Nach Wasserschaden: Trocknungsfirma finden und mit Versicherung abrechnen

Ein Wasserschaden in / an Ihrer Immobilie kann Sie grundsätzlich jederzeit unerwartet treffen, so dass Sie im Ernstfall einem festgelegten Ablaufplan folgen sollten, um weiteren Schaden von Ihrer Immobilie und dem darin befindlichen Hausrat fernzuhalten und bereits entstandene Schäden und Kosten von der Versicherung oder dem Schädiger ersetzt zu bekommen. Inwieweit Sie als Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht trifft, welche Sofortmaßnahmen angezeigt sind und wie Sie die Kosten von der Versicherung erstattet bekommen, erfahren Sie im Folgenden.

Und wenn Sie Probleme mit der Beseitigung und Regulierung des Schadens durch die Versicherungsgesellschaft haben, dann wenden Sie sich gern an uns. Wir – die Deutsche Schadenshilfe – sind Experten darin, Schadensfälle erfolgreich zu klären. – Wir verfügen über ein qualifiziertes Netzwerk an Sachverständigen / Gutachtern, erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht und professionellen Sanierungsdienstleistern zur Sanierung von Wasserschäden.

Lassen Sie sich durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen – wir prüfen Ihren Fall.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wie entsteht überhaupt ein Wasserschaden bzw. wann liegt ein Wasserschaden gemäß Versicherungsdefinition vor?

Ein Wasserschaden kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Der wohl häufigste Fall ist das ungewollte Austreten von Leitungswasser durch einen Rohrbruch oder aber auch durch Defekte an Haushaltsgeräten, klassisch der Waschmaschine oder Spülmaschine.

Ein Schaden liegt diesbezüglich immer dann vor, wenn das Leitungswasser „bestimmungswidrig“ austritt und hierdurch ein Schaden verursacht wird (vgl. bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser: Definition). Bestimmungsgemäß würde das Wasser durch das Abwasserrohr nach draußen geleitet. Wenn das Rohr jedoch z. B. undicht, porös oder anderweitig beschädigt ist, fließt das Wasser entgegen seiner ursprünglichen Bestimmung in Ihre Räumlichkeiten statt über das Abwasserrohr in die Kanalisation, wodurch natürlich größere oder kleinere Schäden an der Immobilie selbst oder dem darin befindlichen Hausrat entstehen können.

Der Schaden kann insofern entweder auf den Hausrat beschränkt sein, so dass durch die Feuchtigkeit lediglich Gegenstände und Möbel in Mitleidenschaft gezogen werden. Es können allerdings auch Schäden direkt an der Bausubstanz entstehen, wenn beispielsweise das Wasser einer undichten Dusche oder Badewanne unablässig ins Mauerwerk (siehe auch: Schimmel im Bad entfernen), Wände und Böden eindringt oder ein Wasserrohrbruch lange Zeit unentdeckt bleibt und das Wasser unbemerkt in das Bauwerk einsickert (siehe Wasserschadensanierung Berlin). Hierdurch können sich noch weitaus kostspieligere Schäden ergeben, gegen die Sie sich ausreichend absichern sollten. Wasserschäden besonders im Bereich des Kellers können sich auch durch einen Stau von Regennässe an der Hauswand (siehe auch Kellertrockenlegung, Kellersanierung von innen) oder gar Hochwasser (siehe Überschwemmung / Rückstau und Rückstau-Schäden Versicherung) oder innerhalb des Hauses durch einen Wasserrohrbruch oder eine defekte Waschmaschine ergeben (Waschmaschine ausgelaufen).

Ablaufplan – Was ist zu tun, bevor die Trocknungsfirma kommt?

Bei einem herkömmlichen Wasserschaden durch den Austritt von Leitungswasser sind noch vor Einschaltung einer Trocknungsfirma bestimmte Sofortmaßnahmen Ihrerseits zu ergreifen, da Sie gegenüber Ihrer Versicherung eine Pflicht zur Schadenminderung trifft, um etwaige Kosten im Anschluss vollständig ersetzt zu bekommen.

Zunächst ist als wichtigste Maßnahme unbedingt die Wasserzufuhr abstellen, um weiteren Schaden von Ihrem Eigentum abzuwenden und die durch den Wasseraustritt entstehenden Schäden möglichst gering zu halten. Sie sind insoweit aufgrund der einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen zur Schadenminderung verpflichtet.

