Trockenbau Pfusch – Wir helfen bei Baupfusch!

Trockenbauarbeiten (“Trockenbau”) können von verschiedenen Handwerkern durchgeführt werden. Ein Klempner ist ein Klempner, ein Dachdecker ist ein Dachdecker – aber der Trockenbau wird gern auch mal vom Fliesenleger, vom Maurer oder gar vom Maler “mitgemacht”. Da wundert es nicht, dass “Trockenbau Pfusch” besonders häufig in unseren Beschwerdelisten auftaucht.

Doch gut zu wissen: Wir von der Deutschen Schadenshilfe unterstützen bei den verschiedensten Arten von Baumängeln und Baupfusch. Ein Experten-Netzwerk aus Sachverständigen (Gutachtern), Fachanwälten sowie Sanierungsexperten steht zu Ihrer Verfügung, um Schäden zügig zu beheben und zu regulieren.

Nehmen Sie für eine Erstberatung hier Kontakt mit uns auf!

211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Pfusch bei Ihren Trockenbau-Arbeiten? – Wir haben Gutachter, Anwälte und Sanierungsprofis!

Trockenbau liefert beim Bau von Häusern und Wohnungen oder deren Sanierung viele Vorteile: Er belastet die Statik wenig, führt keine Feuchtigkeit ins Mauerwerk ein und trägt zu Schall- und Brandschutz bei. Gerade deshalb sollten Sie Trockenbau Pfusch nicht hinnehmen, sondern die Beseitigung der Baumängel fordern. Welche Mängel auftreten können und wie Sie am besten vorgehen, um diese ausbessern zu lassen, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Trockenbauarbeiten | Was tun, wenn Sie mit der Qualität der Handwerker nicht einverstanden sind? (© Ingo Bartussek / stock.adobe.com)
Trockenbauarbeiten | Was tun, wenn Sie mit der Qualität der Handwerker nicht einverstanden sind? (© Ingo Bartussek / stock.adobe.com)

Was sind Trockenbauarbeiten?

Beim Trockenbau handelt es sich um eine Montagebauweise, bei welcher vorgefertigte Bauteile wie Mineralwolldämmstoffe, Rigips Platten aus Gipskarton oder Ständerwerke zu einem Element vereint werden. Dazu bedienen sich die Handwerker Optionen wie der Schraub-, Klemm,- oder Steckmontage.

Eine Baufirma, die den Trockenausbau für Sie übernimmt, definiert so die Räume und grenzt sie voneinander ab. Der Trockenbau erfüllt aber noch zusätzliche Aufgaben neben der Ausgestaltung der Raumaufteilung: Der Dämmstoff etwa sorgt für besseren Schallschutz und hält in der kalten Jahreszeit die Wärme im Haus. Rigips Gipskarton verhindert als imprägnierte Variante im Bad Feuchtigkeitsbildung unter den Fliesen und trägt als feuerbeständiges Material zur Sicherheit im Brandfall bei.

Erst, wenn der Trockenbau abgeschlossen ist, können andere Arbeiter wie Tischler oder Fliesenleger mit Ihrer Arbeit beginnen. Der Trockenbau als Gewerk ist somit außerordentlich wichtig für den Bau oder die Sanierung von Haus oder Wohnung. Ein Mangel kann langfristige Folgen für die Bausubstanz haben. Zögern Sie daher nicht, diesen schnellstmöglich beseitigen zu lassen.

Mangel beim Trockenbau: So äußert er sich

Am ehesten bemerken Sie Trockenbau Pfusch dort, wo unterschiedliche Materialien aneinander stoßen. Beispielsweise sollten Sie zwischen Beton und Gipskarton Anschlussprofile finden. Ein deutliches Anzeichen von Baustellenpfusch ist es, wenn diese völlig fehlen. Manchmal werden sie auch fehlerhaft verbaut. Folge dieser Fehler sind Risse in Wänden oder der Decke, die selbst Laien leicht erkennen. Weitere mögliche Mängel sind:

  • Nicht durchgehendes Türprofil
  • Undichte Rohrdurchführungen z.B. beim Spülkasten
  • Nicht verschlossene Rohrdurchführungen
Trockenbauer mit guter Laune sind gut. Trockenbauer mit guter Qualität besser! - Wir unterstützen Sie, wenn es zu Pfusch bei Ihrem Innenausbau kommt. (© Ingo Bartussek / stock.adobe.com)
Trockenbauer mit guter Laune sind gut. Trockenbauer mit guter Qualität besser! – Wir unterstützen Sie, wenn es zu Pfusch bei Ihrem Innenausbau kommt. (© Ingo Bartussek / stock.adobe.com)

Wie müssen Sie bei Trockenbau Pfusch vorgehen?

