Anwalt Berufsunfähigkeit: Fachanwalt für Streit mit Berufsunfähigkeits­versicherung

Sie sind berufsunfähig, haben eine Berufs­unfähigkeits­versicherung und nun Ärger mit der Versicherungsgesellschaft? – Wir vermitteln Ihnen einen Experten-Anwalt für genau diese Fälle!

Die Fachanwälte für Versicherungsrecht aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe sind ausgewiesene Profis für das Thema Berufsunfähigkeit. Sie wissen, mit welchen Methoden und Taktiken sich BU-Versicherer häufig aus der Leistungspflicht ziehen wollen. – Das sollten Sie sich nicht gefallen lassen! – Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Anwalt Berufsunfähigkeit | Rechtsanwälte für Ärger mit Berufsunfähigkeitsversicherungen

Jahrelang haben Sie pünktlich Ihre Versicherungsbeiträge eingezahlt. Nun werden Sie berufsunfähig und die Versicherung verweigert die Zahlung der BU-Rente. Dabei haben Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung aus gutem Grund abgeschlossen. Diese Versicherung schützt Sie bei einem Verlust der Arbeitskraft infolge einer Krankheit. Dann zahlt sie eine Berufsunfähigkeitsrente als Ersatz für das fehlende Einkommen. Wenn eine schwere Erkrankung während des Berufslebens trifft, stehen Sie vor großen Herausforderungen. Der Hauskredit muss weiter bezahlt werden und Ihre Familie soll sich nicht einschränken müssen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist also wichtig.

Dennoch ist immer wieder von Problemen mit den Versicherungen zu hören, wenn diese bei einer BU die Rente zahlen sollen. Versicherte stellen einen Leistungsantrag und bekommen eine Ablehnung. In den Begründungen geht es oft um ein Fehlverhalten, das dem Versicherungsnehmer zum Vorwurf gemacht wird (siehe: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). In anderen Fällen wird entschieden, dass die gesundheitliche Einschränkung nicht für die Zahlung einer Rente ausreicht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, aber voller Fallstricke. Das beginnt bei den Gesundheitsfragen im Antrag, die im Falle eines Leistungsantrages einer Prüfung standhalten müssen. Für Auseinandersetzung fehlt ihnen krankheitsbedingt die Kraft. Bei Ärger mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie sich unbedingt einen Anwalt nehmen.

Die BU-Versicherung will nicht zahlen – was nun?

Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben Sie einen wichtigen Schritt zur Sicherung Ihres Lebensstandards gemacht. Nun kommt es zum Leistungsfall. Sie wissen, dass Sie für mindestens 6 Monate oder dauerhaft zu mindestens 50 % außer Stande sein müssen, Ihren Beruf auszuüben. Dann wird die mit dem Berufsunfähigkeitsversicherer vereinbarte BU-Rente gezahlt. In der Regel erfolgt die Auszahlung monatlich und ersetzt den Verlust Ihres Einkommens. Ihre Lebenshaltungskosten müssen schließlich weiter bedient werden. Deshalb stellen Sie unverzüglich, nachdem Ihr Arzt den Prognosezeitraum (min. 6 Monate) bestätigt und Sie arbeitsunfähig geschrieben hat, einen Leistungsantrag.

Der Versicherer prüft den Antrag und lehnt ab. Was ist passiert?

Die Versicherung muss die Ablehnung selbstverständlich begründen. Es kann sein, dass sie Ihnen mitteilt, die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit würden nicht vorliegen. Häufig wird der Grad der Berufsunfähigkeit angezweifelt. Dieser muss mindestens 50 % betragen. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie als Vollbeschäftigter bei einer krankheitsbedingten Reduzierung der Arbeitszeit auf vier Stunden diese Voraussetzung erfüllt haben. Vielmehr prüft der Versicherer genau, welche Tätigkeiten Sie wirklich in Ihrem Betrieb wahrnehmen. Der Beruf ist ein wichtiges Merkmal für die Beitragshöhe. Auch wenn Sie von einem Bürojob in einen Beruf mit körperlicher Tätigkeit wechseln, ist dieser versichert. Versicherungsschutz besteht immer für den tatsächlich ausgeübten Beruf. Die Angabe einer falschen Tätigkeit ist auch eine Anzeigepflichtverletzung (vgl. AachenMünchener Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

