Beweissicherungsverfahren Bau | Selbstständiges Beweisverfahren bei Problemen mit Baumängeln u.ä.

Baumängel können im Nachhinein enorme Schäden nach sich ziehen. Mit einem Beweisverfahren kann ein gerichtliches Gutachten erwirkt werden, um einen Rechtsstreit mit Sachverständigen beizulegen. Aber was kostet ein Beweissicherungsverfahren und wann ist ein selbstständiges Beweisverfahren sinnvoll? Dieser Artikel erklärt Ihnen, worauf es vor Gericht ankommt – und inwiefern wir Sie unterstützen können.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Beweissicherungsverfahren und Definition – was ist das selbstständige Beweisverfahren?

Baumängel können mehr als ein Ärgernis sein: Schäden, die sich erst später offenbaren führen dann oft zu kostenintensiven Reparaturen und Korrekturen. Schlimmstenfalls ist die Statik eines ganzen Gebäudes in Gefahr. Wer rechtzeitig die Baumängel dokumentiert und eine Beweissicherung vornimmt, kann es später leichter haben. Denn grundsätzlich handelt es sich um ein Verfahren vor Gericht. Es dient in erster Linie dazu, die Beweise über vorhandene Mängel beim Bau durch Sachverständige feststellen zu lassen. Ein Gutachten ist hierfür das übliche Mittel.

Auf einer Baustelle (z. B. Hausbau oder Tunnelarbeiten) können Baumängel auftreten. Dabei spielt die Gewährleistung eine wichtige Rolle. Die Partei, die auftretende Baumängel zu beseitigen hat, dies aber nicht übernimmt, kann auf diese Weise in einem gerichtlichen Prozess eher eines Besseren belehrt werden. Denn dann lassen sich die Gutachten, die die Beweise für Baumängel feststellen, anführen.

Auf diese Weise können also eindeutige Beweise gesammelt werden und ein späterer Gerichtsprozess ggf. vermieden werden. Solch eine Dokumentation ist am Anfang der Bauarbeiten ebenso relevant wie zu späteren Zeitpunkten. Denn es existiert eine Reihe an Situationen, in denen eine präzise Beweissicherung sinnvoll oder notwendig sein kann.

Wer stellt den Antrag zur Beweisaufnahme und Beweissicherung? Das übernimmt normalerweise der Auftraggeber. Das bedeutet, derjenige, der für ein Hauptverfahren zuständig wäre, übernimmt auch die Antragstellung zur Feststellung der Beweise.

Ein entscheidender Zeitpunkt ist die Bauabnahme. Denn der eigentliche Zweck eines selbstständigen Beweisverfahrens liegt in der Beweissicherung und vorrangig der Feststellung im Zuge der Bauabnahme. Das beinhaltet den Zeitpunkt vor der Abnahme, währenddessen oder im Anschluss an die Abnahme.

Beweissicherung | Beweissicherungsverfahren, Beweisverfahren (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Beweissicherung | Beweissicherungsverfahren, Beweisverfahren (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)

Wann ist ein selbstständiges Beweisverfahren sinnvoll?

Grundsätzlich kann ein Fachanwalt für Bau und Architektenrecht hilfreich einwirken, wenn es um die Feststellung von Baumängeln und der Sammlung von Beweisen für das Gericht geht. Aber das ist nicht zwingend nötig. Ein selbstständiges Beweisverfahren kann auch ohne Anwalt und ausschließlich von Privatpersonen angestrengt werden. Das betrifft aber ausschließlich den Antrag für die Beweissicherung.

Ein Beweissicherungsverfahren bietet sich vor allem an, um ein größeres Verfahren vor Gericht und damit einen aufwendigen Prozess zu vermeiden. Viele Privatpersonen wissen aber nicht genau, wie solch ein Verfahren abläuft. Das klärt der folgende Textabschnitt.

Beweissicherungsverfahren Ablauf

Der Ablauf eines Beweisverfahrens beginnt zunächst mit der Antragstellung beim zuständigen Gericht. Dieses ist für gewöhnlich das Landgericht. Im Grunde ist jenes Gericht zuständig, bei dem ebenfalls ein zugehöriger Hauptprozess stattfinden würde. Allerdings ist einiges zu beachten, ehe der Gang zum Gericht erfolgt. Denn Antragsteller müssen vor der Antragstellung sicherstellen, dass die Begründung für das Beweisverfahren ausreichend sind. Dies regelt § 487 Abs. 2 ZPO (Zivilprozessordnung). Wie wird dies überprüft?

