Unabhängiger Baugutachter für die Schadensbewertung

Infolge eines Wasserschadens im Haus oder in der Wohnung ist es natürlich in erster Linie wichtig, dass der entstandene Schaden möglichst schnell reguliert wird und sich die Versicherung dessen annimmt. Gleichzeitig kommt es im Zuge dessen aber auch auf eine fachgerechte Beurteilung der Situation vor Ort an. In Normalfall beauftragt die zuständige Versicherung aus diesem Grund einen Sachverständigen. Die Kosten für das Gutachten werden dann normalerweise auch von der Versicherung übernommen – doch es gibt auch Ausnahmen und viele Fragen, die sich Betroffene stellen. Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema.

Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe ist für Sie, wenn Unterstützung bei der Regulierung und Beseitigung von Schäden benötigen! Wir können Ihnen aus unserem Experten-Netzwerk bei Bedarf zertifizierte Sachverständige vermitteln, um Schäden (ggf. in Form eines Gegengutachtens zur Versicherung) feststellen zu lassen. Ebenso verfügen wir über erfahrene Rechtsanwälte mit Fokus auf Sachversicherungsrecht, die Ihnen bei Streitigkeiten mit der Versicherung helfen können. Und last but not least umfasst das Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe kompetente Sanierungsdienstleister, die bei Schäden am Gebäude für schnelle und qualitativ zuverlässige Schadenbehebung sorgen. – Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, und lassen Sie sich unterstützen.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Der Wasserschaden – ein klarer Fall für die Gebäudeversicherung?

Es kommt gar nicht so selten vor, dass Wasserschäden nach einem Hochwasser auftreten. Doch auch Starkregen (siehe Starkregen Definition von Versicherungen) oder defekte Leitungen sind häufige Gründe. Steigt zum Beispiel der Grundwasserspiegel an und dringt deshalb Wasser in den Keller ein, dann entstehen dadurch oft hohe Kosten für eine Sanierung des Kellers. Selbiges gilt natürlich auch für Fälle, in denen die Wasch- oder Spülmaschine auslaufen, die Badewanne überläuft oder Ähnliches passiert. Entstandene Schäden an Böden und Wänden können zudem schnell zur Ausbreitung von Schimmel führen (s.a. Schimmel in der Wohnung erkennen).

Versicherte, die eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben – was für jeden Eigentümer essenziell sein sollte – müssen daher schnell handeln und dafür sorgen, dass der Schaden umgehend beseitigt wird. Als Erstes ist aber dennoch wichtig, dass sich ein Gutachter der Sache annimmt und die Lage vor Ort unter die Lupe nimmt. Er kann die Ursache schnellstens ermitteln und weitere Maßnahmen empfehlen oder direkt einleiten. Auf diesem Wege sichern sich Versicherungsnehmer außerdem gegenüber der zuständigen Versicherungsgesellschaft ab, die mitunter durchaus versuchen kann, die Leistung zu verweigern oder die Ursache eines Schadens anzweifelt (vgl. etwa Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht, Gebäudeversicherung zahlt nicht, Hausratversicherung zahlt nicht).

Keinesfalls muss es sich bei einem Sachverständigen für Wasserschäden um einen Sanitärfachmann handeln. Hier kann es sich auch um beispielsweise einen Innungsmaler handeln, der über eine entsprechende Ausbildung verfügt und sich mit der Bausubstanz auskennt. Zwar stellt die Versicherung in der Regel einen eigenen Gutachter bereit, allerdings ist es in einigen Fällen mehr als sinnvoll, sich eine zweite Meinung über einen unabhängigen Sachverständigen einzuholen. Das heißt allerdings in der Regel auch, dass er die Kosten für diesen selbst tragen muss. Entsendet dagegen die Versicherung selbstständig einen Sachverständigen, so kommt diese auch für ihn auf.

