Wohngebäudeversicherung Schaden melden – Tipps & Tricks

Lesen Sie hier, worauf Sie unbedingt bei der Schadenmeldung an die Gebäudeversicherung achten sollten. Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie umfassend bei Gebäudeschäden. Mit einem Experten-Netzwerk aus:

  • Sachverständigen / Gutachtern zur Schadensanalyse
  • Fachanwälten für Versicherungsrecht bei Ärger mit der Versicherung
  • Sanierungsunternehmen für die Schadensanierung

Nehmen Sie am besten mit uns Kontakt auf, noch bevor Sie den Schaden melden!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Worauf Sie unbedingt bei der Schadenmeldung an die Gebäudeversicherung achten sollten

Für die meisten Bürger gehören die eigenen vier Wände zweifellos zu den finanziell aufwändigsten Anschaffungen Ihres Lebens. Viele Menschen zahlen Kredite für Eigentumswohnung oder Eigenheim über mehrere Jahrzehnte ab. Angesichts solcher Werte ist ein umfangreicher Schutz enorm wichtig. So können etwa Schäden am Hausdach infolge eines Sturms oder ein Wasserschaden aufgrund eines Rohrbruchs weitreichende finanzielle Folgen haben. In solchen Fällen reguliert die Wohngebäudeversicherung. Voraussetzung dafür ist eine zeitnahe und vollständige Schadenmeldung!

Gebäudeversicherung Schaden melden - schriftlich per Briefpost?! (© VRD / stock.adobe.com)
Gebäudeversicherung Schaden melden – schriftlich per Briefpost?! (© VRD / stock.adobe.com)

Was durch die Wohngebäudeversicherung versichert ist:

Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden am versicherten Gebäude und festem Inventar. Neben dem Gebäude selbst sind also beispielsweise auch Schäden an Heizungsanlagen von der Wohngebäudeversicherung gedeckt. Aber auch feste Böden innerhalb des Gebäudes sind versichert. Gleiches gilt für mitversicherte Nebengebäude bzw. Grundstücksbestandteile. Schäden an „losem Inventar“ hingegen wie etwa an Möbeln und Ähnlichem sind hingegen innerhalb der sogenannten Hausratversicherung abgesichert (vgl. Hausratversicherung was ist versichert).

Schadensmeldung: Wie Sie Ihrer Gebäudeversicherung den Schaden melden können

Die meisten Versicherer bieten Ihnen die Möglichkeit, einen entstandenen Schaden online melden zu können. Der große Vorteil dieses Service liegt in einer sehr unkomplizierten und schnellen Schadensmeldung. Lediglich die Eingabe relevanter persönlicher Daten und Angaben zum Schaden selbst sind dabei erforderlich.

Folgende Versicherer bieten Ihnen den Service einer unkomplizierten Schadenmeldung online:

Im Regelfall können Sie jedoch auch telefonisch oder schriftlich – per Fax oder per Post – einen Schaden melden. Für diese Art der Meldung existieren auch verschiedene Vorlagen als Muster, die Sie verwenden könne, um Zeit zu sparen.

Formular Schadenmeldung | Bevor Sie Ihrer Wohngebäudeversicherung einen Schaden melden... (© Jürgen Hüls / stock.adobe.com)
Formular Schadenmeldung | Bevor Sie Ihrer Wohngebäudeversicherung einen Schaden melden… (© Jürgen Hüls / stock.adobe.com)

Einige Versicherer bieten den Service einer reinen Online-Schadensmeldung gar nicht an. Dazu gehört beispielsweise die Württembergische. Als Versicherter müssen Sie sich im Schadensfall zunächst an die telefonische Hotline oder einen Berater vor Ort wenden. Auch auf diesem Wege können Sie den entstandenen Schaden melden. Wählen Sie den Weg einer schriftlichen Schadensmeldung können Sie häufig auch entsprechendes Formular Ihres Versicherers verwenden, das in aller Regel online zum Download zur Verfügung steht.

Ist im Fall eines Schadens immer ein Gutachter erforderlich?