Im Übrigen ist zur Vermeidung von Gefahren der Strom abzuschalten, da dieser natürlich im Zusammenhang mit Wasser potentielle Verletzungs- oder gar Lebensgefahren bedeuten kann. Ferner sollten Sie anschließend nach Möglichkeit versuchen, den in dem betreffenden Raum befindlichen Hausrat (Was ist Hausrat?) und sofern möglich Möbel vor weiteren Beschädigungen zu schützen und soweit möglich vorerst in anderen Räumlichkeiten unterzubringen.

Um den genauen Hergang der Ereignisse bei der späteren Versicherungsmeldung gegenüber Ihrer Hausratversicherung erforderlichenfalls beweisen zu können, bietet es sich außerdem an, die Räumlichkeiten zu fotografieren und den genauen Hergang schriftlich zu dokumentieren, da es nach einiger Zeit immer schwieriger wird, die genauen Einzelheiten zu rekonstruieren.

Bei erheblichem Wasseraustritt oder einem akuten Wasserrohrbruch sollten Sie über die Kontaktierung eines Notdienstes nachdenken, um einer weiteren Zerstörung Ihres Hausrats und Ihrer Immobilie vorzubeugen.

Trocknungsfirmen kosten richtig Geld, haben aber auch professionelle Geräte zur Hand für die Sanierung nach einem Wasserschaden... (© schulzfoto / stock.adobe.com)
Trocknungsfirmen kosten richtig Geld, haben aber auch professionelle Geräte zur Hand für die Sanierung nach einem Wasserschaden… (© schulzfoto / stock.adobe.com)

Versicherungsmeldung, und wie es dann weitergeht…

Aus den Versicherungsbedingungen ergibt sich, dass entstandene Schäden umgehend der zuständigen Versicherung zu melden sind. Um die Frist einzuhalten, sollten Sie entweder eine direkte Meldung über die jeweilige Versicherungshotline vornehmen oder die Versicherung ggf. per E-Mail kontaktieren, um die sofortige Meldung im Zweifelsfall nachweisen zu können. Oft haben die Versicherer auch eine Schadensmeldung Vorlage.

Welche Versicherung für die Regulierung des Schadens zuständig ist, richtet sich nach der Art des zugrundeliegenden Schadens und dessen Herkunft / Ursache. Sofern es sich um einen Wasserschaden innerhalb der Wohnung handelt, also durch einen Rohrbruch oder den Austritt von Leitungswasser, ist die Hausratversicherung für die Abwicklung des Teils des Schadens zuständig, der an Hausrat im Haus / in der Wohnung entsteht bzw. entstanden ist.

Sofern es sich um Wasserschäden im Außenbereich des Gebäudes bzw. der Gebäudegrundsubstanz handelt – z.B. durch elementare Ereignisse, Wetter Naturgewalten – ist die Gebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner.

Aufgrund der Schadensmeldung wird die Gebäudeversicherung eine Prüfung einleiten, ob spezielle Trocknungsfirmen für die Instandsetzung beauftragt werden müssen. Ggf. wird Ihnen auch zur Einschaltung des Notdienstes geraten, um eine akute und andauernde Leckage zu finden und zu schließen (vgl. Leckagen finden).

Wichtig ist im Hinblick auf den vollen Versicherungsschutz in jedem Falle, dass Sie als Versicherungsnehmer die Wasserleitungen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit kontrollieren, um Defekte und Leckagen umgehend feststellen und entsprechend handeln zu können und dass Sie im Schadensfall umgehend alle Sofortmaßnahmen ergreifen, um den Schaden einzudämmen.

Sollte sich bei Begutachtung des Schadens durch die Versicherung herausstellen, dass Sie dieser Schadenminderungspflicht sowie der generellen Pflicht zur Vermeidung derartiger Schäden nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind, kann dies die Kosten, welche Ihre Versicherung für den Schadensfall übernimmt, deutlich mindern oder im schlimmsten Fall gar ausschließen. Kontrollieren Sie daher in eigenem Interesse auch regelmäßig die Leitungen und Wasseranschlüsse im Keller (siehe auch: Versicherung zahlt nicht bei Wasserschaden, Hausratversicherung zahlt nicht, Gebäudeversicherung zahlt nicht).

