Wie ein Sachverständiger für Gebäude / Gutachter für Gebäudeschäden bei Versicherungsschäden die richtige Entschädigung für Sie sichert
Bauschäden oder auch Schäden am Gebäude, die im Zuge von Feuer, Hagel oder Wasser entstanden sind, ziehen nicht selten hohe Kosten nach sich. Wie sich ein solcher Schaden beseitigen lässt, wie umfassend er tatsächlich ist und was weiter beachtet werden muss, kann oft nicht von Laien bewertet werden. Deshalb ist es wichtig, einen Gutachter für Gebäudeschäden, auch Gebäudesachverständiger genannt, zu Rate zu ziehen. Ein Gutachter für Gebäudeschäden hilft dabei, die richtige Lösung zu finden und die Interessen gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
Die Aufgaben eines Gebäudesachverständigen
Ganz egal, ob es zu einem Feuerschaden, Wasserschaden oder Sturmschaden kommt: Geht es um Schäden an Gebäuden oder deren Bestandteilen, kommt es in erster Linie auf schnelle, aber auch fachkundige Hilfe an. Dies ist wichtig, damit das Risiko für Folgeschäden reduziert und die Ursache des Schadens zeitnah gefunden wird. Ansonsten steigt das Risiko, dass die Regulierung im Laufe der Zeit immer teurer wird und man durch ein Versäumnis einer Schadensmeldung am Ende sogar auf den Kosten sitzen bleibt (siehe Gebäudeversicherung Schaden melden). So weit sollte man es natürlich nicht kommen lassen – und genau deshalb ist ein Sachverständiger für Gebäudeschäden so wichtig, wenn Schaden an einem Haus entstanden ist, den es zu regulieren gilt.
Ein Gutachter für Gebäudeschäden erstellt ein professionelles Schdensgutachten für Gebäude sowie für alle seine Bestandteile und die des Grundstücks. Dabei stehen vor allem die Feststellung der Schadensursache und die Beschreibung und Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln im Fokus. Ein Sachverständiger begutachtet im Normalfall Gebäudeschäden, die der Sach-, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung gemeldet werden.
Hat jemand an Ihrem Gebäude einen Schaden verursacht oder benötigt man ein Gutachten, um es bei der gegnerischen Versicherung vorzulegen, um seine Ansprüche durchzusetzen, helfen wir schnell und mit Erfahrung. Ein neutrales Gutachten hilft dabei, den Schaden schnell über die zuständige Versicherung zu regulieren – ganz ohne langwierige Streitigkeiten. Ein Gebäudesachverständiger wird vor Ort genau die Art und den Umfang des Schadens durch Fotos, Messungen und detaillierte Notizen beschreiben, damit am Ende keine Fragen mehr offen bleiben.
Gebäudesachverständiger: So wichtig ist die Beweissicherung bei Gebäuden
Ein Gutachter für Gebäudeschäden muss nicht erst zum Einsatz kommen, wenn es zu einem Schaden am Gebäude gekommen ist. Er kann auch vor dem Beginn geplanter Baumaßnahmen den aktuellen Zustand eines Hauses dokumentieren. Diese Beweissicherung kann dann später davor bewahren, ohne Grund für Schäden an Nachbargebäuden herangezogen zu werden (vgl. Beweissicherungsverfahren Bau). Auch kann eine Beweissicherung den Zustand eines Gebäudes belegen, wenn sie von einem unabhängigen Gebäudegutachter stammt.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet eines Gutachters für Gebäudeschäden kann jedoch auch sein, Wohn- und Nutzflächen nachzumessen, sollte der eigene Eindruck nicht mit den Angaben im Exposé übereinstimmen. So lassen sich falsche Angaben in Verträgen besser ausfindig machen und entsprechend behandeln. Auch hier stehen unsere Profis Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite.
Der Gebäudesachverständige erstellt ein neutrales Gutachten
Bei von Dritten verursachten Schäden am Gebäude muss es nicht zwingend zu einem Prozess vor Gericht kommen. Ein sogenanntes neutrales Schiedsgutachten, das ein solcher Gebäudesachverständiger erstellen kann, bietet die Möglichkeit, dass sich zwei Parteien auf einer fairen Basis einigen – ganz ohne teure Prozesse, bei denen der Ausgang immer ungewiss ist.
