PKV zahlt Krankentagegeld nicht? – Wir helfen!

Sie sind krank, arbeitsunfähig und die PKV zahlt das vereinbarte Krankentagegeld nicht? – Die Experten der Deutschen Schadenshilfe setzen sich für Ihre Ansprüche ein!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Krankentagegeldversicherung der PKV zahlt Krankentagegeld nicht – Wir helfen!

Wenn das Einkommen oder ein Teil des Einkommens durch eine Erkrankung verloren geht, muss ein Lohnersatz gezahlt werden. Denn Ihre Verbindlichkeiten bestehen trotz Erkrankung weiter. Vor einigen Jahren haben Sie die Krankentagegeldversicherung bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen. Sie wollten sich bei einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit keine Sorgen machen, ob Sie Ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten können.

Sind Sie selbstständig, ist eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht vorgesehen. Bei einer Erkrankung sollen Sie sich aber auf den Erfolg Ihrer Therapie konzentrieren können. Finanzielle Sorgen sind hier nicht hilfreich.

Nun sind Sie längerfristig erkrankt, doch die PKV zahlt das Krankentagegeld nicht. Dabei benötigen Sie es dringend!

Welche Gründe gibt es, dass die PKV die Zahlung des Krankentagegeldes verweigert? Und was können Sie tun, wenn die Private Krankenversicherung bzw. die darin abgeschlossene Krankentagegeldversicherung das Krankentagegeld abgelehnt hat?

PKV zahlt Krankentagegeld nicht - Wir helfen! (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
PKV zahlt Krankentagegeld nicht – Wir helfen! (© MQ-Illustrations / stock.adobe.com)

Das Krankentagegeld in der Privaten Krankenversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist für privatversicherte Selbstständige, Beamte und Angestellte von hoher Bedeutung. Ohne das Krankentagegeld wird es im Krankheitsfall schwierig. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung zahlt die PKV nicht automatisch ein Tagegeld bei Krankheit. Sie müssen es gesondert zu Ihren Krankenversicherungsvertrag abschließen.

Bei Abschluss des Vertrages zur Krankentagegeldversicherung legen Sie fest, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld gezahlt werden soll. Außerdem setzen Sie die Höhe für den Tagessatz fest. Sie dürfen nicht mehr Krankentagegeld versichern als bis zur Höhe des Nettoeinkommens oder des Nettogewinns. Der vereinbarte Tagessatz muss den tatsächlichen Einkommensverhältnissen entsprechen. Es gilt ein Bereicherungsverbot. Dies bedeutet, dass Sie im Leistungsfall durch die Krankentagegeldzahlung nicht finanziell bessergestellt sein dürfen.

Bei angestellten Privatversicherten ist die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu beachten. Deshalb beginnt für diese der Bezug des Tagegeldes ab dem 43. Tag, da für sechs Wochen das Gehalt weitergezahlt wird. Selbstständige beginnen oft früher mit dem Bezug. Als frühester Zeitpunkt ist bei einigen Gesellschaften der 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich.

Die Höhe des Tagessatzes wird bei Antragstellung ermittelt. Sie muss regelmäßig angepasst werden, um Ihren Einkommensverhältnissen zu entsprechen.

Das Krankentagegeld der PKV wird für einen zunächst unbegrenzten Zeitraum gezahlt. Das ist ein Unterschied zu gesetzlich Versicherten, denn hier endet der Bezug nach 78 Wochen. Die PKV zahlt das Krankentagegeld dann nicht mehr, wenn der Versicherungsnehmer genesen ist, in Altersrente geht oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Dann muss der Leistungsbezug enden.

Doch welche Gründe können dazu führen, dass schon Ihr Antrag auf Krankentagegeld abgelehnt wird? Siehe auch: Krankentagegeldversicherung zahlt nicht.

Krankengeld abgelehnt – Wann können Leistungsanträge abgelehnt werden?

Zunächst müssen die Voraussetzungen für den Bezug des Krankentagegeldes vorliegen. Die Krankentagegeldversicherung gewährt Versicherungsschutz bei Verdienstausfall durch Krankheit oder Unfall. Die Arbeitsunfähigkeit (AU) muss ärztlich festgestellt worden sein. Der Versicherte muss einen Leistungsantrag stellen, der Versicherungsvertrag muss aktiv und fortlaufend bezahlt sein.

Diese Bedingungen der Krankentagegeldversicherung sind erfüllt, und trotzdem wird das Krankengeld abgelehnt. Warum? – Die PKV zahlt das Krankentagegeld u.U. nicht, wenn Sie im Antrag unwahre Angaben gemacht haben. Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten wird unterstellt, wenn Sie die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag nicht korrekt beantwortet haben (vgl. Krankentagegeld Ärger, Anwalt, Klage). Dann kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn sogar anfechten. Bei einem Rücktritt vom Vertrag geht der Versicherer davon aus, dass Sie fahrlässig, vorsätzlich bis arglistig gehandelt haben. Sie haben von einer Vorerkrankung gewusst, diese musste aber nicht zwingend zu einem Leistungsfall führen. Bei der Anfechtung des Vertrages unterstellt Ihnen die Versicherung dann oft arglistige Täuschung. In diesem Fall haben Sie dem Versicherer eine Vorerkrankung verschwiegen, von der Sie wussten, dass sie zum Leistungsfall wird. In beiden Fällen verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz und erhalten die bereits gezahlten Beiträge vom Versicherer nicht zurück.