Sanierungsmaßnahmen: Die richtige Trocknungstechnik und Trocknungsfirma in der Nähe finden

Die anzuwendende Trocknungstechnik ist abhängig vom Schadensbild. Siehe auch Hauswand trockenlegen.

Bei größeren Wasserschäden ist unter Umständen eine komplette Gebäudetrocknung vorzunehmen, da die Immobilie durch das ausgetretene Wasser ganz oder teilweise unbewohnbar geworden ist (vgl. Wasserschadensanierung Hamburg) oder sich durch die ausgetretene Feuchtigkeit bereits Schimmel gebildet hat, welcher eine nicht unerhebliche Gefahr für Ihre Gesundheit darstellt und eine zusätzliche Schimmelpilzsanierung nötig macht.

Eine Trocknungsfirma (Sanierungsfirma, Trocknungsservice, Wasserschaden Firma) ist sowohl dann zu beauftragen, wenn Sie in Ihrer Immobilie einen Rohrbruch zu verzeichnen haben als auch bei Eintritt von Feuchtigkeit nach Hochwasser. Die Sanierung sollte in jedem Fall professionell und fachgerecht durchgeführt werden. Diesbezüglich greifen Sie gern auf unsere Hilfe zurück – wir können Ihnen in den meisten Fällen erfahrene Trocknungsfirmen in der Nähe empfehlen.

Die Sanierung durch eine Trocknungsfirma verläuft in mehreren Schritten. Zunächst wird die Leckage ermittelt, damit diese je nach Bedarf abgedichtet oder erneuert werden kann. Wenn der weitere Austritt von Wasser erfolgreich verhindert wurde, wird das ggf. noch im Raum befindliches Wasser abgepumpt. Zuletzt erfolgt die abschließende Raumtrocknung unter Führung und Überwachung ausgebildeter Trocknungstechniker. Bei Wänden und Decken ist insoweit zumeist eine äußerliche Anwendung ausreichend, bei durchnässten Böden ist dagegen ein erhöhter Aufwand notwendig.

Estrichtrockner einer Trocknungsfirma in der Nähe - Wasserschaden im Fußboden wird getrocknet (© schulzfoto / stock.adobe.com)
Estrichtrockner einer Trocknungsfirma in der Nähe – Wasserschaden im Fußboden wird getrocknet (© schulzfoto / stock.adobe.com)

Für Wände und Decken werden im betroffenen Raum Trocknungsgeräte aufgestellt in Form von Ventilatoren, Luftentfeuchtern oder Heizgeräten (vgl. Heizgerät mieten), die auf die Oberflächen ausgerichtet werden. Bei Hohlräumen müssen zusätzliche Luftzugänge geschaffen werden, bei der Trocknung von Estrichböden unter Umständen Kernbohrungen oder Sägeschnitte. Das ganze kostet und dauert natürlich (vgl. Estrichtrocknung Dauer).

Die Wahl des richtigen Luftentfeuchters sollten Sie immer einer hierauf spezialisierten Trocknungsfirma überlassen, da sich dies nach den besonderen Gegebenheiten vor Ort richten, um eine vollständige Sanierung zu garantieren. Die Wahl des passenden Luftentfeuchters hängt von Art und Umfang des zugrundeliegenden Schadensbildes, der Menge des ausgetretenen Wassers sowie verschiedenen weiteren Faktoren ab. Aufgrund der Komplexität der verschiedenen Trocknungsarten sollten Sie die Sanierung immer professionellen Trocknungsfirmen überlassen, die über entsprechendes Fachwissen verfügen und spezielle Geräte zur Bautrocknung zur Verfügung haben. Nur so können Sie sicher sein, eine vollständige Raumtrocknung zu erreichen und eine spätere Schimmelbildung und weitere Folgeschäden zu vermeiden (siehe Gebäudeversicherung: Wasserschaden Folgeschäden).

