Schadengutachten für Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Brandschäden

Bei höheren Schadensummen werden von Versicherungen fast immer Sachverständige herangezogen, um ein Gutachten zur Schadenswertermittlung zu erstellen. Liegt man als Versicherter im Streit mit der Versicherungsgesellschaft, dann kann es auch sinnvoll sein, selbst einen Sachverständigen mit einem Schadengutachten zu beauftragen. Die Deutsche Schadenshilfe vermittelt entsprechende Experten nebst Fachanwälten für Versicherungsrecht. In diesem Artikel erläutern wir, was Sie beachten sollten.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Schadengutachten für Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Brandschäden

Im Falle eines umfangreichen Brandschadens oder Wasserschadens ist das Ausmaß der Beschädigungen und des unbrauchbar gewordenen Mobiliars nicht immer von vorneherein klar. Auch die Entstehung, also warum es zu den Wasser- oder Brandschäden kam, liegt manchmal im Dunkeln. Sachverständige / Gutachter können hier mit einem Schadengutachten Aufklärung leisten und dabei helfen, den Schadenswert einzuschätzen (“Schadenwertermittlung”).

Darum geht es bei einem Schadensgutachten

Ein Gutachter, oder auch Sachverständiger (beide Begriffe werden in der Regel synonym verwendet) hat im Großen und Ganzen drei Aufgaben:

  1. Den Schadenshergang aufklären: Ein qualifizierter Gutachter kann beispielsweise erkennen, ob Schäden an einem Gebäude wirklich durch einen Sturm entstanden sind oder ob es sich um normale Alterungserscheinungen handelt. Dementsprechend kann er klären, ob es sich bei dem Schaden um einen Versicherungsfall handelt oder nicht.
  2. Den Schadenswert bestimmen: Liegt ein Schadensfall vor, muss bestimmt werden, wie hoch die Summe ist, die die Versicherung erstatten muss. Bei der Schadenswertermittlung wird in der Regel nicht der Anschaffungspreis des beschädigten Inventars, sondern (bei der Hausratversicherung) der sogenannte Neuwert / Wiederbeschaffungswert erstattet. Also das, was die Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte jetzt kostet. Die Einschätzung des Schadens, beispielsweise bei Einbruchdiebstahl, vor allem wenn eine große Zahl unterschiedlicher Objekte betroffen ist, ist sehr kompliziert und von Laien kaum zu bewältigen.
  3. Wiederherstellungsmöglichkeiten und Instandsetzungskosten prüfen: Natürlich liegt es im Interesse z.B. einer Gebäudeversicherung, so wenig wie möglich zahlen zu müssen. Der Gutachter muss daher einschätzen, ob eine Reparatur möglich und gegebenenfalls günstiger ist als eine Neuanschaffung. Die Summe, die die Versicherung bei Reparaturen leistet ist die der Gesamtkosten minus der Wertsteigerung, die unter Umständen auftritt.

Bei den Bezeichnungen Gutachter und Sachverständiger handelt es sich in Deutschland nicht um geschützte Begriffe. Prinzipiell darf sich also jeder, auch ohne die nötigen Fachkenntnisse zu besitzen, so nennen. Versicherungen haben daher oft hauseigene Gutachter, auf deren Expertise sie vertrauen können. Privatpersonen können hingegen auf sogenannte öffentlich bestellte Sachverständige oder zertifizierte Sachverständige zurückgreifen (Erklärung bei ihk-schleswig-holstein.de). Deren Expertise sowie Qualität und Neutralität der Schadengutachten wird vor ihrer Ernennung überprüft. Diese werden daher in der Regel von allen Parteien anerkannt.

Nach dem Löschen und Maßnahmen zur Schadenminderung geht es der Versicherung schnell um die Frage: Wie hoch ist der Schadenswert (bzw.: Schadenwert)? Professionelle Schadensgutachten kosten bei großen Brandschäden und Wasserschäden so einiges, werden jedoch in aller Regel vom Versicherer übernommen. (© GordonGrand / stock.adobe.com)
Nach dem Löschen und Maßnahmen zur Schadenminderung geht es der Versicherung schnell um die Frage: Wie hoch ist der Schadenswert (bzw.: Schadenwert)? Professionelle Schadensgutachten kosten bei großen Brandschäden und Wasserschäden so einiges, werden jedoch in aller Regel vom Versicherer übernommen. (© GordonGrand / stock.adobe.com)

Wann wird ein Schadengutachten erstellt?

