Elementarversicherung & Hochwasser: Was Sie im Schadensfall wissen sollten

Extreme Stürme, Hochwasser und Starkregen können einem Gebäude zusetzen. Im Schadensfall nach Naturkatastrophen kommt es deshalb auf schnellen und umfassenden Versicherungsschutz an. Doch in einem ausgewiesenen Hochwassergebiet ist es oftmals nicht einfach, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Und ohne Elementarversicherung steht man nach einem Hochwasser ziemlich problematisch da. Doch selbst mit Elementarschaden-Zusatzschutz gibt es bei der Regulierung der Schäden oft viel Ärger und Probleme.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Geschädigte im Fall von Wasserschäden, Flutschäden und Hochwasserschäden. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen aus unserem Experten-Netzwerk:

  • Sachverständige (Gutachter) zur Schadensanalyse,
  • Sanierungsprofis für Wasserschadensanierungen zur Schadensbeseitigung
  • Fachanwälte für Versicherungsrecht zur finanziellen Schadensregulierung.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie am besten unterstützen können.

211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Elementarschäden – was ist das?

Beim Schutz eines Gebäudes vor Schäden haben Hausbesitzer und Mieter verschiedene Versicherungen zur Auswahl: Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung erlauben bereits einen breit gefächerten Schadenschutz. Treten jedoch Naturkatastrophen mit Hochwasser / Flut, Überschwemmungen und Rückstau von Wasser auf, wird es oft problematisch.

Die Elementarversicherung bietet einen Ausweg. Sie kann den vorhandenen Versicherungsschutz ergänzen. Dadurch existiert eine Versicherungsdienstleistung, die aktiv wird, sobald Hausbesitzer von einer Naturkatastrophe heimgesucht worden sind (vgl. Naturkatastrophen Versicherung). Im Ahrtal 2021 konnte man jedoch feststellen: Viele Hausbesitzer haben keine Elementarversicherung im Hochwassergebiet gehabt.

Was bedeutet das im Detail? Schützt die Elementarschadenversicherung gegen sämtliche naturgemachten Schadensfälle am und im Haus? Was gilt überhaupt als Elementarschaden? Siehe auch: Elementarschäden Definition.

Naturgewalten – diese Katastrophen gehören zur Elementarversicherung

Bei der Frage, was als Elementarschaden aufzufassen ist, existieren klare Bestimmungen. Demnach greift grundsätzlich keine Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung für Schäden, die durch elementare Kräfte entstanden sind. Das können z. B. die folgenden Naturkatastrophen sein:

  1. Überschwemmung
  2. Hochwasser
  3. Starkregen
  4. Blitzschlag
  5. Sturm
  6. Hagel
  7. Lawinen
  8. Schneedruck
  9. Ausbruch eines Vulkans
  10. Erdbeben

Für die Versicherungsdienstleister sind nicht nur die Katastrophen im Schadensfall relevant. Auch das Gebiet spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle. Demnach lassen sich die Regionen in Deutschland in Hochwassergebiete und Gefährdungsklassen einordnen. Das ermöglicht eine statistisch objektive Beurteilung des jeweiligen Versicherungsrisikos etwa für Flutschäden. Und klar ist: Das Risiko ist für Versicherer beträchtlich, denn eine typische Elementarschadensanierung verschlingt regelmäßig fünf- bis sechsstellige Beträge.

Schutz vor Elementarschäden in Hochwassergebieten: Die ZÜRS Gefährdungsklassen

Hausbesitzer, die über den Abschluss einer Elementarversicherung bzgl. Hochwasser nachdenken, können vorab prüfen, ob es sich lohnt. Das ZÜRS Geo ist ein von den Versicherungsdienstleistern etabliertes Kartierungssystem. Dabei lassen sich die Regionen Deutschlands in insgesamt vier Gefährdungsklassen einteilen.

Die Grundlage für die Werte ergeben sich durch die vorhandenen, bisher gesammelten Daten über Schadensfälle in der jeweiligen Region. Dadurch kann das eigene Risiko für Gebäudeschäden durch Naturkatastrophen geschätzt werden. Folgende Gefährdungsklassen (Risikozonen) existieren demnach im Zonierungssystem der Versicherungswirtschaft:

  • Klasse 1: weniger als einmal pro 200 Jahre Hochwasser
  • Klasse 2: pro 50 bis 200 Jahre ein Hochwasser
  • Klasse 3: pro 10 bis 50 Jahre ein Hochwasser
  • Klasse 4: pro 10 Jahre ein Hochwasser

Eine Immobilie kann in einem Hochwassergebiet stehen, obwohl es die Gefährdungsklasse 1 erfüllt und nur selten von einem Hochwasser betroffen ist. Gleichzeitig verändert sich die Hochwasserlage im Land derzeit durch den klimatischen Wandel. Überschwemmungen und Starkregen-Ereignisse traten in den letzten Jahren tendenziell häufiger auf als früher. Dadurch entstehen an Gebäuden hohe Kosten. Und es steigt die Notwendigkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung: Hochwasser werden einfach häufiger auftreten.

