Wenn Sie wegen eines Einbruchschadens in Ihrem Haus / Wohnung einen Rechtsanwalt brauchen…
Für Einbrüche gibt es keine Jahreszeit. Die Urlaubssaison ist für Einbrecher ebenso verlockend wie ein Monat mit früh einsetzender Dunkelheit. Ein Einbruch in die private Wohnung ist ein furchtbares Ereignis. Gestohlen werden neben Gegenständen von hohem Gebrauchswert auch Sachen, deren Wert gar nicht bezifferbar ist. So wie der wertvolle Familienschmuck, der über Generationen vererbt wurde und mit dem man liebevolle Erinnerungen verbindet.
Der Verlust lieb gewonnener Dinge ist aber nur eine von vielen Auswirkungen von Einbruchdiebstahl. Die psychische Belastung der Opfer ist sehr hoch. Das Gefühl, in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher zu sein, ist ein erhebliches Trauma. Hinzu kommt der Ärger über Einbruchschäden durch den sinnlosen Vandalismus bei solchen Taten. Der Dieb will nur eines: schnell sein. Was er bei seinem Einbruch anrichtet, ist ihm egal. Aufgrund der großen emotionalen Belastung fühlen sich viele Betroffene nicht in der Lage, bei der Regulierung eines solchen Schadens mitzuwirken, gerade wenn die Versicherung unerwartet Probleme macht. – Deshalb ist es sinnvoll, einen Anwalt mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Was Sie unmittelbar nach einem Einbruch tun müssen.
Kaum jemand wird direkt Zeuge eines Einbruchs. Sie stellen den Schaden fest, wenn er schon passiert ist. Etwa wenn Sie nach dem Urlaub die Wohnung wieder betreten oder abends von der Arbeit kommen. Manch einer musste am Morgen feststellen, dass die Terrassentür offen ist, obwohl er sie am Abend zuvor verschlossen hatte. Doch auch wenn scheinbar keine Chance mehr besteht, den Täter unmittelbar zu ergreifen, rufen Sie immer zuerst die Polizei. Ohne das Vorliegen einer Anzeige bei der Polizei wird die Hausratversicherung einen Wohnungseinbruchdiebstahl nicht bearbeiten.
Bei gemeldeten Einbruchdiebstahlschäden kommt die Polizei zu Ihnen, ggf. auch, wenn es nur ein versuchter Einbruch war. Das öffentliche Interesse an der Aufklärung von Einbruchdiebstahlschäden ist hoch. Auch wenn die gestohlenen Gegenstände vom Versicherer finanziell ersetzt werden, leidet das Sicherheitsgefühl der Menschen, wenn sich Einbrüche häufen.
Wenn die Polizei da war, Ihre Aussage aufgenommen und die Schäden dokumentiert hat, melden Sie den Wohnungseinbruch unverzüglich Ihrer Versicherung. Schon hier steht die Überlegung im Raum, sich zur Vertretung einen mit Einbrüchen erfahrenen Anwalt bzgl. des Einbruchschadens und dessen Regulierung mit der Versicherung zu nehmen. Denn leider gibt es oft Ärger mit der Leistung durch die Versicherung; siehe Hausratversicherung zahlt nicht nach Einbruch.
Nach einem Einbruchdiebstahlschaden sitzt der Schock tief. Dennoch müssen Sie Dinge tun, die Sie nicht an andere delegieren können. Sie sollten sich schnellstens einen Überblick verschaffen, was genau in Ihrer Wohnung fehlt. Machen Sie sich ein genaues Bild von den Beschädigungen. Besonders im Hinblick auf die Sicherheit in Ihrer Wohnung. Wurden z. B. Fenster zerstört oder Zargen herausgebrochen, lassen Sie umgehend eine Notreparatur vornehmen (siehe auch: Kunststofffenster reparieren nach Einbruch). Es ist ratsam, in betroffenen Wohnungen die Schlösser der äußeren Zugangstüren auszutauschen.
Wenn Sie unmittelbar nach dem Wohnungseinbruchdiebstahl einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betrauen, ist die Wahrscheinlichkeit deutlich geringer, dass Sie im Verlauf der Regulierung Fehler begehen. Rechtsanwälte mit Erfahrung in Einbruch / Einbruchschäden können zudem kompetent Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft nehmen. Denn sollte es zu Verzögerungen bei der Regulierung kommen, findet Ihr Einbruch Anwalt schnell heraus, wo es hakt.
Verzögerungen und unangenehme Fragen der Versicherung sind nicht ungewöhnlich. Ihr Anwalt übernimmt die Sache.
Wie oben angedeutet: Nicht immer läuft alles glatt. Der Einbruchschaden ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung genau abgegrenzt. So muss Diebstahl (Einbruchdiebstahl) aus einer verschlossenen Wohnung erfolgen, zu der sich der Täter gewaltsam Zutritt verschafft hat. Ist der Dieb mit einem gestohlenen oder nachgemachten Schlüssel in die Wohnung gelangt, nennt man den Vorgang „Einschleichen“. Schäden, die hieraus resultieren, sind aus Sicht der Versicherung keine Einbruchdiebstahlschäden. Damit wären der gesamte Schaden und seine Folgen unversichert.