In den meisten Fällen regt die Versicherung die Erstellung eines Schadensgutachtens an. Das kann entweder geschehen, um primär die Schadensursache oder das Vorliegen eines Einbruchdiebstahls festzustellen (siehe Einbruch Definition) oder zur Schadenswertermittlung, beispielsweise am Hausrat (siehe Gutachter Hausratversicherung).

Geht es nur um kleinere Summen, dann verzichten Hausratversicherungen häufig auf ein detailliertes Gutachten und ersetzen den vom Versicherten angegebenen Schaden ohne weitere Überprüfung. Brandschäden und Wasserschäden sind jedoch in der Regel sehr weitreichend und der Schadenswert liegt im fünf- oder sechsstelligen Bereich. Daher ist in solchen Fällen das Anfordern eines Gutachtens durch die Hausrats- und/oder Gebäudeversicherung Standard (siehe auch Gebäudegutachter, Schadensgutachter Gebäude). Der Gutachter beurteilt nicht nur die Höhe des Wasser- oder Brandschadens, sondern bestimmt auch, welche Maßnahmen zur weiteren Schadensverhütung und Instandsetzung des Gebäudes in die Wege geleitet werden.

Prinzipiell kann auch der Versicherte, bei dem der Wasserschaden aufgetreten ist, ein Schadengutachten für seinen Hausrat zur Schadenwertermittlung in die Wege leiten. Die Versicherung muss dieses jedoch nicht anerkennen. Kommt es zum Streitfall über den Schadenshergang oder die zu ersetzende Versicherungssumme (vgl. u.a. auch Unterversicherung / Versicherungssumme Hausrat), wird meistens vom Gericht, das den Fall verhandelt, ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen angefordert. Auf dessen Grundlage fällt dann meist die Entscheidung.

Die Kosten eines Schadensgutachtens

Was ist mit den Schadensgutachten Kosten? – Wird der Gutachter von der Versicherung beauftragt, dann zahlt diese in der Regel auch dessen Honorar. Ein Ausnahmefall ist dabei der Versicherungsbetrug. Stellt der Sachverständige fest, dass der Versicherte den Wasser- oder Brandschaden selbst verursacht hat, erlischen nicht nur dessen Ansprüche an die Versicherung. Er muss auch die Schadengutachten Kosten selbst zahlen (handelsblatt.com).

Engagiert ein Geschädigter selbst einen Gutachter zur Schadenswertermittlung, dann geschieht das in der Regel auf eigene Kosten. Das dafür fällige Honorar setzt sich meistens aus einem Grundbetrag sowie dem Aufwand des Gutachters in Form eines Stundensatzes zusammen. Bei größeren Schäden ist mit Kosten in Höhe von 500 bis 1000 € für das Gutachten zu rechnen.

Streitigkeiten über ein Gutachten

Ist der Versicherte mit dem von der Versicherung vorgelegten Schadensgutachten bezüglich Brandschäden oder Einbruchdiebstahl nicht einverstanden, kann er auf ein sogenanntes Sachverständigenverfahren bestehen. Dies ist die einfachste Möglichkeit, um Uneinigkeiten über das Vorliegen eines Versicherungsfalls oder die Höhe des Schadens beizulegen. Bei einem Sachverständigenverfahren bestellen sowohl die Versicherung als auch der Versicherte einen Sachverständigen. Diese ernennen einen sogenannten Obmann, der über Punkte, in denen sich die Gutachter nicht einig sind, verbindlich entscheidet. Vgl. Sachverständigenverfahren Wohngebäudeversicherung.

Wer die Kosten für das Sachverständigenverfahren übernimmt, ist unterschiedlich. Es kann sein, dass der Versicherte die Bezahlung für seinen eigenen Sachverständigen sowie die Hälfte der Kosten für den Obmann tragen muss. In anderen Fällen, vor allem, wenn es um hohe Schadenssummen geht, werden die gesamten Kosten am Ende oft von der Versicherung übernommen.

Schadengutachten, Schadenswertermittlung - Bei Brandschäden, Wasserschäden oder Einbruchdiebstahlschäden wird zur Schadenwertermittlung häufig ein Schadensgutachten durch einen Sachverständigen der Versicherung erstellt (© Coloures-Pic / stock.adobe.com)
Schadengutachten, Schadenswertermittlung – Bei Brandschäden, Wasserschäden oder Einbruchdiebstahlschäden wird zur Schadenwertermittlung häufig ein Schadensgutachten durch einen Sachverständigen der Versicherung erstellt (© Coloures-Pic / stock.adobe.com)

Die Deutsche Schadenshilfe: Ihr Ansprechpartner bei Brand- und Wasserschäden oder Einbruchsdiebstahl

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Jens Hoffmann
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