Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt nicht? – Wir helfen!

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, obwohl der Arzt eine Berufsunfähigkeit bescheinigt, müssen Sie sich das nicht gefallen lassen. – Nutzen Sie die Unterstützung der Deutschen Schadenshilfe. Unser Experten-Netzwerk umfasst erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht, die sich bestens mit BU-Fällen und der Leistungsverweigerung von Berufsunfähigkeitsversicherungen auskennen.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?

Ein Versicherungsprodukt schafft es immer wieder, in die negativen Schlagzeilen zu kommen: Die Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotzdem empfiehlt die Verbraucherzentrale den Abschluss dieser Versicherung. Da kommt schnell Unsicherheit auf. Man soll sie haben und wenn sie leisten soll, dann will sie nicht zahlen. Zudem ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU genannt, ein eher teures Versicherungsprodukt. Das macht Probleme und Streit mit BU-Versicherungen umso ärgerlicher. – Immerhin eine gute Nachricht: Die Experten der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen will.

Versichert ist in der BU die Arbeitskraft oder die körperliche Fähigkeit eine bestimmte Arbeit auszuführen. Ihre Arbeitskraft ist ein wichtiges Gut. Mit ihr erwerben Sie das Einkommen, welches die Existenz sichert. Je mehr Verantwortung Sie im Leben übernehmen, z. B. die Gründung einer Familie oder den Bau eines Hauses, umso wichtiger wird Ihr Einkommen. Diese Versicherung ist folglich wichtig. Das Risiko krankheitsbedingt aus dem Beruf auszusteigen ist groß. Nach dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben Sie das gute Gefühl, Ihr Einkommen bei Verlust der Arbeitskraft abgesichert zu haben.

Dennoch hören Sie immer wieder, dass es mit den BU-Versicherern Ärger gibt.

  • Was bringt die Versicherungen dazu, immer wieder Leistungsfälle abzulehnen?
  • Was können Sie tun, um sich bei einer Nichtzahlung zu wehren?

Warum ist die BU so oft in der Kritik?

Die BU findet sich oft in den negativen Schlagzeilen wieder. Der Hauptgrund dafür ist die Ablehnung von Leistungsfällen. Versicherte müssen sich durch mehrere Instanzen klagen, um die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Ihre Rechnungen sollen sie währenddessen trotzdem bezahlen. Das Einkommen fehlt, die Versicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit zahlt nicht die Rente (worauf man sich verlassen hat) und der Betroffene hat krankheitsbedingt kaum Kraft sich zu wehren. Die Öffentlichkeit nimmt großen Anteil an solchen Geschehnissen. Auf der einen Seite ist eine Versicherung mit schwindelerregenden Einnahmen, auf der anderen Seite ein Mensch der plötzlich seinen Hauskredit nicht mehr bedienen kann.

Den Versicherern wird oft vorgeworfen, dass ihre Anträge zu kompliziert sind. Besonderer Kritikpunkt: die Gesundheitsfragen und deren Formulierung. Einfach wäre die Beantwortung der Frage „Wann hatten Sie Ihre letzte Erkältung?“. Doch eine Gesundheitsfrage ist eher so formuliert: „Hatten Sie in den letzten drei Jahren eine Erkrankung der Atemwege?“ Antworten Sie mit „Ja“ werden Sie aufgefordert, diese Antwort zu konkretisieren. Sie haben mitzuteilen, wann der erste Tag der Erkrankung war, wie lange sie andauerte, welche Medikamente Sie eingenommen haben und ab welchem Tag Sie behandlungs- und beschwerdefrei waren. Das klingt schon ganz anders. Zusätzlich wird immer danach gefragt, ob eine Erkrankung zu einer zeitweisen Arbeitsunfähigkeit geführt haben. Auch wenn diese nur zwei Tage bestand, ist sie anzugeben. Erinnern Sie sich an alle Erkrankungen und vor allem daran, ob diese irgendwo dokumentiert sind? Entscheidend ist aber immer die konkrete Fragestellung. Eine korrekte Beantwortung dieser Fragen überfordert die Antragsteller nicht selten.

Ein weiterer Grund für Ärger ist die lange Dauer der Leistungsprüfung. Viele Fälle von Berufsunfähigkeit bedürfen einer gutachterlichen Entscheidung. Gerade psychisch kranke Menschen können nicht mit klassischen Messwerten aufwarten. Hier muss der Grad der geistigen Beeinträchtigung durch einen Gutachter ermittelt werden.

