Die Gebäudetrocknung nach einem Wasserschaden: Was kostet die Sanierung, und wer ist in der Haftung?
Ein Wasserschaden ist eine ärgerliche Angelegenheit für alle Betroffenen. Zunächst beginnt die Ermittlung der Ursachen. Handelt es sich um einen Rohrbruch oder stammt die eindringende Feuchtigkeit etwa von einer defekten Regenrinne des Nachbarn? In jedem Fall wird eine Raumtrocknung durch einen Fachbetrieb unumgänglich.
Von der Begutachtung bis zur eigentlichen Gebäudetrocknung entstehen umfangreiche Kosten, und ohne den Rat von Experten ist der Geschädigte bei der Abwicklung meist überfordert. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen, die sich bei einem Wasserschaden und seinen Folgen ergeben.
Wie lange braucht eine Wand zum Trocknen nach einem Wasserschaden?
Die für die meisten Zeitgenossen dringlichste Frage zuerst: Wie lange kann es dauern, bis die durchgefeuchteten Wände endlich ausreichend trocken sind, und die Handwerker wieder abziehen? Nach dem Entfernen von Möbeln und Tapeten aus dem feuchten Raum wird sich der Hausbesitzer aber in Geduld üben müssen, denn die nasse Wand trocknet nur sehr langsam. Ohne technische Hilfsmittel braucht etwa eine Ziegelwand für das Trocknen ein ganzes Jahr. Je dicker das Material, umso länger dauert die Entfeuchtung.
Wer sich für eine Sanierung mithilfe von Entfeuchtungsgeräten entscheidet, kann die benötigte Zeit allerdings erheblich verkürzen. Mit dem Einsatz der technischen Geräte (Bautrockner) reduziert sich die Trocknungszeit der nassen Wände auf 14 bis 21 Tage. Das nur auf den ersten Blick preiswerte und außerdem fragwürdige Trockenheizen kann unter ungünstigen Umständen sogar an die drei Jahre in Anspruch nehmen.
Was kostet eine Gebäudetrocknung nach einem Wasserschaden?
Eine Wasserschadensanierung ist eine komplexe Aufgabe. Unter Umständen sind nicht nur Wände und Boden, sondern sogar Hohlräume betroffen, die gesondert behandelt werden müssen. Bei einem Komplettschaden fallen auch Elektriker- und Installationsarbeiten an. Die Kosten sind also vom jeweiligen Schadensbild abhängig und nicht pauschal zu beziffern. Bei kleineren Schäden kann es der Handwerker mit 400 Euro bewenden lassen, aber je nach dem Ausmaß sind auch Preise von 4 000 Euro Euro und mehr nicht ungewöhnlich. Denn die Arbeiten sind aufwendig und ohne technische Gebäudetrocknung Geräte nicht durchführbar.
Den Estrich trocknen
Für eine fachgerechte Trocknung wird etwa der Estrich zunächst angebohrt, um das eingedrungene Feuchtigkeit abzusaugen (vgl. Estrich-Trocknung). Spezielle Verfahren sorgen zusätzlich für eine Dämmschichttrocknung. Flexible Schläuche steckt der Experte in die vorbereiteten Bodenlöcher, die an den Trockner angeschlossen sind. Letzterer erzeugt ein Vakuum, das die Feuchtigkeit aus der Dämmschicht und dem Estrich herauszieht und in einen Behälter bringt. Feuchte Luft blasen die Geräte in die Raumluft, wo sie ein Kondenstrockner aufnimmt.
Entfeuchtungsgeräte und Bautrockner: Welche Geräte gibt es?
Bei der Gebäudetrocknung sieht sich der Betroffene oft einem komplexen Schadensbild gegenüber. Abgesehen von den Ursachen, etwa einem defekten Bauteil, Frostschäden oder einem Rohrbruch, sind unterschiedliche Schäden entstanden. Der Estrich kann betroffen sein, bei einer installierten Fußbodenheizung reicht eine einfache Dämmschichttrocknung meist nicht aus, denn das Wasser ist auch in Hohlräume eingedrungen (siehe Trocknung von Hohlräumen).
Der Fachbetrieb setzt bei der Raumtrocknung verschiedene Geräte ein, die nach unterschiedlichen Prinzipien funktionieren. Grundsätzlich gibt es bei der Bautrocknung zwei Verfahren, nämlich das Überdruckverfahren und das Unterdruckverfahren. Die erstgenannten Trocknungsgeräte pressen verdichtete, vorgetrocknete Warmluft ins Dämmmaterial ein. Das oben bereits beschriebene Verfahren für die Estrichsanierung funktioniert mit Überdruck. Beim Unterdruckverfahren wird die eingedrungene Feuchtigkeit abgesaugt. Dann erzeugt das Gerät bei der Dämmschichttrocknung ein Vakuum, das die Feuchtigkeit aus der Dämmschicht herauszieht.
Kann die Versicherung bei einem Feuchtigkeitsschaden festsetzen, welche Firma die Bautrocknung übernimmt?
Wird eine Gebäudetrocknung notwendig, ist meist eine Versicherung involviert. Besonders die Gebäudeversicherung arbeitet mit örtlichen Unternehmen zusammen und schlägt meist mehrere oder zumindest einen Betrieb vor, der/die eine Raumtrocknung kompetent vornehmen sollen, um die Feuchtigkeit professionell zu trocknen. Ob nasse Wände oder eine durchnässte Dämmschicht: die zertifizierten Betriebe wissen (im guten Falle) sehr genau, wie man eine Gebäudetrocknung zuverlässig durchführt.
