Ich habe einen Wasserschaden in der Wohnung / im Haus. Was zahlt die Hausrat(versicherung) als Entschädigung? Was die Gebäudeversicherung?

Wasserschäden in Häusern / Wohnungen sind häufige Versicherungsfälle. Doch im Ernstfall ist oft nicht klar, welche Versicherung wofür zuständig ist. Und leider gibt es oft auch Ärger mit Versicherungen bei der Schadenregulierung. – Die Deutsche Schadenshilfe informiert, was Sie beachten müssen. Und: Wir unterstützen Sie im Ernstfall mit Sachverständigen, Sanierungsunternehmen sowie Fachanwälten für Versicherungsrecht.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Ich habe einen Wasserschaden in der Wohnung / im Haus. Wer zahlt was?

Ganz egal, ob die Leitung verstopft, das Rohr kaputt ist oder das Waschbecken überläuft – solche Geschehnisse gibt es täglich in Deutschland. Wasserschäden können theoretisch überall und jederzeit auftreten – laut Statistiken sind es allein hierzulande rund eine Million Fälle, die enorme Kosten verursachen. Schon kleinste Mengen an Flüssigkeit können schlimme Konsequenzen nach sich ziehen. Das betrifft nicht nur den Geldbeutel, sondern auch den Aufwand für eine umfassende Reparatur bzw. Sanierung.

Im nachfolgenden Ratgeber stellen wir genauer vor, wie sich Hausbesitzer und Mieter bestmöglich vor einem Wasserschaden schützen – und welche Versicherungen wann leisten. Denn beim Thema Wasserschäden & Versicherung gilt es zwischen verschiedenen Fällen zu unterscheiden.

Welche Versicherung zahlt? – Primär hängt dies immer von den jeweiligen Umständen ab. Diese bestimmen, welche Versicherungen zahlen müssen. Abhängig davon, ob das Inventar oder das Gebäude selbst beim Wasserschaden beschädigt worden ist, trägt die Kosten die Wohngebäudeversicherung und/oder die Hausratversicherung.

Was bezahlt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden?

  • Wenn Inventar durch einen Wasserschaden feucht geworden ist, muss zum Beispiel die Hausratversicherung leisten. Denn diese schützt den Inhalt der Mietwohnung bzw. des Hauses, wie unter anderem Möbel, Textilien, elektrische Geräte und Bodenbeläge. Allerdings werden die Kosten nur dann vom Versicherer übernommen, wenn es sich um ausgetretenes Leitungswasser als Schadensursache handelt (siehe Leitungswasserschaden Versicherung). Gründe sind unter anderem undichte Wasser- und Abwasserrohre sowie Leitungen mit Lecks oder undichte Spül- bzw. Waschmaschinen.
  • Bei einigen Versicherungen sind darüber hinaus auch Wasserschäden aufgrund defekter Wasserbetten (vgl. Wasserschaden Wasserbett) oder auslaufender Aquarien über die Hausratversicherung geschützt.
  • Damit Schäden aufgrund eines Rückstaus in der Abwasserkanalisation abgedeckt sind, bietet sich darüber hinaus eine Elementarschadenversicherung als zusätzliche Police an – diese gibt es zwar nicht als Einzelversicherung, aber als Zusatz zur Wohngebäude- und Hausratversicherung.

Welche Schäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Um Schäden an einem Gebäude, die durch einen Wasserschaden entstanden sind, zu regulieren, lohnt sich der Abschluss einer Gebäudeversicherung (siehe Wohngebäudeversicherung – was ist wichtig?). Sie sichert unter anderem Böden und Wände ab, wenn diese durch Feuchtigkeit beschädigt oder unbrauchbar geworden sind. Die Wohngebäudeversicherung leistet auch dann, wenn fest verbaute sanitäre Anlagen oder auch die Heizung defekt ist. Gültig ist sie jedoch nur dann, wenn das Gebäude nicht leer steht, sondern als Wohnraum in Benutzung ist. Eine Ausnahme stellen Rohbauten und Gebäude dar, die aktuell renoviert werden – um diese vor etwaigen Wasserschäden zu schützen, empfiehlt sich eine Bauleistungsversicherung.