Klauseln, die dem Versicherten nicht in vollem Umfang bewusst waren, sind ebenfalls ein Kritikpunkt. Ist im Versicherungsvertrag die abstrakte Verweisung vereinbart, kann Sie der Versicherer auf einen zumutbaren anderen Beruf verweisen, mit dem Sie ein Einkommen erzielen können. Ihre Ansprüche auf eine BU-Rente werden zurückgewiesen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie überhaupt eine Beschäftigung in dieser Tätigkeit finden.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht (© mariok1979 / Fotolia)
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht | Beim Abschluss der Versicherung und in den Versicherungsunterlagen sieht alles gut aus, doch bei der Beantragung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente gibt es dann oft plötzlich Ärger, Streit und Probleme… (© mariok1979 / Fotolia)

Wie die Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert.

Die BU sichert bei einem Versicherungsfall den Verlust der Arbeitskraft ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung macht in der Regel eine einfache Zusage; klassischerweise:

Wer seinem ausgeübten Beruf für mindestens 6 Monate zu wenigstens 50 % aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann, ist berufsunfähig.

Für diesen Fall wird im Vertrag eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart. Alle BU-Versicherer, wie z. B. HUK, Württembergische oder die Debeka regeln in ihren Bedingungen den genauen Verfahrensablauf zur Beantragung der BU-Rente. Vgl.: BU Rente beantragen.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind zwei Zeiträume von Bedeutung:

  1. Die Versicherungszeit und
  2. die Leistungszeit.

Für diese Zeiten wird im Vertrag eine Dauer vereinbart, welche sich unmittelbar auf die Höhe des Beitrages auswirkt.

  1. Die Versicherungszeit gibt an, wie lange Ihr Vertrag läuft.
  2. Die Leistungszeit drückt aus, bis zu welchem Zeitpunkt Ihre vereinbarte BU-Rente gezahlt wird.

Diese Zeiten müssen sich nicht zwingend decken. Viele Versicherer bieten Verträge mit einer verkürzten Laufzeit an, leisten dann aber bis zum Ende des Berufslebens.

Das Ereignis, welches die BU auslöst, muss während der Versicherungszeit eintreten. Die Krankheit muss so schwerwiegend sein, dass Sie voraussichtlich für mindestens 6 Monate oder dauerhaft Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Siehe auch: LVM Berufsunfähigkeit zahlt nicht.

Etwas komplizierter ist es bei dem Grad der Berufsunfähigkeit. Die Versicherung leistet bei 50 % BU und dieser Wert muss immer individuell ermittelt werden. Er berücksichtigt die tatsächliche Arbeitszeit, aber auch den Umfang besonders berufstypischer Verrichtungen. Konkret bedeutet dies: Wenn Sie nach einem Unfall nicht mehr laufen können, aber der überwiegende Teil Ihrer Tätigkeit sitzend am Schreibtisch stattfindet, erreichen Sie möglicherweise den erforderlichen Grad der Berufsunfähigkeit nicht. Die individuelle Einschätzung über die Fähigkeit zur Berufsausübung ist ein häufiges Streitthema.

Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird für die gesamte Dauer der Leistungszeit gezahlt. Im Idealfall haben Sie in Ihrem Vertrag eine Leistung bis zum 67. Lebensjahr vereinbart. Dann endet die Leistung der BU in dem Moment, wo Ihre Altersrente einsetzt. Der Leistungsantrag sollte immer so früh wie möglich gestellt werden.

Übrigens: Der Vertrag läuft während des Bezugs einer BU-Rente weiter. Es müssen aber keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die Beitragsfreistellung ist Teil der vereinbarten Leistung. Die Beitragsfreiheit gilt aber erst mit dem positiven Anerkenntnis durch den Versicherer. Also aufgepasst: Auch nach der Beantragung der Leistung muss der Beitrag zunächst weiter gezahlt werden.

Berufsunfähigkeit zahlt nicht | Wenn Berufsunfähigkeitsversicherungen den Leistungsantrag ablehnen, kann man sich meist auf längere Korrespondenz, Gutachter-Schriftverkehr und Ärger einstellen. Unsere Fachanwälte übernehmen den Fall professionell für Sie. (© DOC RABE Media / Fotolia)
Berufsunfähigkeit zahlt nicht | Wenn Berufsunfähigkeitsversicherungen den Leistungsantrag ablehnen, kann man sich meist auf längere Korrespondenz, Gutachter-Schriftverkehr und Ärger einstellen. Unsere Fachanwälte übernehmen den Fall professionell für Sie. (© DOC RABE Media / Fotolia)

Warum werden Leistungsanträge von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt?