Pfusch am Bau ist nicht nur ärgerlich, sondern im ungünstigsten Fall gefährlich für die weitere Bausubstanz Ihres Eigentums. Umso wichtiger ist es, den Schaden schnell zu beseitigen. Damit das klappt, sollten Sie Schritt für Schritt vorgehen. Bei Trockenbauarbeiten funktioniert das ebenso wie bei anderen Gewerken (siehe auch: Was tun bei Handwerkerpfusch).

Prüfen Sie mögliche Mängel bei der Abnahme

Schon bei der Abnahme der Arbeiten sollte der Auftraggeber prüfen, ob offensichtliche Schäden festzustellen sind, und diese anbringen. Anderenfalls akzeptieren Sie die geleistete Arbeit als grundsätzlich vertragsgemäß. Wichtig zu beachten ist, dass kleine Abweichungen normal sind. Nur bei wesentlichen Mängeln können Sie auf die Nachbesserung durch die Arbeiter bestehen.

Auch, wenn Sie Mängel bei der Abnahme übersehen haben, ist es nicht zu spät, um Ihren Anspruch auf Nachbesserung geltend zu machen. Hierzu müssen Sie die Problemstellen lediglich innerhalb der Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Abnahme an das Bauunternehmen melden. Siehe auch: Maurer Pfusch.

Mängel schriftlich festhalten und beanstanden

Mängel wie zum Beispiel Risse dokumentieren Sie am besten per Foto sowie in schriftlicher Form. Sie müssen diese beweisen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sind Sie bei der Dokumentation unsicher oder wollen Sie sicher gehen, dass auch wirklich jeder Fehler ausreichend dokumentiert ist, sollten Sie einen Gutachter zu Rate ziehen. Wir können Ihnen helfen, den passenden Sachverständigen zu finden!

Ist die Dokumentation abgeschlossen, fordern Sie den Handwerker schriftlich zur Nachbesserung auf. Auch wenn Sie vielleicht andere Arbeiter bevorzugen würden, weil Sie nicht länger von der Qualität der Arbeit der ursprünglich beauftragten Firma überzeugt sind, haben die Handwerker dem Gesetz nach die Pflicht, aber auch das Recht, bei den Schäden nachzubessern (vgl. Baumängel Gewährleistung). Dafür ist die Mängelbeseitigung durch diese Baufirma für Sie kostenlos. Für die Sanierung durch ein anderes Bauunternehmen müssten Sie zusätzliche Kosten in Kauf nehmen.

Die schriftliche Meldung der Mängel nennt sich Mängelrüge. Sie geschieht am besten mit einer Vorlage (siehe Mängelrüge Vorlage) und sollte eine Frist beinhalten, bis zu der die Arbeiter die Mängel beseitigen müssen. Halten die Handwerker diese Zeit nicht ein, können Sie weitere Schritte einleiten (vgl. Handwerker reagiert nicht auf Mängelrüge).

Trockenbau Pfusch: Wer ist verantwortlich?

Nicht jede Tätigkeit im Innenraum von Haus oder Wohnung übernehmen die Trockenbauer. Auch andere Gewerke sind bei Bau und Sanierung eingespannt. Finden Sie Mängel, sollten Sie deshalb immer sichergehen, dass Sie die Mängelrüge an die richtige Firma adressieren.

Bei Problemen mit dem Fußboden etwa könnte der Estrich ursächlich sein. Ein Trockenbauer kann diesen als Rigips Estrichplatten aufbringen. Die Oberflächengestaltung würden dann der Fliesenleger oder Tischler übernehmen.