Lässt sich beispielsweise ohne jegliche Zweifel klar erkennen, dass ein Wasserschaden aufgrund einer defekten Leitung entstanden ist (Leitungswasserschaden, Wasserrohrbruch), dann ist es als Erstes wichtig, die Wasserzufuhr umgehend zu unterbrechen. Die sicherste Lösung ist es, den Haupthahn im Keller zu schließen, wenn die Ursache nicht sofort gefunden werden kann. Es gilt jedenfalls zu verhindern, dass der Schaden noch weiter voranschreiten oder sogar auf das benachbarte Gebäude übergreifen kann.

Überprüft werden sollte durch einen Sachverständigen weiterhin, welche Wasserleitung tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist und wo sich diese genau innerhalb der Immobilie befindet. Ist das Wasser dunkel verfärbt, lässt dies normalerweise auf eine undichte Heizungsleitung schließen. Wenn das Wasser modrig riecht, kann es sich um eine Abwasserleitung handeln (siehe Abwasserschaden, Abwasserrohrbruch). Auch die Wassertemperatur selbst bietet eine gute Orientierung dafür, ob es aus einer Kalt- oder Warmwasserleitung ausfließt. Sofern das Hausdach undicht ist, lassen sich Schäden in den meisten Fällen erst nach und nach erkennen und erscheinen nicht schlagartig. Dann kann es passieren, dass dauerhaft eintropfendes Regenwasser oder Kondenswasser zu Schimmel oder einer porösen Bausubstanz führen.

Sachverständige Baugutachter sind in jedem Fall auch dann wichtig, wenn ein entstandener Schaden zweifelsfrei ein Elementarschaden ist. Hier ist es wichtig, diesen so detailliert wie möglich mit Bildern und/oder Videos als Beweissicherung gegenüber der Versicherung zu dokumentieren (vgl. auch: Beweissicherungsverfahren, Beweissicherungsgutachten). Dann greift normalerweise die Wohngebäudeversicherung mit zusätzlich abgeschlossener Elementarschadenversicherung.

In Fällen, in denen es sich nicht um ein Haus, das einem selbst gehört, sondern um eine gemietete Wohnung handelt, ist es unabdingbar, umgehend den Vermieter über den Schaden in Kenntnis zu setzen. Mieter können oft nicht unmittelbar feststellen, wie weit das Wasser bereits in angrenzende Wohnungen übergetreten ist und ob es dort vielleicht sogar schon von der Decke tropft. Wenn bei einem selbst in der Wohnung die Waschmaschine ausläuft oder die Badewanne überläuft, kann durchaus der Schaden in der darunter liegenden Wohnung größer sein als bei einem selbst.

Was kostet ein unabhängiger Baugutachter? (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Was kostet ein unabhängiger Baugutachter? (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)

Welche Versicherung zahlt die Reparatur bei einem Wasserschaden?

Noch immer zählen Wasserschäden zu jenen Schäden in Deutschland, die Versicherungen am häufigsten gemeldet werden. So werden jeden Tag im Durchschnitt 4.000 Schäden an und in Immobilien gemeldet, die auf unterschiedlichste Weise begründet werden. Ganz egal, ob ein Wasserrohr geplatzt ist, die Waschmaschine ausgelaufen ist oder Starkregen den Keller überflutet hat – bei jedem Schadensfall zählen die individuellen Umstände und die Frage, welche Versicherung für die Regulierung verantwortlich ist.

Generell gilt hierbei, dass bewegliche Möbelstücke sowie auch Hausrat über die Hausratversicherung vom Mieter abgedeckt werden. Sofern auch das Gebäude selbst durch das Ereignis beschädigt worden ist, greift allerdings die Wohngebäudeversicherung – diese wird stets vom Eigentümer abgeschlossen. Ist der Nachbar für den Schaden verantwortlich und hat dieser beispielsweise die Badewanne überlaufen lassen, so greift dessen private Haftpflichtversicherung. Unter Umständen können Betroffene im Falle eines Wasserschadens in Mietwohnungen eine Mietminderung verlangen. In so einer Situation ist es erst recht wichtig, korrekt zu agieren, um Geld zu sparen. Auch hier zeigt sich, wie sinnvoll es sein kann, einen unabhängigen Sachverständigen zu finden und hinzuzuziehen.

