Wenn Sie einen Rechtsanwalt wegen eines Wasserschadens brauchen…
Einen Wasserschaden braucht kein Mensch. Die Lebensqualität in der Wohnung ist nach einem solchen Ereignis dahin. Wenn es dann auch noch zu Streitigkeiten mit einer Versicherung oder Baufirma kommt, ist das Maß des Erträglichen schnell erreicht.
Die Hausratversicherung hat Ihnen als Mieter oder auch Eigentümer bei der Unterzeichnung des Antrages zugesagt, dass Schäden durch Leitungswasser mitversichert sind. Nun behauptet sie, der Schaden sei auf Baupfusch zurückzuführen? Mit dieser Begründung weist die Versicherung Ihre Ansprüche zurück. Die Firma, die Ihr Haus gebaut hat, will von Pfusch am Bau nichts wissen. In einer Situation wie dieser fühlen sich Versicherte schnell alleingelassen. Ein Wasserschaden ist ohne Ihre Schuld entstanden und niemand will dafür zahlen.
Sie müssen sich aber nicht allein um Ihre Ansprüche in einem solchen Schadensfall kümmern. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite schaffen Sie es, aus der Position des glücklosen Bittstellers herauszukommen.
Wie konnte das passieren? Die Suche nach der Ursache…
Wenn Sie Ihrer Versicherung einen Wasserschaden melden, stellen Sie schnell fest, dass gar nicht jeder Schaden versichert ist. Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen wollen bei Wasserschäden die genaue Ursache erfahren. Denn Versicherungsschutz haben Sie in der Gebäudeversicherung zunächst nur bei Schäden, die durch Leitungswasser verursacht wurden (vgl. Leitungswasserversicherung). Dieses im Gebäude muss an einer schadhaften Stelle im Leitungssystem ausgeströmt sein. Die Versicherer bezeichnen dies als „bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser“.
Ein Rohrbruch erfüllt diese Voraussetzung. Eine Überflutung des Kellers nach einem Hochwasser aber nicht. Ein undichtes Dach führt aber gleichfalls zu Feuchtigkeitsschäden im Haus. Lässt sich dieser Schaden auf Baumängel zurückführen, müssen Sie den Ersatzanspruch an das Bauunternehmen richten, welches diese Arbeiten ausgeführt hat. Dessen Haftpflichtversicherung könnte für den Schaden eintreten. Möglicherweise führt die Dachdeckerfirma die Reparatur auf eigene Rechnung durch.
Damit Sie nicht auf den Kosten Ihres Wasserschadens sitzen bleiben, muss entweder die Versicherung oder das Bauunternehmen Verantwortung übernehmen. In beiden Fällen bedeutet dies, dass die Schadensursache vom zukünftigen Leistungserbringer anerkannt werden muss.
Nun weisen Sie der Versicherung nach, dass Leitungswasser zum Schaden geführt hat. Sie möchte dennoch nicht zahlen. Der Baupfusch ist offensichtlich, aber das Bauunternehmen weist Sie zurück. Zur Begründung der Entscheidung erhalten Sie ein Anschreiben, dass scheinbar nur Rechtsanwälte lesen können. Sie fragen sich, was Sie falsch gemacht haben.
Was soll das? Wenn Versicherungen und Baufirmen abwiegeln…
Besonders bei Wasserschäden steckt der Teufel oft im Detail. Die Versicherungen regeln in ihren Versicherungsbedingungen gegenüber dem Versicherungsnehmer genau, was ein Rohrbruch ist und wie per Definition der Versicherungsgesellschaft eine Überschwemmung respektive ein Überschwemmungsschaden aussieht.
Hat sich durch kalkhaltiges Wasser ein Loch in ihrer Wasserleitung gebildet, ist dies ein Rohrbruch. Verschieben sich die Verbindungsstücke zwischen zwei Rohren und Wasser tritt aus, handelt es sich um einen sogenannten Muffenversatz. Der ist nicht mitversichert.
Wenn der Keller in Ihrem Haus bei Starkregen geflutet wird, muss sich zuvor auf dem Grundstück eine geschlossene Wasserfläche gebildet haben. Sonst handelt es sich nicht um eine Überschwemmung im Sinne der Versicherer. Darüber hinaus gehören Starkregen und Hochwasser zu den Naturgefahren. Bei vielen Hausrat- und Gebäudeversicherungen müssen Schäden durch diese Gefahren gesondert mit einer Elementarversicherung eingeschlossen werden. Vgl.: Was deckt eine Elementarversicherung ab?
Die Versicherung wird die Ablehnung der Schadenszahlung oft damit begründen, dass der Schaden oder seine Entstehung nicht den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages entspricht. Im Fall des Muffenversatzes wird durch die Versicherung zudem Baupfusch vermutet. Als Eigentümer des Hauses sind Sie nun gefordert, mit Ihren Ansprüchen an den Verursacher, also die Baufirma, heranzutreten. Doch diese lehnt Ihre Forderung mit dem Verweis auf eine Verjährung der Gewährleistungsfrist ab. Vgl. auch: Verjährung von Baumängeln.
