Mietshauses also durch den Vermieter, und greift nur dann, wenn der Vermieter eine Gebäudeversicherung mit integrierter Einbruchdiebstahlversicherung abgeschlossen hat. In diesem Fall übernimmt die Gebäudeversicherung in der Regel sämtliche durch den Einbruch entstandene Schäden an Fenstern und Türen des Mietshauses. Sollten sich die Einbrecher über den Hauseingang eines Mehrparteienhauses oder das Treppenhaus gewaltsam Zutritt zum Haus verschafft haben, kümmert sich die Gebäudeversicherung um diese Schäden, jedoch nicht um den Hausrat innerhalb der Wohnungen. Die Hausratversicherung kommt für Beschädigungen an Wohnungseingangstüren in Mehrparteienhäusern auf. Bei Einfamilienhäusern trägt die Hausratversicherung die Kosten für Gebäudebeschädigungen (Fenster und Türen). Die Gebäudeversicherung kann in Anspruch genommen werden, falls keine Hausratversicherung besteht.

Um einen Einbruchdiebstahlschaden handelt es sich aus Perspektive der Versicherungen erst dann, wenn sich eine unbefugte dritte Person Zutritt zu einem Wohnbereich, also Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, verschafft und dort Schäden angerichtet oder Gegenstände entwendet hat. Ein Schaden des Einbruchs gilt auch erst dann als geschehen, wenn die Einbrecher Spuren, z. B. an Türen oder Fenstern, hinterlassen haben, da die Versicherung ansonsten vermuten kann, dass der Mieter fahrlässig gehandelt hat (indem er den Schlüssel unter der Fußmatte versteckt etc.) oder es sich sogar um Versicherungsbetrug handeln könnte. Gut zu wissen: Das kriminaltechnische Labor der Deutschen Schadenshilfe kann durch Laboruntersuchungen nachweisen, wenn ein Täter bestimmungswidrig ein Fenster, eine Tür oder ein Schloss geöffnet hat. So erzielen wir eine direkte Deckungszusage durch die Versicherung für Sie.

Die Hausratversicherung zahlt in erster Linie Schäden, die dem Versicherten durch vom Diebstahl betroffene Gegenstände aus dem Hausrat entstanden sind oder wenn diese zumindest beschädigt wurden. Auch für Schäden an Türen und Fenstern innerhalb der Wohnung des Versicherten sowie eventuelle Hotelübernachtungskosten im Falle der Unbewohnbarkeit der Wohnung übernimmt in der Regel die Hausratversicherung. Die erstattete Summe durch die Hausratversicherung entspricht dem Neuwert der gestohlenen Gegenstände unter Berücksichtigung der Versicherungssumme und Entschädigungsgrenzen für Wertsachen. Die meisten Versicherungen schreiben für Wertsachen eine maximale Entschädigungsgrenze von 15 bis 25 % der Versicherungssumme als Entschädigung vor. Sollte bei Ihrer Hausratversicherung die Versicherungssumme also bei 100.000 Euro liegen, ersetzt die Versicherung im Falle des Schadens höchstens 25.000 Euro für Wertgegenstände.

Einbruchdiebstahl: Warum Ihr Leistungsanspruch bei der Versicherung von einer fachgerechten Abwicklung abhängt

Obwohl die Anzahl der Einbruchdiebstähle in den letzten Jahren immer weiter zurückging, hinterlässt die immerwährende Gefahr eines möglichen Einbruchs mitsamt eines Raubes bei vielen Menschen eine bleibende Angst. Das Problem: Ein Einbruchdiebstahl zieht einen komplexen Prozess nach sich, in dem fachliches Wissen und Schadenserfahrung gefragt ist, damit Betroffene die Chance auf den maximalen Leistungsanspruch bei der Versicherung haben.

