Was sind Elementarschäden (am Haus, in der Wohngebäudeversicherung)?
Im Fachjargon der Versicherungen werden als Elementarschäden all jene Schäden beschrieben, die durch die Natur verursacht werden. Dazu zählen Hagel, Schneestürme, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Lawinen oder Überschwemmungen. Außerdem können in bestimmten Fällen auch Blitzschlag oder Starkregen dazu zählen. Ausgenommen davon sind Schäden durch Leitungswasser.
In der Regel werden die genannten Naturgefahren / Naturgewalten nicht abgedeckt durch die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Dafür ist ein zusätzlicher Baustein notwendig, der diese Risiken auffängt.
Aber Vorsicht: Einige Anbieter lehnen es ab, gegen bestimmte Elementarschäden zu versichern. Das ist vor allem in stark betroffenen Gebieten der Fall, die vom Makler im Zonierungssystem (dazu später mehr) zu hoch eingestuft werden. Häufig sehen sich die Hausbesitzer in dortigen Wohnlagen gezwungen, hohe Rücklagen zu schaffen, um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein.
Was sind Elementarschäden? – diese Frage lässt sich ganz einfach zusammenfassen: Damit sind alle Schäden gemeint, die durch eine Naturgewalt entstehen. Sie sind absolut unvorhersehbar, können aber sehr leicht existenzbedrohend werden.
Gegen welche Elementarschäden kann man sich versichern?
Je nach Anbieter kann das Leistungsportfolio unterschiedlich ausfallen. Bei diesen Naturgewalten leistet trotzdem fast jede Elementarversicherung eine Entschädigung:
- Überschwemmungen: Dabei handelt es sich in der Regel um einen klassischen Versicherungsschutz. Eine Überschwemmung bedeutet, dass Teile des Hauses durch ein überlaufendes Gewässer oder Starkregen geflutet werden. – Eine Besonderheit gilt es zu beachten: Wenn Grundwasser an die Oberfläche tritt, besteht ein Versicherungsschutz. Anders verhält es sich, wenn der Spiegel steigt und Wasser von unten in den Keller eindringt. In diesem Fall leistet die Elementarversicherung in der Regel keine Zahlung. Meistens bedarf es in diesen Fällen einer Ursachenanalyse.
- Rückstau: Die Elementarversicherung zahlt auch, wenn Wasser aus Leitungsrohren infolge von Starkregen oder Überschwemmungen ins Haus gedrückt wird (siehe auch Rückstau Versicherung).
- Lawinen oder Schneedruck: Wenn ein Dach die Schneelast nicht mehr tragen kann, spricht man von Schneedruck (vgl. Schneedruck Definition). Als Lawine bezeichnet man rutschende Schneemassen. Auch in diesen Fällen besteht ein Versicherungsschutz.
- Erdrutsche, Erdbeben und Erdsenkung: In diesen Fällen zahlt die Versicherung nur, wenn es sich um höhere Gewalt handelt. Wenn die Schäden durch menschliches Zutun entstanden sind, kommt in bestimmten Fällen die Haftpflichtversicherung auf.
- Vulkanausbruch: Dabei ergießt sich geschmolzenes Gestein auf die Umgebung. In Verbindung mit großer Hitze und giftigem Rauch ist ein Vulkanausbruch in unmittelbarer Nähe fast immer existenzbedrohend.
Was versteht man unter einem Zonierungssystem?
Unter einem Zonierungssystem (kurz: ZÜRS-Zonen) versteht man die Einschätzung und Eingruppierung von elementaren Gefahren.
Wenn Sie Ihr Haus gegen bestimmte Schäden schützen wollen, hängt die Höhe der Versicherungssumme immer vom Standort ab. Das heißt, nicht alle Gebäude sind einem gleich hohen Risiko von Elementarschäden am Haus ausgesetzt. Es hängt stark davon ab, in welchem Gebiet Sie leben und wie häufig dort Unwetter vorkommen.
Um diese Gefahren besser einschätzen zu können, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ein sogenanntes Zonierungssystem ins Leben gerufen. Das gibt Aufschluss darüber, wie wahrscheinlich in einem Gebiet Hochwasser, Vulkanausbrüche oder Starkregen sind und hilft den Versicherungsgesellschaften, den Beitrag richtig zu kalkulieren. Dabei werden verschiedenste Geodaten zur Hilfe genommen. In der Datenbank finden sich u. A. über 20 Millionen Adressen, Bachläufe und Überschwemmungsdaten verschiedener Wasserwirtschaftsämter.
Das System gruppiert jedes Gebäude ein einer der vier Zonen ein. Je höher das Risiko ist, desto teurer wird der Versicherungsbeitrag. Am Beispiel von Hochwasser unterscheidet man folgende Klassen (vgl. auch: Elementarschadenversicherung Hochwasser):
- 1) In diesen Gebieten ist ein Hochwasser statistisch gesehen seltener als 1x in 200 Jahren.
