Brandschaden durch Nachbarn: Wie wird das geregelt?

Die Deutsche Schadenshilfe ist Spezialist für die Regulierung von Brandschäden. Regulierung meint dabei einerseits die Beseitigung / Sanierung von Schäden nach Bränden. Andererseits beinhaltet es die Abwicklung mit Versicherungen.

Je nach Schadensfalls können Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen einzeln oder in Kombination zuständig sein. Und die Situation wird komplexer, wenn auch Brandschäden beim Nachbarn bzw. durch Nachbarn vorliegen.

Wir unterstützen Sie im Brandschadenfall mit einem Experten-Netzwerk aus:

  • Sachverständigen / Gutachtern,
  • Fachanwälten für Versicherungsrecht, sowie
  • Sanierungsprofis und geprüften Handwerkern.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Brandschaden durch Nachbarn bzw. bei meinem Nachbarn

Für Menschen und ihre Umwelt können die Folgen eines Brandes verheerend sein. Durch Feuer, Rauch und Löschwasser entstehen oft große materielle Schäden. Im schlimmsten Fall werden Menschen oder Tiere verletzt bzw. kommen zu Tode. Darüber hinaus hat ein Brandschaden auch große psychische Auswirkungen für die Menschen. Das gesamte Ausmaß des Schadens wird erst nach der erfolgreichen Brandbekämpfung sichtbar.

Durch einen kleinen Funken aus dem Ofen oder Kamin, bei Schweißarbeiten, bei Reparaturen an der Immobilie oder auf dem Grundstück, durch ein defektes Kabel (Kabelbrand Ursachen) oder einfach nur durch einen kurzen Moment der Unachtsamkeit können schreckliche Brände entstehen. In deutschen Haushalten haben die meisten Brände ihre Ursache in defekten elektrischen Geräten oder Leitungen und im menschlichen Fehlverhalten.

Äußerst gefährlich sind die Auswirkungen eines Schwelbrandes, da sie im ersten Moment praktisch unsichtbar sind und erst sehr spät erkannt werden. Bei einem Schwelbrand bilden sich aufgrund zu geringer Sauerstoffzufuhr und zu niedriger Verbrennungstemperatur keine Flammen, sondern das Brandgut glimmt vor sich hin. Diese Art von Bränden wird hauptsächlich durch defekte elektrische Leitungen verursacht. In diesem Fall spricht man vom Kabelbrand. Eine weitere Brandursache ist die unsachgemäße Benutzung von Kaminöfen (siehe auch Kaminbrand: Rußbrand im Schornstein). Bei einem Schwelbrand werden zahlreiche Schadstoffe freigesetzt, wie beispielsweise Kohlenmonoxid. Dieses für den menschlichen Körper gefährliche Rauchgas ist farb-, geschmacks- und geruchlos. Das eingeatmete Kohlenmonoxid führt zu Vergiftungserscheinungen und bei einer hohen Konzentration im Blut innerhalb weniger Minuten zum Tod. Durch die bei einem Schwelbrand entstehende hohe Gaskonzentration ist außerdem die Gefahr einer Rauchgasexplosion immens erhöht.

Bei einem Brand kann es sehr schnell passieren, dass die Flammen auf das Nachbarhaus übergreifen und durch das Feuer und Löschwasser (siehe Löschwasserschaden) das Eigentum des Nachbarn beschädigt bzw. zerstört wird.

In einem Mehrfamilienhaus ist bei einem Feuer oft nicht nur eine Wohnung betroffen, sondern es entstehen auch Schäden bei Nachbarn und am Gemeinschaftseigentum (© ambrozinio / stock.adobe.com)
In einem Mehrfamilienhaus ist bei einem Feuer oft nicht nur eine Wohnung betroffen, sondern es entstehen auch Schäden bei Nachbarn und am Gemeinschaftseigentum; siehe Schaden Wohnungseigentümergemeinschaft (© ambrozinio / stock.adobe.com)

Zu einem Brand kann es auch bei noch so großer Wahrnehmung der Sicherungspflicht theoretisch zu jeder Zeit kommen. Wenn ein Brandschaden eintritt, stellen sich die Betroffenen sofort die Frage, wie es weitergehen soll und wer für die Schäden aufkommt. Welche Versicherung – Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung oder Haftpflichtversicherung – ist zuständig? Im Falle, dass der Brandschaden durch den Nachbarn verursacht wurde, geht es um die Haftung und den Ausgleichsanspruch. Die Brandursachenermittlung und damit eng verbunden die Schuldfrage ist für die Feststellung, welche Versicherung für den Schaden aufkommt, von grundlegender Bedeutung. Dazu bedarf es meist eines aussagekräftigen Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen. Bei der Vermittlung eines erfahrenen Sachverständigen/Gutachters helfen wir Ihnen gern weiter.

Wer haftet bei einem Brandschaden durch Nachbarn?