Kommt es zu einem für die Gebäudeversicherung relevanten Schaden, ist nicht immer ist die Hinzuziehung eines Gutachters erforderlich. Gerade bei kleineren Schäden stehen Kosten und (möglicher) Nutzen eines Gutachters oftmals in keinem angemessenen Verhältnis, sodass Versicherer bereits von sich aus auf die Hinzuziehung eines Gutachters verzichten. Bei der Begleichung weniger umfangreichere Schäden verhalten sich viele Versicherer ohnehin relativ großzügig, sofern alle notwendigen Unterlagen (zum Beispiel Fotos, Formular der Schadenmeldung) vorliegen. Dazu gehört beispielsweise eine umfangreiche Dokumentation der Schäden und ein Kostenvoranschlag bezüglich der voraussichtlichen Regulierungskosten.

Schwieriger wird es, wenn Ihr Versicherer einen Schadenausgleich ablehnt oder die gemeldeten Schäden nicht vollständig übernehmen möchte. In diesem Fall kann die Einschaltung eines Anwalts oder der Deutschen Schadenshilfe lohnen. Zumindest, wenn der Versicherer auf Nachfrage nicht einlenkt bzw. nachbessert und Anwaltskosten und Schadenshöhe im angemessenen Verhältnis stehen. In diesem Fall gehört die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters in aller Regel dazu. Vgl. u.a.: AXA Gebäudeversicherung zahlt nicht, Württembergische Wohngebäudeversicherung zahlt nicht.

Wichtig: Die Kosten eines Gutachters trägt derjenige, der diesen beauftragt hat. Den finanziellen Aufwand für einen auf Eigeninitiative beauftragten Gutachter können Sie Ihrem Versicherer deshalb grundsätzlich nicht in Rechnung stellen. Zudem sollten Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Gebäudeversicherung genau prüfen. Innerhalb dieser sind meist Regelungen bezüglich Gutachten im Schadensfall getroffen, die Sie gegebenenfalls berücksichtigen sollten, bevor Sie nach dem Schaden melden einen Sachverständigen auf eigene Faust beauftragen wollen.

Schritt für Schritt zur erfolgreichen Schadenmeldung an die Wohngebäudeversicherung

Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit wertvollen Tipps, wie Sie sich im Falle eines Schadens gegenüber Ihrem Versicherer verhalten.

► Schritt 1: Folgeschäden vermeiden

Sobald Ihnen ein Schaden auffällt, sind Sie als Versicherter nach den Versicherungsbedingungen zur Schadenminderung bzw. zur Verhinderung weiterer Schäden verpflichtet. Halten Sie den Gesamtschaden also immer so gering wie möglich. Im Brandfall gehört dazu natürlich die schnellstmögliche Hinzuziehung der Feuerwehr. Kam es zu einem Rohrbruch muss der Haupthahn so schnell wie möglich abgedreht werden. Grundsätzlich sollten Sie immer den Weisungen Ihres Versicherers folgen.

► Schritt 2: Dokumentation und ggf. Anzeige erstatten

Erst dann, wenn keine weiteren bzw. umfangreicheren Schäden entstehen können, sollten Sie mit einer umfangreicheren Dokumentation der entstandenen Schäden beginnen. Diese Dokumentation ist wichtig, um Ihrer Wohngebäudeversicherung den Schaden melden zu können. Dabei gilt es zum Beispiel, nicht nur die Schäden an versicherten Sachen zu fotografieren. Auch weitere gegebenenfalls entstandene Einbruchsspuren oder gebrochene Wasserleitungen als Schadenursache sollten Sie für Ihren Versicherer zur Weiterleitung aufnehmen. Im Fall von Schäden aus kriminellen Handlungen (z.B. Einbruch) dürfen Sie eine polizeiliche Anzeige nicht vergessen. Auch gehört in jedem Fall eine genaue Auflistung aller beschädigten bzw. entwendeten Sachen zu einer vollständigen Schadenmeldung.

Im Zweifel gilt: Lieber zweimal mehr bzw. öfter dokumentieren als einmal zu wenig.