Der ein oder andere Versicherte kennt jedoch bereits einen erfahrenen Fachbetrieb in seiner Nähe und beabsichtigt, diesem die Durchführung der Maßnahmen zu übertragen. Oder er will einen vom Versicherer “vorgeschriebenen” Dienstleister nicht, weil er im Netz schlechte Rezensionen über diesen gelesen hat. Dann ergibt sich die Frage, ob er die Raumtrocknung nur von einem Unternehmen durchführen lassen darf, das von der Versicherung anerkannt und von ihr vorgeschlagen wird. Oder darf der Versicherte den Sanierungsdienstleister selbst aussuchen?
Schadensregulierung durch die Versicherung
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig Holstein hatte sich im Jahr 2011 mit einem derartigen Konflikt auseinanderzusetzen. Der Regulierungsbeauftragte der beteiligten Versicherung bezeichnete die bereits erfolgte Raumtrocknung als nicht fachgerecht und verlangte eine Nachbesserung durch einen anderen, bei der Versicherung eingetragenen Betrieb. Der Hauseigentümer kündigte seinem zuvor beauftragten Unternehmer und ließ die Bautrocknung von einer Fachfirma ausführen, die der Regulierungsbeauftragte genannt hatte.
Der düpierte Handwerker vor Ort war mit diesem Vorgehen nicht einverstanden und klagte. Das Amtsgericht gab ihm zunächst Recht. Das OLG bemängelte jedoch, dass die ersten Arbeiten nicht den fachlichen Standards entsprachen.
Bezüglich der Vertragsfreiheit des Versicherten war das Gericht allerdings anderer Auffassung. Die Versicherung habe nicht das Recht, dem Versicherungsnehmer die Gebäudetrocknung durch ein Unternehmen seiner Wahl grundsätzlich zu verbieten. Nur wenn im Versicherungsvertrag entsprechende Klauseln aufgenommen sind, ist der Hausbesitzer an diese Vorgaben gebunden.
Warum kann simples Lüften die Bautrocknung nicht ersetzen?
Viele wollen die bei der technischen Trocknung entstehenden Kosten sparen und setzen auf Lüften und Trockenheizen der betroffenen Räume. Bei dieser Methode ist aber zu bedenken, dass bei einem Neubau dann mit einer Trockenzeit von bis zu drei Jahren zu rechnen ist. In diesem Zeitraum entstehen im Vergleich mit einem Raumtrockner jedoch enorme Heizkosten. Außerdem ist eine lange Trocknung oft die Ursache für Schimmelpilzbildung (vgl. Schimmelbildung in der Wohnung) mit allen damit verbundenen gesundheitlichen Folgen.
Was sollte man tun, um nach einem Wasserschäden keine Probleme mit feuchten Wänden und Schimmelbildung zu bekommen?
Um langfristige Probleme auszuschließen, muss zunächst die Ursache der Durchfeuchtung erkannt und abgestellt werden. Alle Trocknungen und Sanierungen sind sinnlos, wenn die Wand durch ein auch nur minimales Leck in der Wasserleitung immer wieder Feuchtigkeit aufsaugt. Anschließend sorgt der Fachbetrieb für eine professionelle Gebäudetrocknung.
Um auch in Zukunft sicher zu gehen, überprüft der Hausbesitzer oder Mieter im Verdachtsfall den Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft. Ein Hygrometer misst die relative Luftfeuchte in den betroffenen Räumen. In einem Wohnraum beträgt sie üblicherweise zwischen 55 und 60 Prozent, im Winter kann sie etwas geringer ausfallen. Bei einem geringeren Wert können sich gesundheitliche Folgen einstellen, eine höhere Luftfeuchtigkeit fördert die Schimmelbildung.
Die Schadensanerkennung – Anwälte und Gutachter im Fokus
Die Bautrocknung / Gebäudetrocknung nach einem Wasserschaden ist eine aufwendige Angelegenheit und mit entsprechend hohen Kosten verbunden. In manchen Fällen ist die Schadensursache zudem schwer zu ermitteln, und es kommt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Betroffene ist dann auf einen guten Anwalt angewiesen, der seine Interessen vertritt. Ein Fachanwalt für Sachversicherungsrecht verfügt über alle notwendigen Kenntnisse und Voraussetzungen, um einen derartigen Prozess erfolgreich zu bestehen.
Ein Gutachter sollte ebenfalls mit eingeplant werden, der unter Umständen die Auffassungen des Kontrahenten mit einem kompetenten Gegengutachten beantwortet. All diese Spezialisten sind sehr gesucht und unter Umständen vor Ort nicht unbedingt zu finden. Nutzen Sie daher gern den Service der Deutschen Schadenshilfe, und lassen Sie sich benötigte Experten aus unserem Experten-Netzwerk vermitteln!
Wurde die Haftung endlich geklärt, geht es an die Auswahl der Handwerksbetriebe, die eine Sanierung durchführen sollten. Auch hier sind nur in seltenen Fällen entsprechende Angebote in der unmittelbaren Umgebung zu finden. Wir empfehlen Ihnen gern professionelle und bundesweit tätige Spezialsanierer für Wasserschadensanierungen bis hin zur Komplettsanierung des Hauses.
Wer zahlt den Schaden?
Bei einem Wasserschaden können verschiedene Versicherungen zuständig sein. Grundsätzlich gilt: Für die beweglichen Gegenstände wie Möbel, Teppiche und anderes kommt die Hausratsversicherung auf. Schäden am Gebäude, also an Wänden, Böden oder der Fußbodenheizung, sind ein Fall für die Gebäudeversicherung. Wurde die feuchte Wand durch den Nachbarn verursacht, etwa durch eine schadhafte Regenrinne, hat dieser hoffentlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Denn auch bei einem Wasserschaden gilt das Verursacherprinzip.