Brandschäden am Gebäude des Hauseigentümers, in dem der Brand ausgebrochen ist, reguliert die Gebäudeversicherung. Für beschädigte sowie zerstörte bewegliche Gegenstände des Haushalts kommt die Hausratversicherung auf. Die Haftpflichtversicherung ist für die Begleichung von Schäden zuständig, wenn die versicherten Eigentümer unbeabsichtigt Verursacher des Brandes sind und dabei das Eigentum Dritter beschädigt oder zerstört wurde (siehe auch: Wasserschaden durch Nachbarn).

Auch bei einem Brandschaden, welchen der Eigentümer des Grundstückes bzw. des Hauses nicht selbst verschuldet hat, muss er trotzdem für die Schäden am Nachbarhaus/Grundstück aufkommen. Dies trifft zum Beispiel bei einem Brand zu, der bei Bauarbeiten verursacht wurde. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das Haus bereits bewohnt ist oder nicht.

Die Schadenhöhe bei einem Brandschaden kann schnell einen vier- bis sechsstelligen Bereich erreichen. Daher ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jeden Hauseigentümer von existenzieller Bedeutung.

Welche Ansprüche nach einem Brandschaden durch Nachbarn können geltend gemacht werden?

Bei einem Brandschaden durch Nachbarn steht dem Betroffenen ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für alle durch den Brand entstandenen Schäden am Grundstück, an der Immobilie und am Hausrat zu. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Brandsanierungsarbeiten und Ersatzzahlungen für die durch Feuer, Löschwasser und Rauch zerstörten bzw. nicht mehr nutzbaren beweglichen Güter. Auch die Kosten für die Säuberung von nicht vollständig zerstörten Utensilien bzw. die Behandlung von Gegenständen mit Brandgeruch (vgl. Brandgeruch neutralisierenGeruchsneutralisierung) in einer dafür geeigneten Ozon-Kammer sind eingeschlossen. Erleidet das Brandopfer Vermögenseinbußen, weil er seiner gewerblichen Tätigkeit nicht nachkommen kann, besteht ebenfalls ein Ausgleichsanspruch.

Werden durch den Brand Personen verletzt, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die entstehenden Kosten für die Bergung und die ärztliche Behandlung. Außerdem haben die Betroffenen einen Anspruch auf Schmerzensgeld, Erstattung von Verdienstausfällen und gegebenenfalls auf Rentenzahlungen.

Auch wenn die Feuerwehr bei einem Brand geschwind vor Ort ist und das Feuer schnell gelöscht wurde, sind oftmals die betroffenen Räume bzw. auch das ganze Haus lange Zeit oder überhaupt nicht mehr bewohnbar. Die Kosten für die vorübergehende Hotelunterbringung oder die Anmietung einer Ferienwohnung können ebenfalls geltend gemacht werden. Ist das Haus unbewohnbar und muss sogar abgerissen und neu gebaut werden, hat die dadurch entstehenden immensen Kosten ebenfalls der Eigentümer bzw. seine Haftpflichtversicherung zu tragen.

Brandschaden durch Nachbarn: Wie wird das geregelt? (© Axel Bueckert / stock.adobe.com)
Brandschaden durch Nachbarn: Wie wird das geregelt? (© Axel Bueckert / stock.adobe.com)

Wer hilft den Betroffenen beim Brandschaden durch Nachbarn?

Bei der Durchsetzung der mitunter sehr hohen Ausgleichsansprüche kommt es oft zu rechtlichen Streitigkeiten. In diesem Fall ist die Inanspruchnahme eines Fachanwaltes für Brandschäden von großem Nutzen. Wir vermitteln gern einen mit der Problematik vertrauten Fachanwalt, welcher die Brandopfer berät und bei der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche hilft.

Nach einem Hausbrand sind die Betroffenen sehr oft mit den vielfältigen Aufgaben der Brandschadenbeseitigung überfordert. Professionelle Unterstützung erhalten sie von spezialisierten Brandsanierungsfirmen, welche sowohl bei der Brandsanierung als auch bei der Schadensregulierung helfen (vgl. Brandschadensanierung München, Brandsanierung Berlin, Brandsanierer Hamburg).

Die Experten der Deutschen Schadenshilfe unterstützen Sie bei der Anmeldung und Durchsetzung der Schadensersatzansprüche bis zu deren Bezahlung, der Beauftragung von Sachverständigen bzw. Gutachtern, die Beschaffung der Kostenvoranschläge von Handwerkern und deren Beauftragung sowie die Organisation und Koordination aller notwendigen Arbeiten. Dazu zählen beispielsweise die Brandreinigung, die Rußentfernung, die Beseitigung von Brandrückständen, das Ausräumen und die eventuelle Trockenlegung der durch das Löschwasser betroffenen Räume (Haustrockenlegung).

Die Beauftragung einer Brandsanierungsfirma hat viele Vorteile. Alle zu bewältigenden Aufgaben und Arbeiten liegen in einer Hand und können so besser organisiert und koordiniert werden. Die Fachfirmen (Brandsanierer) kennen die notwendigen Abläufe nach einem Brand genau und haben die nötige Kompetenz für die richtige Auswahl von Fachfirmen, beispielsweise für eine Brandschadenreinigung oder für die Rußentfernung. Gern empfehlen wir Ihnen erfahrene Dienstleister, welche auf die Beseitigung von Brandschäden spezialisiert sind.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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