► Schritt 3: Der Gebäudeversicherung den Schaden melden

Eine festgelegte Frist existiert nicht, innerhalb derer Sie Ihren Wohngebäudeversicherung einen Schaden melden müssen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Schadenmeldung ist allerdings, dass diese unverzüglich, also „ohne schuldhaftes Verzögern“ erfolgt. Informieren Sie Ihren Versicherer daher immer so früh wie möglich. Auf welchem Wege, ist dafür unerheblich. Eine Schadensmeldung kann online, per Post, per Fax, telefonisch an einer Hotline oder auch persönlich bei einem Versicherungsvertreter erfolgen. Siehe auch: Schadensanzeige.

Sollten Sie noch Zeit für eine umfangreiche Schadendokumentation benötigen, ist auch das kein Problem. Melden Sie den Schaden trotzdem möglichst schnell, um in jedem Fall Ihren Meldepflichten nachzukommen. Unterlagen zur genaueren Dokumentation können Sie Ihrem Versicherer jederzeit noch nachreichen. In der Praxis ist es freilich hilfreich, wenn die Nachreichung von Dokumenten möglichst innerhalb einer zumutbaren Frist nach Ihrer Schadenmeldung erfolgt.

Gebäudeversicherung Schaden: Dokumentieren Sie so viel wie möglich - Fotos, Kopie der Schadensmeldung, Belege / Nachweise, Kostenvoranschläge, Gutachten und Gutachter-Kosten-Rechnung... (© Pixelot / Fotolia)
Gebäudeversicherung Schaden: Dokumentieren Sie so viel wie möglich – Fotos, Kopie der Schadensmeldung, Belege / Nachweise, Kostenvoranschläge, Gutachten und Gutachter-Kosten-Rechnung… (© Pixelot / Fotolia)

Nach Schadensmeldung zunächst abwarten

Sofern Sie keine (weiteren) Maßnahmen zur Schadeneindämmung mehr ergreifen müssen, heißt es abwarten. Lassen Sie das Schadenbild unverändert bis sich Ihr Versicherer meldet. Der Grund dafür liegt darin, dass sich auch ein gegebenenfalls beauftragter Gutachter ein genaues Bild über den Gesamtschaden machen soll. Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie zwischenzeitlich etwas Abweichendes mit Ihrem Versicherer abgesprochen haben sollten. Gerade aufgrund dieser Wartezeit ist es wichtig, dass Sie Ihrem Versicherer möglichst schnell den entstandenen Schaden melden.

Reparatur vornehmen lassen

Als Inhaber eines Gebäudes möchten Sie entstandene Schäden natürlich möglichst schnell beseitigen (lassen). Warten Sie jedoch zunächst wie beschrieben ab, bis sich Ihr Versicherer entsprechend äußerst. Dies gilt sowohl für Aufräum- als auch für Reparaturarbeiten (siehe Einbruchschadenbeseitigung). Beauftragen Sie erst dann ein Unternehmen mit der Beseitigung der Schäden, wenn Ihre Wohngebäudeversicherung nach der Schadenmeldung (bzw. dem Schadenbericht) eine entsprechende Freigabe dazu erteilt hat. Andernfalls kann es sein, dass dieser die Kosten für die Beseitigung von Schäden nur teilweise oder in Extremfällen gar nicht übernimmt.


Sie benötigen Hilfe bei der Meldung Ihres Schadens gegenüber Ihrem Versicherer? Sie haben einen Schaden gemeldet, aber Ihr Versicherer lehnt eine Regulierung (teilweise) ab? Gern helfen wie Ihnen. Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe beraten und nutzen Sie unsere professionelle Unterstützung zur erfolgreichen Schadensabwicklung!


Quellen und weiterführende Ressourcen:

  • geld.de: 7 wichtige Schritte nach Schadenfall an Haus und Wohnung
  • finanzberatung-bierl.de: Warum und wann man nicht jeden Schaden melden soll (Gebäude, Haftpflicht, Hausrat und mehr)
  • gansel-rechtsanwaelte.de: Über die häufigsten Ausreden der Gebäudeversicherer, nach einer Schadenmeldung nicht zahlen zu müssen
  • frag-einen-anwalt.de: Einschätzung zur Übernahme von Gutachterkosten bei einem Wohngebäudeschaden durch die Versicherung oder den Versicherten
Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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