Der Antrag für die Beweissicherung und das Beweisverfahren enthält klar definierte Fragen und Antworten, die nach einem bestimmten Muster formuliert sind. Dadurch lässt sich ausreichend prüfen, wie der Sachverhalt sich äußert und was für Beweise zu beachten sind. Dementsprechend sollen die Antworten mit Ja oder Nein erfolgen und zugleich nähere Hinweise liefern.

Diese Zusatzangaben konzentrieren sich darauf, wie sich die Bauschäden äußern, indem auf die verstoßenen Regelungen und Vorschriften verwiesen wird. Sobald der Antrag zugelassen worden ist, kann ein selbstständiges Beweisverfahren starten. Zu diesem Zweck kommt ein Sachverständiger zum Einsatz, den das Gericht benennt. Dieser Sachverständige ist infolgedessen verpflichtet, ein Gutachten zu erbringen (Beweissicherungsgutachten).

Baurecht, Baumängel, Bauärger | Das Beweissicherungsverfahren Bau ist eine Möglichkeit, ein gerichtliches Gutachten zu "erzwingen", um Baumängel rechtlich sicher zu dokumentieren für einen ggf. späteren Gerichtsprozess zu Schadensersatz, Nacherfüllung und Schadensbeseitigung. (© HNFOTO / stock.adobe.com)
Baurecht, Baumängel, Bauärger | Das Beweissicherungsverfahren Bau ist eine Möglichkeit, ein gerichtliches Gutachten zu “erzwingen”, um Baumängel rechtlich sicher zu dokumentieren für einen ggf. späteren Gerichtsprozess zu Schadensersatz, Nacherfüllung und Schadensbeseitigung. (© HNFOTO / stock.adobe.com)

Aufgaben des Gutachters beim Beweisverfahren

Der gerichtlich benannte Gutachter (siehe Öffentlich bestellter Sachverständiger im Bauwesen) muss kompetent genug sein, um die vorliegende Begutachtung der jeweiligen Baumaßnahmen angemessen erfüllen zu können. Deswegen gehört es nach seiner Ernennung zum Job, mit dem Auftraggeber das weitere Vorgehen der Begutachtung und Sammlung der Beweismittel abzusprechen.

Beim Auftraggeber handelt es sich im Übrigen immer um einen Unternehmer oder Bauherren. Die Besprechung des Vorgehens dient außerdem dem Zweck, Auftraggeber über alternative Beweisfeststellung zu informieren. Im Zweifelsfall kann ein Fachanwalt zurate gezogen werden.

Um ein professionelles und umfassendes Gutachten zur Feststellung von Beweisen anfertigen zu können, sind diverse Ortstermine wahrzunehmen. Dabei treffen sich üblicherweise beide Parteien gemeinsam mit dem Sachverständigen.

Ein wichtiger Aspekt besteht hierbei in der engen Begrenzung der Anzahl der Anwesenden. Kommen weitere Personen hinzu, wie bspw. ein Anwalt, muss dies ausdrücklich von beiden Parteien gestattet sein. Für das Treffen erfolgt zwei Wochen im Voraus eine entsprechende Ladung.

Gutachten zur Beweissicherung erstellen – achtsam und akribisch

Präzision und Sorgfalt sind bei der Begutachtung von Baumängeln essenziell, um vor Gericht eine entsprechende Aussagekraft zu haben. Deswegen sollten die Beschreibungen vom Gutachter so exakt wie möglich erfolgen. Das spätere Gutachten kann deswegen folgende Anhänge erhalten:

  • Schriftverkehr
  • Fotos
  • Pläne
  • sprachliche Notizen
  • ggf. Videoaufzeichnungen
  • ggf. Untersuchungsergebnisse externer Labore

Die Genauigkeit der Angaben ist ebenfalls notwendig, damit sich später durchgeführte Baumaßnahmen nicht auf die Beweisführung und Dokumentation auswirken. Demnach reicht es nicht aus, wenn bei der Sicherung der Beweise lediglich von “mehreren Löchern” die Rede ist. Ungenauigkeiten über Mängel und Sachschäden können in einem späteren Rechtsstreit problematisch werden.