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Beruf wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr ausgeübt werden kann. Diese kann von einer Krankheit oder einem Unfall herrühren. Laut einer Ratingagentur hat der Eintritt einer Berufsunfähigkeit bei einem Drittel der Betroffenen psychische Ursachen. An zweiter Stelle in der Statistik stehen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, gefolgt von Krebserkrankungen.

Doch in welchen Fällen zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung trotz vorliegender Krankheit nicht?

Psychische Erkrankungen verursachen statistisch die häufigsten Leistungsfälle. In Bezug auf diese Erkrankungen sind die Gesundheitsfragen im Antrag unerbittlich. Hier wird ein Zeitraum von bis zu 10 Jahren zurückgeprüft. Versicherer messen der Arbeitsunfähigkeit durch psychische Belastungen, wie z. B. dem Burn-out eine hohe Bedeutung zu. Ihr Arzt hat Sie vor vielen Jahren wegen Erschöpfung für eine Woche krankgeschrieben? Vergessen Sie nicht, dies im Antrag anzugeben. Ein Erschöpfungssyndrom lässt den Rückschluss auf eine hohe Arbeitsbelastung zu, die später zu einem Burn-out werden kann. Fehlt diese Angabe im Versicherungsantrag, haben Sie eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen. Dieses sperrige Wort steht für einen der häufigsten Gründe bei einer Leistungsablehnung.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung…

Bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kann es zusätzlich zur Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer kommen. Er unterstellt dem Versicherten eine arglistige Täuschung bei der Antragstellung. Arglist bezeichnet hier den Umstand, dass der Antragsteller bewusst eine erhebliche Vorerkrankung verschwiegen hat, welche eine BU auslösen kann. Die Versicherung erklärt, dass sie den Antrag bei Kenntnis der Vorerkrankung nie angenommen hätte.

Kann das Unternehmen den Vertrag erfolgreich anfechten, wird dieser so gestellt, als hätte er nie existiert. Weiterhin ist der Versicherer nach einer Anfechtung berechtigt, alle bisher gezahlten Beiträge zu behalten. Auch wenn keine Arglist erkennbar ist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Die Beiträge erstattet er in diesem Fall auf häufig nicht.

Auch die abstrakte Verweisung führt zu einer Leistungsverweigerung durch den Versicherer. Die Versicherung hat ebenso das Recht Ausschlussklauseln zu formulieren. Dies können bekannte Vorerkrankungen, aber auch besondere Risiken durch Beruf und Sport betreffen.

Mitunter verweigert die Versicherung eine Leistung wegen mangelnder Mitwirkung des Anspruchstellers. Die Versicherung zahlt nicht, wenn dem Leistungsantrag nicht alle erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Leistungsablehnungen können von allen Versicherern, darunter so namhaften Gesellschaften wie die Nürnberger, Swiss Life oder AXA kommen.

Burnout und Berufsunfähigkeit | Verweigert die BU-Versicherung die Leistung, kann man gerade in psychischen Ausnahmesituationen wie Burn-out und Depressionen kaum die Kraft finden, sich gegen den Versicherer erfolgreich zur Wehr zu setzen. Auch deshalb sollte man die Auseinandersetzung lieber einen erfahrenen Rechtsanwalt führen lassen (© PhotoSG / stock.adobe.com)
Burnout und Berufsunfähigkeit | Verweigert die BU-Versicherung die Leistung, kann man gerade in psychischen Ausnahmesituationen wie Burn-out und Depressionen kaum die Kraft finden, sich gegen den Versicherer erfolgreich zur Wehr zu setzen. Auch deshalb sollte man die Auseinandersetzung lieber einen erfahrenen Rechtsanwalt führen lassen. (© PhotoSG / stock.adobe.com)

Was kann der Versicherungsnehmer bei einer Ablehnung tun?

Eine Leistungsablehnung trifft den Versicherten hart. Er muss sein Leben neu organisieren. Langfristige Verbindlichkeiten müssen möglicherweise neu strukturiert werden. Das alles geschieht vor dem Hintergrund einer ernsten Erkrankung. Diese belastet nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch seine Angehörigen.

Vermeintliche Fehler bei den Angaben zum Gesundheitszustand sind immer wieder Grund für Ärger mit der Versicherung. Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist ein scharfes Schwert in der Hand der Versicherungsgesellschaft. Doch nicht immer hat der Versicherte diese auch selbst zu verantworten. Wenn Vorerkrankungen verschwiegen wurden, muss der Versicherungsnehmer natürlich von diesen gewusst haben. Doch war das wirklich der Fall? Wie genau erfährt der Versicherer von Diagnosen, die der Versicherte im Antrag verschwiegen hat?