Die Schadenssummen, die z. B. durch sintflutartige Regenfälle (d. h. Niederschläge von über 15 l/m² je Stunde) in einem Gebiet der Klasse 1 verursacht werden, können durchaus einen großen Teil aller Elementarschäden im Land ausmachen. Die niedrigste Einstufung ist daher keineswegs gleichzusetzen mit absoluter Sicherheit vor Schäden.

Ohne Elementarversicherung steht man in einem Hochwassergebiet (wie hier der Eifel) ziemlich schlecht da, wenn Flutschäden auftreten (© Dwi / stock.adobe.com)
Ohne Elementarversicherung steht man in einem Hochwassergebiet (wie hier der Eifel) ziemlich schlecht da, wenn Flutschäden auftreten (© Dwi / stock.adobe.com)

Hochwasser, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung – deshalb braucht es den Zusatz der Elementarversicherung gegen Naturgefahren!

Im Gegensatz zur Hausratversicherung, die nach einem Hochwasser nicht unmittelbar greift, erlaubt die Elementarschadenversicherung bei Hochwasser einen besseren finanziellen Schutz (vgl. Hausratversicherung & Hochwasser). Überflutete Keller oder ein Rückstau sind oft ein Fall dieser Versicherer; siehe Rücktauschäden und Wasser im Keller.

Die Wohngebäudeversicherung kommt in solchen Fällen auch nicht unbedingt zum Tragen. Ein Hochwasser-Sachverständiger kann im akuten Schadensfall hilfreich sein. Er schätzt die Situation ein und erkennt ggf., welche Beschädigungen relevant sein können. Wir vermitteln Ihnen gerne die passenden Experten.

Mögliche Schäden am Gebäude nach Naturkatastrophen

Ein eingetretener Hochwasserschaden zieht vorrangig Feuchteschäden nach sich. Kellerschimmel oder nasse Wände sind deswegen gängige Probleme nach einem Katastrophenfall. Die Kellerräume sind besonders von Überflutungen betroffen. Die Hochwasser-Versicherung sollte im besten Fall die entstehenden Kosten der Hochwassersanierung übernehmen. Doch häufig läuft dabei nicht alles so glatt, wie man sich das als Versicherungsnehmer erhofft.

Elementarschäden und ihre Folgen für den Versicherungsschutz

In einem Gebäude können verschiedene Bestandteile durch elementare Schäden betroffen sein – bspw. in einem Hochwassergebiet. Welche Komponenten stehen hierbei im Fokus von Elementarschadenversicherungen? In erster Linie sind bei Naturkatastrophen die Lichtschächte ebenso wie Treppenabgänge, Kellerabgänge und Kellerschächte versichert. Zusätzlich sind

  • Garagen,
  • Loggien,
  • Carports und
  • Balkone

abgesichert.

Beim Eintreten eines Katastrophenfalls spielt auch der Rückstau im Haus eine Rolle. Hierbei handelt es sich um Abwasser und/oder Leitungswasser, das durch Starkregen, Überschwemmungen/Flut oder Hochwasser ins Gebäude gedrückt wird. Da stellt sich Hausbesitzern unweigerlich die Frage, welche Schäden die Versicherung nicht abdeckt.

Einige Gebäudeschäden erscheinen anfangs als ein Fall für die Elementarversicherung, sind es tatsächlich aber nicht immer. Ein beliebtes Beispiel ist der Schneedruck. Schäden an einer Immobilie, die durch Lawinen oder eben Schneedruck entstanden sind, gehören eigentlich zur Elementarschadenversicherung. Allerdings gilt dies nicht, wenn Schnee von Bäumen auf ein Gebäude fällt bzw. rutscht und dadurch die Beschädigungen entstehen.

Schäden, die Menschen verursacht haben, kann die Elementarschadenversicherung ebenfalls nicht abdecken. Das heißt, es sind zwar Erdbeben und Erdrutsche im Versicherungsschutz enthalten. Das gilt aber nur, wenn diese Katastrophen nicht durch menschliche Handlungen entstanden sind (z. B. Erdrutsch / Erdsenkungen bei Erdarbeiten oder Bergbauarbeiten).