Sofern sich durch die Feuchtigkeit bereits Schimmel in den Räumlichkeiten gebildet hat, holen Sie sich ebenfalls professionelle Hilfe und lassen Sie die Schimmelsanierung fachgerecht durchführen. Gern beraten wir Sie und vermitteln Ihnen aus unserem breitgefächerten Netzwerk einen Experten in der Nähe. – Denn: Durch Feuchtigkeit in der Bausubstanz entsteht der perfekte Nährboden für Schimmel, da dieser neben anderen Nährstoffen insbesondere Feuchtigkeit in der Nähe zum Wachsen benötigt. Um dem Schimmelbefall langfristig Herr zu werden, muss dessen Ursache konkret ermittelt und bekämpft werden. Da auch abgetötete Partikel des Schimmelpilzes noch gesundheitsschädliche Auswirkungen haben, bedeutet eine Schimmelsanierung nicht lediglich die äußerliche Bekämpfung in Form der Abtötung des Schimmelpilzes, sondern die vollständige Entfernung desselben. Nur dann sind die Räumlichkeiten wieder schimmelfrei und gesundheitlich unbedenklich. Die Maßnahmen zur Entfernung sind wiederum abhängig von der Art des Schimmelbefalls, dem betroffenen Untergrund und dem Umfang der Ausbreitung. Lassen Sie sich hierzu von einer Fachfirma beraten.

Umfang und Kosten der Sanierungsmaßnahmen durch Trocknungsfirmen nach einem Wasserschaden

Die Kosten für eine Bautrocknung bzw. eine Gebäudetrocknung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Maßgeblich ist hierbei natürlich zunächst das Ausmaß des Schadens.

Um die Bautrocknung einzuleiten, wird ein passendes Trocknungsgerät benötigt. Sofern Sie die Raumtrocknung in eigener Verantwortung angehen und keine Trocknungsfirma mit den Arbeiten betrauen möchten, können passende Bautrockner entweder selbst angeschafft oder auch bei einer Fachfirma angemietet werden (siehe Bautrocknung mieten). Dies bietet sich insbesondere im Hinblick auf die recht hohen Anschaffungskosten an, zumal ein gemieteter Bautrockner in der Regel zeitnah zur Verfügung steht und keine Wartungs- und längeren Lagerkosten verursacht. Darüber hinaus kann Ihnen der Verleiher eine professionelle Beratung hinsichtlich des für Sie passenden Gerätes bieten (siehe Bautrockner Vermietung). Trocknungsfirmen bei Ihnen in der Nähe, bei welchen Sie einen Bautrockner für Ihre Bedürfnisse anmieten können, finden Sie im DSH-Dienstleisternetzwerk. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Bei den Kosten seien darüber hinaus auch die Energiekosten erwähnt, da ein Bautrockner einen nicht unerheblichen Energiebedarf aufweist. – Je nach Leistungsspektrum Ihrer Versicherung übernimmt diese die gesamten Kosten für die Trocknung, da sie im Regelfall zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Gebäudes notwendig sein dürften.

Trocknungsfirma finden - je nach Wasserschaden müssen verschiedene Verfahren und Geräte zum Einsatz kommen (© schulzfoto / stock.adobe.com)
Trocknungsfirma finden – je nach Wasserschaden müssen verschiedene Verfahren und Geräte zum Einsatz kommen (© schulzfoto / stock.adobe.com)

Im Streitfall: Kosten der Trocknungsfirma per Anwalt bei der Versicherung durchsetzen

Sofern es aus irgendwelchen Gründen zwischen Ihnen und der Trocknungsfirma oder gar der Versicherung zu Unstimmigkeiten gekommen sein sollte, vermitteln wir Ihnen auch gern einen kompetenten Fachanwalt bei Ihnen in der Nähe. Denn eines ist klar: Wasserschäden sind sehr oft teure Schäden. Die Trocknung und Sanierung verursacht hohe Kosten, und da prüfen die Versicherungen jeden Schadensfall umso genauer. Oftmals sogar soo “genau”, dass eine Ablehnung der Schadensübernahme erfolgt, obwohl die Versicherung eigentlich in der Leistungspflicht steht bzw. stünde. Das aber nachzuweisen und durchzusetzen, schaffen Sie als Geschädigter in den wenigsten Fällen allein. Hier ist man in den meisten Fällen auf professionelle Hilfe bei der Schadensregulierung angewiesen, braucht Gutachter und Anwälte – und jemand, der die Ansprüche und Prozesse einschätzen kann und Sie beraten kann. Dafür ist die Deutsche Schadenshilfe da. Lassen Sie sich noch heute durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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