Der Schlüssel ist die Schweigepflichtentbindung. Diese kann pauschal für die Dauer des Vertrages erteilt werden, wenn der Versicherungsantrag gestellt wird. Sie kann aber auch so gewählt werden, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zustimmung des Versicherten vor jeder Anfrage einholen muss. Die Erklärung der Schweigepflichtentbindung durch den Versicherten gestattet es Ihrem Arzt, eine Kopie Ihrer Gesundheitsakte an die Versicherung zu übergeben. Hierin stehen Daten zu Ihren Arztbesuchen, die Angaben zu Diagnosen und Therapien. Dort sucht der Versicherer nach Belegen für eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Doch hat der Arzt Ihnen die notierte Diagnose auch wirklich eröffnet? Oder wollte er am Tag Ihres Besuches in der Praxis mit Rücksicht auf Ihre psychische Verfassung nicht mit Ihnen darüber reden? Das Recht zu dieser Entscheidung hat der Hausarzt. Vielleicht war es auch eine Fehldiagnose, die später nicht korrigiert wurde. Und schon hat man das Problem: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht!

Bei der Antragstellung können Fehler gemacht werden. Nicht jeden davon muss sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen. Der Vermittler vertritt das Unternehmen gegenüber dem Antragsteller. Dessen Fehler sind folglich Pflichtverletzungen des Versicherers. Wurden Sie ausreichend über die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung informiert? Hat der Vermittler (Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter) Gesundheitsfragen abgewertet (kleingeredet) und mündliche Angaben von Ihnen relativiert? Das Versicherungsunternehmen spart Geld, wenn es Ihnen keine Rente auszahlen muss. Der Vermittler ist in einer schwierigeren Position. Trotz umfassender Beratung verdient er keine Provision, wenn Sie den Antrag nicht unterschreiben oder dieser vom Versicherer abgelehnt wird.

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht wird hierzu die richtigen Fragen stellen. Sie haben einen Vertrag geschlossen, Ihre Beiträge pünktlich bezahlt und haben alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen getätigt. Wenn die BU nicht zahlen will und der Leistungsantrag abgelehnt wurde, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen. Viele Fachanwälte spezialisieren sich auf das Versicherungsrecht (vgl. Fachanwalt Berufsunfähigkeit Düsseldorf, Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung München). Für sie spielt es keine Rolle, ob sie die Ansprüche ihres Mandanten gegen die Generali, HDI, die Alte Leipziger oder die Gothaer durchsetzen.

Wenn die BU nicht zahlt, sind Sie am Zug. Und wir unterstützen Sie!

Ihre Krankheit erfüllt alle Voraussetzungen für eine BU, aber die Versicherung will nicht zahlen. Dann sollten Sie nicht zögern, einen Anwalt aufzusuchen. Viele Rechtsanwälte bieten übrigens eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Für die Auseinandersetzung mit dem Berufsunfähigkeitsversicherer ist eine Rechtsschutzversicherung sehr hilfreich. Hat diese eine Deckungszusage erteilt kann der Anwalt seine Kosten über die Rechtsschutz abrechnen.

Erforderliche medizinische Untersuchungen und Gutachten verzögern den Streit vor Gericht erheblich. Bestimmungen zu Frist und Form müssen gewahrt werden. Ohne einen Anwalt ist diese Aufgabe, gerade vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung, nicht zu bewältigen.

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verbessert, kann der Versicherer die Rentenzahlung wieder einstellen. Ein Nachprüfungsverfahren dient zur Feststellung des Fortbestandes einer Berufsunfähigkeit. Wird die Zahlung Ihrer BU eingestellt und Sie sind hiermit nicht einverstanden, kann Ihr Anwalt wieder aktiv werden. Denn egal, ob Ihr Versicherer ALLIANZ, ERGO, Hannoversche BU oder LVM heißt, kein Versicherer möchte die BU-Rente länger zahlen als nötig.

Wir vermitteln Ihnen Anwälte für Versicherungsrecht, die besonders auf Berufsunfähigkeitsversicherungen und das Problem “Berufsunfähigkeit zahlt nicht” spezialisiert sind. Mit Ihnen steigen Ihre Möglichkeiten, erfolgreich gegen die Verweigerung von Leistungen Ihres BU-Versicherers vorzugehen.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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