Brand durch Zigarette – Zahlt Versicherung?

Entsteht ein größerer Brand durch eine Zigarette, ist Ärger mit der Versicherung vorprogrammiert. Aus der “kleinen Unachtsamkeit” wird schnell der Vorwurf von “grober Fahrlässigkeit”. Und dann beginnt unter Umständen ein längerer Prozess aus Sachverständigen (Gutachtern) und Fachanwälten für Versicherungsrecht, bis die Haftung und Kostenübernahme geklärt ist, und ein Brandschadensanierer den entstandenen Schaden auch beseitigen und bereinigen kann.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe sind spezialisiert auf die Regulierung von Brandschäden. Wir unterstützen Geschädigte mit einem Experten-Netzwerk und sorgen dafür, dass Schäden einerseits bestmöglich saniert werden und andererseits alle vorhandenen Versicherungsansprüche maximal durchgesetzt werden.

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie am besten unterstützen können und die Schadenlage regeln.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wenn man einer aktuellen Studie glauben kann, raucht hierzulande immer noch fast ein Viertel der Bevölkerung. Dabei muss an dieser Stelle eigentlich nicht mehr erwähnt werden, wie gesundheitsschädlich das ist. Was die meisten Raucher bei ihrem zweifelhaften Vergnügen allerdings unterschätzen: Die Brandgefahr! – Es bedarf manchmal nur einem kleinen Moment, um mit einer Zigarette bzw. einer Zigarettenkippe eine ganze Existenz zu zerstören. Die Folgen des Rauchens machen sich im Laufe der Zeit nämlich nicht nur in der Lunge bemerkbar, sondern sind auch eine ganz große Gefahr im Haushalt. Aktuellen Schätzungen der Feuerwehren zufolge werden allein in Deutschland durch Zigaretten Hunderte Brände jährlich ausgelöst. Dabei können sich die Betroffenen glücklich schätzen, die “nur” mit Sengschäden davonkommen.

Wie entsteht ein Brand durch eine Zigarette?

Im Wesentlichen entsteht ein Brand durch eine Zigarette fast immer durch grobe Fahrlässigkeit. Das kann die letzte “Kippe” im Bett sein, bei der man blöderweise einschläft oder eine allzu hastig ausgedrückte Glut, die wenig später “lichterloh” brennt und einen großen Schaden verursacht.

Die meisten Raucher unterschätzen, wie lange die Glut noch Feuer fangen kann. Denn eine Zigarette enthält spezielle Brandmittel, die auch ohne weiteren Luftzug im schlimmsten Fall noch bis zu 15 Minuten lang weiter glimmen. In diesem Zeitraum ist das Rauchwerk allerdings meistens schon längst unbeaufsichtigt. Damit werden auch die Überreste einer Zigarette sehr leicht zu einer großen Brandgefahr.

Aber selbst im Aschenbecher kann der “Stummel” noch immer einen ernsthaften Brandschaden verursachen. Dabei soll er eigentlich dazu dienen, die Überreste aufzufangen oder die Zigarette kurz abzulegen. Leider passieren genau dabei die meisten Unfälle. Denn häufig braucht es nur einen leichten Luftzug, um den brennenden “Glimmstängel” zur Seite zu rollen. In Verbindung mit brennbaren Materialien hat das schnell fatale Folgen.

Außerdem kann die Glut noch mehrere Stunden nach dem letzten Zug weiter vor sich in glimmen und entsprechende Schäden verursachen. Daher ist ein gut verschließbarer Aschenbecher aus Metall für Raucher empfehlenswert. Ansonsten kann nicht nur Ihr Hausrat empfindlichen Schaden nehmen. Und dann geht es um viel Ärger mit der Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und ggf. Privathaftpflichtversicherung. Je höher die entstandenen Schäden, umso mehr Ärger mit dem Versicherer nach dem Schadensfall darf man einplanen.

Brand durch Zigarette - Zahlt Versicherung? (© yamasan / stock.adobe.com)
Brand durch Zigarette – Zahlt Versicherung? (© yamasan / stock.adobe.com)

Wie lange kann eine Zigarette einen Brandschaden verursachen?