Bei Krankheiten mit messbaren Werten ist die Berufsunfähigkeit einfacher zu begründen als bei Diagnosen, die auf der Einschätzung eines Mediziners beruhen. Ein erhöhter Blutdruck oder ein Herzinfarkt sind medizinisch eindeutig belegbar. Die Diagnose einer psychischen Erkrankung, wie z. B. eines Burn-outs ist mit einem Gutachten verbunden. Zweifelt der Versicherer die Diagnose an, kann er einen weiteren Gutachter beauftragen. Kommt dieser zu einem anderen Ergebnis, wird Ihr Antrag zunächst abgelehnt. Vgl. auch: Württembergische Berufsunfähigkeit zahlt nicht.

Psychische Erkrankungen machen derzeit den größten Teil der Diagnosen bei Leistungsanträgen aus. Diagnosen, die auf der individuellen Bewertung durch einen Arzt beruhen sind leichter in Zweifel zu ziehen. Doch die Zweifel an der Urteilsfähigkeit von Medizinern sind gar nicht das größte Problem bei den Leistungsablehnungen. Viel häufiger wird der Vorwurf erhoben, dass Sie, also der Versicherungsnehmer, Fehler gemacht hat.

Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung in einer Kanzlei mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeit / Versicherungsrecht (© Günter Menzl / Fotolia)
Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung in einer Kanzlei mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeit / Versicherungsrecht (© Günter Menzl / Fotolia)

Wie BU-Versicherer aus ihrer Leistungspflicht herauskommen.

Ein Versicherungsvertrag besteht aus mehreren Teilen. Das ist der Vertrag in Schriftform, also die Versicherungspolice. Zum Vertrag gehören aber auch der Antrag, die Versicherungsbedingungen, das Beratungsprotokoll und alle zum Antrag eingereichten Anlagen. Jedes dieser Dokumente kann im Leistungsfall von Bedeutung sein. Wenn dem Versicherten ein Fehlverhalten unterstellt wird, welches zur Ablehnung der Leistung führt, dann betrifft es fast immer den Antrag.

Die BU-Versicherung ist eine biometrische Versicherung. Dies bedeutet, dass der Gesundheitszustand der zu versichernden Person über die Versicherbarkeit entscheidet. Deshalb werden im Versicherungsantrag Gesundheitsfragen gestellt. Der Fragebogen hierzu muss wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.

Ein häufiges Problem sind die Abfragezeiträume. Bei manchen Erkrankungen genügt dem Versicherer eine Übersicht der letzten drei Jahre vor Antragstellung. Viele Diagnosen und stationäre Aufenthalte müssen für die vergangenen fünf oder sogar 10 Jahre angegeben werden. Aber die Krankheit zu benennen, genügt nicht. Ferner möchte der Versicherer wissen, welche Medikamente eingenommen wurden. Eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit muss ebenso mit angegeben werden.

Werden in dem Gesundheitsfragebogen Vorerkrankungen ausgelassen, hat der Versicherer später die Möglichkeit, Ihnen dies zum Vorwurf zu machen. Noch schwieriger wird es, wenn die verschwiegene Erkrankung im Zusammenhang mit der eingetretenen Berufsunfähigkeit steht. Dann kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Sie bekommen dann nicht nur eine Leistungsablehnung, der Versicherer behält auch alle eingezahlten Prämien.

Neben fehlerhaften oder verschwiegenen Angaben zum Gesundheitszustand können im Antrag auch falsche Angaben zur beruflichen Tätigkeit sein. Heute ist nicht nur die Angabe des ausgeübten Berufes wichtig. Gefragt wird zusätzlich, ob es sich um eine Leitungstätigkeit handelt, wie hoch der Anteil von Bürotätigkeiten ist oder ob besondere berufliche Risiken bestehen. Auch der Freizeitbereich wird beleuchtet. Risikosportarten oder Motorradfahren können Einfluss auf die Versicherbarkeit und den Zahlbeitrag haben.