Abgesehen davon lässt sich gewiss nicht leugnen, dass ein Einbruchdiebstahl für Betroffene in den allermeisten Fällen auch eine emotionale Belastung bedeutet, die ein rationales, strukturiertes Vorgehen im Augenblick nach der Tat verständlicherweise zusätzlich erschwert. Der Abwicklungsprozess beginnt unmittelbar nach Schadenseintritt. Was Sie tun können, um die Abwicklung sachgemäß anzustoßen:

  1. Lassen Sie alles, was Sie in der Wohnung oder im Haus vorfinden, unberührt.
  2. Verständigen Sie sofort die Polizei.
  3. Noch währenddessen die Polizei vor Ort ist, stellen Sie eine Strafanzeige wegen Einbruchs und ggf. auch wegen Raub.
  4. Für Mieter: Informieren Sie Ihren Vermieter über den Einbruch und Diebstahl
  5. Informieren Sie Ihre Hausratversicherung, die im Falle gestohlener persönlicher Gegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte, aber auch Schmuck und Bargeld, die richtige Adresse ist.

Damit Sie bei der zuständigen Versicherung den maximalen Leistungsanspruch nach einem Einbruch mit Raub, erzielen, bedarf es aber auch grundsätzliche Vorkehrungen, bei denen professionelle und fachgerechte Unterstützung wichtig ist. Dazu zählen unter anderem:

  • Die Erstellung einer detaillierten Schadensaufstellung: Von jedem beschädigten oder vom Diebstahl betroffenen Gegenstand sollte nach Möglichkeit ein Fotonachweis oder der Kaufbeleg vorliegen. Die Schadensaufstellung bzw. eine Stehlgutliste muss geordnet und strukturiert sein, sodass sowohl Sie selbst als auch die Versicherung oder die entsprechenden Gutachter Einzelpositionen schnell zuordnen können. Damit Ihre Glaubwürdigkeit bei der Versicherung nicht bröckelt, sollte die Liste von Beginn an vollständig sein und nicht nachträglich fortgesetzt werden. Die detaillierte Schadensaufstellung müssen Sie bis spätestens drei Wochen nach dem Tag des Einbruchdiebstahls bei der Polizei und der Versicherung vorlegen. Nach Ablauf dieser Frist zugefügte Positionen werden beim Versicherungsschutz nicht mehr berücksichtigt.
  • Prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Versicherungswert (Wiederbeschaffungswerte aller am Ort des Einbruchs befindlichen und vom Diebstahl betroffenen Gegenstände) die Versicherungssumme übersteigt. Der Wiederbeschaffungswert des Hausrats in einem deutschen Haushalt beträgt durchschnittlich 650 Euro pro m² Wohnfläche. Wenn Sie also eine Wohnfläche von 100 Quadratmetern haben (= 65.000 EUR) und eine Versicherungssumme von 40.000 Euro, sind Sie um 25.000 Euro unterversichert. Dies kann sich im Schadensfall nachteilig auf die Regulierungszahlung auswirken. Eine Unterversicherungsverzichtsklausel (kurz UVZ) im Vertrag kann vor dem Risiko einer Reduzierung der Schadenszahlung im Schadensfall schützen. Im Falle einer möglichen Unterversicherung im Schadensfall raten wir zu einer Versicherungswertprüfung, weil der Versicherungswert im Zuge der Schadensregulierung oftmals zugunsten der Versicherungsgesellschaften berechnet wird.
  • Die Reparatur der Einbruchschäden veranlassen: Die meisten Einbrecher verschaffen sich über Fenster und Türen gewaltsam Zugang zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Jetzt brauchen Sie einen qualifizierten Dienstleister, der Ihnen ein Angebot macht, das auch die Versicherung sehen möchte, und anschließend die Reparaturen vornimmt.

Was viele Betroffene nicht wissen: Sie sind nicht allein mit der Schadensregulierung. Die Deutsche Schadenshilfe hat sich auf die professionelle und fachgerechte Abwicklung von Einbruchdiebstählen spezialisiert. Wir beraten Sie nicht nur im Schadensfall, sondern übernehmen auf Wunsch auch die gesamte Abwicklung. Wir prüfen Ihre Versicherungsverträge, kennen Ihre Rechte und alle Fristen, übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung und vermitteln Ihnen zertifizierte Sachverständige, z.B. für Wertgutachten (z.B. über geklauten Schmuck – Bewertung auf Grundlage von Fotonachweisen, ggf. Rechnungsnachweisen und Beschreibungen) zur Vorlage bei der Versicherung, und kompetente Dienstleister für Reparaturen.

Unser Versprechen: Wir setzen für Sie den maximal möglichen Leistungsanspruch bei Ihrer Versicherung durch.

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