Wohnungseinbruchdiebstahl – geringe Aufklärungsquoten…
Die Haustür wurde aufgebrochen, Schränke und Schubladen wurden durchwühlt, das teure Home-Entertainment-System und die Wertgegenstände aus dem Tresor fehlen. Wohnungseinbrüche sind nicht nur dem Gefühl der Sicherheit abträglich – auch der finanzielle Schaden ist erheblich. Häufig macht, ganz im Sinne des alten Sprichworts, Gelegenheit Diebe: Schlecht gesicherte Privatwohnungen sind ein gefundenes Fressen für Einbrecher auf der Suche nach leichter Beute. Dabei handelt es sich überwiegend um Einzeltäter mit simplem Werkzeug; professioneller Bandendiebstahl ist eher selten. Dies macht auch die Einforderung von Schadensersatz so schwierig – die Täter sind meist schlichtweg nicht dazu in der Lage, für die Einbruchschadenbeseitigung und den Ersatz Ihres Eigentums aufzukommen.
Erschwerend hinzu kommt, dass es der Polizei oft nicht gelingt, den Täter zu fassen: Gerade einmal 17,6 % der Wohnungseinbrüche im Jahr 2020 konnten aufgeklärt werden! Diese geringe Aufklärungsquote bringt eine noch geringere Chance mit sich, Ihr Eigentum zurückzuerhalten, wenn es erst einmal gestohlen wurde. Daher ist eine rechtzeitige Vorsorge entscheidend, um Ihre Wohnung zu schützen und im Falle eines Wohnungseinbruchdiebstahls zu Ihrem Recht zu kommen. Welche Versicherungen bei Einbruch Leistungen erbringen und was Sie selbst tun können, erfahren Sie hier.
Tageseinbrüche werden häufiger
Den Schaden durch Wohnungseinbruchdiebstahl beziffert eine Statistik des Bundeskriminalamts auf rund 216 Millionen Euro, die 2020 in Diebesgut entwendet wurden. Hinzu kommen Schäden an Möbeln und Inventar, die durch den Wohnungseinbruch selbst oder die Zerstörungswut der Täter entstehen. Oft schlagen die Einbrecher dann zu, wenn Häuser und Privatwohnungen leer stehen. Mehr als ein Drittel der Wohnungseinbrüche ereignet sich inzwischen tagsüber, während Hausbewohner zur Arbeit oder einkaufen gehen. Auch wenn Sie nur kurz das Haus verlassen, um einkaufen zu gehen, sollten Sie deshalb sämtliche Fenster und Türen verschließen.
Die Zahl gescheiterter Einbrüche unterstreicht ebenfalls die Bedeutung eigener Maßnahmen zum Schutz Ihrer Wohnung: In 46,7 % aller Fälle endete ein versuchter Einbruch im Fehlschlag – oft wegen wachsamer Nachbarn oder technischer Sicherheitsvorkehrungen, die ihn vereitelten.
Das richtige Verhalten bei Wohnungseinbruchdiebstahl
Wurden Sie Opfer eines Einbruchdiebstahls, verständigen Sie zuerst die Polizei. Auch wenn die Aufklärungsquote für Wohnungseinbrüche gering ist, benötigen Sie für das weitere Vorgehen einen Nachweis, dass bereits eine Anzeige gegen den Täter erstattet wurde. Melden Sie alle gestohlenen Gegenstände, soweit Sie dies nachvollziehen können. Dies erleichtert der Polizei die spätere Zuordnung von sichergestelltem Diebesgut und ermöglicht es in vielen Fällen, gestohlenes Eigentum zurückzuerhalten.
Die Hausratversicherung hilft nach Einbruch – aber nur unter Vorbehalt
Für den Ersatz gestohlener Gegenstände finden Sie Unterstützung bei Ihrer Hausratversicherung. Schäden durch Einbruch sollten dieser unverzüglich und vollständig gemeldet werden. Die meisten Policen beinhalten eine Einbruchdiebstahlversicherung, die neben gestohlenen Gegenständen auch sonstige, weitere Schäden am Hausrat abdeckt, die von Einbrechern verursacht wurden.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich die Definition eines Wohnungseinbruchs, die die Versicherung anwendet, geringfügig von der im Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet. So definiert § 244 StGB, der schweren Diebstahl wie Bandendiebstahl oder Einbruchdiebstahl regelt, einen Wohnungseinbruchdiebstahl als einen Diebstahl, der unter Eindringen oder Einschleichen des Täters in die Wohnung erfolgt. Dabei ist es für den Straftatbestand erst einmal unwesentlich, ob der Dieb die Wohnungstür aufbricht, durch ein offenes Fenster einsteigt oder unter einem Vorwand die Wohnung betritt und sich bis zur Tat dort versteckt hält.
Im Gegensatz zum StGB fassen Versicherungen den Begriff des Wohnungseinbruchdiebstahls enger; Nachlässigkeit ist bei ihnen in der Regel ein Ausschlussgrund für Leistungen. Schleicht der Dieb sich in die Wohnung ein, indem er einen schlecht versteckten Schlüssel erbeutet oder ein gekipptes Fenster von außen entriegelt und hindurchklettert, erlischt somit der Leistungsanspruch. Wenn Sie einen Einbruch melden, verlangt die Hausratversicherung daher Fotos der entstandenen Schäden an Fenstern und Türen. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob nachlässiges Verhalten ursächlich für den Einbruch war.
