Gutachtervermittlung: Schadensgutachter für Haus, Gebäude, Bau

Muss ein Schaden an einem Gebäude über eine Versicherung reguliert werden, dann ist ein Schadensgutachter oft unverzichtbar. Dieser wird mitunter direkt vom Versicherer entsandt, gleichzeitig kann es aber auch Sinn machen, sich selbst um einen erfahrenen Schadengutachter zu kümmern. Gerade, wenn es um teure Schäden am Haus / Gebäude geht und die Versicherung bzw. die Baufirma den Schaden kleinreden will.

Wir unterstützen Sie dabei, den richtigen Gutachter zu finden. – Die Deutsche Schadenshilfe ist spezialisiert auf die Regulierung von Schäden im Wohnumfeld; Brandschäden, Wasserschäden oder Bauschäden / Baumängel.

Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk aus Gutachtern (Sachverständigen), Sanierungsprofis sowie Fachanwälten.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Welche Rolle spielt ein Schadengutachter bei Gebäudeschäden für den Eigentümer?

Wenn es zu einem Bauschaden oder auch zu einem anderen Schaden am Haus kommt – der zum Beispiel durch eine defekte Wasserleitung außerhalb des Hauses, durch einen Brand oder auch durch einen Sturm zustande kommt, muss mit hohen Kosten gerechnet werden. Für Laien ist es dabei oft nicht einfach, einzuschätzen, was alles beschädigt worden ist und wie es saniert werden muss. Aus diesem Grund sollte ein erfahrener Gutachter für Gebäudeschäden (siehe Sachverständiger Bauwesen) hinzugezogen werden. Dieser kann dabei helfen, die richtigen Maßnahmen einzuleiten und den Hauseigentümer vor allem dabei unterstützen, sich erfolgreich gegenüber der Versicherung zu behaupten.

Bauingenieur | Schadensgutachter für Haus, Gebäude, Bau (© ArTo / stock.adobe.com)
Bauingenieur | Schadensgutachter für Haus, Gebäude, Bau (© ArTo / stock.adobe.com)

Der Schadensgutachter: Welche Aufgaben hat er bei Problemen mit Versicherungen?

Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Sturm-, Wasser- oder Feuerschaden handelt – kommt es zu einem Gebäudeschaden, sollte man sich im besten Fall direkt an einen Experten wenden, ohne zu lange zu warten. Dies ist unabdingbar, um einerseits die Schadensursache eindeutig festzustellen (vgl. etwa Schäden durch Baumwurzeln) und um das Risiko für mögliche Folgeschäden zu verringern. Ansonsten kann es passieren, dass die Schadensregulierung mit der Zeit teurer wird und man letzten Endes sogar vielleicht selbst auf den Kosten sitzen bleibt (siehe Sanierungsberatung für Gebäude). Dies sollte tunlichst vermieden werden – und genau aus diesem Grund ist ein Schadengutachter auch so wichtig, wenn der Schaden über die Versicherung reguliert werden soll.

Doch welche Aufgaben übernimmt der Schadengutachter eigentlich genau?

In erster Linie erstellt er professionelle Gutachten für Gebäude, Grundstücke und alle weiteren Bestandteile. Hierbei kommt es im Schadensfall vor allem auf die zuverlässige Ermittlung der Schadensursache, aber auch auf die Empfehlung geeigneter Sanierungsmaßnahmen an. Ein solcher Sachverständiger untersucht im Regelfall Schäden an Gebäuden, welche von Gebäude-, Haftpflicht- oder Sachversicherungen übernommen werden sollen.

In Fällen, in denen jemand am eigenen Haus einen Schaden verursacht hat oder in denen ein Gebäudegutachter benötigt wird, um seine Ansprüche gegenüber einer gegnerischen Versicherung durchzusetzen, vermitteln wir Ihnen zuverlässig einen Experten. Mit Hilfe eines neutralen Gutachtens lässt sich ein Gebäudeschaden problemlos und schnell über die entsprechende Versicherung zu regulieren – ohne, dass es zu nervenaufreibenden Auseinandersetzungen kommt. Der Schadensgutachter kann auch ein Baugutachten (Bauschadengutachten) erstellen, wenn es zu Fehlern auf der Baustelle gekommen ist. Allgemein empfehlen wir, sich bereits während der Bauphase Unterstützung von einem Fachmann einzuholen, um zu verhindern, dass es unbemerkt zu gravierenden Baumängeln kommt (vgl. Baupfusch Hilfe).

