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Heizung eingefroren, Heizungsrohr geplatzt – Wer zahlt den Schaden?

  • Sind Heizungsrohre versichert?
  • Was muss ich im Schadensfall tun?
  • Wie unterstützt mich die Deutsche Schadenshilfe?

In den Wintermonaten sind Tage mit Frost keine Seltenheit: Aus diesem Grund zählt man geplatzte Heizungs- und Wasserrohre zu den typischen Winterschäden in einem Haus. Das Problem dabei: Gefrorenes Wasser kann nicht nur Heizungsrohre zum Platzen bringen, sondern auch teure Kosten für die Reparaturen verursachen. Wenn im eigenen Haus ein Heizungsrohr platzt oder die Heizung eingefroren ist, kommt es auf vieles an, um den Schaden einzudämmen. Die wichtigste Frage für Mieter und Eigentümer lautet jedoch: Was tun und wer zahlt? – Diese und weitere Aspekte klären wir im nachfolgenden Ratgeber.

Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Heizung eingefroren und Heizungsrohr geplatzt: Was tun im Falle eines Falles?

Herrschen draußen Minusgrade, vergrößert sich das Volumen gefrorenen Wassers um bis zu 10 %. Dies verursacht einen enorm hohen Druck auf Heizkörper, Heizkessel und natürlich auch auf die Rohre, die im schlimmsten Fall platzen oder zu Schaden kommen können (siehe Heizung undicht). Ist ein Heizungsrohr geplatzt bzw. die Heizung eingefroren, kann es aber noch zu weiteren Schäden kommen, denn nach dem Auftauen fließt das Wasser aus den Leitungen und kann in der Gebäudesubstanz schwere Wasserschäden verursachen (siehe Wasserschäden an Gebäuden).

Doch hier stellt sich nun die Frage: Wer zahlt bei einem solchen Schaden? – Abhängig davon, wo ein solcher Wasserschaden entsteht, sind unterschiedliche Versicherungen für die Schadensregulierung zuständig. Ein Versicherungsschutz kann sowohl durch die Haftpflicht- als auch durch die Gebäude- oder Hausratversicherung bestehen. Siehe auch: Wasserschaden durch Heizung – wer zahlt?

Gefrorenes Heizungsrohr geplatzt - Wasser tritt aus (© the_lightwriter / stock.adobe.com)
Gefrorenes Heizungsrohr geplatzt – Wasser tritt aus (© the_lightwriter / stock.adobe.com)

Versicherungsschaden oder nicht – wer haftet bei einer geplatzten Leitung und Einfrieren im Winter?

Ein Wasserschaden im Haus, verursacht durch das Einfrieren von Leitungen, zählt zu den verheerendsten Schäden, die einem Vermieter bzw. Eigentümer, aber natürlich auch einem Mieter passieren können. Riskant dabei ist vor allem, dass undichte Rohre oft über einen langen Zeitraum unentdeckt bleiben, bis Wasser an die Oberfläche durchsickert oder es von der Decke tropft, weil die Leitung leckt – dann ist der Schaden im Mauerwerk bereits sehr groß.

Wasserschäden aufgrund eingefrorener und geplatzter Leitungen sind im Winter keine Seltenheit, dennoch sind sich viele Menschen oft nicht sicher, wer für einen solchen Versicherungsschaden haften muss.

In einem Mietverhältnis ist es grundsätzlich die Pflicht des Mieters, die Mietsache mit Sorgfalt zu behandeln. Dies schließt auch die Pflicht mit ein, im Winter möglichst zu verhindern, dass es zu eingefrorenen bzw. undichten Leitungen kommt. Wenn man als Mieter in den Wintermonaten länger verreist, muss die Wohnung entweder über diesen Zeitraum hinweg ausreichend beheizt oder zumindest auf die Frostschutzstufe (Schneeflocken-Symbol auf der Heizung) eingestellt werden. Auch das Ablassen von Wasser aus den Leitungen bzw. Heizkörpern dämmt die Gefahr eines Rohrbruchs. Sofern der Mieter seine Pflichten vernachlässigt und es dadurch zu einem Frostschaden im Haus kommt, muss der Mieter für den Schadensersatz haften und somit auch die Kosten für undichte Leitungen übernehmen.

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Jedoch: Die Ersatzpflicht von Mietern kann durchaus eingeschränkt sein – dies gilt beispielsweise dann, wenn der Vermieter die Immobilie entsprechend versichert hat und Rohrbrüche von der jeweiligen Versicherung übernommen werden. Dann muss der Mieter sich zunächst an seine Versicherung wenden. Möglich ist eine solchen Vorgehensweise aber nur in Fällen, in denen der Vermieter die Kosten für die Wohngebäudeversicherung und somit auch für das Reparieren kaputter Leitungen  – etwa wenn das Heizungsrohr undicht war (siehe Leckortung Heizung) – durch die Nebenkosten auf seine Mieter umlegt.

Weiterhin ist der Mieter nicht haftbar zu machen, wenn die Leitungen im Haus nicht fachgemäß verlegt worden sind bzw. der Wasserschaden nachweislich aufgrund von Baumängeln und kaputten Leitungen entstanden sind. Eine schlecht isolierte Leitung, die leckt, ist ebenfalls ein Grund, mit dem kein Mieter rechnen kann – dementsprechend muss er auch nicht für einen dadurch zustande gekommenen Schaden haften.

Heizungsrohr undicht – Welche Kosten werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen?

