Probleme mit der DKV wegen Krankentagegeld? – Wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein!
Selbstständige und Freiberufler sind häufig privat krankenversichert. Anders als bei einem Arbeitnehmer ist das Krankentagegeld in der PKV nicht zwingend Bestandteil des Krankenversicherungsvertrages. Kommt es zu einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, steht der Selbstständige ohne Einkommen da. Mit einer Krankentagegeldversicherung der DKV können Sie sich zusätzlich gegen diesen Einkommensverlust versichern. Ihre monatlichen Verbindlichkeiten laufen weiter, denn Sie müssen wohnen, essen und sich kleiden. Eine Krankentagegeldversicherung ist somit sinnvoll.
Die Bezugsdauer des Krankentagegeldes ist in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nicht zeitlich begrenzt. Die Höhe entspricht (maximal) Ihrem Nettoeinkommen. Es geht folglich um sehr viel Geld. Diese Lohnersatzleistung brauchen Sie im Krankheitsfall dringend. Die Erkrankung zwingt Sie, Arbeit und Alltag neu zu organisieren. Vor dem Hintergrund einer Krankheit ist das nicht einfach.
Die Krankenversicherung trifft eine einfache Aussage: Sie weisen die Arbeitsunfähigkeit nach und wir zahlen das vereinbarte Krankengeld. Doch leider ist es nicht immer so einfach. Leistungen werden gekürzt, Zahlungen wieder eingestellt und manchmal wird der Leistungsantrag komplett abgelehnt. Vgl. auch: Krankentagegeld Ärger.
Wie kann es dazu kommen und was können Sie dagegen tun, wenn Sie als Kunde der DKV betroffen sind?
Gründe, warum die DKV beim Krankentagegeld Probleme macht.
Für einen Leistungsbezug müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Arbeitsunfähigkeit wurde durch einen Arzt festgestellt,
- die Karenzzeit ist abgelaufen und
- der Antrag auf Leistungen wurde gestellt.
Die Antragstellung erfolgt im ersten Schritt durch die Übergabe der AU-Bescheinigung an die DKV. Wenn dies geschehen ist, und die DKV will das Krankengeld nicht zahlen, muss sie Gründe dafür angeben.
Die DKV zahlt das Krankentagegeld nicht, wenn Sie ihr beim Abschluss des Versicherungsvertrages Vorerkrankungen verschwiegen haben. Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung wird dem Versicherten schnell vorgeworfen. Die Ursache hierfür ist, dass die Versicherung durch die Schweigepflichtentbindung im Leistungsfall Zugang zu den Arztunterlagen der vergangenen Jahre hat.
Die Krankentagegeldversicherung zahlt auch nicht, wenn Sie die Krankschreibung nicht fristgemäß dem Versicherer zugestellt haben. An die Mitwirkung im Leistungsfall werden teilweise hohe Anforderungen gestellt, denen der Versicherungsnehmer in seiner Situation nicht immer nachkommen kann.
Wenn die Erkrankung psychisch ist, zum Beispiel im Fall einer Depression, liegt der Diagnose die Einschätzung eines Mediziners zugrunde. Anders als bei messbaren Werten kann die Versicherung hier schnell Zweifel anmelden, ob tatsächlich eine AU vorliegt. Vgl. Krankengeld abgelehnt.
Während des Leistungsbezuges muss der Versicherte die Fortdauer der AU regelmäßig nachweisen. Der Versicherer hat auch das Recht, sich ein Bild vom Fortschritt des Therapieverlaufs zu machen. Siehe auch: Krankentagegeldversicherung zahlt nicht mehr. So kann die DKV regelmäßig Auskünfte des Versicherungsnehmers hierzu verlangen. Antwortet der Versicherte nicht oder reicht er angeforderte Nachweise nicht ein, hat die Versicherung das Recht, die Zahlung zu beenden.
Ein besonderer Fall liegt vor, wenn der Versicherer zur Überzeugung gelangt ist, dass nunmehr keine Krankheit, sondern eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Hier kann er die Krankentagegeldzahlung mit dem Verweis auf die BU-Rente beenden.
Probleme gibt es auch immer wieder mit der Höhe des Tagessatzes für das Krankengeld. Ihr Vertrag sieht ein Bereicherungsverbot vor, Sie sollten bei einem Verdienstausfall nicht mehr Einkommen haben, als wenn Sie arbeiten. Doch wenn Sie ein schlechtes Geschäftsjahr, vielleicht sogar einen Verlust realisiert haben, kann die Versicherung die Leistung einschränken.
Darauf müssen Sie bei einer Krankentagegeldversicherung achten.
Wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, rechnen Sie erst in ferner Zukunft mit dem Leistungsfall. Das sollte jedoch kein Grund für Nachlässigkeit beim Abschluss des Vertrages sein. Gehen Sie mit größtmöglicher Sorgfalt an die Sache heran. Bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer einen vorher fest vereinbarten Tagessatz. Dieser sollte dem Nettoeinkommen oder dem Nettogewinn des Versicherten entsprechen. Doch das Einkommen eines Unternehmers ist nicht so statisch wie jenes eines Angestellten. Ihr Tarif sieht Regelungen vor, wie im Krankheitsfall die Höhe Ihres Einkommens und damit Ihr Leistungsanspruch berechnet wird. Der gezahlte Tagessatz kann dann tatsächlich geringer ausfallen als im Vertrag vereinbart.