Die Fachkompetenz des jeweiligen Sachverständigen ist ein weiteres wesentliches Werkzeug, um vor Gericht zu bestehen. Sie beeinflusst unweigerlich die Qualität des finalen Gutachtens. Generell ist es nötig zu wissen, dass in dem Endbericht vor allem zwei Kernpunkte vorhanden sein sollten:

  1. Methoden der Beweisdokumentation
  2. Ergebnisse der Beurteilung

Diese Gutachtenerstellung nimmt im Regelfall einige Wochen oder sogar Monate in Anspruch. Das Ausmaß der Beweiserhebung und Berichterstellung hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Ein selbstständiges Beweisverfahren / Beweissicherungsverfahren hat seine Kosten, seinen geregelten Ablauf und seinen Zeitaufwand. Bei größeren Baumängeln / Bauschäden und einem sich anbahnenden juristischen Streit kann es eine gute Idee sein, vorsorglich die Situation rechtssicher dokumentieren zu lassen. (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Ein selbstständiges Beweisverfahren / Beweissicherungsverfahren hat seine Kosten, seinen geregelten Ablauf und seinen Zeitaufwand. Bei größeren Baumängeln / Bauschäden und einem sich anbahnenden juristischen Streit kann es eine gute Idee sein, vorsorglich die Situation rechtssicher dokumentieren zu lassen. (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)

Beweissicherungsverfahren vor Gericht: Ergänzung oder Anfechtung

Ist ein Gutachten erst einmal erstellt, erhalten beide Parteien die Gelegenheit, ergänzende Beurteilungen oder weitere Fragen einzubringen. Sie dienen hauptsächlich dazu, neue Unklarheiten zu klären. Deswegen beziehen sich solche Ergänzungen stets auf das vorliegende Gutachten.

Sobald die Fragen zum Sachverständigengutachten alle beantwortet bzw. erörtert worden sind, kann das Gericht sich um den Fall kümmern. Hierbei werden sämtliche Details und Resultate dargelegt. Das selbstständige Beweisverfahren endet normalerweise an dem Punkt, an dem beide Parteien die Ergebnisse einsehen konnten.

Nach dem Abschluss des Verfahrens ergeben sich ggf. zusätzliche Schritte. Dazu kann es ebenfalls gehören, dass eine Partei das Gutachten anfechten möchte (vgl. Sachverständigengutachten anfechten). Weitere Optionen zum Umgang mit der Beurteilung können sein:

  • Kostenerstattung
  • Vergleich
  • Erhebung einer Klage
  • Nachbesserung

Wie endet das selbstständige Beweisverfahren?

Im Regelfall schließt sich das Beweisverfahren mit dem Gutachten von einem Sachverständigen vor Gericht ab. Diese Beurteilung fällt zum Zweck der Dokumentation der Beweise schriftlich aus. Ein Urteil, wie es bei anderen Gerichtsverfahren geläufig ist, kommt hierbei nicht zustande. Das Beweissicherungsverfahren widmet sich ausschließlich der Tatsachenklärung.

Alternative zum Gutachten vor Gericht – was nützt ein Privatgutachten?

Es können auch mit einem Privatgutachten Vergleiche erzielt werden. Das bedeutet, ein Privatgutachten eignet sich, um Kosten zu senken und um für die Parteien eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Das kann ggf. günstig sein, um Baufehler schneller dokumentieren zu können (vgl.: Baufehler an Wohngebäuden).

Solch ein Umstand kann bspw. in Extremsituationen notwendig sein (siehe: Wasser drückt durch Kellerwand). Aber auch in anderen Situationen, in denen sich bauliche Mängel erst später zeigen und Maßnahmen nötig machen, wie bspw. einen Balkon zu sanieren, wo unerwartet hohe Kosten auftauchen können. (siehe auch Bausanierung Kosten).

