Feuerschaden / Brandschaden melden bei der Versicherung – das sollten Sie wissen!
Wenn es in der Wohnung oder im Haus brennt, geht es natürlich in erster Linie darum, sich selbst und seine Familie aus den Flammen zu retten – das ist das Wichtigste. Oft ist jedoch ein Wohnungsbrand, wie ein Küchenbrand oder Schmorbrand, so verheerend, dass große Teile des Inventars von Haus oder Wohnung dabei zerstört werden. Dann ist erst einmal die Verzweiflung groß, denn schließlich muss vieles neu angeschafft werden – und geliebte Erinnerungsstücke lassen sich vielleicht nie wieder neu beschaffen. Sehr wichtig ist dennoch trotz allem, bei einem Feuerschaden möglichst viel Ruhe zu bewahren.
Damit der Brandfall durch die zuständige Versicherung reguliert werden kann, muss man ihn korrekt der Versicherung melden. Worauf es beim Brandschaden melden ankommt, stellen wir nachfolgend genauer vor.
Einen Brandfall richtig der Versicherung melden: Auf Schnelligkeit kommt es an
Feuerschaden melden: Eine der wichtigsten Regeln bei einer Schadensmeldung an die Wohngebäudeversicherung oder einer anderen Versicherung ist, so zeitnah wie möglich den Brandschaden zu melden. Manche Verträge nennen eine konkrete Zeit / Frist, dann hat man z.B. drei Tage nach einem Brandfall für die Schadenmeldung Zeit. Wenn aber stattdessen im Vertrag vermerkt ist, dass man sich “unverzüglich” zu melden hat, erwarten Versicherungen eine Schadenmeldung spätestens am nächsten Werktag. Allerdings gilt in Ausnahmefällen auch eine Schadenmeldung, die einige Tage später eingeht. Bei Unklarheiten sollte man lieber bei der Gebäudeversicherung bzw. der Hausratversicherung nachfragen, um nicht falsch informiert zu sein.
Eine Schadenmeldung nach einem Wohnungsbrand kann auch online durchgeführt werden
Möchte man einen Wohnungsbrand seiner Versicherung melden, kann dies besonders schnell online erfolgen. Unter Umständen bietet der Versicherer sogar eine App an, in der man direkt ein Formular für die Schadenmeldung ausfüllen kann. Verglichen zur telefonischen oder schriftlichen Schadenmeldung kann der Fall dann meist schneller bearbeitet werden. In den vorgefertigten Online-Formularen der Versicherung werden für gewöhnlich die wichtigsten Informationen zum Wohnungsbrand abgefragt (vgl. Schadensbericht). Es ist wichtig, hier möglichst genaue Angaben zu machen – so erspart man der Versicherung und auch sich selbst spätere Nachbearbeitungen. Möchte man eine Schadensmeldung per Post einreichen, sollte dies immer per Einschreiben mit Rückschein geschehen, um den Eingang bestätigt zu bekommen und abgesichert zu sein.
Die wichtigsten Angaben für die Schadensmeldung bei der Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung
Ganz egal, an welche Versicherungsgesellschaft man den Brandschaden melden muss, es gibt gewisse Informationen, die man in einer Schadensmeldung stets angeben sollte. Dazu zählen vor allem die folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Versicherten bzw. Schadenverursachers
- Telefonnummer und Mailadresse sowie Versicherungsnummer
- Beschreibung des Schadens und der Ursache bzw. des Ablaufs
- Eine Liste mit den vom Feuerschaden beschädigten Gegenständen und den jeweiligen Leistungen
- Nachweise, Zeugenaussagen und möglichst viele Fotos
- Unter Umständen Rechnungen der zu ersetzenden Objekte
Brandschaden melden an die Hausratversicherung – was wichtig ist:
Unmittelbar nach einem Wohnungsbrand ist man in der Regel alles andere als gefasst. Hektisch steht die Frage im Raum: Was tun bei Wohnungsbrand? – In jedem Fall ist es wichtig, detaillierte und zahlreiche Fotos von den Schäden anzufertigen, welche man der Versicherung melden möchte. Je deutlicher die Aufnahmen sind, desto einfacher lässt sich ein Schaden vom Versicherer nachvollziehen. Möchte man für beschädigtes oder zerstörtes Inventar Ersatz erhalten, sollten die Kaufbelege der Schadensmeldung beigelegt werden. Ohne Nachweise / Belege kann es dagegen schwierig werden, entsprechende Leistungen zu erhalten.
Manchmal sind Brandschäden jedoch nicht sehr gravierend. Daher sollte man die Höhe seiner Selbstbeteiligung kennen, die für gewöhnlich immer bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Einen Schaden bei der bei der Hausratversicherung melden kann man sich auch dann sparen, sofern man eine Absage aufgrund einer zu niedrigen Schadenssumme erwartet. Die Hausratversicherung kommt immer für Kosten auf, welche das Inventar betreffen und zahlt unter Umständen, sofern die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist, auch Hotelkosten nach einem Brandschaden für die Bewohner. Wertsachen in der Definition von Hausratversicherungen sind unter anderem Mobiliar, Elektrogeräte, Bargeld, Schmuck und weitere Gegenstände.
Feuerschaden und Privathaftpflicht: Die Schadensmeldung bei der Haftpflichtversicherung
Stellen Dritte Forderungen an einen selbst, kommt die (hoffentlich vorhandene) Privathaftpflichtversicherung ins Spiel. Auf keinen Fall sollte man Forderungen von Dritten direkt aus eigener Tasche bezahlen, sondern den Feuerschaden melden und dann von einer Versicherung bzw. deren Sachverständigen begutachten lassen. Hier kann ein Gebäudesachverständiger oder ein Sachverständiger für Hausratschäden helfen; siehe auch: Brandursachenermittler Sachverständiger. Geht man ohne einen Brandschaden Gutachter auf eigene Faust vor, kann es sein, dass man durch eine Begleichung des Schadens automatisch ein Schuldanerkenntnis eingeht, das sich später unter Umständen nicht mehr rückgängig machen lässt – und dann bleibt man auf den Kosten sitzen.
Brandsanierung und mehr: Wofür die Wohngebäudeversicherung bei einem Feuerschaden aufkommt
Grundsätzlich leistet eine Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung für Feuerschäden sowie für Schäden, die durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstanden sind. Auch bei Kabelbrand oder ähnlichen Ursachen kommt die Versicherung für die Kosten auf. Hier leistet die Versicherung mit den erforderlichen Reparaturarbeiten bzw. übernimmt sogar den Neubau, sollte ein Haus vollständig abbrennen oder eine Brandschadensanierung erforderlich sein.
Einige Anbieter übernehmen die Kosten nach einem Feuerschaden allerdings nicht immer, sondern schließen bestimmte Fälle von der Versicherung aus. Siehe auch: LVM Wohngebäudeversicherung zahlt nicht. So gibt es zum Beispiel oft keinen Versicherungsschutz, wenn man als Versicherter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. vorsätzlich vs. fahrlässig). Ansonsten gilt beim Brandschaden melden dasselbe wie für die anderen Versicherungen: Man sollte zügig agieren und am besten Belege sowie Fotos mitliefern.
Abschließend bleibt zu sagen: Ein Brand kann jeden treffen – und genau deshalb ist es so wichtig, frühzeitig entsprechende Vorkehrungen zu treffen und sich abzusichern. Hier lohnt es sich, verschiedene Versicherungen miteinander zu vergleichen, um im Falle eines Falles geschützt zu sein.
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