Weiterhin greift die Gebäudeversicherung bei Folgeschäden, die durch erforderliche Reparaturen und Renovierungen entstehen. Vor allem, wenn es zu einem Rohrbruch kommt, sind die Kosten häufig besonders hoch, wenn die Leitung erst einmal freigelegt und dann repariert sowie anschließend wieder verschlossen wird. Grundsätzlich ist die Wohngebäudeversicherung vom Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung abzuschließen – Mieter müssen sich darum nicht kümmern. Als Mieter muss man sich lediglich mit der Absicherung mitgebrachter Objekte befassen, welche wiederum die Hausratversicherung abdeckt.

Wasserschaden am Parkett / Laminat - Welche Versicherung zahlt was? (© ArTo / Fotolia)
Wasserschaden am Parkett / Laminat – Welche Versicherung zahlt was? (© ArTo / Fotolia)

Wer zahlt sonst die Entschädigung? – Wann die Haftpflichtversicherung einschreiten muss

Oft ist es so, dass sich Wasserschäden nicht ausschließlich auf die eigene Wohnung beziehen, sondern auch die umliegenden Wohnungen im Haus betroffen sind. Eine private Haftpflichtversicherung sollte ohnehin jede Privatperson abgeschlossen haben – denn sie leistet für Schäden, die der Versicherte gegenüber Dritten verursacht. Tritt zum Beispiel Wasser aus einer defekten Leitung aus und sickert durch den Boden in die sich darunter befindende Wohnung, dann muss die Haftpflichtversicherung für Entschädigung beim Nachbarn sorgen (vgl. Wasserschaden durch Nachbarwohnung). Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Verursacher seine Anschlüsse in regelmäßigen Abständen kontrolliert – ansonsten kann es sein, dass der Schaden als fahrlässig eingestuft wird. Und dann bleibt man im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.

Was tun bei Wasserschäden in einer Mietwohnung – gibt es Mietminderung?

Die Reparatur von Wasserschäden kann viel Zeit in Anspruch nehmen – und noch dazu schwerwiegende Folgen haben. Wenn Böden und Wände nass geworden sind, kann es im schlimmsten Fall zur Bildung von Schimmel kommen (siehe Schimmel in der Wohnung). Damit dieser keine Chance hat, ist eine fachgerechte Trocknung unumgänglich. Hierfür gibt es professionelle Geräte, die mehrere Wochen lang im Einsatz sein können, bis die Bausubstanz wieder vollständig trocken ist. Dass dies für Mieter eine deutliche Einschränkung ihrer Lebensqualität bedeutet, versteht sich dabei von selbst – vor allem, da Geräte für die Trocknung normalerweise Lärm verursachen und noch dazu relativ sperrig sind. Es kann dann sogar dazu kommen, dass einzelne Räume über den Zeitraum der Trocknung nicht bewohnt werden können.

In so einem Fall ist eine Mietminderung gerechtfertigt – es sei denn, der Mieter hat den Schaden selbst zu verschulden. Dann hat er keine Chance auf eine Mietminderung. Wie hoch die Mietminderung genau ausfallen darf, muss immer im Einzelfall entschieden werden, auch der Vermieter muss dies mit entscheiden. Betroffene sollten sich allerdings im Vorfeld beim Mieterschutzbund beraten lassen. Siehe auch: Mietminderung Wasserschaden.

Da Trocknungsgeräte einen vergleichsweise hohen Energieverbrauch aufweisen und somit teure Zusatzkosten nach sich ziehen können, sollte der Energieversorger unbedingt darüber informiert werden. Denn die Trocknung läuft durchgehend und kann pro Woche bis zu 100 Euro an Kosten verursachen. Es ist daher wichtig, den Stromversorger darüber in Kenntnis zu setzen, dass der erhöhte Verbrauch nur temporär stattfindet. Ansonsten kann es sein, dass er die monatliche Abschlagszahlung entsprechend erhöht.

Was tun bei Wasserschäden in der Eigentumswohnung?