Nicht zuletzt kann sich ein Privatgutachten hinsichtlich des Ablaufs trotz allem nachteilig auswirken. Das gilt insbesondere, wenn die Verjährung naht (vgl. Baumängel Verjährung). Ein privat erstelltes Gutachten kann die Frist zur Gewährleistung nicht verzögern, sodass dem Zeitpunkt eine höhere Bedeutungskraft bekommt. Noch dazu sind private Beurteilungen zur Beweissicherung vor Gericht oft weniger aussagekräftig als ein gerichtlich angeordnetes Gutachten. Siehe auch: Gewährleistung Bauleistungen.

Kosten vom Beweissicherungsverfahren – wer zahlt was?

Ein vorsorgliches Beweissicherungsverfahren geht mit einigen Kosten einher. Diese gelten zunächst dem Gericht und dessen Verwaltungskosten, aber auch dem Gutachter und dessen Aufwand bei der Beurteilung / Beweisaufnahme. Zusätzlich können einzelne Posten anfallen, die vom individuellen Fall abhängig sein können. Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass die Kosten umso höher ausfallen, je komplizierter die Situation zu den Bauschäden ist. Wer trägt demnach die Kosten für ein Beweissicherungsverfahren?

Die Kosten gliedern sich vorrangig nach einem Vorschuss, der die Gebühren für das Gericht enthält, sowie jene Aufwendungen für die erbrachten Leistungen des Sachverständigen (vgl.: Baugutachten Kosten).

Welche Leistungen können sich daraus ergeben? Die folgende Auflistung zeigt, mit welchen Posten allgemein zu rechnen ist:

  • Spesen und Materialkosten
  • Fahrtkosten
  • Gebühren, falls Hilfskräfte beteiligt wurden (bspw. Assistenz bzw. Sekretariatstätigkeit)
  • sonstige Nebenkosten

Die Frage, wer für die Kosten verantwortlich ist, beantwortet sich für gewöhnlich erst im Rahmen vom Hauptverfahren. Das ist üblicherweise kein Thema für ein vorsorgliches Beweissicherungsverfahren. Der Ablauf zur Beweissicherung folgt somit einer gewissen Ordnung.

Wie hoch die Kosten ausfallen, gestaltet sich nach der oft nach der Rechtsanwaltsvergütung (RVG). Da die Beweisdokumentation eine eigenständige Angelegenheit zusätzlich zum eigentlichen Hauptverfahren ist, können die Gebühren gesondert berechnet werden. Sofern ein Rechtsanwalt also beteiligt ist, können im Beweisverfahren folgende Gebühren anfallen:

  • Termingebühr
  • Einigungsgebühr
  • ggf. Verfahrensgebühr
  • Kosten in Abhängigkeit von Streitwert bzw. Gegenstandswert

Weitere Hinweise für ein vorsorgliches Beweissicherungsverfahren

Damit die Feststellung von Beweisen problemfrei gelingt, sind zusätzliche Informationen oft hilfreich. Demnach kann es lohnenswert erscheinen, Zeugenaussagen parat zu haben. Denn nicht nur die sprachlichen Notizen von Sachverständigen gelten als beweiskräftig, sondern auch Zeugen, die Baumängel bestätigen können.

Zusätzlich ist es vor Gericht gestattet, den benannten Gutachter zu befragen. Den Antrag für eine solche Befragung können beide Parteien stellen. Das dient dem Zweck, die dargestellten Beweise ausführlicher darzulegen und ggf. einen gerichtlichen Vorteil daraus ziehen zu können.

Fazit – selbstständiges Beweissicherungsverfahren

Die Beweissicherung zur Feststellung von Baumängeln eignet sich für etliche Fälle im Bauwesen. Wer ein Eigenheim bauen lässt oder ein solches plant, kann sowohl nach der Bauabnahme (vgl. Mängel nach Abnahme) als auch währenddessen oder davor schon eine Dokumentation der Beweise anstreben, wenn sich eine Notwendigkeit dafür andeutet.

Als vorsorgliches Beweissicherungsverfahren kann dies helfen, Gewährleistungsansprüche gerichtlich mit einem entsprechenden Gutachten durchzusetzen. Dabei ist ein Privatgutachten oft kostengünstiger und schneller erstellt (s.a. Sachverständiger für Baumängel, unabhängiger Immobiliengutachter). Wir können Ihnen passende Sachverständige für solch einen Fall vermitteln – kontaktieren Sie uns gerne!

Quellen:

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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