Nicht zuletzt stellt das Grundwasser ein schwieriges Thema dar. Obwohl Überschwemmungen im Regelfall ein Teil der Versicherungsleistungen sind, gilt das nicht für Grundwasser, das von unten nach oben ansteigt und dadurch für überflutete Keller sorgt. Für die Versicherung gilt lediglich ein oberirdisch steigender Pegel, wie es bspw. bei Hochwasser und Starkregen der Fall sein kann.

Schäden beheben: Professionelle Hilfe nach Elementarschäden

Nässeschäden, die bereits durch die Elemente (Unwetter, Naturgewalten) aufgetreten sind, lassen sich mit professioneller Hilfe beseitigen. Zahlt der Versicherer nicht, kann eine Flutopferhilfe unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen.

Betroffene Hausbesitzer sorgen nach einem Hochwasser idealerweise erst dafür, die entstandenen Schäden nicht zu verschlimmern. Schadensbegrenzung lautet das Motto. Gebäudeschäden gehören dokumentiert, um eine zügige Schadensmeldung zu ermöglichen. Aber was geschieht danach? Wenn die Themen Reparatur und Sanierung aufkommen?

Klar ist: Starke Niederschläge und Überflutungen können erhebliche Kosten nach sich ziehen. Damit überflutete Kellerräume und Feuchteschäden sich nicht auf die Statik des Hauses auswirken, ist schnelles Handeln erforderlich. Sobald die Räume ausgepumpt worden sind, hilft bei Bedarf eine Bautrockner-Vermietung weiter, um die Raumentfeuchtung voranzutreiben. Wir unterstützen Sie gerne und vermitteln kompetente Handwerker, die sich z.B. auch explizit um Kellerentfeuchtung kümmern.

Die Wasserschaden-Trocknung ist aber nicht nur für die Statik wichtig. Das Entfeuchten ist ebenfalls notwendig, um spätere Schimmelprobleme zu vermeiden. Für die Versicherungen kommt es darauf an, wie ein Schaden entstanden ist. Bei Hochwasserschäden sind demnach Hausrat, Wohngebäude und (jeweils als Zusatzoption) die Elementarschadenzusatzversicherung wesentlich.

Die Hausratversicherung schützt vor Beschädigungen des eigenen Inventars (z. B. Möbel oder Wertgegenstände). Dagegen kümmert sich die Versicherung für Wohngebäude um Schäden an und in dem Haus. Die Elementarversicherung (Elementarschutz als Zusatzbaustein) ist letztlich für durch Naturkatastrophen entstandene Gebäudeschäden zuständig (z. B. Hochwasserschäden).

Elementarversicherung, Hochwasser, Wetterchaos: In einem ausgewiesenen Hochwassergebiet ist es mitunter schwer, eine Elementarschadenversicherung abschließen zu können (© pusteflower9024 / stock.adobe.com)
Elementarversicherung, Hochwasser, Wetterchaos: In einem ausgewiesenen Hochwassergebiet ist es mitunter schwer, eine Elementarschadenversicherung abschließen zu können (© pusteflower9024 / stock.adobe.com)

Fazit: Elementarversicherung, Hochwasser und Flutschäden

Im Anschluss an ein katastrophales Ereignis, wie einem Erdbeben oder einer Überschwemmung, braucht es kompetente Unterstützung. Denn die Kosten für die Reparatur der entstandenen Schäden können enorm sein. Die Gefahrenklasse liefert erste Hinweise, mit welchem Risiko für Elementarschäden am eigenen Haus zu rechnen ist. Die passende Elementarschadenversicherung erlaubt daraufhin die finanzielle Absicherung für den Ernstfall.

Zusätzlich zum Elementarschadenversicherer und einem angemessenen Leistungsangebot kommt es auf erfahrene und sachverständige Experten an, um die Schäden zu beseitigen. Handwerker, die sich um die Beseitigung der Wasserschäden und den Schimmel im Keller kümmern, während Fachanwälte für Versicherungsrecht die Kostenübernahme beim Versicherer durchkämpfen, können eine wichtige Stütze für betroffene Hausbesitzer sein. Sprechen Sie uns gerne an – im Bedarfsfall vermitteln wir Ihnen professionelle und sachkundige Dienstleister für einen solchen Schadenfall an Ihrer Immobilie.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Copyright Beitragsbild: pusteflower9024 / stock.adobe.com
211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben eine E-Mail erhalten.

Bitte folgen Sie den Hinweisen in der E-Mail und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.