Bauprüfung | Schadengutachter notiert Schäden am Bau (© ArTo / stock.adobe.com)
Bauprüfung | Schadengutachter notiert Schäden am Bau (© ArTo / stock.adobe.com)

Hat jemand an Ihrem Gebäude einen Schaden verursacht oder benötigt man ein Gutachten, um es bei der gegnerischen Versicherung vorzulegen, um seine Ansprüche durchzusetzen, helfen wir schnell und mit Erfahrung. Ein neutrales Gutachten hilft dabei, den Schaden schnell über die zuständige Versicherung zu regulieren – ganz ohne langwierige Streitigkeiten. Ein Gebäudesachverständiger wird vor Ort genau die Art und den Umfang des Schadens durch Fotos, Messungen und detaillierte Notizen beschreiben, damit am Ende keine Fragen mehr offen bleiben.

Gebäudesachverständiger: So wichtig ist die Beweissicherung bei Gebäuden

Keinesfalls muss ein Schadensgutachter für Schäden an Gebäuden erst dann zum Einsatz kommen, wenn es tatsächlich zu einem Schaden gekommen ist. Er kann so beispielsweise auch vor Ort den derzeitigen Zustand eines Gebäudes protokollieren. Mit diesem Nachweis kann dann später ausgeschlossen werden, dass man grundlos für Schäden an benachbarten Gebäuden aufkommen muss (vgl. auch: Sachverständigengutachten Haus, unabhängiger Immobiliengutachter). Eine weitere Aufgabe eines Schadensgutachters kann allerdings auch die exakte Vermessung von Nutz- und Wohnfläche zu messen, sofern der Eindruck entsteht, dass die Angaben nicht dieselben wie im Exposé sind. Auch hierfür vermitteln wir Ihnen gerne entsprechende Experten, die sich gerne darum kümmern.

Bauleiterin im Zweifel | Unsere Schadengutachter schauen genau hin. Die Dokumentation von Bauschäden und Baumängeln an Gebäuden ist für Haftungsfragen und die Regulierung mit Versicherungen von elementarer Bedeutung. (© ArTo / stock.adobe.com)
Bauleiterin im Zweifel | Unsere Schadengutachter schauen genau hin. Die Dokumentation von Bauschäden und Baumängeln an Gebäuden ist für Haftungsfragen und die Regulierung mit Versicherungen von elementarer Bedeutung. (© ArTo / stock.adobe.com)

Warum neutrale Gutachten so wichtig sind

Gebäudeschäden, die von Dritten verursacht worden sind, müssen nicht zwangsläufig einen juristischen Prozess nach sich ziehen. Neutrale Schiedsgutachten, wie sie von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden, bieten die Option, dass zwei Parteien sich fair einigen. Auf diese Weise lassen sich teure Gerichtsprozesse vermeiden, bei denen immer unsicher ist, wer ihn letzten Endes gewinnt. Siehe auch: Schiedsgutachten, Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?, Ablauf eines Sachverständigenverfahrens

Sofern ein Schiedsgutachten erstellt werden soll, muss der Gutachter für Gebäudeschäden von den beiden gegnerischen Parteien ausgewählt werden. Seine Aufgabe ist es, unparteiisch und neutral zu handeln – das Ergebnis des Gutachtens ist dann allerdings für beide Seiten bindend und kann nicht angefochten werden (siehe: Gutachten anfechten).

Die Kosten für einen Schadensgutachter – wer zahlt im Falle eines Falles?

Ganz egal, ob Wasser im Keller durch die Wand kommt, das Haus unter Wasser steht oder es zu einem Kabelbrand gekommen ist, der sich zu einem Wohnungsbrand / Hausbrand ausgeweitet hat – wenn die Versicherung selbst einen Gutachter entsendet, um den Schaden zu besichtigen, entstehen dem Versicherten dafür natürlich keine Kosten. Erfolgt die Schadensregulierung über die gegnerische Versicherung – das kann zum Beispiel eine Gebäudeversicherung vom Eigentümer des Hauses sein – dann empfiehlt es sich, dass Geschädigte sich stets beim Eigentümer danach erkundigen, ob ein Gutachter beauftragt werden soll.