Es ist keine Neuigkeit mehr, dass eine unachtsam weggeworfene “Kippe” schnell einen Brand in der Wohnung auslösen kann. Aber wussten Sie auch, dass eine Zigarette selbst in einem mit Blumenerde gefüllten Topf noch Feuer fangen kann? Denn sie besteht zu großen Teilen aus Torf, der hauptsächlich für seine guten Brandeigenschaften benutzt wird. Die wenigsten Raucher denken daran, dass diese grobe Fahrlässigkeit häufig eine der Brandursachen überhaupt ist (siehe auch: Häufigste Brandursachen im Haushalt). Die Zigaretten glimmen in dem Torf meistens mehrere Stunden lang vor sich hin, um schließlich mit den richtigen Umgebungsbedingungen zu einem ausgewachsenen Brand zu werden.

Aber auch die vermeintlich ausgedrückten Zigaretten in Abfalleimern darf man nicht unterschätzen. Häufig reicht nur ein kleiner Luftzug aus, um einen Brandschaden zu verursachen. Das funktioniert auch in eigentlich luftdicht abgeschlossenen Mülltonnen, die bereits vor einigen Jahren mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen wurden.

Das spielt auch bei der späteren Brandursachenermittlung nach dem Einsatz der Feuerwehr und ggf. Polizei eine große Rolle. Denn dabei wird durch einen Sachverständigen (Brandsachverständige) geprüft, inwieweit der Versicherungsschutz greift. Im Falle von Streitigkeiten können wir Ihnen gern erfahrene Gutachter / Sachverständige zur Seite stellen.

Wie lassen sich Brandschäden vermeiden?

Da es sich bei Sengschäden oder Feuer im Kontext von Zigaretten und Zigarettenresten häufig um grobe Fahrlässigkeit handelt, kann man selbst im Vorfeld eine Menge tun, um das Schlimmste zu verhindern:

  • Rauchen Sie niemals im Bett; das ist “brandgefährlich”! Die Gefahr, dass Sie dabei einschlafen, ist sehr groß. Leider fangen besonders Textilien leicht Feuer. In Kombination mit einer gefährlichen Rauchentwicklung kann dieses Vergnügen sehr schnell lebensgefährlich werden.
  • Auch ein Sengschaden kann ärgerlich sein. Daher ist es ratsam, nie in unmittelbarer Nähe leicht entflammbarer Materialien wie dem Sofa oder den Gardinen zu rauchen.
  • Entsorgen Sie ausschließlich vollständig verglühte Rauchwaren in der Mülltonne / Mülleimer. Am besten benutzen Sie dafür ein feuerdichtes Gefäß. Wie bereits beschrieben, kann die Glut noch lange ein Feuer entfachen. Das kann gerade in einer Mülltonne sehr schnell der Fall sein.
  • Bewahren Sie Zigarren, Zigaretten und Feuerzeuge grundsätzlich kindergesichert auf. Auch wenn die Bedienung eines Feuerzeugs geübt sein will, kann der Verzehr von Tabak für Kinder mitunter tödlich sein.
  • Generell sollten Sie immer aufmerksam rauchen und sicherstellen, dass die Glut vollständig erloschen ist, bevor Sie sich davon entfernen. Das gilt besonders für Menschen, die ihrem Hobby auf dem Balkon frönen. Dort wird die Zigarette häufig sehr unbedacht ausgedrückt, um schnell wieder ins Warme zu kommen.
  • Benutzen Sie nur gut verschließbare Aschenbecher aus Metall. Sie entziehen der Zigarettenkippe den Sauerstoff und verhindern einen Brand in der Wohnung.
  • Löschen Sie die Glut im Aschenbecher vorsichtshalber mit Wasser ab, bevor Sie die Reste von Raucherwaren im Mülleimer oder in der Mülltonne entsorgen. Damit haben auch kleine Nester keine Chance, doch noch ein Feuer zu entfachen.