- 2) In der Zonierungszone 2 rechnet man 1x in 100 – 200 Jahren mit einem Hochwasser.
- 3) Die Gefährdungsklasse 3 stuft Gebiete ein, die alle 10 – 100 Jahre mit einem Hochwasser rechnen können.
- 4) Die teuerste Zonierung dürfte Klasse 4 sein. Denn dort werden alle Gebiete einsortiert, die mindestens 1x in 10 Jahren von einem Hochwasser betroffen sind.
Je höher die Gefährdungsklasse für Sie als Versicherungsnehmer ist, desto teurer wird der Beitrag am Ende. Es kann mitunter sogar sehr schwer werden, für einige Naturgefahren / Naturgewalten einen Versicherungsschutz zu bekommen. Denn generell können die Versicherer selbst entscheiden, bis zu welcher Gefährdungsklasse sie Wohngebäude mit einschließen. Das heißt, sie können Ihre Anfrage durchaus auch ablehnen.
Im Umkehrschluss ist es dann natürlich für alle Besitzer günstiger, die in einem Gebiet liegen ohne großes Risiko für Elementarschäden am Haus.
Keine Versicherbarkeit, kein Versicherungsschutz? – Was zunächst recht dramatisch klingt, ist es allerdings tatsächlich nur in den seltensten Fällen. Denn laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherer liegen rund 90% aller Gebäude in der Gefährdungsklasse 1. Das heißt, sie können ohne Weiteres gegen Elementarschäden am Haus versichert werden. Nur rund 2% laufen aufgrund ihrer Lage Gefahr, vom Makler abgelehnt zu werden.
Was sind erweiterte Elementarschäden?
Dieser Schutz sollte im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Nicht immer sind diese Leistungen inkludiert oder hoch genug, um spätere Schäden ausgleichen zu können.
Mit der Wohngebäudeversicherung oder der für den Hausrat sind in der Regel Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Vandalismus automatisch mit abgedeckt.
Aber was sind erweiterte Elementarschäden? Wie bereits weiter oben beschrieben, gehören dazu Ereignisse wie ein Erdrutsch (Erdrutsch Definition), eine Lawine oder ein Erdbeben. All das sind unvorhersehbare Risiken, die ein normaler Versicherungsschutz nicht abdecken kann.
Wenn Sie also zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen möchten, sollten Sie das Kleingedruckte gründlich lesen, oder direkt einen unserer sachkundigen Fachanwälte für Versicherungsrecht befragen. Denn die Unterschiede können mitunter sehr groß sein. So wird auch die erweiterte Elementarschadenversicherung meistens sofort mit abgeschlossen. Sie inkludiert auch Schäden, die durch Erdsenkung, Schneedruck, Rückstau oder einen Erdrutsch entstehen können. Auch die Gefahr, dass Sie für verunreinigtes Grundwasser zahlen müssen, lässt sich dadurch minimieren. Eine erweiterte Elementarversicherung schützt also auch vor den unmittelbaren Folgen der Naturgefahren.
Welche Kosten übernimmt eine Elementarversicherung in Verbindung mit der Gebäudeversicherung?
In der Regel schließt man sie als Ergänzung zur Gebäudeversicherung ab. Dann werden diese Leistungen übernommen:
- Kosten für Unterkunft oder Mietausfälle, weil das Gebäude nicht mehr bewohnbar ist;
- bei Überschwemmung werden Haustrockenlegung und Haussanierung Kosten übernommen;
- falls das Gebäude nie mehr bewohnbar ist, Zahlung von Abbrucharbeiten;
- im schlimmsten Fall Neubau des Hauses;
- Reparaturen rund um die beschädigte Immobilie
Welche Kosten übernimmt eine Elementarversicherung, die mit der Hausratversicherung gekoppelt ist?
Wird die Versicherung hauptsächlich an den Hausrat gekoppelt, werden auch nur die darin entstandenen Schäden erstattet. Dazu gehören alle beweglichen Sachen innerhalb eines Haushalts (siehe: Was ist Hausrat?). Die Versicherung übernimmt entweder die Kosten der Reparatur oder erstattet den Wiederbeschaffungswert.
Wann lohnt sich eine Elementarschadenversicherung?
Der Abschluss ist in Deutschland nicht zwingend vorgeschrieben. Das heißt, jeder Hausbesitzer kann selbst entscheiden, wie sinnvoll es ist, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Falls die Wahrscheinlichkeit eines elementaren Schadens durch eine Naturkatastrophe fast gänzlich ausgeschlossen werden kann, lohnt sich der Abschluss vermutlich nicht.
Wenn Sie allerdings in einem Risikogebiet wohnen, kann eine Überschwemmung sehr schnell Ihre Existenz zerstören. Dann lohnt sich der Abschluss mitunter doch.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?