Bei den zahlreichen Angaben im Antrag kann der Versicherte Fehler machen. Diese geben der Versicherung die Möglichkeit vom Antrag zurückzutreten oder ihn anzufechten. Eine Leistungspflicht besteht dann nicht mehr.

Fehler macht nicht nur der Versicherte.

Selbst wenn falsche Angaben zum Gesundheitszustand die Leistungsverweigerung des Versicherers begründen: Fehler können auch andere machen. Die Versicherungsbedingungen sind das Regelwerk zu Ihre BU-Versicherung. Sie werden vom Versicherer erstellt. Die Versicherungsbedingungen müssen den gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz genügen. Dies betrifft vor allem die Lesbarkeit die Verständlichkeit. Besonders die Folgen eines Fehlverhaltens müssen deutlich gemacht werden. Der Versicherer ist ebenso in der Pflicht Ihnen das jeweils gültige Bedingungswerk zu übergeben. Haben Sie vom Vermittler ein veraltetes Exemplar erhalten, kann sich der Versicherer unter Umständen nicht darauf berufen Ihnen die Bedingungen Ihres Vertrages korrekt zur Kenntnis gegeben zu haben.

Ein wichtiger Erfüllungsgehilfe für das Versicherungsunternehmen ist der Vermittler (Makler, Versicherungsvertreter). Der Versicherungsvertreter vertritt das Unternehmen Ihnen gegenüber und soll Ihnen Hilfestellung geben. Dabei befindet er sich in einer schwierigen Situation. Zum einen soll er darauf achten, dass sein Unternehmen einen gesunden Versicherten bekommt, zum anderen hängt seine Provision an Ihrer Unterschrift. Was ist ihm gerade wichtiger? Der Vermittler oder Makler übergibt Ihnen auch ein Beratungsprotokoll. Dieses soll dokumentieren, warum Sie den Vertrag in der vorliegenden Form abgeschlossen haben. Besonders jene Klauseln, die später eine Leistungsablehnung begründen könnten, sollten bei einer Beratung erwähnt werden.

Der Versicherungsmakler hingegen vertritt Sie als Versicherungsnehmer. Macht der Makler etwas falsch, gilt dies als Fehler des Versicherungsnehmers selbst. Hier können sich große Probleme für den Versicherungsnehmer ergeben.

Wenn die Ablehnung Ihres Antrages mit einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht begründet wird, sieht es zunächst danach aus, dass Sie etwas verschwiegen hätten. Verschweigen können Sie aber nur etwas, von dem Sie auch Kenntnis haben. Eine falsch gestellte Diagnose verbleibt, wenn sie nicht korrigiert wird, in Ihrer Krankheitsakte. Diesen Fehler müssen Sie sich nicht zurechnen lassen. Kurzum:

Auch medizinische Dokumente können fehlerbehaftet sein.

Der Antrag selbst darf den Versicherer nicht bevorteilen. Der Antragsteller sollte in der Lage sein den Antrag ohne Hilfe wahrheitsgemäß ausfüllen zu können. Für den Verbraucherschutz tätige Anwälte haben Versicherer schon mehrfach gezwungen, Fragen in Anträgen zur BU eindeutig und verständlich zu formulieren.

Sie müssen also nicht gleich aufgeben, wenn der Versicherer Ihren Leistungsantrag ablehnt. Sie sollten aber keinesfalls versuchen, Versicherungsbedingungen und medizinische Unterlagen ohne einen Anwalt auf Fehler zu durchsuchen.

Anwälte mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen den Fall für Sie.

In einem Versicherungsunternehmen sind viele Juristen beschäftigt. Das wird schnell deutlich, wenn Sie Versicherungsdokumente lesen. Juristen prüfen auch die Texte der Ablehnungsschreiben, welche das Unternehmen verlassen. Bestimmt hat sich schon ein Fachanwalt Ihrer Versicherung mit Ihrem Leistungsantrag befasst und eine Stellungnahme geschrieben.

