Zahlt die Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung die Unterbringungskosten (Hotelkosten) nach einem Brandschaden?
Kommt es in einer Mietwohnung zu einem Brand, ist die Verzweiflung erst einmal oft groß – vor allem dann, wenn die Wohnung unbewohnbar geworden ist. Dann stellt sich für die Bewohner die Frage, wer für eine Unterbringung bzw. für Hotelkosten aufkommt.
Als Inhaber einer Hausratversicherung kommt in erster Linie diese für entstehende Unterbringungskosten nach einem Brand in den vier Wänden auf. Doch gilt es auch hier zu prüfen, ob und inwieweit der abgeschlossenen Tarif wirklich leistet!
In einigen Fällen kann die Kostenübernahme auch durch eine fremde Privathaftpflicht erfolgen, z.B. wenn das Feuer in der Nachbarwohnung grob fahrlässig durch den Nachbarn verursacht wurde und durch den Brand auch die eigene Wohnung unbewohnbar geworden ist. In diesem Fall werden die Kosten letztlich durch die private Haftpflicht des Nachbarn zu begleichen sein (vgl. Brandschaden Nachbarn). Hat man selbst jedoch eine Hausratversicherung, kann es sinnvoller sein, diese in Anspruch zu nehmen zu versuchen. Unter Umständen nimmt dann die eigene Hausratversicherung den Verursacher des Feuers in Regress bzw. dessen private Haftpflichtversicherung.
Falls ein Mieter einen Brand lediglich “zu verantworten” hat, weil er in seiner Wohnung entstanden ist, aber nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde – wie beispielsweise durch einen Kurzschluss oder Kabelbrand – haftet er dafür normalerweise nicht.
Grobe Fahrlässigkeit liegt unter anderem dann vor, wenn der Mieter potenzielle Brandquellen wie offenes Feuer (Kerzen, Zigaretten oder Kamin) unbeaufsichtigt lässt und es dadurch zu einem Brand kommt (vgl. Kaminbrand: Wer zahlt? und Brand durch Zigarette – zahlt Versicherung?). Auch dann, wenn Kinder in der Wohnung nicht beaufsichtigt werden und es beginnt zu brennen, unterliegt dies der groben Fahrlässigkeit.
Eine Ausnahme gilt allerdings, sofern der Vermieter Kosten für die Wohngebäudeversicherung in einem Mietvertrag auf seine Mieter umgelegt hat. Dann kommt die Wohngebäudeversicherung dafür auf – und diese ist immer Sache des Vermieters. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein Mieter Verursacher des Schadens ist und privat abgesichert ist. Siehe BGH, 19.11.14, VIII ZR 191/13.
Typische Brandursachen, für die ein Vermieter haften muss, sind beispielsweise Explosion, Blitzschlag oder auch Brandstiftung. Gleiches gilt auch dann, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt und beispielsweise die Elektrik so veraltet ist, dass eine Gefahr von ihr ausgeht. Trotzdem: Vermieter haften nicht für Möbel und anderes Inventar in der Wohnung eines Mieters – hierfür kommt seine eigene Hausratversicherung auf.
Hotelkosten – wann zahlt eine Versicherung die Unterbringung nach einem Brand?
Bei einem Brandschaden ist die Übernahme der Unterbringungskosten in einem Hotel über eine Versicherung prinzipiell an gewisse Voraussetzungen gebunden. Denn die Kosten werden bei einem versicherten Brandschaden von der Versicherung nur dann getragen, wenn die Wohnung vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr bewohnbar ist. Dies trifft nicht nur auf einen Brandschaden, sondern auch auf einen gravierenden Wasserschaden zu. Begrenzt sich die Zerstörung nach einem Brandschaden lediglich auf einen Raum, werden die Kosten vom Versicherer nicht übernommen.
Normalerweise kann die Erstattung der Kosten für die Unterbringung in einem Hotel in erster Linie in Verträgen von Gebäude- oder Hausratversicherung gefunden werden. Verbraucher müssen trotzdem wissen, dass eine solche Hilfe nach einem Brandschaden in vielen Standardtarifen gar nicht enthalten ist. Es gibt aber die Möglichkeit, die Police entsprechend zu erweitern.
Unterbringungskosten: Bis zu welcher Höhe wird für eine Unterbringung nach einem Brandschaden bezahlt?