Es kommt also auf Details an. Ihre Aussagen gegenüber den Ermittlern, Sachverständigen und Sachbearbeitern müssen immer plausibel, also nachvollziehbar sein. Die Angaben, die Sie über gestohlene Sachen bei der Polizei machen, sollten dieselben sein, die Sie dem Versicherer übermitteln. Die Versicherung wird Sie auffordern, eine Stehlgutliste zu erstellen. Diese enthält vielleicht mehr Gegenstände, als Sie vorher bei der Polizei angegeben haben. Das ist nicht ungewöhnlich, denn manchen Verlust entdecken Sie erst mit Verspätung. Unstimmigkeiten in Meldungen führen aber schnell zu Verzögerungen. Weiterhin müssen Sie als Versicherungsnehmer glaubhaft machen, dass die gestohlenen Gegenstände Ihnen auch wirklich gehört haben. Die Versicherung möchte für jede gestohlene Sache einen Anschaffungsbeleg sehen (vgl. auch: Einbruch, Versicherung, keine Belege).
Nicht jeder Betroffene fühlt sich nach einem Einbruchdiebstahlschaden in der Lage, die eher kühl und sachlich gehaltenen Anschreiben und Fragebögen von Versicherern zu bearbeiten. Anwälte zum Thema Einbruch / Einbruchdiebstahlschäden haben hierzu eine professionelle Einstellung und neigen nicht dazu, gezielte persönliche Fragen emotional zu bewerten.
Je eindeutiger eine Frage beantwortet wird, desto geringer ist das Risiko einer erneuten Nachfrage. Ein wegen Einbruch beauftragter Fachanwalt kommuniziert sachlich und fokussiert mit Ihrer Versicherung, um Missverständnisse zu vermeiden und Vorgänge zu beschleunigen.
Einbruch: Rechtsanwalt am besten frühzeitig einbinden.
Nach Einbruchschäden fühlen sich die Opfer häufig überfordert. Sie müssen das Ereignis verarbeiten, zeitnah reagieren und gleichzeitig organisieren. Als Geschädigter geraten Sie hierbei schnell in Stress. Dieser wiederum führt zu Fehlern und Missverständnissen. Mit externer Hilfe sind die Folgen von Einbruchschäden deutlich besser zu bewältigen. Noch wichtiger wird dies, wenn die Versicherung nicht zahlen will. Gründe dafür können vielfältig sein: ein Verstoß gegen die Obliegenheiten, die Nichtanerkennung von Belegen oder Zweifel an Ihren Aussagen.
Der Versicherer möchte Ihnen zum Beispiel nicht glauben, dass Sie wertvolles Sportgerät in den Keller ausgelagert haben, weil Sie in naher Zukunft renovieren wollten. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht wird sich in Ihrem Auftrag mit den Einlassungen des Versicherers befassen und Ihre Position vertreten.
Hausratversicherungen möchten die Regulierung häufig gegen Zahlung einer Pauschale einvernehmlich beenden. Dieses Angebot klingt oft verlockend. Aber bekommen Sie wirklich, was Ihnen zusteht? Ein Rechtsanwalt kann nach dem Einbruch schnell durchschauen, ob es wirklich lohnt, auf den Vorschlag der Versicherung einzugehen.
Auch in den Versicherungsbedingungen lauern Fallstricke. Versichert ist in der Hausratversicherung der Einbruchsdiebstahl, wie oben beschrieben. Jeder einfache Diebstahl von Gegenständen aus Ihrer Wohnung ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn Personen, die Sie in die Wohnung gelassen haben, dort Sachen entwenden. Als Ausnahme wird der Raub gewertet. Darunter versteht man die Wegnahme persönlicher Dinge eines Opfers unter Androhung oder Einsatz von Gewalt. Hierfür leisten die Versicherungen.
Unterstützt durch einen Anwalt: Einbruch und Diebstahlschäden erfolgreich mit der Versicherung regulieren
Sind Sie Opfer von Einbruch oder Raub geworden, nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu einem Fachanwalt auf. Sie haben genug mit der Bewältigung dieses schlimmen Ereignisses und der Organisation Ihres Lebens zu tun. Anwälte sind die angemessenen Kommunikationspartner für Ihre Versicherung.
Wir vermitteln Ihnen einen Rechtsanwalt nach dem Einbruch, der Sie bei Ärger mit der Versicherung professionell vertritt. Wir haben in unserem Experten-Netzwerk bei der Deutschen Schadenshilfe Fachanwälte, die mit den Besonderheiten von Versicherungsbedingungen vertraut sind. Sie sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen – so unschön ein Einbruch mit Diebstahl und ggf. Vandalismus auch ist/war.