Wenn Wasserschäden in Eigentumswohnungen entstehen, dann muss zunächst einmal die Hausratversicherung des Besitzers dafür aufkommen. Entstehen Schäden am Gebäue bzw. der Bausubstanz, greift dagegen die Wohngebäudeversicherung. Wird das Eigentum selbst bewohnt, kommt die Hausratversicherung für beschädigte Einrichtungsobjekte auf. Komplizierter wird es allerdings, wenn der Wasserschaden auch Nachbarwohnungen sowie gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten betrifft (vgl.: Eigentümer verursacht Schaden am Gemeinschaftseigentum). Wer dann was zahlt, muss hier stets im Einzelfall entschieden werden, da es hier viele zu berücksichtigende Faktoren gibt. Unter anderem muss geklärt werden, ob und inwieweit Wasserschäden verschuldet oder unverschuldet zustande gekommen sind und ob es sich beim betroffenen Bereich um gemeinschaftliches oder privates Wohneigentum handelt. Um offene Fragen zu klären, ist es am besten, im Schadensfall unverzüglich die Versicherung sowie die Hausverwaltung und ggf. auch einen Versicherungsberater oder entsprechenden Fachanwalt zu kontaktieren.

Wann sich der Abschluss einer Elemen­tar­scha­den­ver­si­che­rung lohnt

Nicht immer sind defekte Leitungen für Wasserschäden verantwortlich. Es können genauso auch Naturereignisse sein, die schlimme und teuer zu reparierende Schäden verursachen. Das Hochwasser im Jahr 2013 betraf beispielsweise mehr als 10.000 Haushalte. Die Schadenssumme belief sich dabei auf rund 3 Milliarden Euro, weiterhin wurde der gesamte Schaden auf knapp 7 Milliarden Euro geschätzt.

Das Problem dabei: Wenn es zu einer Überschwemmung kommt und der Keller sich mit Wasser füllt, kommen weder die “normale” Hausrat- noch die Gebäudeversicherung hierfür auf. Hierfür gibt es eine besondere Zusatzpolice, die sogenannte Elementarschadenversicherung. Sie trägt beispielsweise die Kosten nach Starkregen oder einer Überschwemmung, übernimmt die Sanierung der Immobilie und leistet zudem mit dem Wiederbeschaffungspreis für beschädigtes Inventar.

Grundsätzlich deckt die Elementarschadenversicherung alle Schäden ab, die durch Überschwemmung, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen oder Rückstau entstanden sind. Wichtig: Die Versicherung kann in der Regel nur zu Beginn einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung mit abgeschlossen werden. Entscheidet man sich erst später dazu, ist dies oft nicht mehr möglich.

Unwetter und Hochwasser: Gebäude- und Hausratversicherungen zahlen Wasserschäden in solchen Fällen nur, wenn Elementarschäden in der Police explizit mit abgedeckt sind (Elementarschadenversicherung) (© NoA Production / Fotolia)
Unwetter und Hochwasser: Gebäude- und Hausratversicherungen zahlen Wasserschäden in solchen Fällen nur, wenn Elementarschäden in der Police explizit mit abgedeckt sind (Elementarschadenversicherung) (© NoA Production / Fotolia)

Wasserschäden in der Mietwohnung und im Haus – wie verhält man sich im Ernstfall?

Ehe die ersten Sofortmaßnahmen ergriffen werden, ist es zunächst das Wichtigste, den Wasserschaden – mitsamt all seiner sichtbaren Konsequenzen – mit scharfen Fotos festzuhalten (Schadenaufnahme). Am besten nimmt man viele Bilder auf und fotografiert das Ausmaß aus verschiedenen Winkeln, um es möglichst gut wiedergeben zu können. Versicherungen benötigen in der Regel komplette Aufnahmen von feuchten Räumen sowie detaillierte Bilder beschädigter Gegenstände.

Wenn jedoch im Keller oder in der Wohnung Leitungswasser hoch steht, muss sofort gehandelt werden: Als Erstes müssen sämtliche Wasserleitungen und -hähne geschlossen werden, dies kann auch der Haupthahn sein. Zur Sicherheit sollte zudem die Stromzufuhr für feucht gewordene Bereiche gekappt werden. Wird die Sicherung direkt herausgenommen, kann es auch nicht zu einem Kurzschluss kommen. Je nachdem, ob das Wasser bereits knöchelhoch steht oder es sich nur um einige Pumpen handelt, sollte es umgehend beseitigt werden. Ist dies auf manuellem Wege nicht mehr nötig, informiert man am besten sofort die Feuerwehr oder den Wassernotdienst.

