Wasserschaden in Garage – Wer zahlt, was, wann?

Bei einem Wasserschaden in einer Garage kommt es auf die Ursache und die Besitzverhältnisse an. Zu klären ist unter anderem:

  • Ist es Eigentum, oder ist es eine gemietete Garage?
  • Ist nur das Garagen-Gebäude zu Schaden gekommen, oder auch der Inhalt der Garage?
  • Ist die Ursache durch Leitungswasser entstanden, oder durch Wettereinfluss?
  • Liegt die Ursache im Wetter an sich, oder lag ein Baumangel / Bauschaden vor?
  • u.v.a.m.

Der vorliegende Artikel erläutert einige Sachverhalte bei Garagen-Wasserschäden. Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie bei Bedarf. Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk aus Sachverständigen (Gutachtern), Fachanwälten für Versicherungsrecht und Baurecht sowie Sanierungsdienstleistern.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Wasserschaden Garage – Wer zahlt die Schäden an der Garage und dem Garageninhalt?

Von einem Wasserschaden kann nicht nur die eigene Wohnung betroffen sein. Auch die Anbauten und Nebengebäude des Hauses können durch Rohrbruch oder Starkregen Schaden nehmen. Aber nicht jeder Autobesitzer hat seine Garage direkt am eigenen Haus. Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen sind oft Nutzer von Mehrfach- und Tiefgaragen. Viele Mieter von Wohnungen in Städten nutzen gemietete Garagen, teilweise in Garagenanlagen mit Reihengaragen.

Dabei ist die Garage nicht immer nur der Ort zum Unterstellen des eigenen Fahrzeuges. Sie dient oft auch als Lager für Fahrzeugzubehör, Sport- und Freizeitgeräte oder andere persönliche Sachen.

Wenn die Garage von einem Wasserschaden betroffen ist, stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten im Fall dieses Schadens? Gibt es hierfür eine Versicherung?

Wasserschaden in Garage | Tiefgarage voll Wasser gelaufen nach Starkregen - wer zahlt die Schäden? (© ChiccoDodiFC / stock.adobe.com)
Wasserschaden in Garage | Tiefgarage voll Wasser gelaufen nach Starkregen – wer zahlt die Schäden? (© ChiccoDodiFC / stock.adobe.com)

Zahlt die Gebäudeversicherung für einen Wasserschaden in der Garage?

Auf dem versicherten Grundstück eines Einfamilienhauses ist die Garage mitversichert, wenn sie im Versicherungsschein aufgeführt ist. Sie kann dabei als Nebengebäude oder Anbau in Erscheinung treten. Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften behandeln dieses Thema unterschiedlich. In einigen Verträgen sind Garagen und Carports obligatorisch mitversichert. Hierbei müssen häufig Bedingungen in Bezug auf den Standort oder Bauart beachtet werden. Die Versicherung möchte dann wissen, ob die Garage und das Haus fest miteinander verbunden sind und derselben Bauartklasse entsprechen. Unterschiedliche Bauartklassen sind zum Beispiel Massivbau oder Fertigteilbau. Tiefgaragen unter Einfamilienhäusern gehören zum Gebäude und sind damit mitversichert.

In der Regulierungspraxis verhält sich die Gebäudeversicherung bei einem Schaden genauso wie bei Ihrem Haus. Als Ursache des Schadens kommen nur die im Versicherungsschein benannten Gefahren infrage. Neben Feuer und Sturm gehört das Leitungswasser hierzu. Damit Sie auch bei Starkregen, Hochwasser oder Flut Versicherungsschutz haben, benötigen Sie eine Elementarschadenversicherung.

Garagen verfügen meistens nicht über einen eigenen Wasseranschluss. Dennoch kann ein Wasserschaden entstehen. So ist zum Beispiel die Überflutung der Garage nach einem Rohrbruch der Hauptwasserleitung möglich. Auch bei einem Rückstau in der Abwasserleitung kann je nach Lage der Garage Abwasser in diese eindringen. Sobald der Schaden durch bestimmungswidriges Austreten von Wasser aus einer Leitung entsteht, ist er im Rahmen der Leitungswasserversicherung versichert. Hier leistet die Wohngebäudeversicherung des Garageneigentümers.

Bei Mehrfamilienhäusern in Eigentümergemeinschaft zählen die Tiefgarage oder Garagenanlage zum Sondereigentum. Geregelt ist dies im Wohneigentumsgesetz (WEG) § 3 Absatz (2). Bei einem Wasserschaden an den Innenwänden oder der Elektroinstallation ist das Sondereigentum betroffen. Die Außenwände, die Tore und das Dach sind Gemeinschaftseigentum. Die Versicherungsverträge für das Gebäude, inklusive des Sonder- und Gemeinschaftseigentums, schließt die Hausverwaltung für die Eigentümer ab. Vgl. auch: Garagenbrand.

Schäden durch Regenwasser und Überschwemmung

Da nur wenige Garagen über einen Wasseranschluss verfügen, treten andere Wasserschäden viel häufiger auf: eindringendes Regenwasser über das Dach (siehe auch: Garagendach undicht) oder Überschwemmung nach einem Starkregen. Hierbei kommt es auf die Ursache an, ob die Versicherung zahlt.

