Wie ist Kabelbrand versichert – Was zahlt welche Versicherung?

Kabelbrand ist eine der häufigsten Brandursachen. Wann zahlt die Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder Privathaftpflicht?

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  • Sachverständigen / Gutachtern,
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  • Sanierungsunternehmen für die Schadensbeseitigung.
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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Wie ist Kabelbrand versichert – Was zahlt welche Versicherung?

Was zahlen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung?

Kabelbrand ist leider noch immer eine der häufigsten Brandursachen. Doch wie ist Kabelbrand versichert? – Ob aus Fahrlässigkeit oder unbeabsichtigt, spielt erst einmal keine Rolle, wenn es zu einem solchen Vorkommnis kommt. Denn im schlimmsten Fall wird der Brand nicht rechtzeitig bemerkt und die Flammen greifen auch auf die gesamte Wohnung über. Trotzdem sollte man wissen, wie man im Ernstfall richtig reagiert – und vor allem, welche Versicherung für die Kosten aufkommt.

Wird das eigene Haus durch einen Brand beschädigt oder sogar vollkommen zerstört, stehen nicht wenige Menschen vor dem finanziellen Ruin, wenn sie nicht entsprechend abgesichert sind. Damit ein Versicherungsschaden allerdings anerkannt wird, muss man sich an den richtigen Versicherer wenden. Und dafür ist es nötig, erst einmal die Ursache des Brandes zu klären. Denn hier kommt es unter anderem darauf an, ob der Betroffene Schuld am Brand trifft – das gilt natürlich auch für den Kabelbrand.

Verbrannte Kabel - ein Fall für die Versicherung? (© alexandersw / stock.adobe.com)
Verbrannte Kabel – ein Fall für die Versicherung? (© alexandersw / stock.adobe.com)

Kabelbrand – wenn sich der Brandherd nicht eindeutig bestimmen lässt

Für Versicherungen gilt ein Brand erst dann als ein solcher, wenn es zu einem Feuer mit Funken, Glut oder Flammen kommt. Ein Brand ohne bestimmungsgemäßen Herd zeichnet sich zum Beispiel dadurch aus, dass das Feuer von alleine entstanden ist, ohne dass sich der Betroffene in irgendeiner Form daran beteiligt hat. Das können zum Beispiel ein Kabelbrand, aber auch Kurzschlüsse, Blitzeinschläge oder auch Explosionen sein. Als Versicherter ist man natürlich oft machtlos, wenn es zu solch einem Ereignis kommt.

In Versicherungen inkludiert sind auch vorsätzlich herbeigeführte Brandstiftung, wenn diese von einem Dritten ausgeführt worden ist. In so einem Fall leistet die Versicherung, wenn man einem Dritten die Brandstiftung zweifellos nachweisen kann (siehe Brandstiftung Versicherung). Weiterhin muss bewiesen werden, dass der Brand nicht vom Geschädigten mit Vorsatz gelegt wurden, um beispielsweise Vorteile aus der Versicherungssumme zu ziehen.

Was sind bestimmungsgemäße Brandherde?

Ein bestimmungsgemäßer Brandherd bedeutet, dass sich dieser in einem dafür vorgesehenen Bereich ereignet. Das kann zum Beispiel ein Feuer im Kamin, in der Heizung oder auch auf dem Gartengrill sein. In den Wintermonaten bringen dagegen Feuerschalen, Kerzen und Kaminöfen eine nicht zu unterschätzende Brandgefahr mit sich. Falls sich beispielsweise ein Feuer aufgrund eines Kabelbrands durch Funkenflug ausbreitet und hierbei Mobiliar beschädigt wird, zahlt die Versicherung die Kosten für die Brandschadenbeseitigung. Spontaner Kabelbruch kann natürlich immer passieren – anders verhält es sich, wenn ein Brand durch Unachtsamkeit bzw. Fahrlässigkeit entstand, weil ein Kabel beispielsweise schon lange defekt war.

Wie ist Kabelbrand versichert? - Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflicht? (© Parilov / stock.adobe.com)
Wie ist Kabelbrand versichert? – Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflicht? (© Parilov / stock.adobe.com)

Kabelbrände: Welche Versicherung kommt für die Kosten auf?