So arbeitet ein unabhängiger Baugutachter nach einem Wasserschaden

Sobald entdeckt worden ist, dass es zu einem Wasserschaden in der Wohnung gekommen ist, muss sofort gehandelt werden, damit das Ausmaß nicht noch zunimmt. Je nach Art des Schadens und der Haftpflicht ist es zunächst wichtig, dass der Schaden bei der jeweiligen Versicherung und ggf. auch beim Eigentümer des Hauses gemeldet wird (hier mehr zum Thema Wasserschaden melden). Ein unabhängiger Baugutachter stellt vor Ort dann zunächst fest, was genau zu Schaden gekommen ist.

Wurden nur die Oberfläche der Wände oder der Putz beschädigt oder konnte die Feuchtigkeit bereits in tiefere Schichten vordringen? Inwiefern sind auch andere Wohneinheiten vom Schaden betroffen? Und wo genau liegt die Ursache?

Ein unabhängiger Baugutachter erstellt nach seiner Untersuchung ein professionelles Gutachten (siehe Baugutachten) und führt im Anschluss eine exakte Lokalisierung des Schadens (vgl. Leckageortung, Lecksuche) durch, um die Ursache zu finden. Hierfür können unterschiedliche Messtechniken und Verfahren zum Einsatz kommen. Ist der Grund gefunden, schlägt er geeignete Maßnahmen und weitere Schritte vor. Der Experte ermittelt sehr genau, welche Arbeiten erforderlich sind und kann auch die ungefähren Kosten gut einschätzen. In der Regel trägt die Gebäudeversicherung den entstandenen Schaden – es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder um eigene Schuld des Bewohners.

Schadensersatz, Trocknung und Wasserschadensanierung – was müssen Versicherte außerdem wissen?

Welche Maßnahmen für die Wasserschadensanierung und ggf. nachgelagerte Schimmelsanierung erforderlich sind, kann ein unabhängiger Baugutachter / Bausachverständiger (ggf. in Zusammenarbeit mit Schimmelgutachter) eindeutig erkennen. Häufig ist die Trocknung des feucht gewordenen Mauerwerks mit Hilfe eines professionellen Bautrockners erforderlich (Bautrocknung Kosten), um das Wasser aus den Wänden schnellstens zu beseitigen, damit es nicht zu einem Schimmelschaden kommt. Wenn nur ein kleiner Feuchtigkeitsschaden entstanden ist, dann reicht es unter Umständen sogar, wenn ein kompakter Luftentfeuchter zum Einsatz kommt (vgl. Luftentfeuchter gegen Schimmel).

Sobald die Trocknung der Immobilie erfolgreich durchgeführt worden ist, muss alles Weitere neu bewertet werden: Wie groß ist der Schaden und welche Schritte sind nun sinnvoll? Betrifft der Schaden auch den Putz, kann es sinnvoll sein, die Tapeten abzulösen und die darunter liegende Wand neu zu sanieren (siehe feuchte Wände sanieren) sowie gegebenenfalls auch neu zu verputzen (Stichwort Sanierputz).

Unabhängiger Baugutachter für die Schadensbewertung | Kosten und Nutzen (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Unabhängiger Baugutachter für die Schadensbewertung | Kosten und Nutzen (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)

Rechtsverbindlichkeit des Gutachtens

Je nach Art des Schadens muss ein unabhängiger Bausachverständiger einen Wasserschaden orten sowie auch einen genauen Plan für die Sanierung aufstellen. Dabei werden alle Schäden beim Verantwortlichen sowie unter Umständen auch bei ebenfalls zu Schaden gekommenen Dritten mit einbezogen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass sämtliche Geschädigte einer schriftlichen Dokumentation zustimmen.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nicht nur frisch entstandene Schäden an der Immobilie, sondern auch eventuelle Folgeschäden mit berücksichtigt werden. Dies kann zum Beispiel Schimmel sein, welcher sich erst nach mehreren Wochen entwickeln kann. Sofern sich Hauseigentümer und Mieter nicht einig werden können, kann es mitunter zu einer Klärung vor Gericht kommen. Hier kann ein Gutachten von einem unabhängigen Baugutachter besonders wichtig werden. Wenn nämlich die Versicherung nicht selbst einen Sachverständigen bereitstellt oder ein Gutachten anzweifelt, dann sollten sich Betroffene am besten direkt an die Deutsche Schadenshilfe wenden und sich einen Gutachter vermitteln lassen.