Soll ein Schiedsgutachten erstellt werden, muss der Sachverständige für Gebäudeschäden von den beiden Gegnerparteien gemeinsam herangezogen werden, der auch gemeinsam formulierte Beweisfragen fair und unparteiisch beantwortet. Im Vorfeld müssen sich die beiden Parteien jedoch dazu verpflichten, dass das Gutachten bindend ist. So kann das Ergebnis der benachteiligten Partei nicht angefochten werden – und das Ergebnis sowie alle offenen Fragen sind rechtlich bindend geklärt.
Wer trägt die Kosten für einen Gebäudegutachter im Schadensfall?
Beauftragt die Versicherung einen Gebäudegutachter, trägt diese natürlich die Kosten für diesen – dann muss der Versicherte auch nichts bezahlen. Wenn die Regulierung eines Schadens durch die gegnerische Versicherung – wie zum Beispiel eine Gebäudeversicherung des Hauseigentümers – übernommen werden soll, sollten Geschädigte beim Eigentümer immer nachfragen, ob er einen Gebäudegutachter beauftragt (vgl. Sachverständiger für Bauwesen).
Grundsätzlich gilt zum Thema Gebäudesachverständiger: Bestellt man einen Gebäudegutachter selbst, kann man nicht davon ausgehen, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden.
Gemäß § 85 Abs. 2 VVG sind Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen für Gebäudeschäden nur dann von einer Versicherung zu übernehmen, wenn diese den Betroffenen dazu aufgefordert hat, einen Gutachter hinzuzuziehen. Daher haben Versicherte kein Recht dazu, ihrer oder der gegnerischen Versicherung einen selbst beauftragten Sachverständigen für Gebäudeschäden in Rechnung zu stellen.
Welche Gebäudeschäden werden von der Gebäudeversicherung reguliert?
Eine Gebäudeversicherung ist für Mieter nicht relevant, sondern vielmehr für den Eigentümer eines Hauses. Sie kommt für Schäden auf, die alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile betrifft. Das sind zum Beispiel Fenster, Türen und Treppen. Anders als die Hausratversicherung schützt sie jedoch nicht das Inventar vor Schäden, wie beispielsweise Möbel oder elektrische Geräte (vgl. Was ist Hausrat und gehört zur Hausratversicherung?).
Vereinfacht gesagt werden sämtliche unbeweglichen Dinge, die zum Gebäude gehören, von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt und entsprechend ersetzt, sofern es zu einem Schaden kommt. Ist ein Sachverständiger für Gebäudeschäden erforderlich, übernimmt die Gebäudeversicherung diesen ohnehin. Die Konditionen der Versicherung sind bei den meisten Versicherern relativ ähnlich, allerdings gibt es bei den jeweiligen Zusatzvereinbarungen mitunter Abweichungen. Daher ist es anzuraten, vor dem Abschluss eines Vertrags unterschiedliche Angebote einzuholen. Dies funktioniert am einfachsten über einen Versicherungsvergleich im Internet.
Möchten auch Sie Ihre Ansprüche sicher gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen, sofern es zu einem Schaden kommt? Nehmen Sie jetzt unsere SofortHilfe in Anspruch Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent im Falle eines Falles. Unsere Experten beraten Sie als Mitglied gerne. Ein Gebäudesachverständiger aus dem DSH Gutachter-Netzwerk (siehe auch: Sachverständige finden) ermittelt bei Bedarf nicht nur Ihren Schaden, sondern wir helfen Ihnen auch bei einer schnellen und reibungslosen Regulierung.
Gutachter Wohngebäudeversicherung & Co. – Weiterführende Ressourcen:
- wohngebaeudeversicherung.info: Urteil des OLG Karlsruhe: Versicherung muss Gutachten dem Versicherungsnehmer auf Wunsch vorlegen
- welt.de: Probleme der Wohngebäudeversicherer, Klagen über schlampige Regulierung von Gebäudeschäden und Beispiel, wie ein Gegengutachten zur Gebäudeversicherung eine tatsächlich höhere Schadensumme ergab, als die Versicherung regulieren wollte