Als Versicherter verliert man schnell den Überblick, wenn es aufgrund eines Kabelbrands zu einem Haus- oder Wohnungsbrand kommt. Dann muss man sich damit auseinandersetzen, welche Schäden von welcher Versicherung erstattet werden.

  • Grundsätzlich gilt, dass die Hausratversicherung für alle beweglichen Gegenstände aufkommt – also beispielsweise Möbel, Elektrogeräte, Dekoration und weitere Einrichtung.
  • Dem gegenüber steht die Wohngebäudeversicherung, welche das Gebäude selbst, sowie alle fest damit verbundenen Elemente schützt (siehe auch: Was zahlt Gebäudeversicherung bei Brand?).

Steht fest, welche Versicherung für welche Schäden aufkommen muss, stellt sich als Nächstes die Frage ob Feuerschäden durch die jeweilige Police abgedeckt sind. Normalerweise sind gleich mehrere Schadensursachen – wie Hagel, Sturm, Feuer oder Leitungswasser-Schäden sowie auch ein Sachverständiger Gutachter für Hausratschäden – in der Versicherung enthalten. Allerdings sollte man zur Sicherheit in den Unterlagen nachsehen, um sicher zu sein.

Eine weitere Frage ist, ob man auch für Schäden bei Dritten aufkommen soll, was vor allem bei einem Brand oft der Fall ist. Ein Beispiel: Greift der Brand auf das benachbarte Haus oder die Wohnung des Nachbarn über, beschädigt dieser das Eigentum Dritter. Weil Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen prinzipiell nur das eigene Hab und Gut beschützen, ist man selbst dazu verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Die absichernde Lösung hier ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die ohnehin jeder besitzen sollte. Denn sie leistet für sämtliche Schäden gegenüber Dritten, die beispielsweise durch nachlässiges Verhalten entstanden sind.

Kabelbrände und mehr – wann die Versicherung die Kosten nicht übernimmt

Da Kabelbrände sehr gravierende Schäden verursachen können, gibt es in Versicherungsverträgen gewisse Einschränkungen hinsichtlich der Leistungen. Das gilt natürlich ebenso für andere Brandursachen (vgl. häufigste Brandursachen im Haushalt). Ein Beispiel ist beispielsweise die Verweigerung der Zahlung vom Versicherer, sollte der Versicherungsnehmer einen Schaden aufgrund grober Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Wenn ein Brand durch eine unbeaufsichtigte brennende Kerze oder ein schon lange defektes Kabel entstanden ist, kann es gut sein, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder sogar vollkommen verweigert.

Grobe Fahrlässigkeit gilt zum Beispiel dann, wenn der Versicherte sich darüber im Klaren war, dass ein Kabel defekt und somit buchstäblich “brandgefährlich” war – er aber trotzdem in den Urlaub fährt. Kommt es dann zu einem Brand und kann ein Brandursachenermittler / Sachverständiger die Ursache eindeutig ermitteln, muss er den entstandenen Schaden im schlimmsten Fall selbst begleichen. Aus diesem Grund ist es so wichtig, selbst regelmäßig alle Elektrokabel im Haushalt zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass diese keine Brandgefahr mit sich bringen. Bemerkt man einen gravierenden Defekt an einem Kabel, sollte dies der eigenen Sicherheit zuliebe umgehend ausgetauscht oder zumindest unmittelbar vom Netz genommen werden, bis Ersatz gefunden ist. Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich, nicht benötigte Kabel auszustecken.

Defekte, angebrochene oder sonstwie beschädigte Kabel gehören ausgetauscht! - Nutzt man sie weiter und kann der Versicherer grobe Fahrlässigkeit nachweisen, gefährdet man seine Ansprüche gegen Hausrat-, Haftpflicht- und Gebäude-Versicherung (© charnsitr / stock.adobe.com)
Defekte, angebrochene oder sonstwie beschädigte Kabel gehören ausgetauscht! – Nutzt man sie weiter und kann der Versicherer grobe Fahrlässigkeit nachweisen, gefährdet man seine Ansprüche gegen Hausrat-, Haftpflicht- und Gebäude-Versicherung (© charnsitr / stock.adobe.com)

Wofür die Hausratversicherung im Brandfall aufkommt

Welche Versicherung für welche Brandursache haftet, lässt sich nicht immer im ersten Moment erkennen. Sollten durch einen Brand im Haus Gegenstände beschädigt oder vollständig zerstört werden, kommt hierfür primär die Hausratversicherung auf. Die Hausratversicherung trägt sämtliche Kosten für bewegliche Objekte und kommt für die Wiederbeschaffung dieser bzw. für die Reparatur auf. Weiterhin zahlt sie bei noch funktionierenden, aber beschädigten Objekten die Wertminderung an den Versicherten aus und beauftragt, falls nötig, einen Gutachter für Gebäudeschäden.