Sofern die Regulierung eines Schadens von der Gebäudeversicherung übernommen wird, dann sollten Geschädigte sich beim Vermieter darüber erkundigen, ob dieser einen Gutachter beauftragt. Bestellt man selbst einen Sachverständigen, kann man allerdings nicht davon ausgehen, dass die für den Schaden zuständige Versicherung diesen auch bezahlt. Denn hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die der Versicherte selbst bestellt und zu dessen Erstattung die Versicherung natürlich nicht verpflichtet ist. Darüber hinaus gilt eine Schadenserhebung von einem Installateur oder Handwerker nicht als rechtlich verbindlich für die Versicherung.

Muss der Gutachter von der Versicherung akzeptiert werden?

Nicht wenige Versicherte stellen sich die Frage, ob sie den von der Versicherung herbeigerufenen Gutachter ablehnen dürfen oder ihn akzeptieren müssen – und ob sie bei Unstimmigkeiten auch Einspruch gegen das Gutachten einlegen könnten (vgl. auch Widerspruch gegen Schadensregulierung und Gegengutachten Versicherung). Allgemein ist es für Versicherte im Schadensfall durchaus eine große Hilfe, wenn eine Versicherung nach dem ersten Schreck genau weiß, was zu tun ist und sofort Kontakt zu einem fachkundigen Gutachter aufnehmen kann. Für gewöhnlich kann der Gutachter einer Versicherung auch zweifellos akzeptiert werden und so davon profitieren, wenn der Schaden nach der Untersuchung schnell reguliert wird. Sofern das Gutachten aber anders ausfällt und die Versicherung sich weigert, etwas zu bezahlen, macht sich oft erst einmal Ratlosigkeit breit (siehe: Wasser im Keller).

Stellt ein Sachverständiger zum Beispiel fest, dass ein Feuchtigkeitsschaden an der Wand nicht durch Rohrbruch entstanden ist, sondern weil das Dach schon seines Erachtens nach länger beschädigt war, macht die Versicherung unter Umständen den Eigentümer selbst dafür verantwortlich – und übernimmt keine Kosten. Auch wenn der Gutachter dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit unterstellt oder die Versicherung schlichtweg der Meinung ist, nicht zuständig zu sein, kann es sinnvoll sein, selbst einen Gutachter zu beauftragen (vgl. Sachverständiger Bauwesen). Und in schwierigen Fällen hilft meist nur, wenn Sie zusätzlich einen entsprechend in der Thematik erfahrenen Fachanwalt einschalten.

Natürlich ist dies mit Kosten für einen selbst verbunden – jedoch sollte man sich auch sicher sein, nicht selbst schuld am Schaden zu sein. Bekommt man auf diesem Wege letzten Endes doch den Schaden von der Versicherung reguliert, ist dies noch immer preiswerter, als selbst auf den Kosten sitzenzubleiben.

Zahlreiche Versicherungen entsenden hauseigene Sachverständige, welche keinesfalls unabhängige Gutachter sind und auch nur begrenzte Expertise als Bausachverständige haben, sondern in erster Linie versuchen, die Interessen ihrer Arbeitgeber durchzusetzen. So kann es passieren, dass ein Gutachter besonders akribisch nach Schäden sucht, welche die Versicherung aus ihrer Pflicht entbinden und doch letzten Endes dem Bewohner die Schuld zuweisen – damit er selbst die Kosten tragen muss. Wenn ein solch für den Betroffenen negatives Gutachten zustande kommt, ist eine zweite Meinung immer wichtig. Ein selbst beauftragter, unabhängiger Baugutachter kann dann im besten Fall feststellen, dass die Versicherung doch zur Regulierung verpflichtet ist.