Sie sitzen aber immer noch auf Ihren Schadenskosten und sehen kein Verschulden bei sich. Dabei fällt Ihnen auf, in welch ungünstiger Position Sie sich gegenüber Ihren Vertragspartnern befinden. Sowohl Ihre Wohngebäudeversicherung als auch die Haftpflichtversicherungen der Baufirmen leisten sich Anwälte, um gegen sie gestellte Ansprüche nach Schäden gründlich zu prüfen. Dabei untersuchen diese scheinbar nur, ob dem Anspruchsteller ein Versäumnis anzulasten ist…
Es ist Zeit, sich zu wehren. Sie wenden sich an uns, um einen Fachanwalt zu finden.
Es gibt Hilfe: Ihr Wasserschaden-Anwalt rückt die Dinge zurecht.
Ein Versicherungsvertrag gibt Ihnen zunächst das Gefühl, dass sich zwei gleichberechtigte Vertragspartner auf eine Sache geeinigt haben. Nämlich, dass Sie als Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Leistung im Schadensfall haben und die Versicherungsgesellschaft für die Folgen des Schadens aufkommt. Bei näherem Hinsehen fällt aber auf, dass der Versicherer die Regeln bestimmt.
Die Versicherungsbedingungen werden von Fachleuten verfasst. Versicherungsexperten und Anwälte formulieren die Regelungen zum Schadensersatz und beschreiben die versicherten Gefahren. Das Kleingedruckte ist dabei erstens nicht immer verständlich, und zweitens nicht immer zu Ihren Gunsten.
Das sollte für Sie Grund genug sein, einen eigenen Rechtsanwalt bei der Regulierung Ihres Schadens hinzuzuziehen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt sich mit den Formulierungen aus und stellt die richtigen Fragen. Hat der Versicherer tatsächlich alle Ausschlüsse klar formuliert? Engt er die Beschreibungen für Rohrbrüche unverhältnismäßig ein? Unsere Fachanwälte kennen zu solchen Versicherungsfällen die aktuelle Rechtsprechung. Sie wissen, dass Gerichte oft die Klarstellung ihrer Bedingungen für Versicherte einfordern.
Unsere Wasserschaden Rechtsanwälte sind flexibel. Kann der Versicherer den Schaden auf Baupfusch zurückführen, ist die Baufirma vielleicht doch nicht so schnell aus der Haftung, wie sie denkt. Denn für verdeckte Baumängel gelten andere Fristen als für jene, die man bei der Bauabnahme hätte erkennen können (vgl. Baumängel nach Abnahme). Ein Anwalt unterstützt Sie aber auch als Vermieter, wenn Mieter aufgrund eines Wasserschadens eine Mietminderung geltend machen (vgl. Mietminderung Wasserschaden, Mietausfall bei / wegen Wasserschaden). Er prüft die Rechtmäßigkeit und die Angemessenheit solcher Ansprüche.
Egal wie kompliziert die Schadensregulierung wird: Mit einem bzgl. Wasserschäden erfahrenen Rechtsanwalt haben Sie kompetenten juristischen Sachverstand an Ihrer Seite. Ganz genau so wie die Versicherung oder die Baufirma.
Niemand muss klein beigeben. – Ein Rechtsanwalt mit Erfahrung bzgl. Wasserschäden unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Eines sollen Sie auf keinen Fall: Vor Verzweiflung klein beigeben. Weil sich zwei Unternehmen aus der Verantwortung nehmen, müssen Sie noch lange nicht resignieren. Keiner der Verantwortlichen der Versicherungsgesellschaft oder der Baufirma muss sich nach Feierabend in eine feuchte Wohnung begeben. Die Folgen des Wasserschadens tragen allein Sie. – Sie waren überzeugt, dass man Ihnen ein von Mängeln freies Haus übergeben hat. Sie haben dem Versicherungsvertreter seine blumigen Worte geglaubt, dass der Versicherer für einen Wasserschaden aufkommt – sei es wegen eines Wasserbetts oder defekten / undichten Siphons oder durch tauenden Schnee auf dem Dachboden oder wegen eines verstopften Regenfallrohrs. Sie hätten nie damit gerechnet, dass Ihnen schwer verständliche Ablehnungsschreiben schicken wird. Sie haben erwartet, dass “normale” wie auch ungewöhnliche Fälle abgedeckt sind.
Welcher Anwalt bei Wasserschaden? – Wir vermitteln Ihnen den richtigen Ansprechpartner
Unsere Fachanwälte zum Thema Wasserschaden stehen an Ihrer Seite. Ob Sie gegen die Zahlungsablehnung Ihrer Versicherung vorgehen oder die Baufirma zur Nachbesserung zwingen wollen; wir können für diese Situationen den passenden Anwalt vermitteln.
Wir meinen: Sie sollen in der Lage sein, Ihr Recht gegen jedes Unternehmen durchzusetzen.