Krankengeld abgelehnt? - Lassen Sie unsere Fachanwälte das genauer prüfen! (© DOC RABE Media / stock.adobe.com)
Krankengeld abgelehnt? – Lassen Sie unsere Fachanwälte das genauer prüfen! (© DOC RABE Media / stock.adobe.com)

Ein weiterer Grund, das Krankengeld abzulehnen, ist ein Zweifel des Krankenversicherers an der Diagnose. Besonders bei psychischen Erkrankungen, die einer subjektiven Einschätzung beruhen, beauftragt die Versicherung oft einen Gutachter. Dieser soll die Diagnose bestätigen oder entkräften. Vgl. auch: DKV Krankentagegeld Probleme.

Die Krankenversicherung kann sich ebenso weigern, das vereinbarte Krankentagegeld zu zahlen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ausreichend mitwirkt. Das ist der Fall, wenn Fragebögen nicht beantwortet oder Fristen nicht eingehalten werden. Bei Krankheiten, die auf Vorsatz beruhen oder bei Unfallverletzungen, die auf übermäßigen Alkoholgenuss zurückzuführen sind, ist der Versicherer u.U. ebenfalls von der Leistung frei.

Was können Sie bei einer Leistungsablehnung tun?

Doch Sie können noch etwas tun, wenn der Versicherer Ihr Krankentagegeld abgelehnt hat. Ihr Vorgehen hängt hierbei von der Begründung der Ablehnung durch den Krankenversicherer ab.

  • Lehnt die Krankenversicherung Ihren Leistungsantrag ab, weil Sie unwahre Angaben im Antrag gemacht haben sollen, suchen Sie sofort Hilfe bei einem Rechtsanwalt (Fachanwalt Versicherungsrecht Krankenversicherung). Besonders der Vorwurf der arglistigen Täuschung wiegt schwer.
  • Fordert die Versicherung unmittelbar nach Einreichung des Leistungsantrages eine Selbstauskunft über eine bestimmte Erkrankung an, sollten Sie diese nicht ohne Hilfe bearbeiten. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen. (Siehe auch: Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung München)
  • Entbinden Sie Ihren Arzt von seiner Schweigepflicht und stellen Sie dem Anwalt Ihre Gesundheitsakte zur Verfügung. Ihr Rechtsanwalt fordert alle Unterlagen zum Leistungsfall bei der Versicherung an. Gemeinsam mit Ihrem Anwalt können Sie nun dem Vorwurf von Falschangaben begegnen.
  • Ihr Anwalt prüft, ob Sie von der Vorerkrankung überhaupt hätten wissen können. Er erkennt Dokumentationsfehler in Ihrer Gesundheitsakte. Er liest ebenso die Versicherungsbedingungen, um festzustellen, ob Ihnen als Versicherungsnehmer die vorvertraglichen Anzeigepflichten verständlich übermittelt wurden.

Auch wenn die Versicherung einen Gutachter beauftragt, sollten Sie den weiteren Verlauf der Leistungsprüfung von einem Rechtsanwalt begleiten lassen. Der Versicherer zweifelt Ihre Diagnose an, Sie tun das jedoch nicht. Sie wissen, wann Sie arbeitsfähig sind und wann nicht.

Wir der berechtigte Anspruch auf die Zahlung eines Krankengeldes abgelehnt, weil Sie Fristen nicht eingehalten oder unzureichend mitgewirkt haben, nehmen Sie sich auch einen Anwalt. Er wird herausfinden, ob das von Ihnen geforderte Verhalten in dieser Situation überhaupt zumutbar oder leistbar war. Sie auch: Fachanwalt für Versicherungsrecht Düsseldorf.

Das Krankentagegeld ist wichtig, geben Sie den Anspruch nicht auf!

Die Situation ist ernst: Sie sind arbeitsunfähig und die PKV zahlt Ihr Krankentagegeld nicht. Erfolgt eine Leistungsablehnung durch die Versicherung, achten Sie zunächst auf die Begründung. Beauftragen Sie immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, denn ohne juristischen Sachverstand wird es sehr schwierig. Zudem sind Sie erkrankt, können nicht arbeiten und sich deshalb auch kaum konzentriert mit dem Vorgang beschäftigen. Ihr Anwalt kennt sich aus mit den geltenden Fristen, liest Urteile zu vergleichbaren Fällen und weiß auch die Unzumutbarkeit Ihrer persönlichen Umstände zu würdigen.

Gerade bei schweren Erkrankungen und Leistungsanträgen, die zeitnah an andere Leistungserbringer wie die Gesetzliche Rentenversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt werden, kann einiges durcheinandergeraten (vgl. auch: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Mit dem Bezug einer Rente wegen Berufsunfähigkeit endet aber zum Beispiel der Anspruch auf das Krankentagegeld. Hierbei kann es zu Überschneidungen von Zahlungen und Rückforderungen kommen. Ihr Rechtsanwalt ist der geeignete Partner an Ihrer Seite, wenn es um eine fachlich qualifizierte Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche geht.

Wir helfen Ihnen gern mit der Vermittlung von Rechtsanwälten in Ihrer Nähe.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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