Allgemein gilt jedoch: Wer auf eigene Faust einen Gebäudegutachter oder einen Gutachter für Pfusch am Bau beauftragt, der kann natürlich nicht erwarten, dass die Versicherung für diesen danach die Kosten übernehmen wird.

Den richtigen Schadengutachter finden – worauf es zu achten gilt

Möchte man selbst ein Gutachten erstellen, dann ist es erforderlich, sich an einen unabhängigen Schadensgutachter zu wenden, der nichts mit der Versicherung zu tun hat. Doch dies ist oft gar nicht so leicht.

Qualifizierte Gutachter sind normalerweise von der IHK geprüft und zertifiziert sowie auch öffentlich bestellt und vereidigt. Das bedeutet, dass diese Gutachten auch gerichtlich anerkannt werden. Neben den nötigen Qualifikationen ist allerdings auch die entsprechende Erfahrung nötig. So existieren beispielsweise einerseits Schadensgutachter für Wasserschäden, aber auch Brandgutachter, die sich jeweils umfassend mit den entsprechenden Schadensbildern auskennen und eine fundierte Einschätzung vornehmen können (siehe: Wasserschaden durch Nachbarhaus).

Vorsicht bei Gutachtern von der Versicherung

Im Falle eines Gebäudeschadens sollte so schnell wie möglich eine Schadensmeldung an die entsprechende Versicherung erfolgen. Dies kann entweder telefonisch, schriftlich oder auch über eine App des Versicherers geschehen – in jedem Fall sollte man keinesfalls unnötig lange damit warten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Nicht umsonst schreiben die meisten Versicherungen nur wenige Tage als Frist vor.

Als nächsten Schritt entsenden Versicherungsgesellschaften häufig selbst einen Gutachter, welcher den Schaden vor Ort untersucht. Hier besteht das Risiko, dass dieser den Schaden als geringfügiger einschätzt als es eigentlich der Fall ist und eher zugunsten des Versicherers entscheidet.

Sollte man nicht mit dem Ergebnis zufrieden sein oder wird sogar eine Leistungsübernahme verweigert, tun Hauseigentümer gut daran, sich selbst mit einem unabhängigen Gutachter in Verbindung zu setzen. Denn es ist nur allzu verständlich, dass auch Versicherungen Geld sparen möchten (gerade wenn es z.B. um besonders teure Elementarschadensanierungen geht) und daher mitunter keine den Tatsachen entsprechende Einschätzung abgeben.

Dann braucht man relativ zügig einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in der Nähe. Bei Problemen mit Bauschäden / Baumängeln kann auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Streitigkeiten in vielen Fällen weiterhelfen.

Insbesondere Laien, die keine Erfahrung mit derartigen Themen haben, sollten einen Experten ins Boot holen, der sich die Sachlage aus einer neutralen Perspektive ansieht und Tipps geben kann. So lassen sich mitunter auch Fehler vermeiden, die man als Laie schnell machen kann und die später unter Umständen teure Folgen haben können.

Als Versicherter haben sie jederzeit die Möglichkeit, das von der Versicherung erstellte Gutachten anzufechten und sich selbst eine weitere Meinung einzuholen. Die Kosten dafür müssen natürlich selbst getragen werden – das kann sich aber durchaus lohnen, wenn die Versicherung nur eine geringe Leistung bietet oder sogar die Leistungspflicht vollständig von sich weist (vgl.: Falsches Gutachten – was tun).

Wir unterstützen Sie gerne dabei, einen geeigneten Schadengutachter für Ihre Gebäudeschäden zu finden und vermitteln geprüfte Sachverständige (z.B. Immobiliensachverständige) – ganz egal, ob nach einem Brand, einem Wasserschaden oder einer anderer Schadensart. Denn gerade für unerfahrene Versicherte ist es wichtig, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, der einen dabei unterstützt, bei der Versicherung zu seinem Recht zu kommen.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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