Für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung müssen Sie im Antrag Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Das schließt Vorerkrankungen mit ein. Allerdings sind Sie nur zu Vorerkrankungen auskunftspflichtig, welche in den abgefragten Zeiträumen liegen. Sie sollten bei einer Vorerkrankung wissen, wann diese festgestellt wurde und wie lange sie gedauert hat. Außerdem interessiert die Versicherung, welche Therapie stattgefunden hat und ob mit der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeit einhergegangen ist.
Sie sollten auch auf einem Beratungsprotokoll bestehen, in welchem die Beratung dokumentiert ist. Viele Vermittler und Makler sehen darin immer noch eine lästige Pflicht. Sie können aber im Fall eines Streites mit der Versicherung im Protokoll nachvollziehen, worüber gesprochen wurde und worüber nicht.
Bei einer Krankentagegeldversicherung kommt es auch darauf an, welchen Aufwand Sie im Leistungsfall für die Erlangung des Krankengeldes haben. In welchen Abständen muss die Krankschreibung erneuert werden oder die Versicherung mit Pendelprotokollen über den Stand der Therapie informiert werden? Im Geltungsbereich der PKV sind Sie als Patient der Vertragspartner des Arztes. Vieles, was der Versicherer vom Arzt an Information benötigt, müssen Sie beschaffen.
Die DKV will das Krankentagegeld nicht zahlen, was tun?
Alle Voraussetzungen für den Leistungsbezug sind erfüllt und trotzdem macht die DKV beim Krankentagegeld Probleme. Mangelnde Sorgfalt beim Ausfüllen des Antrages und unzureichende Mitwirkung im Leistungsfall sind häufige Gründe hierfür. Doch liegt die Verantwortung nicht immer bei Ihnen. Für Fehler, die sich die Versicherung zurechnen lassen muss, können Sie nicht durch Leistungsentzug sanktioniert werden.
Wenn die DKV behauptet, Sie hätten Angeben zu Vorerkrankungen wissentlich und damit vorsätzlich verschwiegen, entspricht das auch den Tatsachen? Eine Diagnose, welche in der Krankenakte auftaucht, muss Ihnen nicht zwingend eröffnet worden sein. Dann konnten Sie davon nichts wissen. Möglicherweise hatte der Arzt nur einen Verdacht, der sich nicht bestätigt hat. Später wurde der Eintrag nicht korrigiert. Ein Verschulden dafür trifft nicht Sie.
Bei mangelnder Mitwirkung muss geklärt werden, in welchem Umfang Sie diese überhaupt leisten können. Auch das Verstreichen einer Frist kann außerhalb Ihres Einflussbereiches begründet sein. Klauseln in Versicherungsbedingungen, die es der Versicherung erlauben, nachträglich Ihr Krankentagegeld zu kürzen, können unwirksam sein. Das Verbraucherrecht entwickelt sich schnell weiter.
Nehmen Sie eine Leistungsabsage oder Leistungskürzung des Versicherers nicht einfach hin. Gehen Sie in Widerspruch. Hierbei ist es wichtig, dass Sie die richtige Form wahren. Nehmen Sie Bezug auf Passagen und Dokumente in Ihren Arztunterlagen, die Ihre Position stärken und Vorwürfe entkräften können. Auch der Versicherer und seine Vertreter haben Sorgfalts- und Auskunftspflichten, die erfüllt werden müssen. Weisen Sie auf Fehler in den Versicherungsbedingungen hin und decken Sie Formfehler bei der Aufnahme des Versicherungsantrages auf.
Das können Sie selbstverständlich nicht selbst tun, aber dieses Vorgehen ist wichtig für den Erfolg. Wenn die Versicherung Ihren Widerspruch nur zur Kenntnis nimmt, müssen Sie vor ein Gericht ziehen. Deshalb nehmen Sie sich sofort einen Anwalt, wenn Sie Unregelmäßigkeiten bei Ihrem Leistungsantrag auf Krankentagegeld feststellen. Siehe auch: Anwalt für Versicherungsrecht + Krankenversicherung.
Die DKV zahlt das Krankengeld nicht – sofort zum Anwalt.
Ohne Rechtsanwalt geht es nicht. Wenn die DKV beim Krankentagegeld Probleme macht, stehen Sie als Anspruchsteller einem personell und finanziell gut ausgestatteten Versicherer gegenüber. Sie benötigen den juristischen Sachverstand eines Anwaltes, um erfolgreich die Ihnen zustehenden Leistungen einfordern zu können. Vgl. auch: Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Versicherungsbedingungen sind sehr komplex und schwer verständlich. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hat keine Probleme zu erkennen, ob Sie wirklich gegen die Regeln des Versicherers verstoßen haben oder dieser die Regeln nur zu seinen Gunsten auslegt. Der Versicherte hat im Leistungsfall oft auch gar nicht die Kraft für eine Auseinandersetzung mit der Versicherung.
Gehen Sie bei Problemen mit der Krankentagegeldversicherung sofort zu einem Anwalt. Je früher sich in den Vorgang einarbeiten kann, umso schneller kann er bei der Durchsetzung Ihres Tagegeldanspruches vorgehen.
Wir vermitteln Ihnen erfahrene Rechtsanwälte, mit deren Hilfe Sie auch einer großen Versicherungsgesellschaft die Stirn bieten können.