Hagelschäden an Gebäuden – was zahlt die Versicherung?

Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie bei der Regulierung von Hagelschäden an Gebäuden mit der Versicherung – durch Sachverständige / Gutachter sowie Fachanwälte für Versicherungsrecht. Zudem vermitteln wir Ihnen bei Bedarf zertifizierte Sanierungsfirmen für die Schadenbehebung.

211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Problemkomplex Hagelschaden + Gebäudeversicherung

Hagelschäden an Gebäuden regulieren – was müssen Sie nach einem Hagelschaden am Haus wissen? – Hagelschlag kann an Gebäuden und am Mobiliar, aber auch an Fahrzeugen schwere Schäden anrichten, die teure Reparaturen nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich zu fragen: Welche Versicherung zahlt? Dazu gehört es, festzustellen, ob die Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig ist. Auch ist man als Versicherter dazu verpflichtet, die Versicherung umgehend darüber in Kenntnis zu setzen, auch wenn einige Angaben zur Schadenshöhe noch nicht machbar sein sollten. Sollten Reparaturen vor der Erstellung eines Gutachtens von der Versicherung zwingend durchgeführt werden müssen, wie beispielsweise zur Beseitigung weiterer Gefahren, ist es unumgänglich, eine detaillierte Schadensdokumentation mit Fotos anzufertigen und diese der Versicherung zu übermitteln.

Hagelschaden am Haus – was wird bezahlt und wer zahlt?

Kommt es am Haus zu einem Hagelschaden, stellen sich viele Besitzer erst einmal die Frage, wer zahlt und vor allem, was wird bezahlt?

  • Wer zahlt (welche Versicherung)?
  • Was wird bezahlt von der Versicherung?

Grundsätzlich wird Hagel als Wetterereignis mit starkem Wind bezeichnet – ab der Windstärke 8 bzw. einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h zählt dieses als Sturm. Handelt es sich um ein einzelnes Ereignis durch Sturm, ist der Versicherte in der Pflicht, nachzuweisen, dass zusätzliche Objekte in der entsprechenden Schneide beschädigt worden sind – oder aber, dass der Schadensfall ausschließlich aufgrund eines Sturms entstanden ist.

In der Regel schützt eine gute Wohngebäudeversicherung vor finanziellen Konsequenzen von Hagelschäden an Gebäuden. Weil es allerdings auch die Möglichkeit gibt, sich nur gegen einzelne Risiken abzusichern, gibt es auch Gebäudeversicherungen, die den Schutz nicht bieten. Grundsätzlich greift eine solche Police bei Schäden, die am Haus selbst entstanden sind – wie beispielsweise an Türen, Fenstern oder dem Dach, doch auch an Solaranlagen, Rollläden und Fassaden. Sollte es an einem Wintergarten bzw. dessen Fenster zu einem Hagelschaden gekommen sein, übernimmt die Kosten ebenfalls die Gebäudeversicherung. Es ist nicht erforderlich, eine zusätzliche Glasversicherung abzuschließen. Nebengebäude sind im Normalfall nicht in der Versicherung inkludiert, jedoch gibt es auch Policen, bei denen diese mit abgesichert sind – dann aber ist dies ausdrücklich in den Leistungen vermerkt. Als Nebengebäude werden zum Beispiel Schuppen im Garten, Carports oder auch Garagen bezeichnet (siehe auch: Wasserschaden in Garage). Dasselbe gilt auch für Gebäudezubehör, unter das elektrische Leitungen, Einbaumöbel, Briefkästen oder Terrassen fallen – auch diese sind nicht immer im Versicherungsschutz inbegriffen.

Solche Hagelkörner können ordentliche Schäden an Gebäuden verursachen. In der Regel ist bei einem Hagelschaden die Gebäudeversicherung der relevante Ansprechpartner. (© Astrid Gast / stock.adobe.com)
Solche Hagelkörner können ordentliche Schäden an Gebäuden verursachen. In der Regel ist bei einem Hagelschaden die Gebäudeversicherung der relevante Ansprechpartner. (© Astrid Gast / stock.adobe.com)

Kommt es zu einem Schaden, empfiehlt es sich, den Schaden als Erstes möglichst genau zu dokumentieren und Zeugen zu benennen – idealerweise sind dies die Nachbarn. Sofern es bei starkem Hagel auch zu Starkregen und damit zu Überschwemmungen im Haus neben Hagelschäden kommt, greift in diesem Fall nur eine Elementarschadenversicherung (vgl. Überschwemmung Versicherung), nicht aber die/eine einfache Gebäudeversicherung ohne den expliziten Einschluss von Elementarschäden.

Prinzipiell gilt: Die Hausratversicherung übernimmt Hagelschäden an Einrichtung sowie Wertgegenständen, dazu zählen Möbelstücke, Verbrauchs- und Gebrauchsobjekte sowie auch Schäden, die an Markisen oder Antennen zustande gekommen sind. Die Absicherungen von Balkonen ist nicht einheitlich festgelegt und muss daher beim Versicherer erfragt bzw. zusätzlich abgesichert werden. Objekte, die sich im Freien befinden, sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz inbegriffen, da sie einem höheren Risiko ausgesetzt sind.