Es ist zudem anzuraten, jeglichen Hausrat aus Holz oder elektrische Objekte in Sicherheit zu bringen. Oft hilft es schon, den Hausrat an einem höher gelegenen Ort zu platzieren, wo das Wasser nicht hingelangt. Sollte sich die Ursache des Schadens nicht sofort ausfindig machen lassen, muss ein Spezialist für die Leckortung konsultiert werden. Müssen Leitungen umgehend installiert werden, wendet man sich zudem an einen Installateur.

Was tun beim Schaden: Wann eine professionelle Renovierung erforderlich ist

Um einen größeren Wasserschaden fachgerecht zu beseitigen, sind Profis gefragt. Deshalb setzt man sich idealerweise direkt mit einer Fachfirma für Wasserschadensanierungen in Verbindung. Diese sind nicht nur mit dem erforderlichen Wissen, sondern auch mit der nötigen Technik ausgestattet, um ein Leck schnell zu orten und Schäden beheben zu können. Moderne Technologien machen es überflüssig, dass Fliesen abgeschlagen werden müssen – die Leckortung funktioniert heutzutage deutlich einfacher und auch der Umfang des Schadens lässt sich viel schneller bestimmen.

Fachleute verfügen darüber hinaus über die nötige Ausstattung, damit feuchte Bereiche schnellstens wieder trockengelegt werden. Sie setzen größere Luftentfeuchter, Bautrockner und spezielle Ventilatoren mit hoher Leistung ein, um die Bausubstanz schnellstmöglich zu trocknen. Auch elektrische Heizgeräte werden häufig eingesetzt, um die Temperatur und das Klima im Raum wieder in den Griff zu bekommen.

Haben Schlamm oder Salze Schäden am Mauerwerk oder der Wand verursacht, ist eine Wasserschadensanierung wohl unumgänglich. Allerdings ist diese auch durchaus sinnvoll und anzuraten, damit eventuelle Spätfolgen gar nicht erst eine Chance haben. Wird keine Renovierung im Haus durchgeführt (vgl. Renovierung & Sanierung) und es stellt sich später heraus, dass es noch feuchte Stellen hinter der Wand gibt, kann es im schlimmsten Fall an verdeckten Stellen zu Schimmel kommen. Und dass diese ein nicht zu unterschätzendes gesundheitliches Risiko mit sich bringen, versteht sich von selbst.

Die Kosten für die Beseitigung von Wasserschäden am Gebäude werden nicht von der Hausrat- sondern von der Wohngebäudeversicherung übernommen - hier z.B. Schimmel an den durchfeuchteten Wänden (© Karin und Uwe Annas / stock.adobe.com)
Die Kosten für die Beseitigung von Wasserschäden am Gebäude werden nicht von der Hausrat- sondern von der Wohngebäudeversicherung übernommen – hier z.B. Schimmel an den durchfeuchteten Wänden (© Karin und Uwe Annas / stock.adobe.com)

Fazit: Richtiges Vorgehen im Falle eines Schadens ist enorm wichtig

Unser Ratgeber zum Thema Wasserschaden und Hausratversicherung hat gezeigt, dass es vieles gibt, das bei Wasserschäden beachtet werden muss. Vor allem jedoch sollte man Ruhe bewahren und sich sofort auf die Suche nach der Ursache machen. Dann muss verhindert werden, dass weiteres Wasser austritt und einen noch höheren Schaden verursacht. Fotos und genaue Beschreibungen sorgen dafür, dass die zuständige Versicherung eine entsprechende Entschädigung leistet. Es ist zu empfehlen, am besten alle Details so früh wie möglich mitzuteilen. Nur so kann sich die Versicherung ein Bild vom zerstörten Hausrat und von weiteren beschädigten Bereichen machen.

Wir sind uns bewusst, dass Versicherte oft Schwierigkeiten haben, ihre ihnen zustehenden Ansprüche bei Versicherungen geltend zu machen. Deshalb stehen wir – die Deutsche Schadenshilfe (DSH) – Ihnen als professioneller und erfahrener Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen und beraten. Wir unterstützen Versicherungsnehmer und Geschädigte bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schadensfall und sind ein kompetenter Ansprechpartner für Fragen bzgl. der Regulierung mit der Versicherung. Zudem vermitteln wir Ihnen zertifizierte unabhängige Sachverständige, Fachanwälte für Versicherungsrecht und Sanierungsdienstleister, auf dass Ihr Schaden bestmöglich erstattet und behoben wird.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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