Viele Baugutachter / Bausachverständige arbeiten überwiegend in der Baubegleitung und Bauabnahme (Stichwort Baumängel), leisten mit ihren Gutachten aber auch wertvolle Dienste bei der Untersuchung von Versicherungsschäden und der diesbezüglichen Beweissicherung (© RioPatuca Images / stock.adobe.com)
Viele Baugutachter / Bausachverständige arbeiten überwiegend in der Baubegleitung und Bauabnahme (Stichwort Baumängel), leisten mit ihren Gutachten aber auch wertvolle Dienste bei der Untersuchung von Versicherungsschäden und der diesbezüglichen Beweissicherung (© RioPatuca Images / stock.adobe.com)

Worauf es nach einem entstandenen Schaden unbedingt zu achten gilt

Kommt es im Haus oder der Wohnung zu einem Wasserschaden, ist der Schreck verständlicherweise natürlich erst einmal groß. Dennoch ist es enorm wichtig, die Ruhe zu bewahren und zu versuchen, das Richtige zu tun. Denn tatsächlich sind Versicherte im Schadensfall sogar dazu verpflichtet, den Schaden, soweit es ihnen möglich ist, einzugrenzen, damit er sich nicht noch weiter ausbreiten kann (Pflicht zur Schadenminderung).

Bei Wasserschäden heißt dies, so schnell wie möglich die Wasserzufuhr zu unterbrechen. Dies sollte natürlich nur so lange erfolgen, wie man sich nicht selbst in Gefahr bringt. Unterlässt man dies, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass die Versicherung sich quer stellt und den Schaden nicht bezahlen möchte. Selbiges gilt auch dann, wenn ein Schaden zu spät gemeldet wird: Die meisten Versicherer schreiben gewisse Fristen von einigen Tagen vor, an die sich Versicherte halten müssen. Wird ein Schaden erst nach einigen Wochen gemeldet, so kann man nicht davon ausgehen, dass die Versicherung dafür noch etwas bezahlen wird. Vgl.: Wie lange kann man einen Schaden bei Versicherungen melden?

Fazit: Ein unabhängiger Baugutachter kann dabei helfen, Schadensersatz von der Versicherung zu erhalten

Wenn es zu einem Wasserschaden im eigenen Haus oder auch in einer gemieteten Wohnung kommt, so empfiehlt es sich, stets einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, ehe man den Schaden von selbst beseitigt. Auch sollten umgehend Fotos angefertigt werden, welche die Situation vor Ort für die Versicherung dokumentieren. Ein unabhängiger Bausachverständiger / Baugutachter untersucht als Erstes die Gründe für den Schaden und kann daraufhin entsprechende Maßnahmen für die Reparatur empfehlen.

Das Wichtige ist hierbei, dass eine Schimmelsanierung oder andere Maßnahmen stets von erfahrenen Sanierungsfirmen durchgeführt werden, welche sich auf Themen wie Feuchtigkeitsschäden, einen Sturmschaden, auf Hagelschäden oder auch auf die Brandschadensanierung spezialisiert haben. Leider geschieht es dennoch relativ häufig, dass sich eine eigentlich zuständige Versicherung nicht mit dem Schaden befassen und auch die Kosten nicht tragen will.

Hier kommen wir ins Spiel: Unsere Experten unterstützen Sie mit einer unabhängigen Beratung und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der zuständigen Versicherung durchgesetzt zu bekommen – auch dann, wenn sich Ihre Versicherung querstellt. Wir empfehlen Ihnen geeignete unabhängige Baugutachter / Bausachverständige mit viel Erfahrung in den Bereichen Baubegleitung, Bauabnahme und Baumängeln an Immobilien. Viele diese Bauexperten kennen typische Mängel am Bau aus der Erstellung von Immobilienbewertungen und können die Auswirkungen von Schäden am Gebäude etwa durch Wasserschäden oder Brand sehr genau einschätzen. Und nicht zuletzt: Wir unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, damit Sie sich in Ihren vier Wänden bald wieder rundum wohl fühlen können. – Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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