Eine Gebäudeversicherung schützt das Haus und alle Gegenstände, die fest damit verbunden sind. Als Beispiel: Ein Zuleitungsschlauch Ihrer Waschmaschine ist undicht und setzt den Raum unter Wasser. Wenn im Vertrag die Rohre enthalten sind, wird die Versicherung die Trockenlegung und Wiederherstellung des Bodens übernehmen. Darüber hinaus kann man mit dieser Versicherung auch seine Photovoltaikanlage oder fest installierte Bedienelemente inkludieren.
Bei der Berechnung der Wohnfläche des Gebäudes werden Balkone, Treppen und unausgebaute Keller- sowie Dachböden nicht mit eingerechnet.
Die Hausratversicherung hingegen sichert alle Schäden ab, die an Ihrem beweglichen Besitz möglich sind. Sie regelt die Übernahme von Kosten für gestohlene oder zerstörte Gegenstände im Haus.
Tipps für einen optimalen Versicherungsschutz
- Die Elementarschadenversicherung wird in der Regel immer in Kombination mit der Gebäude- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen. Daher sollten Sie immer das komplette Angebot betrachten.
- Es lohnt sich auf jeden Fall, die Angebote zu vergleichen. Denn gerade als Zusatzbaustein ist die Höhe des Beitrags entscheidend. Die kann sehr schwankend sein, da die Versicherer die jeweiligen Risikogebiete bzw. die Risikoprämie zum Teil unterschiedlich einstufen.
- Daneben lohnt sich ein Blick auf die Einzelheiten. Die grundlegenden Bausteine der Versicherungen sind zwar in der Regel ähnlich, können sich im Detail jedoch durchaus unterscheiden. Ein Beispiel sind Garagen oder andere Nebenbauten, die bei dem einen Versicherer mit drin sind, bei einem anderen Anbieter jedoch gänzlich ausgeschlossen werden.
- Fragen Sie den Makler ganz konkret, ob und ggf. mit welchen Wartezeiten Sie im Schadensfall rechnen müssen. Auch hier liegt der Teufel im Detail.
- Viele Versicherungen bieten ihren Kunden mittlerweile einzelne Bausteine an, mit denen sich ein individuell sinnvoller Vertrag ausgestalten lässt.
- Fragen Sie Ihren Makler, zu welchem Wert Ihre Immobilie im schlimmsten Fall wieder aufgebaut wird. Passt sich die Versicherung der Baukostenentwicklung an, oder gibt es eine Deckelung? Das ist gerade in Zeiten von knappen Rohstoffen eine essentielle Frage.
- Vor Abschluss der Versicherung sollten Sie überprüfen, wie hoch der Selbstbehalt ist. Bei den meisten Verträgen ist es nämlich üblich, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Das kann schnell teuer werden.
- Eine Elementarversicherung gilt meistens nur für ständig bewohnte Gebäude. Wenn Sie ein Ferienhaus oder Ihre Garage schützen wollen, bedarf es meistens eines Zusatzes im Vertrag.
- Achten Sie darauf, welche Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung tatsächlich enthalten sind (einfache, erweiterte Elementarschäden).
- Melden Sie bauliche Änderungen umgehend Ihrer Versicherung, damit der Schutz bestehen bleibt. Das gilt insbesondere für Räume, die danach als Wohnraum zur Verfügung stehen.
- Lassen Sie durch einen Fachmann überprüfen, ob Sie ausreichend gut versichert sind. Häufig liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Das heißt, die Erstattung der Versicherung würde im Schadensfall nicht einmal annähernd den Wert des Gebäudes decken.
- Nehmen Sie entstandene Schäden so genau wie möglich auf und kontaktieren Sie den zuständigen Ansprechpartner unmittelbar nach Entdecken des Schadens. In der Regel folgen dann diverse Formulare und eine gewisse Wartezeit. Während dieser ist es ganz wichtig, dass keine weiteren Schäden entstehen. Deswegen sollten Sie das Gebäude vor erneuten Risiken schützen. Warten Sie erst auf Rückmeldung Ihrer Versicherung, bevor Sie einen Handwerker bestellen. Falls die Regulierung nicht wie erwartet stattfindet oder die Versicherung ein Veto einlegt, kann einer unserer Fachanwälte helfen.
Was bedeutet ein Elementarschaden für Sie?
Wenn Sie in einem Risikogebiet leben und keine großen Rücklagen haben, kann eine Naturgewalt schnell Ihre ganze Existenz bedrohen. Daher sollten Sie sich im Vorfeld ganz genau erkundigen, ob über z.B. Schäden durch Stürme hinaus etwa eine Überschwemmung, Lawinen, Schäden durch Schneedruck, Rückstau oder Erdsenkung auch mit versichert sind.