Wenn Sie diese Tipps beherzigen, lassen sich in der Regel ein Sengschaden oder im schlimmsten Fall auch ein Brand durch eine simple Zigarette vermeiden. Dann stellt sich die Frage auch nicht: “Brand durch Zigarette: wer zahlt?”.

Brand durch Zigarette | Wer zahlt die Brandschäden? (© yamasan / stock.adobe.com)
Brand durch Zigarette | Wer zahlt die Brandschäden? (© yamasan / stock.adobe.com)

Wer zahlt bei Brand durch Zigarette?

Seitdem die Raucher immer mehr aus dem öffentlichen Raum vertrieben werden, geht man von deutlich mehr Wohnungsbränden aus. Aus diesem Grund rät man neuen Mitarbeitern der Versicherungsbranche auch dazu, ihren Klienten einige zusätzliche Leistungen mit an die Hand zu geben, um einem Brand durch eine Zigarette oder Zigarre vorzubeugen. Siehe auch: Was zahlt Versicherung nach Brand?

In seiner Haftpflichtversicherung sollte jeder Raucher sich explizit gegen grobe Fahrlässigkeit schützen (vgl. auch: Grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung). Denn die wird mitunter ausgeschlossen. Das heißt, der Versicherer kann im schlimmsten Fall die Leistung kürzen bis verweigern. Vgl. Brand, und Versicherung zahlt nicht. Im schlimmsten Fall müssten Sie als Mieter ansonsten Ihrem Vermieter die Brandschadenbeseitigung am und im Gebäude in voller Höhe zahlen (und die Maßnahmen und Kosten läppern sich, vgl. etwa Rußschäden / Rußentfernung, Geruchsbeseitigung, Entsorgung von Brandrückständen, Brandschadenreinigung) . Das kann leicht zur privaten Insolvenz führen.

Wenn Sie als Raucher bei einem Dritten Sengschäden verursachen, gehören diese eigentlich der Privathaftpflicht gemeldet. Allerdings sind Brandschäden durch eine Zigarette eher der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung zuzuordnen. Das ist aber nur die Theorie. Denn meistens braucht es zunächst ein professionelles Brandgutachten, um zunächst die Ursache herauszufinden. Erst dann kann ein Fachmann bestimmen, welcher Versicherungsschutz greift. Gern lassen wir Sie durch unsere Sachverständigen begleiten (vgl. Sachverständiger für Versicherungsschäden, Sachverständiger Gutachter).

Die Frage, wer zahlt ist also nicht immer ganz pauschal zu beantworten. Die meisten Raucher denken aber, dass lediglich der Hausrat gut geschützt sein muss. Das ist natürlich ein fataler Irrglaube. Im Falle eines Brandschadens kann nämlich auch allzu leicht das eigene Gebäude oder sogar Eigentum Dritter beschädigt werden. Das sollten Sie im Vorfeld immer beachten. Und oft kommt es zwischen Mietern und Vermietern sowie Versicherungsgesellschaften zum Streit über die Schadensursache, Haftung / Haftpflicht und den Leistungsumfang bzw. die Leistungspflicht. In manchen Fällen ist es dann nötig, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten, um seine Ansprüche sicherzustellen bzw. Ansprüche gegen einen selbst abzuwehren. – Gern vermitteln wir Ihnen einen entsprechenden Anwalt aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe.

Fazit

Was vor einigen Jahrzehnten mal besonders modern war, rückt heute immer mehr in den Hintergrund. Trotz sinkender Zahlen gibt es aber noch sehr viele Raucher in Deutschland. Das ruft viele Versicherungen auf den Plan, die gegen diverse Folgeschäden schützen wollen. Wenn auch Sie gern zum “Glimmstengel” greifen, sollten Sie Ihre Versicherungen unbedingt auf die Klausel der Fahrlässigkeit hin überprüfen lassen. Das kann Sie im Ernstfall vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen.

Falls Sie Fragen rund um das Thema haben, können Sie uns gern jederzeit kontaktieren.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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