Wird das Garagendach bei einem Sturm abgedeckt und der Regen macht die Garage nass, dann zahlt die Gebäudeversicherung für die Trocknung. Die Situation ist jedoch anders, wenn Regenwasser durch ein undichtes Garagendach eindringt (Bauschaden / Baumangel). Die Garagen haben sehr oft ein Flachdach, welches entweder durch Materialalterung oder einen Baumangel undicht ist. Bei beiden Ursachen haben Sie keinen Versicherungsschutz bei einem Wasserschaden. Ist die Garage nass, weil Feuchtigkeit durch die Außenwand eindringt, wird ebenfalls sehr wahrscheinlich ein Baumangel vorliegen. Auch in diesem Fall leistet die Versicherung nicht. Vgl. aber: Wasserschaden durch Regenwasser des Nachbarn, Regenrinne verstopft – Wasserschaden.

Abhilfe können Sie als Eigentümer nur durch Reparatur und Wartung schaffen. Ist das Flachdach undicht, handeln Sie umgehend! Durch Feuchtigkeit in den Wänden entstehen Schimmel und Salzausblühungen, die auch für das untergestellte Fahrzeug gefährlich sind.

Für alle nicht zum Fahrzeug gehörenden untergestellten Sachen kommt die Hausratversicherung auf, wenn es sich um den Folgeschaden eines Sturmes oder einen versicherten Elementarschaden handelt. Siehe auch: Was zahlt die Hausratversicherung?

Wasserschaden in gemieteter Garage | Wer haftet wofür, und welche Versicherung zahlt was? (© satori / stock.adobe.com)
Wasserschaden in gemieteter Garage | Wer haftet wofür, und welche Versicherung zahlt ggf. was? (© satori / stock.adobe.com)

Wer zahlt Wasserschaden in gemieteter Garage?

Viele Menschen mieten eine Garage. Kommt das Gebäude zu Schaden, ist dies Sache des Eigentümers. Ein Nutzer, in dessen gemieteter Garage ein Schaden entstehen könnte, sollte seine Hausratversicherung genau überprüfen.

Dies gilt besonders, wenn Sie die Garage für das Unterstellen von Sachen, z. B. Möbeln oder Freizeitgerät nutzen. Die Außenversicherung der Hausratversicherung kommt nur für Schäden durch Überschwemmungen auf, deren Ursache Starkregen oder durch Starkregen verursachter Rückstau ist, wenn das explizit so formuliert ist (und Elementarschadenschutz mitvereinbart ist). Auch das Übertreten stehender und fließender Gewässer begründet eine Leistung durch den Versicherer. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass eine Elementarschadendeckung für die Garage besteht. Schäden durch Sturmflut sind in der Regel nicht versichert.

Für Schäden am Kraftfahrzeug gelten übrigens die Versicherungsbedingungen der Kraftfahrzeugversicherung.

Doch der Garageninhalt kann auch durch eindringendes Regenwasser beschädigt werden. Wer zahlt, wenn das Garagendach undicht ist? Hier ist der Gebäudeeigentümer in der Pflicht. Er hat Ihnen die Immobilie zum Gebrauch überlassen. Deren Zustand sollte ihrem Zweck entsprechen, ein defektes Dach macht ein trockenes Unterstellen unmöglich. Liegt das undichte Flachdach im Verschulden des Vermieters, z. B., weil er es trotz Aufforderung nicht abgedichtet hat, können Sie Schadensersatzansprüche an ihn stellen. Er kann diesen Anspruch an seine Haftpflichtversicherung weitergeben.

Doch was tun Sie, wenn ein Sturm das Dach abgedeckt hat und infolgedessen Regen eindringt? Als Sturmfolgeschaden besteht hier Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung des Eigentümers.

Wasserschaden, Garage, Versicherung | Wer zahlt eigentlich für die Schäden an Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen in der Garage, wenn es dort zu einem Wassereinbruch kommt?! (© bht2000 / stock.adobe.com)
Wasserschaden, Garage, Versicherung | Wer zahlt eigentlich für die Schäden an Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen in der Garage, wenn es dort zu einem Wassereinbruch kommt?! (© bht2000 / stock.adobe.com)

Es kommt auf die Ursache an.

Wasserschäden können auch bei Garagen ins Geld gehen. Doch wer zahlt für diese Schäden? Es kommt auf die Ursache an.

  • Bei Leitungswasserschäden sind die Wohngebäude- und die Hausratversicherung Ihr Ansprechpartner. Ist hierbei Sondereigentum einer Eigentümergemeinschaft betroffen, richten Sie die Schadensmeldung an die Hausverwaltung.
  • Was tun Sie, wenn Sie die Garage gemietet haben? Als Mieter einer Garage haben Sie Versicherungsschutz über die Hausratversicherung. Versäumt Ihr Vermieter, das Flachdach abdichten zu lassen, richten Sie Ihre Ansprüche direkt an ihn.
  • Ist die Garage nass, ohne das sichtbares Wasser eingedrungen ist, könnte ein Baumangel vorliegen. Baumängel sind in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert.

Wir unterstützen Sie bei der Regulierung von Wasserschäden – auch bei Garagen!

  • Ob Trocknung oder Abdichtung eines Flachdaches, wir haben die Experten hierfür.
  • Ob Streit mit der Versicherungsgesellschaft – wir haben die Sachverständigen und Fachanwälte für Versicherungsrecht.

Das Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe ist umfangreich, erfahren und kompetent. Nutzen Sie die Unterstützung unserer Gutachter, Fachanwälte und Schadensanierungs-Profis.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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