Sie sollten keinesfalls ohne einen Anwalt gegen die Leistungsablehnung des Berufsunfähigkeitsversicherers vorgehen. Ohne juristische Expertise und Sachkenntnis im Versicherungsrecht ist dies schwierig. Was Sie auch niemals unterschätzen sollten: Sie sind persönlich betroffen. Das behindert ein professionelles Arbeiten. Deshalb übergeben Sie den Vorgang unverzüglich einer Kanzlei mit erfahrenen Anwälten. Diese werden alle zum Vorgang gehörenden Unterlagen anfordern und in Ihrem Interesse sorgfältig prüfen. Sie erinnern sich? Auch Ihre Vertragspartner können Fehler machen.

Sie haben einen Vertrag mit einer Möglichkeit der abstrakten Verweisung abgeschlossen? Aus dem Beratungsprotokoll sollte deutlich hervorgehen, dass Sie sich bewusst für diese Klausel entschieden haben. Keinesfalls sollte der Vermittler diese Klausel eingeschlossen haben, um gegen Ihren ausdrücklichen Wunsch den Beitrag zu reduzieren. Das wäre ein Beratungsfehler. Ihr Fachanwalt erkennt, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen von vornherein ausschließen wollten.

Ihnen wird eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorgeworfen? Das kann zum Beispiel das Verschweigen einer Vorerkrankung sein. Von der hat der Versicherer aber nur erfahren, weil er medizinische Unterlagen von Ihrem Arzt angefordert hat. Ihre Entbindung von der Schweigepflicht hat ihn dazu berechtigt. Doch nicht jedes Dokument, welches dem Versicherer vorgelegt wird, ist auch korrekt. Entlassungsberichte aus Krankenhäusern weisen oft Unstimmigkeiten auf. Der Arzt in der Notaufnahme ist nicht derselbe, der Sie auf der Station behandelt. Den Entlassungsbericht für Ihren Hausarzt wiederum verfasst jemand anderes. Trotz moderner Dokumentationssysteme schleichen sich Fehler ein. Einem Rechtsanwalt müssen die Kliniken auf Verlangen Unterlagen ihres Mandanten herausgeben.

Anschreiben an Versicherungen müssen juristisch einwandfrei formuliert sein. Fristen müssen eingehalten werden und es muss eine einwandfrei lückenlose Dokumentation angefertigt werden, wenn Sie gegen eine Versicherung vor Gericht bestehen wollen (vgl. Berufsunfähigkeitsversicherung verklagen). Ihre Anwälte wissen genau, was hier zu tun ist.

Viele Rechtsanwälte spezialisieren sich für dieses Rechtsgebiet. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht sind die richtigen Partner, um Unstimmigkeiten in Versicherungsanträgen aufzuspüren, z.B. in Düsseldorf und München.

Mit einem Berufsunfähigkeit Anwalt nutzen Sie Ihre Möglichkeiten optimal.

Erst wenn der Versicherungsfall eintritt, erkennt der Versicherungsnehmer, was sein Versicherungsvertrag wert ist. Werden Leistungen zur Berufsunfähigkeitsrente verweigert sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen. Bei der Anfechtung wegen einer Anzeigepflichtverletzung kann sogar der Vorwurf der Täuschung im Raum stehen. Bei einer Verweisung gelangen Sie schnell in den Bereich der Unzumutbarkeit.

Die jahrelange Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente kostet das Unternehmen viel Geld. Wird dem Versicherungsnehmer, wenn er den Versicherungsfall anzeigt, ein Vergleich angeboten sollte er nicht vorschnell darauf eingehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2017 in einem Verfahren zugunsten des Versicherten entschieden. Die Versicherung wollte dessen Anspruch mit dem Vergleich auf eine zeitweise Rentenzahlung einschränken. Der BGH hat den Ruf einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung und dem Versicherten recht gegeben. Sein Anwalt hat die unbefristete Zahlung der BU-Rente durchgesetzt.

Der Versicherer kann durch ein Nachprüfungsverfahren ermitteln, ob die Berufsunfähigkeit immer noch vorliegt. Hierzu fordert er ein Gutachten an. Vor einer Begutachtung durch Sachverständige oder Mediziner sollten Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt beraten.

Die Leistungen der BU-Rente sichern im Fall der Berufsunfähigkeit Ihre Existenz. Ohne Anwalt ist es fast unmöglich, erfolgreich gegen eine Ablehnung des Versicherers vorzugehen. Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Wir vermitteln Ihnen gern einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeit.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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