Schäden in der Wand und am Haus: Wofür die Wohngebäudeversicherung haftet

Oft ist es der Fall, dass nicht nur innerhalb der Wohnung, sondern auch am Gebäude selbst Schäden durch Kabelbrände oder andere Ursachen entstehen. Hier nützt eine Hausratversicherung allein nichts. Für Hauseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung daher sehr wichtig. Sie übernimmt Reparatur- und Wiederaufbaukosten, sofern nötig, und bezahlt ebenso einen Gutachter für Gebäudeschäden. Dies beinhaltet unter anderem Reparaturen am Mauerwerk, in der Wand, dem Keller, dem Dachstuhl sowie an Türen, Fenstern, Fliesen und anderen fest mit dem Haus verbundenen Objekten. Häufig mitversichert sind darüber hinaus außerdem Versicherungsschäden an benachbarten Gebäuden, welche sich auf dem Grundstück des Versicherten befinden. Das können zum Beispiel Schuppen, Garagen oder auch Carports sein. Wichtig: Für die Absicherung von Solaranlagen auf dem Dach oder im Garten ist in der Regel eine separate Versicherung erforderlich.

Versicherungsschaden: Was die private Haftpflichtversicherung bezahlt

Ein Brand durch defekte Leitungen oder andere Ursachen kann nicht nur das eigene Wohnhaus, sondern auch auf benachbarte Gebäude übergreifen. Auch wenn in solchen Fällen die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung für die Kosten aufkommen, müssen Versicherungsnehmer trotzdem nachträglich in die eigene Tasche greifen. Hier hilft eine private Haftpflichtversicherung, welche alle Kosten für einen Versicherungsschaden an Dritten übernimmt.

Kleine Quelle - große Wirkung: Kommt es durch einen Kabelbrand nicht nur zu Schäden am Hausrat, sondern am ganzen Gebäude, muss auch die Wohngebäudeversicherung ran (© Bacho Foto / stock.adobe.com)
Kleine Quelle – große Wirkung: Kommt es durch einen Kabelbrand nicht nur zu Schäden am Hausrat, sondern am ganzen Gebäude, muss auch die Wohngebäudeversicherung ran (© Bacho Foto / stock.adobe.com)

Kabelbrand – so wichtig ist die Schadenmeldung bei der Gebäudeversicherung

Egal, ob ein Kabelbrand durch Kabelbruch, defekte Leitungen oder anderer Gründe entsteht – eine man sollte schnellstens den Schaden bei der Hausrat-Versicherung melden bzw. auch die Gebäudeversicherung informieren (vgl. Gebäudeversicherung Schaden melden), wenn unbewegliche Gegenstände oder das Haus selbst betroffen sind. Für die Meldung eines Versicherungsschadens gibt es in der Regel feste Fristen, die vom Versicherten eingehalten werden müssen. Das sind bei einigen Versicherern nur wenige Tage, bei manchen sogar mehrere Wochen. Zur Sicherheit sollte man selbst in den Unterlagen nachsehen, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. In jedem Fall sollten direkt nach dem Schaden keine Reparaturen auf eigene Faust durchgeführt, sondern stattdessen detaillierte Fotos von den entstandenen Schäden gemacht werden, auf denen alles Beschädigte gut zu erkennen ist. Diese sind ein wichtiges Beweismittel, das umgehend an die Versicherung übermittelt werden sollte. Sie kann sich erst dann um den Versicherungsschaden kümmern, entsprechende Maßnahmen für dessen Beseitigung ergreifen oder auch einen Sachverständiger Gutachter für Hausratschäden bestellen.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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