Eine Ausnahme liegt vor, wenn zuvor bereits ein Wohnungsschlüssel gestohlen wurde. Kann der Geschädigte dies nachweisen, ist die Versicherung auch ohne Beweise von Gewaltanwendung zur Zahlung verpflichtet. Dennoch gilt auch in diesem Fall, dass alle notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet worden sein sollten, bevor der Einbruch erfolgte. Insbesondere sollte der gestohlene Schlüssel der Polizei gemeldet und ein Austausch des Türschlosses veranlasst worden sein, um sicherzustellen, dass die Versicherung keine Nachlässigkeit darin sieht.
Die Gebäudeversicherung: Ihr Ansprechpartner bei Einbruchschäden am Haus
Bei Einbruchschäden an Fenstern und Türen hingegen kommt es darauf an, ob Sie der Wohnungseigentümer sind. Handelt es sich um eine Mietwohnung, steht der Vermieter in der Pflicht, Schäden schnellstmöglich beheben zu lassen, sobald Sie diese melden. Da die Einbruchschadenbeseitigung keine Mieterhöhung rechtfertigt, spielt es für Sie keine Rolle, ob er dies aus eigener Tasche oder mithilfe der Gebäudeversicherung tut.
Sind Sie der Eigentümer, müssen Sie der Gebäudeversicherung den Einbruch selbst melden, um Leistungsansprüche für Fensterreparaturen und den Austausch von Türschlössern geltend zu machen. Da der Leistungsumfang der Gebäudeversicherung sich in der Regel auf Schäden ohne Fremdeinwirkung beschränkt, ist jedoch eine Zusatzversicherung gegen Einbruchschäden notwendig.
Wie komme ich an Schadensersatz nach einem Einbruch?
Gründliche Dokumentation ist der Schlüssel, um Leistungsansprüche bei Versicherungen nach einem Wohnungseinbruch durchzusetzen. Dabei ist es hilfreich, von vornherein eine Wertgegenstandsliste zu führen; entsprechende Vordrucke stellt die Polizei im Rahmen der Einbruchsprävention zum Download zur Verfügung. Tragen Sie dort sämtliche Hausratgegenstände möglichst detailliert mit Modellnummer, Neu- und Zeitwert sowie sämtlichen Wiedererkennungsmerkmalen wie Seriennummern oder markanten Details ein. Falls Quittungen vorhanden sind, bewahren Sie diese gemeinsam mit der Liste an einem schwer zugänglichen Ort auf. Gerade bei Kunstobjekten oder Schmuck sind diese als Nachweis für den Wert unabdingbar.
Erbstücke, Kunst oder Bargeld gestohlen: Was zahlt die Versicherung?
Sind keine Belege für die Versicherung vorhanden, kommt es gerade bei hochwertigen Gegenständen oft vor, dass Versicherungen die Zahlung verweigern oder einen geringeren Betrag veranschlagen. In diesem Fall können Fotos der gestohlenen Gegenstände oft Abhilfe schaffen, um den Besitz nachzuweisen. Daher lohnt es sich in jedem Fall, Wertsachen zu fotografieren – möglichst vor einem Hintergrund, der beweist, dass das gezeigte Objekt Ihnen gehört. Besonders bei Kunstobjekten oder Schmuck kann ferner ein Gutachten Ihren Forderungen zusätzliches Gewicht verleihen. Gerne vermitteln wir Ihnen Sachverständige für Hausratschäden, die professionelle Wertgutachten erstellen, und Fachanwälte für Versicherungsrecht, die Sie beim weiteren Vorgehen unterstützen.
Bei Erbstücken hingegen ist der ideelle Wert meist höher als der Sachwert, der im Gutachten festgestellt wird. In diesem Fall können Sie nur den tatsächlichen, objektiven Wert ersetzt bekommen. Detaillierte Beschreibungen, Fotos und Skizzen helfen der Polizei jedoch unter Umständen, bei der Sicherung von Diebesgut Ihren Gegenstand wiederzuerkennen.
Wurde Bargeld gestohlen, muss auch dies nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck eignen sich Kontoauszüge oder Quittungen, die die Abhebung von Bargeld belegen. Viele Versicherungen begrenzen zudem den Betrag an Bargeld, den sie nach einem Einbruch ersetzen. Für Bargeld, das ohne weiteren Schutz in einer Geldkassette oder Spardose aufbewahrt wird, gelten für die Erstattung in der Regel Obergrenzen von 1500 bis 2000 Euro bei Wohnungseinbruchdiebstahl. Wird das Geld in einem Tresor aufbewahrt, der den Anforderungen der Versicherung genügt, steigert sich der erstattete Betrag entsprechend. Daher ist es hilfreich, die Versicherung regelmäßig darüber zu informieren, wie viel Bargeld Sie im Haus aufbewahren und welche Sicherheitsvorkehrungen Sie für dieses treffen.