Doch welche Versicherung zahlt nun? Abgedeckt sind des Weiteren ausschließlich Schäden durch Hagelschlag selbst bzw. durch seine unmittelbaren Folgen. Sofern Hagelkörner Scheiben durchschlagen und beispielsweise sogar Möbel aus Glas beschädigen, handelt es sich aus versicherungsrechtlicher Sicht um einen direkten Hagelschaden – hier würde die Hausratversicherung für den Schaden aufkommen. Dringt Hagel durch die Scheibe ins Haus und tritt infolge des Hagelschadens Regenwasser durch das Fenster ein, handelt es sich dagegen um einen direkten Folgeschaden – auch hier leistet die Hausratversicherung. Wenn sich nun aber Hagelkörner vor dem Haus ansammeln und deren Tauwasser ins Haus läuft (vgl. Wasserschaden Tauwasser), kommt hierfür nicht die Wohngebäudeversicherung oder Gebäudeversicherung auf, da es sich um einen indirekten Folgeschaden handelt. – Die Rechtslage ist hier also durchaus diffizil.

Hagelschäden am Gebäude: Wie wird der Schaden richtig der Versicherung gemeldet?

Den meisten Menschen ist klar, dass sie entstandene Sturmschäden am Gebäude nach einem Unwetter sofort der dafür zuständigen Versicherung melden müssen. Dennoch wissen nur wenige Versicherte, wie dies eigentlich genau funktioniert oder worauf es dabei zu achten gilt – geschweige denn, welche Versicherung zahlt. Das Wichtigste ist, möglichst zeitnah zu handeln und nicht erst mehrere Tage vergehen zu lassen. Es ist wichtig, sowohl Uhrzeit und Tag als auch den Ort des Sturms oder Hagelschlags anzugeben. Weiterhin sollte der Schaden möglichst genau mit Fotos dokumentiert werden, auch Videos mit dem Smartphone geben normalerweise einen guten Einblick in das Geschehen.

Für Versicherte ist es beim Melden eines Schadens darüber hinaus zu empfehlen, Listen von beschädigten Objekten anzufertigen, an denen sich die Versicherung orientieren kann. Beschädigte Objekte sollten zudem nicht entsorgt, sondern unbedingt aufgehoben werden, bis die Schadensregulierung der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen ist. Weitere Reparaturen – wie das Neueindecken des Dachs, das Neuverglasen der Fenster (vgl. Fenster Reparatur) oder das Fällen von Bäumen – sollten grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Wohngebäudeversicherung dies freigibt bzw. diese Arbeiten von ihr beauftragt werden. Ansonsten kann es passieren, dass man selbst auf den Kosten sitzenbleibt (siehe auch: Sturmschaden).

Hagelschaden am Gebäude / Dach - Welche Versicherung zahlt was? (© Stillkost / stock.adobe.com)
Hagelschaden am Gebäude / Dach – Welche Versicherung zahlt was? (© Stillkost / stock.adobe.com)

Hagelschäden melden: Wie kann einem Schaden richtig vorgebeugt werden?

Wenn ein Sturm über das Wohnhaus hinwegfegt, lässt sich das spätere Ausmaß des Schadens oft nur schwer einschätzen. Hagel ist ein Ereignis, welches sich in den meisten Fällen kaum vorhersehen lässt. Kommt es jedoch tatsächlich zu einem schweren Sturm, ist es von Vorteil, wenn man sich schon zuvor um entsprechende Vorbeugemaßnahmen gekümmert hat, die den Schutz etwas erhöhen. Befinden sich zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück Bäume, die bereits morsch sind und auf das Haus fallen könnten, sollten diese rechtzeitig gefällt werden. Das Dach sollte ebenfalls in regelmäßigen Abständen auf seinen Zustand überprüft und ggf. repariert werden. Fenster sollten direkt geschlossen werden. Schädliche Stellen auf dem Dach werden am besten umgehend gesichert, indem an gefährdeten Stellen Eimer oder andere Behälter neben dem Dach aufgestellt werden, die herabfallende Ziegel auffangen könnten. Sowohl die Dachrinnen als auch die Fallrohre sollten ebenfalls regelmäßig von Laub und weiteren Verschmutzungen befreit werden. Vor einem drohenden Unwetter bringen Sie am besten Ihr Fahrzeug – falls vorhanden – in die Garage und bringen ebenfalls Ihre Gartenmöbel sowie weitere Objekte, die durch Sturmschäden bei einem Unwetter beschädigt werden könnten, in Sicherheit. Es gibt zudem spezielle Hagelschutzfolien, welche einen effizienten Schutz vor den Körnern bieten und schwere Sturmschäden verhindern.

Hagelschaden! - Hagelschäden an Gebäuden mit der Versicherung regulieren (© pusteflower9024 / stock.adobe.com)
Hagelschaden! – Hagelschäden an Gebäuden mit der Versicherung regulieren (© pusteflower9024 / stock.adobe.com)

Haben Sie Ärger mit der Regulierung von Hagelschäden an Gebäuden? – Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt bei der professionellen Schadensregulierung

Einerseits will man Schäden von einer Versicherung bezahlt bekommen, andererseits muss und will man die Schäden so schnell wie möglich behoben, sprich repariert bekommen. Das verstehen wir! Und leider wissen wir auch aus Erfahrung, dass beides nicht immer so glatt läuft, wie man sich das als Geschädigter vorstellt. Die Deutsche Schadenshilfe kann hier Ihre unterstützende und vollstreckende Hand sein – wir kümmern uns um die komplette Schadenregulierung – von der Kommunikation mit der Versicherung bis hin zur Vermittlung der Handwerker. – Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen und lassen Sie uns Ihren Schaden prüfen.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Copyright Beitragsbild: pusteflower9024 / stock.adobe.com
211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben eine E-Mail erhalten.

Bitte folgen Sie den Hinweisen in der E-Mail und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.