Grundsätzlich ist es so, dass eine Versicherung die Unterbringung in einem Hotel bis zu jenem Zeitpunkt übernimmt, an dem die nach einem Brandschaden beschädigte Wohnung wieder bewohnbar ist. Jedoch gibt es bei den meisten Versicherern eine gewisse Obergrenze für die Erstattung bei den Unterbringungskosten, die in der Regel bei etwa 100 Tagen liegt.
Die Höhe der Erstattung für die Unterbringung nach einem Brand pro Tag hängt immer vom jeweiligen Anbieter ab, andererseits spielt aber auch der gewählte Tarif eine Rolle. Mitunter dürfen die täglichen Kosten für die Unterbringung nach einem Brand-Schaden allerdings nicht mehr als 1/1000 der gesamten Versicherungssumme betragen. Hat man zum Beispiel eine Versicherungssumme von 70.000 EUR vereinbart, könnten 70 EUR pro Tag Unterbringungskosten erstattbar sein. Wenn die Aufwendungen für ein Hotel über der festgelegten Leistungsgrenze liegen, kann es sein, dass Versicherte die Differenz der Rechnung dann selbst tragen müssen. Andere Versicherer zahlen ein fixes Maximum, zum Beispiel 100 Tage maximal 100 EUR.
Weiterhin ist es zu empfehlen, sich erst einmal selbst bei der Versicherungsgesellschaft bezüglich der Kostenübernahme für eine Unterbringung nach Brandschaden zu erkundigen. Auch muss beachtet werden, dass Versicherungen bei Brandschäden oder Wasserschäden immer nur die Basiskosten übernehmen. Weitere Kosten wie für Telefon oder Internet sowie zusätzliche Leistungen wie Frühstück müssen natürlich aus eigener Tasche bezahlt werden.
Bei einem Brandschaden spielt es im Übrigen keine Rolle, ob man sich als Versicherter für ein Hotel oder für eine andere Art der Unterkunft entscheidet. Generell müssen auch Vermieter für sich klären, ob und inwieweit sie für Hotelkosten aufkommen müssen bzw. versichert sind, wenn sie in bestimmten Situation ebenso für die Unterbringungskosten ihrer Mieter aufkommen müssen, sollte das Haus einmal vorübergehend unbewohnbar sein.
Unterbringungskosten und mehr – wie findet man den richtigen Versicherer für schnelle Hilfe bei einem Brandschaden?
Um sicher gehen zu können, dass eine Unterbringung nach einem Brand sowie weitere Hilfe durch den Versicherer gewährleistet sind, ist es für Verbraucher sehr wichtig, die richtige Versicherungsgesellschaft zu finden. Denn Opfer eines Brandes kann jeder werden – egal, ob durch eigenes Verschulden oder durch Fremdverschulden. Das Wichtigste ist dann, finanziell abgesichert zu sein, denn wenn das eigene Hab und Gut auf einmal in Schutt und Asche liegt, drohen vielen Menschen auch finanzielle Probleme im Nachgang. Dann ist es zumindest hilfreich, wenn erst einmal die Hotelkosten übernommen werden und man ein sicheres Dach über dem Kopf hat. – Im Internet gibt es die Möglichkeit, einen kostenlosen Versicherungsvergleich durchzuführen, um schnell und einfach den richtigen Anbieter zu finden. Denn oft ist es nicht leicht, zwischen all den Tarifen und Konditionen selbst einen Überblick zu erhalten. Dafür ist es lediglich nötig, einige persönliche Daten einzugeben, die im Anschluss zu Ergebnissen in einer übersichtlichen Tabelle ausgewertet werden.
Sie sind Opfer eines Brandschadens geworden? Haben Sie vielleicht bereits Ärger mit der Durchsetzung der Unterbringungskosten / Hotelkosten nach einem Brand? – Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, Ihre Ansprüche nach einem Brandschaden bei Versicherungen durchzusetzen, egal ob es um die Unterbringung nach dem Brand bzw. um Hotelkosten oder um andere Leistungen geht. Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. – Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen.
Hotelkosten nach Brandschaden – Quellen und weiterführende Ressourcen
- vhv.de: Wichtiges Grundsatzurteil: Mieter verursacht Brandschaden, kann dennoch die
Miete mindern, Vermieter muss instandsetzen – ein Widerspruch? - news.immowelt.de: Falls Gebäudeversicherung vorhanden ist: Vermieter muss nach Wohnungsbrand Schäden beseitigen lassen
- allianzdirect.de: Brandschaden Unterbringungskosten und Übernahme weiterer Kosten