Kommt es durch einen Rohrbruch bzw. eine eingefrorene Leitung zu Schäden an den Heizkörpern, Heizkesseln oder Rohren, lassen sich diese Bereiche in der Regel durch eine Wohngebäudeversicherung schützen. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass im Vertrag auch das Risiko „Leitungswasser“ enthalten ist. In diesem Fall trägt die Versicherung dann für Frost- und Bruchschäden an Leitungen der Wasserversorgung im Haus sowie auch Kosten für Heizungen, die mit Dampf oder Brauchwasser arbeiten. Mit enthalten in einer Wohngebäudeversicherung sind im Normalfall auch Kosten für das Auftauen von Rohren, Heizkörpern oder Fußbodenheizungen bzw. deren Reparatur.

Entscheidend ist der in der Versicherung festgeschriebene Leistungsumfang. Ein häufiges Problem bei einem Versicherungsschaden an Zu- und Ableitungsrohren ist die sogenannte „Allmählichkeit„. Entsteht ein Wasserschaden durch kontinuierliche bzw. allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit oder Temperatur, ist ein solcher Schutz gegen Allmählichkeitsschäden nicht in den allgemeinen Gebäudeversicherungsbedingungen enthalten.

Heizung eingefroren / Eingefrorenes Thermostat: Frieren die Heizungsleitungen im Haus ein, ist der Wasserschaden nicht mehr weit... (© lassedesignen / stock.adobe.com)
Heizung eingefroren / Eingefrorenes Thermostat: Frieren die Heizungsleitungen im Haus ein, ist der Wasserschaden nicht mehr weit… (© lassedesignen / stock.adobe.com)

Heizung eingefroren – Welche Kosten von der Hausratversicherung getragen werden

Die Hausratversicherung schließt nicht nur Schäden durch Rohrbrüche, Raub, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel, Explosion, Brand und Leitungswasser ein, sondern in vielen Fällen auch Frostschäden im Haus. Abgedeckt sind durch den Versicherungsschutz Wasserschäden am Inventar, somit am Mobiliar oder am Hausrat. Sofern die Versicherung derartige Schäden nicht einfach so mitversichert, gibt es bei den meisten Versicherungsgesellschaften noch die Option, den Schutz entsprechend zu erweitern. Häufig kommen Versicherungen nur dann für Frostschäden im Haus aus, wenn eine geplatzte Wasserleitung bzw. Wasserschäden durch Leitungswasser zustande kommen. Entsteht ein Frostschaden beispielsweise an einer Gartenlaube, übernimmt die Hausratversicherung diese Kosten nicht, denn das Gebäude gehört nicht unmittelbar zum versicherten Haus. Hier sind jedoch die individuellen Tarifregelungen entscheiden.

Heizungsrohr geplatzt durch Frost / Einfrieren – Welche Kosten die Privathaftpflichtversicherung übernimmt

Wenn ein Frostschaden in der eigenen Wohnung zu einem Wasserschaden in einer fremden Wohnung führt – wie beispielsweise in der darunter liegenden Wohnung, dann ist dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. In Gebäuden mit vielen Mietparteien gibt es für solche Fälle besondere Haftpflichtversicherungen für Vermieter. Abgedeckt werden durch eine private Haftpflichtversicherung allerdings auch eventuelle Folgeschäden von Wasserrohrbrüchen im benachbarten Grundstück.

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Rohrbruch im Haus: Was Versicherte zu diesem Thema wissen müssen

Versicherte sollten in jedem Fall beachten, dass sie ihre Obliegenheits- und Sorgfaltspflichten nicht verletzten. Ansonsten riskieren sie im schlimmsten Fall einen Teil oder sogar den gesamten Versicherungsschutz und bleiben selbst auf den Kosten sitzen. Kommt es zu starkem Frost, muss der Versicherte sämtliche sich an der Außenseite des Hauses befindenden Wasserhähne zudrehen sowie Wasserleitungen möglichst entleeren, um das Risiko eines Rohrbruchs gering zu halten. Es sollte unbedingt vermieden werden, dass das Wasser sich in den Leitungen staut und dort für längere Zeit steht. Dann kann es bei Frost und folgendem Auftauen schnell zu einem Wasserschaden kommen.

Die Hausratversicherung schreibt in der Regel vor, dass Wohnungen bei sehr niedrigen Außentemperaturen in keinem Fall vollkommen unbeheizt gelassen werden sollten. Dies gilt insbesondere für Perioden, in denen sich der Bewohner nicht im Haus befindet oder sogar verreist ist. Bei kurzen Abwesenheiten genügt die Frostschutzeinstellung am Thermostatventil zwar meist vollkommen – verreist man jedoch mehrere Wochen, ist es unbedingt anzuraten, Wasserleitungen vor der Abreise noch einmal vollständig zu entleeren. Darüber hinaus ist es zu empfehlen, Verwandten oder guten Freunden einen Schlüssel für die Wohnung zu überlassen, damit sie deren Zustand in regelmäßigen Abständen kontrollieren und Schäden im Falle eines Falles sofort entdecken können. Denn ist ein Heizungsrohr undicht, dann können sich in 14 Urlaubstagen große Wassermengen in Wohnung und Fußboden / Estrich verteilen.

Heizung eingefroren, Heizungsrohr geplatzt - Wer zahlt den Schaden? (© Mariakray / stock.adobe.com)
Heizung eingefroren, Heizungsrohr geplatzt – Wer zahlt den Schaden? (© Mariakray / stock.adobe.com)

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