Fehler und Mängel beim Trockenbau / Innenausbau? - Achten Sie auf die richtige Vorgehensweise und Form der Mängelrüge! (© AA+W / stock.adobe.com)
Fehler und Mängel beim Trockenbau / Innenausbau? – Achten Sie auf die richtige Vorgehensweise und Form der Mängelrüge! (© AA+W / stock.adobe.com)

Details der Mängelrüge beachten

Bei der Anzeige des Mangels gibt es einiges zu beachten. Wichtig ist vor allem, dass alle notwendigen Informationen vorhanden sind. Dazu gehören:

  • Datum des Schreibens
  • Name und Anschrift des Bauträgers
  • Dokumentation des Mangels in detaillierter Form
  • Aufforderung zur Mängelbeseitigung
  • Frist zur Nachbesserung

Die Frist muss klar definiert und angemessen sein, damit sie gerichtlich Bestand hat. Das Bauunternehmen muss also innerhalb dieser Frist in der Lage sein, den Fehler tatsächlich zu beheben. Darunter fällt nicht nur die Ausführung der Arbeit selbst, sondern auch die Bestellung neuen Materials. Während ein durch undichte Rohrdurchführungen auslaufender Spülkasten beispielsweise in ein oder zwei Wochen problemlos zu reparieren sein dürfte, könnte das bei Rissen in der Decke anders aussehen, wenn diese komplett aufgenommen und neu gestaltet werden muss.

Erfolglose Mängelrüge: Die weitere Vorgehensweise

Lässt die Firma die von Ihnen gesetzte Frist verstreichen, können Sie eine Mängelrüge mit Nachfrist übersenden und eine letzte Chance zur Nachbesserung gewähren. Reagiert das Bauunternehmen nicht auf Ihre Mängelrüge oder ist es nicht in der Lage, den Schaden auszubessern, dürfen Sie eine andere Firma beauftragen. Wir helfen Ihnen gern, einen Handwerker oder Sanierungsdienstleister zu finden, der die entstandenen Baumängel bzw. den Trockenbau Pfusch beseitigt. Die entstandenen Kosten muss die Firma tragen, die den Mangel verursacht hat. Um dies durchzusetzen, kann ein Gerichtsverfahren nötig sein. Hier kommt es Ihnen zugute, wenn Sie zuvor einen unabhängigen Gutachter für die Dokumentation der Mängel beauftragt haben. Gern verbinden wir Sie auch mit einem Rechtsanwalt für Baumängel aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe.

Trockenbau Pfusch | Wir helfen bei Problemen mit den Trockenbauarbeiten in Ihrer Immobilie (© Robert Leßmann / stock.adobe.com)
Trockenbau Pfusch | Wir helfen bei Problemen mit den Trockenbauarbeiten in Ihrer Immobilie (© Robert Leßmann / stock.adobe.com)

Fazit

Trockenbauarbeiten sind nicht nur zur Gestaltung des Innenraums Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung gut, sondern liefern einen wichtigen Beitrag zu Isolation und Dämmung. Umso ärgerlicher ist Trockenbau Pfusch. Bemerken Sie Mängel, verlangen Sie frühzeitig Nachbesserung durch eine Mängelrüge. Wichtig dafür ist vor allem die professionelle Dokumentation der Fehler. Diese können Sie von einem unabhängigen Gutachter (siehe Gutachter Bau) durchführen lassen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Quellen und weiterführende Ressourcen:

  • verbraucherzentrale-niedersachsen.de/…
  • ausbaupraxis.de/trockenbau–grundwissen-17112021
  • hausundwohnung24.de/pfusch-am-bau/
  • hausundwohnung24.de/pfusch-putz-und-trockenbau/
  • maler-nieder.de/malerbetrieb/innenausbau/trockenbau-in-der-sanierung/
  • sanier.de/handwerker/wenn-der-handwerker-pfuscht
  • gev-versicherung.de/ratgeber/baumaengel-richtig-anzeigen-die-maengelruege/
Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Copyright Beitragsbild: Robert Leßmann / stock.adobe.com
211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben eine E-Mail erhalten.

Bitte folgen Sie den Hinweisen in der E-Mail und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.